Allgemeine Teilnahmebedingungen zum Partnerprogramm von Pickawood
Einschränkungen
Publisher mit rechtswidrigen, politischen, gewaltverherrlichenden, pornografischen und/oder illegalen Inhalten sind grundsätzlich von der Teilnahme ausgeschlossen. Zudem behalten wir uns als Advertiser vor, die Kooperation sofort zu beenden, falls von uns bereitgestellte Werbemittel auf dieser Art von Websites eingebunden werden. Daraus mögliche resultierende Transaktionen werden ebenfalls von uns abgelehnt und ein Provisionsanspruch entfällt.
Es werden ausschließlich Publisher für eine Kooperation akzeptiert, welche auf Ihren Werbeflächen ein valides Impressum haben.
Des Weiteren sind Websites, welche sich noch im Aufbau befinden oder in irgendeiner Form Fehler erzeugen, Malware oder Viren enthalten, sowie Websites ohne die Möglichkeit einer Inhaltsprüfung von einer Teilnahme am Partnerprogramm ausgeschlossen.
Der Publisher darf seine Seite nicht so gestalten, dass eine Verwechslungsgefahr zur Seite des Advertisers entsteht. Der Publisher ist nicht berechtigt, Angebote im Namen des Advertisers zu erstellen oder anzunehmen. Der Publisher handelt nicht als Handelsvertreter des Advertisers.
Publisher müssen in jedem Fall geschäftsfähig sein.
Werbemittel und Verlinkungen
Die von Pickawood bereitgestellten Werbemittel dürfen ausnahmslos nur auf den bei der Anmeldung zum Programm registrierten Werbeflächen eingesetzt werden.
Der Publisher ist für die Aktualität der Werbemittel verantwortlich und verpflichtet sich, Werbemittel unverzüglich von seiner Webseite zu entfernen, wenn er vom Advertiser darauf hingewiesen wird, oder er Grund zu der Annahme hat, dass besagtes Werbemittel nicht weiter verwendet werden darf.
Eine Veränderung oder Erweiterung der bereitgestellten Werbemittel ist ohne die vorherige Einwilligung des Advertisers nicht zulässig.
Der Publisher erhält über das Netzwerk die Erlaubnis, für die Dauer der Kooperation mit dem Partnerprogramm die bereitgestellten Werbemittel zu nutzen. Wird die Zusammenarbeit gekündigt, dürfen die Werbemittel auch nicht länger vom Publisher verwendet werden.
Eine Weiterleitung zur Webseite des Advertisers ist nur dann gestattet, wenn eine für den End-User sichtbare, angemeldete Publisher Webseite vorgeschaltet ist. Direkte und Nonstop Weiterleitungen sind nicht erlaubt.
In Absprache mit dem Advertiser können individuelle Werbemittel erstellt werden.
Der Einsatz von PopUps und Layern die beim Laden einer Seite ausgeliefert werden ist nicht gestattet.
Search (SEA und PPC)
Dem Publisher ist es nicht gestattet, die Werbemittel, Produktdaten oder Webseitenlinks innerhalb von Suchmaschinen wie Google, Bing oder Yahoo zu bewerben. Die Nutzung der Markenbegriffe, innerhalb von bezahlten Suchergebnissen, des Advertisers ist ausdrücklich untersagt.
Produktdaten
Es ist nicht gestattet, den vom Advertiser bereitgestellten Produktdatenfeed außerhalb der eigenen Webseite auf Drittplattformen wie beispielsweise Google-Shopping zu verwenden.
Der Publisher trägt dafür Sorge, stets die aktuellste Version des vom Advertiser angebotenen Produktdatenfeeds für seine Werbetätigkeiten zu nutzen.
Browser-Plugins, Scripte und Werbung über Spy- bzw. Adware
Die Verwendung von Werbemitteln und Werbelinks des Advertisers innerhalb von Browser-Plugins wie zum Beispiel Hotbars oder Toolbars, sowie die Verwendung innerhalb von Adware und/oder Spyware ist nicht gestattet.
Die für den End-User unbewusste und/oder ungewollte Umwandlung von Links innerhalb von Webseiten durch Tools oder Scripte ist untersagt.
Das automatische Aufrufen der Werbelinks durch unbeabsichtigte Klicks, Frames oder Skripte ist ebenfalls ausgeschlossen.
Postview und Retargeting
Für eine Kooperation auf Postview oder Retargeting Basis bedarf es im Vorfeld einer Abstimmung mit dem Advertiser.
Gutscheine
Der Publisher darf ausschließlich Gutscheine nutzen, die für das Partnerprogramm vom Advertiser freigegeben worden sind.
Transaktionen werden abgelehnt, wenn diese über veraltete bzw.