Übersicht

Das gemeinnützige IT-Unternehmen AfB gGmbH ist darauf spezialisiert, ausgemusterte IT-und Mobilgeräte von großen Konzernen und öffentlichen Einrichtungen zu übernehmen und die Daten zertifiziert zu vernichten.

Zahlungen

Attributionszeitraum (Cookielaufzeit)

90 Tage

Unser Provisionsmodell
 

Neuware:
2,50%

Gebrauchtware:
Monitore, Notebooks, PCs: 6,00%
Weitere Kategorien: 3,00%

 

Google Search

  • Brand-Bidding ist nicht erlaubt. Das heißt: Die Verwendung des Markenamens AfB im Suchmaschinenmarketing ist verboten.
  • Buchung von bezahlten Suchergebnissen mit Keyword AfB sowie Keyword-Kombinationen mit Gutschein(e), Coupon(s), Rabatte(e), Code(s), Rabatt(e) und anderen Synonymen ist verboten.
  • Nicht erlaubt ist beispielsweise das Buchen der Keyword-Kombination „AfB Gutschein“ „AfB Rabatt“ „AfB Rabattcode“ „AfB Shop Rabattcode“ „AfB Shop Rabatt“ „AfB Shop Gutschein“ und ähnlich. Sowie die Verwendung eines Vertippers oder der Kombination im Titel oder Anzeigentext. 
  • Die Darstellung der Marke AfB im Anzeigentext ist verboten und auch die Verwendung von Keywords mit der Marke AfB.
  • Der Programmbetreiber behält sich das Recht vor Partner abzulehnen oder bei Missbrauch auszuschließen und offene Provisionen abzulehnen.
  • Die Verwendung von Keywords, die als wettbewerbswidrig ausgelegt werden können, in Suchmaschinen oder ähnlichen Diensten ist nicht erlaubt.

 

Allgemeine Teilnahmebedingungen 

Einschränkungen

  1. Partner mit rechtswidrigen, politischen, gewaltverherrlichenden, pornographischen und oder illegalen Inhalten sind grundsätzlich von der Teilnahme am Partnerprogramm ausgeschlossen. Zudem behalten wir uns als Advertiser vor die Kooperation sofort zu beenden, falls von uns bereitgestellte Werbemittel auf dieser Art von Websites eingebunden werden. Daraus mögliche resultierende Transaktionen werden ebenfalls von uns abgelehnt und ein Provisionsanspruch entfällt.
  2. Es werden ausschließlich Publisher für eine Kooperation akzeptiert, welche auf ihren Werbeflächen ein valides Impressum angeben.
  3. Des Weiteren sind Websites, welche sich noch im Aufbau befinden oder in irgendeiner Form Fehler erzeugen, sowie Websites ohne die Möglichkeit einer Inhaltsprüfung von einer Teilnahme am Partnerprogramm ausgeschlossen.
  4. Partner des Advertiser Programms müssen in jedem Fall voll geschäftsfähig sein.

Werbemittel / Verlinkung

  1. Die vom Partnerprogramm bereitgestellten Werbemittel dürfen ausnahmslos, nur auf den bei der Anmeldung zum Programm registrierten Werbeflächen eingesetzt werden.
  2. Der Publisher ist für die Aktualität der Werbemittel verantwortlich und verpflichtet sich, Werbemittel unverzüglich von seiner Website zu entfernen, wenn er vom Advertiser darauf hingewiesen wird, oder er Grund zu der Annahme hat, dass besagtes Werbemittel nicht weiter verwendet werden darf.
  3. Eine Veränderung oder Erweiterung der bereitgestellten Werbemittel ist ohne die vorherige Einwilligung des Advertisers nicht zulässig.
  4. Der Publisher erhält über das Netzwerk die Erlaubnis, für die Dauer der Kooperation mit dem Advertiser Programm die bereitgestellten Werbemittel zu nutzen. Wird die Zusammenarbeit gekündigt dürfen die Werbemittel auch nicht länger vom Publisher verwendet werden.
  5. Eine Weiterleitung zur Website des Advertisers ist nur dann gestattet, wenn eine für den End User sichtbare, angemeldete Publisher Website vorgeschaltet ist. (keine Direkt- oder Nonstop-Weiterleitung)
  6. In Absprache mit dem Advertiser können individuelle Werbemittel erstellt werden.
  7. Der Einsatz von Pop-Ups und Layern, die beim Laden einer Seite ausgeliefert werden, ist nicht gestattet.

Produktdaten

  1. Es ist nicht gestattet den vom Advertiser bereitgestellten Produktdatenfeed außerhalb der eigenen Website auf Drittplattformen wie beispielsweise Google-Shopping zu verwenden.
  2. Der Publisher trägt dafür Sorge, stets die aktuellste Version des vom Advertiser angebotenen Produktdatenfeeds für seine Werbetätigkeiten zu nutzen.

Browser-Plug-Ins / Werbung über Spy-/Adware

  1. Die Kombination von Werbemittel-Sourcecodes zur Erstellung von Plug-Ins für jegliche Browser (z.B. Hotbars, Toolbars) sowie Werbung über Adware oder Spyware ist nicht erlaubt.

Postview / Retargeting

  1. Für Kooperationen auf Postview- oder Targeting-Basis bedarf es im Vorfeld einer Abstimmung mit dem Advertiser.

Gutscheine

  1. Der Publisher darf ausschließlich Gutscheine nutzen, welche für das Partnerprogramm vom Advertiser freigegeben worden sind.
  2. Transaktion en werden abgelehnt, wenn diese über veraltete beziehungsweise abgelaufene Gutschein-Aktionen generiert wurden.

Für eventuelle Rückfragen oder Anliegen stehen wir gern zur Verfügung.