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Flightright prüft den Anspruch auf Entschädigungen bei Flugverspätungen oder -ausfällen und setzt diese durch.

Zahlungen

Attributionszeitraum (Cookielaufzeit)

30 Tage

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Flightright DE Partnerprogramm

Flightright – Die Nr. 1 für Fluggastrechte 

Wer wir sind 

Wir von Flightright setzen uns seit 2010 für die Rechte von Fluggästen ein. Wenn ein Flug verspätet ist, ausfällt oder ein Anschlussflug verpasst wurde, helfen wir unseren Kund:innen dabei, eine Entschädigung von bis zu 600 € (abzüglich Erfolgsprovision) von der Airline zu erhalten. 

Unsere kostenlose Erstprüfung zeigt innerhalb weniger Minuten, ob ein Anspruch besteht. Ist das der Fall, übernehmen wir den gesamten rechtlichen Prozess – von der Kommunikation mit der Airline bis zur gerichtlichen Durchsetzung, falls nötig. Nur im Erfolgsfall fällt eine Provision an. Ansonsten ist unser Service für Kunden:innen vollkommen kostenlos. 

Wir haben bereits über 700 Mio. € Entschädigung für unsere Kund:innen durchgesetzt und erreichen dabei eine Erfolgsquote von 99 % vor Gericht. Unsere Erfolgsprovision liegt in der Regel bei 20–30 % zzgl. MwSt., bei Gerichtsverfahren kann zusätzlich ein anwaltlicher Zuschlag von 14 % anfallen. 

Mit unserer langjährigen Erfahrung, unserem qualifizierten Team und modernster Technologie sind wir Marktführer im Bereich Fluggastrechte – und ein verlässlicher Partner für Publisher, die hochwertige, vertrauenswürdige Angebote bewerben möchten. 

Warum sollten Sie dem Flightright Affiliate Programm beitreten? 

Unsere hohe Erfolgsquote, langjährige Markenerfahrung und juristische Kompetenz machen Flightright zu einem besonders vertrauenswürdigen Partner im Affiliate-Marketing. Für Ihre Zielgruppe bedeutet das: Sicherheit, Transparenz und ein echter Mehrwert – bei einem klaren, nachvollziehbaren Vergütungsmodell. 

 

Provisionen: 

30 € Leadprovision 

 

Ihre Vorteile als Affiliate-Partner

  • Nr. 1 Marktführer im Bereich Fluggastrechte 
  • 30 Tage Cookielaufzeit 
  • Es stehen Ihnen diverse Werbemittel zur Verfügung, darunter Logos, individuelle Deep-Links und Banner in den gängigen Formaten 
  • Schnelle Bearbeitung und einfache Prozesse 
  • Persönliche Betreuung durch das Flightright Affiliate-Team 

  

Richtlinien für die Bewerbung 

Die Bewerbung von Flightright in Verbindung mit Gutscheinen oder Rabattaktionen ist nicht erlaubt

Wir stellen keine Gutscheine zur Verfügung. 

Die Nutzung von Keywords wie „Flightright Gutschein“ oder ähnlichen Begriffen in Verbindung mit unserem Markennamen ist untersagt – unabhängig vom Kanal. 

Bei der Nennung der Entschädigungshöhe muss stets und unmittelbar auf die anfallende Erfolgsprovision hingewiesen werden. 

 

Akzeptierte Partner: 

  • Rekationeller Content 
  • Content Creator und Influencer 
  • Shopping-Verzeichnis 
  • Vergleichsseiten 
  • Cashback 
  • Rabattcodes 
  • Communities & nutzergenerierter Content 
  • Leadgenerierung (E-Mail/Content) 
  • Newsletter 
  • Media Content 
  • Direct Traffic 
  • Direktverlinkung 

 

Beispiele für korrekte Formulierungen: 

„250 € – 600 € Entschädigung pro Person abzüglich Provision (i. d. R. 20–30 % zzgl. MwSt.), bei Gerichtsverfahren kann zusätzlich ein anwaltlicher Zuschlag von 14 % anfallen. 

oder mit Sternchenhinweis: 

„Mit Flightright bis zu 600 € sichern*“ 

Laut EU-Recht stehen Passagieren bei Flugverspätungen oder Annullierungen je nach Streckenlänge 250 / 400 / 600 € zu. Unsere hiervon abzuziehende Erfolgsprovision beträgt i. d. R. 20–30 % (zzgl. MwSt.), bei Gerichtsverfahren kann zusätzlich ein anwaltlicher Zuschlag von 14 % anfallen. 

  

Häufige Fragen rund um Flightright und unser Geschäftsmodell 

In welchen Ländern ist Flightright aktiv?  
Unser Affiliate-Programm ist momentan in Deutschland, Frankreich und Großbritannien aktiv. 
Advertiser-ID für FR: 13334 
Advertiser-ID für UK: 15874 
 

Bei welchen Flugproblemen hilft Flightright?  
Flightright unterstützt Fluggäste bei Flugproblemen wie Verspätung, Flugausfall und Überbuchung.  
 

Welche Entschädigungssummen stehen Passgieren bei Flugproblemen zu?  
Die Höhe des Entschädigungsanspruchs richtet sich nach der Länge der Flugstrecke. Wie teuer das Flugticket war, spielt für die Entschädigung keine Rolle. Für Kurzstreckenflüge (weniger als 1.500 Kilometer) steht Ihnen nach EU-Fluggastrechte-Verordung eine Entschädigung von 250 € pro Person zu. Für Mittelstreckenflüge (bis 3.500 Kilometer), z.B. von Berlin nach Mallorca, haben Sie Anspruch auf 400 €. Bei Langstreckenflügen (über 3.500 Kilometer) liegt die mögliche Entschädigungshöhe bei 600 €. 
 

Gelten diese Rechte auch bei Streik?  
Flugrecht: Wenn die Flugsicherung, das Flughafenpersonal oder die Mitarbeitenden der Airline die Arbeit niederlegen, kommt es regelmäßig zu Verzögerungen im Flugbetrieb. Prinzipiell haben Sie als Passagier oder Passagierin auch bei Streik umfassende Rechte. So haben Sie beispielsweise Anspruch auf einen Ersatztransport zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Sollte es am Flughafen zu langen Wartezeiten kommen, haben Sie gegenüber Ihrer Fluggesellschaft Anspruch auf kostenlose Versorgungsleitungen in Form von Snacks und Erfrischungen und sogar Hotelübernachtungen. 
Verspätet sich Ihr Abflug um mehr als 5 Stunden, haben Sie das Recht vom Flug zurückzutreten. Die Fluggesellschaft muss Ihnen dann den Ticketpreis zurückzahlen. Streikt das Personal der Fluggesellschaft, können Sie im Falle eines Flugausfalls oder einer langen Verspätung Anspruch auf eine Entschädigung haben. 
 

Was sind außergewöhnliche Umstände?  
Prinzipiell müssen Fluggesellschaften keine Entschädigung zahlen, wenn die Ursache des Flugproblems außerhalb ihres Einflussbereichs liegt. In diesem Zusammenhang spricht man davon, dass eine Annullierung oder Verspätung durch außergewöhnliche Umstände verursacht wurde. Zu solchen außergewöhnlichen Umständen gehören unter anderem Streiks bei der Flugsicherung oder des Flughafenpersonals, Unwetter, Flughafen- und Luftraumsperrungen, Grenzschließungen oder Naturkatastrophen. 
Kommt es also beispielsweise zu einer Verspätung oder einem Flugausfall wegen Sturm, steht Ihnen als Passagierin oder Passagier zwar keine Entschädigung zu, allerdings hat die Airline Ihnen gegenüber Verpflichtungen aus der EU-Fluggastrechte-Verordnung. 
 

Wie lange können Passagieransprüche geltend gemacht werden? 
In Deutschland können Sie Ihre Ansprüche aus dem EU-Fluggastrecht bis zu 3 Jahre nach Ihrem Problemflug gegenüber der Fluggesellschaft geltend machen. Die Frist wird hierbei übrigens zum Jahresende berechnet. Wenn Sie also im Jahr 2021 eine Flugverspätung, eine Annullierung oder eine andere Flugunregelmäßigkeit erlebt haben, können Sie bis Ende 2024 eine Entschädigung bzw. Ticketerstattung fordern.
 

Wir freuen uns auf eine erfolgreiche Zusammenarbeit! 

Ihr Flightright Affiliate-Team 

  

Fragen zur Kampagne? 

Bitte wenden Sie sich an partner@flightright.de