Werbemittel
In Absprache mit ab-in-den-urlaub.de können individuelle Werbemittel erstellt werden. Die zur Verfügung gestellten Werbemittel dürfen nicht verändert werden und lediglich im Zusammenhang mit dem ab-in-den-urlaub.de Partnerprogramm benutzt werden.
Einschränkungen: Cookie-Dropping / iFrames
Das Erzeugen von Cookies ist nur dann erlaubt, wenn durch ein offizielles, eindeutig gekennzeichnetes und eingesetztes Werbemittel, welches für den User sichtbar ist, ein freiwilliger und bewusster Klick des Users vorausgeht. Untersagt sind für den User unsichtbare Einbindungen von Werbemitteln. Nicht gestattet ist der Einsatz von Landingpages und Werbemitteln in iFrames, PopUps und Layern, die z.B. beim Laden einer Affiliate-Page ausgeliefert werden, falls dabei automatisch der Affiliate-Cookie erzeugt und der bewusste, freiwillige Klick des Users umgangen wird.
Forced Clicks / Non-Stop-Weiterleitung
Websites mit Forced Clicks werden nicht akzeptiert. Eine Weiterleitung zu Landingpages, z.B. aus Keyword-Ads, ist nur dann erlaubt, wenn eine für den User sichtbare, angemeldete Affiliate-Landingpage vorgeschaltet ist. Non-Stop-Weiterleitungen auf Landingpages sind nicht erlaubt.
Browser-Plugins / Werbung über Spy-/Adware
Die Kombination von Werbemittel-Sourcecodes zur Erstellung von Plugins für jegliche Browser (z.B. Hotbars, Toolbars) sowie Werbung über Adware oder Spyware ist nicht erlaubt.
Incentivierung / Cash Back
Die Weitergabe der Provision an die User der Website liegt im Ermessen des Affiliates; es darf jedoch der bewusste, freiwillige Klick des Users nicht umgangen werden. Weiterhin haben die CashBack-Partner dafür Sorge zu tragen, dass ihre Teilnehmer nur eine Buchung pro Reise vornehmen. Wiederholte Buchungen, z.B. die Buchung eines Hotels für jeden einzelnen Tag einer Reise, werden storniert. Ebenso werden Sales, deren CashBack größer oder gleich des Buchungswerts ist abgelehnt. Wird eine Buchung nur wegen dem CashBack getätigt, also anschließend wieder storniert, wird der Sale ebenfalls abgelehnt.
Paid Clicks
Paid Clicks (Paid Mailer) sind nicht gestattet.
Verstoß gegen Richtlinien und Kündigung
Besteht der Verdacht, dass Buchungen generiert wurden, wobei gegen die dargestellten Richtlinien verstoßen wurde, kann die Provision für diese Buchungen aberkannt werden. Die Beweislast über die Einhaltung der Richtlinien liegt allein beim Affiliate. Es wird sich das Recht vorbehalten den Vertrag jederzeit fristlos ohne Angabe von Gründen zu beenden.
Eigenbuchungen
Ab-in-den-Urlaub freut sich, wenn Sie ihre Reise mit uns planen und buchen. Eigenbuchungen sind in begrenztem Maß gestattet.
Bei Eigenanreise und Ferienwohungen gilt ein Mindestbestellwert von 30 Euro.
Gutscheine
Gutscheine aus Zeitungen und Zeitschriften oder anderen Werbeformen sind von der Benutzung ausgeschlossen. Sie dürfen nicht öffentlich ins Internet gestellt werden ohne schriftliche Genehmigung. Der Affiliate darf grundsätzlich nur Gutscheine verwende die Ihm explizit von Ab-in-den-Urlaub zugeteilt werden. Da ab-in-den-urlaub.de eine Menge Gutscheincodes im Einsatz hat, können Sales, die unter der Bewerbung anderer Codes zustande kommen, leider nicht vergütet werden.
Provisionsstaffelung
Von der Provisionsstaffelung ausgeschlossen sind Gutschein- und CashBack-Anbieter.
Publisher-Gruppen, deren durchschnittlicher Buchungswert, aufgrund des Kaufverhaltens der anvisierten User signifikant vom erwarteten durchschnittlichen Warenkorb abweicht, behalten wir uns vor ein prozentuales Konditionsmodell zuzuordnen.
Lassen Sie uns in Dialog treten! Wir freuen uns jederzeit auf den Kontakt mit Ihnen und unterstützen Sie sehr gerne!
Ihr Team von ab-in-den-urlaub.de
ab-in-den-urlaub@xpose360.de