Markenlizenzvertrag und Markennutzung
Die Nutzung der Marken der SCHUFA in der Korrepondenz mit Verbrauchern und sonstigen Dritten, ist ausdrücklich nicht gestattet. Die Marken der SCHUFA dürfen nicht so genutzt werden, dass sie von Dritten als Drohung (insb. mit einem SCHUFA-Eintrag) aufgefasst werden können.
Der Publisher ist nicht berechtigt, über die Regelungen der AGB von AWIN hinaus, Unterlizenzen zu erteilen.
Erhält der Publisher davon Kenntnis, dass ein Dritter eine Kennzeichnung benutzt und/oder als Marke anmeldet, die möglicherweise mit einer Marke der SCHUFA verwechslungsfähig ist, so hat er hiervon unverzüglich zu unterrichten
Nutzung der Marke in Suchmaschinenwerbung
Die Begriffe "SCHUFA" und "meineSCHUFA" dürfen nicht als Keyword in Suchmaschinenwerbung (Google Ads, Microsoft Advertising usw.) eingebucht werden. Auch im Domainnamen sind diese Begriffe nicht zulässig. Dies gilt auch für ähnliche Schreibweisen und Falschschreibweisen.