Pickawood DE

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Teilnahmebedingungen zum Partnerprogramm von Pickawood


Einschränkungen

  • Publisher mit rechtswidrigen, politischen, gewaltverherrlichenden, pornografischen
    und/oder illegalen Inhalten sind grundsätzlich von der Teilnahme ausgeschlossen.
    Zudem behalten wir uns als Advertiser vor, die Kooperation sofort zu beenden, falls
    von uns bereitgestellte Werbemittel auf dieser Art von Websites eingebunden
    werden. Daraus mögliche resultierende Transaktionen werden ebenfalls von uns
    abgelehnt und ein Provisionsanspruch entfällt.
  • Es werden ausschließlich Publisher für eine Kooperation akzeptiert, welche auf
    Ihren Werbeflächen ein valides Impressum haben.
  • Des Weiteren sind Websites, welche sich noch im Aufbau befinden oder in
    irgendeiner Form Fehler erzeugen, Malware oder Viren enthalten, sowie Websites
    ohne die Möglichkeit einer Inhaltsprüfung von einer Teilnahme am Partnerprogramm
    ausgeschlossen.
  • Der Publisher darf seine Seite nicht so gestalten, dass eine Verwechslungsgefahr zur
    Seite des Advertisers entsteht. Der Publisher ist nicht berechtigt, Angebote im
    Namen des Advertisers zu erstellen oder anzunehmen. Der Publisher handelt nicht
    als Handelsvertreter des Advertisers.
  • Publisher müssen in jedem Fall geschäftsfähig sein.

 

Werbemittel und Verlinkungen

  • Die von Pickawood bereitgestellten Werbemittel dürfen ausnahmslos nur auf den bei
    der Anmeldung zum Programm registrierten Werbeflächen eingesetzt werden.
  • Der Publisher ist für die Aktualität der Werbemittel verantwortlich und verpflichtet
    sich, Werbemittel unverzüglich von seiner Webseite zu entfernen, wenn er vom
    Advertiser darauf hingewiesen wird, oder er Grund zu der Annahme hat, dass
    besagtes Werbemittel nicht weiter verwendet werden darf.
  • Eine Veränderung oder Erweiterung der bereitgestellten Werbemittel ist ohne die
    vorherige Einwilligung des Advertisers nicht zulässig.
  • Der Publisher erhält über das Netzwerk die Erlaubnis, für die Dauer der Kooperation
    mit dem Partnerprogramm die bereitgestellten Werbemittel zu nutzen. Wird die
    Zusammenarbeit gekündigt, dürfen die Werbemittel auch nicht länger vom Publisher
    verwendet werden.
  • Eine Weiterleitung zur Webseite des Advertisers ist nur dann gestattet, wenn eine für
    den End-User sichtbare, angemeldete Publisher Webseite vorgeschaltet ist. Direkte
    und Nonstop Weiterleitungen sind nicht erlaubt.
  • In Absprache mit dem Advertiser können individuelle Werbemittel erstellt werden.
  • Der Einsatz von PopUps und Layern die beim Laden einer Seite ausgeliefert werden
    ist nicht gestattet.

 

Search (SEA und PPC)

  • Dem Publisher ist es nicht gestattet, die Werbemittel, Produktdaten oder
    Webseitenlinks innerhalb von Suchmaschinen wie Google, Bing oder Yahoo zu
    bewerben. Die Nutzung der Markenbegriffe, innerhalb von bezahlten
    Suchergebnissen, des Advertisers ist ausdrücklich untersagt.

 

Produktdaten

  • Es ist nicht gestattet, den vom Advertiser bereitgestellten Produktdatenfeed
    außerhalb der eigenen Webseite auf Drittplattformen wie beispielsweise
    Google-Shopping zu verwenden.
  • Der Publisher trägt dafür Sorge, stets die aktuellste Version des vom Advertiser
    angebotenen Produktdatenfeeds für seine Werbetätigkeiten zu nutzen.

 

Browser-Plugins, Scripte und Werbung über Spy- bzw. Adware

  • Die Verwendung von Werbemitteln und Werbelinks des Advertisers innerhalb von
    Browser-Plugins wie zum Beispiel Hotbars oder Toolbars, sowie die Verwendung
    innerhalb von Adware und/oder Spyware ist nicht gestattet.
  • Die für den End-User unbewusste und/oder ungewollte Umwandlung von Links
    innerhalb von Webseiten durch Tools oder Scripte ist untersagt.
  • Das automatische Aufrufen der Werbelinks durch unbeabsichtigte Klicks, Frames
    oder Skripte ist ebenfalls ausgeschlossen.

 

Postview und Retargeting

  • Für eine Kooperation auf Postview oder Retargeting Basis bedarf es im Vorfeld einer
    Abstimmung mit dem Advertiser.

 

Gutscheine

  •  Der Publisher darf ausschließlich Gutscheine nutzen, die für das Partnerprogramm
    vom Advertiser freigegeben worden sind.
  • Transaktionen werden abgelehnt, wenn diese über veraltete bzw.