Teilnahmebedingungen am Affiliate-Partnerprogramm der BayWa AG
§1 Geltung
I. Diese Teilnahmebedingungen gelten für das Vertragsverhältnis zwischen der BayWa AG, Arabellastraße 4, 81925 München (im Folgenden: „BayWa“) und den Partnern des BayWa Partnerprogramms, das BayWa über die Vertriebsplattform Awin betreibt (im Folgenden: “Partner“).
II. Eigene Geschäftsbedingungen des Partners bedürfen der ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung von BayWa und finden daher auch dann keine Anwendung, wenn BayWa ihrer Geltung nicht widerspricht.
§ 2 Vertragsschluss
I. Ein Vertrag zwischen BayWa und einem Partner über die Schaltung von BayWa-Werbemitteln kommt ausschließlich über das Bewerbungsverfahren der Awin Plattform zustande. Durch seine Anmeldung gibt der Partner ein Angebot für die Teilnahme am Partnerprogramm ab und akzeptiert dabei diese Teilnahmebedingungen. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn BayWa ausdrücklich die Annahme des Angebots erklärt oder konkrete Werbemittel für den Partner freigibt.
II. Es besteht kein Anspruch auf Teilnahme an dem Partnerprogramm und auf Abschluss eines Vertrags mit BayWa. BayWa kann jederzeit ohne Angabe von Gründen einzelne Partner ablehnen.
§ 3 Vertragsgegenstand
I. Gegenstand dieses Vertrages ist die Teilnahme am Partnerprogramm und die Bewerbung von BayWa (www.baywa.de/de/) durch den Partner als Publisher im Rahmen der Awin Plattform. BayWa stellt dem Partner zu diesem Zweck als Advertiser über das Partnerprogramm eine Auswahl an Werbemitteln (z.B. Werbebanner, Buttons, Textlinks) zur Verfügung.
II. Der Partner platziert die für ihn freigegebenen Werbemittel in eigener Verantwortung auf seiner / seinen im BayWa Partnerprogamm angemeldete(n) Website(s) (nachfolgend „Partner‐Website“). Der Partner entscheidet frei, ob er und wie lange er die aktuellen, in Awin freigegebenen BayWa Werbemittel auf der Partner‐Website platziert. Der Partner ist für die Aktualität der Werbemittel verantwortlich und verpflichtet sich, Werbemittel unverzüglich von der Partner-Website zu entfernen, wenn er von BayWa darauf hingewiesen wird, oder er Grund zur Annahme hat, dass besagtes Werbemittel nicht mehr verwendet werden darf. Der Partner ist berechtigt, die BayWa‐Werbemittel jederzeit wieder zu entfernen. Dem Partner ist es ausdrücklich untersagt, die zur Verfügung gestellten Links mit anderen Werbemedien (etwa in Newslettern oder Social Media) zu verbinden und/oder Änderungen an den Werbemitteln vorzunehmen.
III. Eine Veränderung oder Erweiterung der bereitgestellten Werbemittel ist ohne die vorherige Zustimmung der BayWa nicht zulässig.
IV. Für die Bewerbung und erfolgreiche Vermittlung von Transaktionen (z.B. Bestellungen) erhält der Partner von Awin eine Vermittlungsprovision, die vom Umfang und realen Wert der Leistung abhängig ist. Entstehung und Höhe dieser Provision bestimmen sich nach den mit Awin geschlossenen Vereinbarungen und sind nicht Gegenstand dieser Teilnahmebedingungen.
V. Das BayWa Partnerprogramm begründet zwischen den Parteien kein sonstiges über diesen Vertrag hinausgehendes Vertragsverhältnis.
VI. BayWa behält sich vor, diese Teilnahmebedingungen jederzeit anzupassen. Etwaige Änderungen werden dem Partner per E‐Mail mitgeteilt. Sollte der Partner mit den Änderungen nicht einverstanden sein, so ist er berechtigt, das Vertragsverhältnis mit einer Frist von vier Wochen zum jeweiligen Monatsende zu kündigen. Die Frist beginnt an dem auf die Versendung folgenden Tages gemäß Zeitstempel der E-Mail. Erfolgt keine Kündigung akzeptiert der Partner die geänderten Teilnahmebedingungen durch Weiternutzung des Partnerprogramms.
VII. Folgende - im Rahmen des Affiliate-Tracking via Awin übergebene Kategorien werden ab dem 20.03.2024 nicht mehr vergütet:
- SALE
- GARTEN
- HAND- U. HEIMWERKEN
- SCHMIERSTOFFE
- Fachbedarf Sonderkulturen
- Gartenbau
- SONSTIGE SORTIMENTE
- MINERALOEL SONSTIGE
- Kartoffeln
- Reinigung, Desinfektion
- Milchaustauscher
- Agrarkunststoffe
- Sämereien
- Ölschrote/Pflanzenöle/zuckerhaltige FUMI
- Salze
- FREIZEIT, HOBBY
- BETRIEBSMITTEL UND ZUSATZSTOFFE
- Pflanzenschutzmittel (GP)
- BAUGER.WERKZ.BEFEST.
- Sonstige Holzbrennstoffe u. Dienstl.
- Holzpellets
- Leguminosen
- N-Einzeldünger
- Haus & Hof
- INNENWIRTSCHAFT
- SANITAER/-AUSSTATTUNG
- P-PK-Kali-Dünger
- Tierhaltung
- Angebote & Aktionen
- Saatgetreide
§ 4 Verpflichtungen der Partner
I. Der Partner ist für die Inhalte und den laufenden Betrieb seiner Partner-Website selbst verantwortlich und wird dort während der Laufzeit dieses Vertrages keine Inhalte platzieren, die gegen geltendes Recht, die guten Sitten oder Rechte Dritter verstoßen. Untersagt sind (ohne darauf beschränkt zu sein) insbesondere Gewalt verherrlichende Darstellungen, sexuelle und pornographische Inhalte und Abbildungen, irreführende Aussagen oder diskriminierende Inhalte (z.B. hinsichtlich des Geschlechts, Rasse, Politik, Religion, Nationalität oder einer Behinderung). Solche Inhalte dürfen weder auf der Partner-Website selbst Erwähnung finden noch darf von der Partner‐Website aus zu entsprechenden Inhalten auf anderen Websites verlinkt werden.
II. Die Partner‐Website muss alle entsprechenden gesetzlichen Regelungen, auch Datenschutzgesetze einhalten, insbesondere muss sie über ein vollständiges, rechtlich korrektes Impressum verfügen.
III. Dem Partner ist es untersagt, Websites im Internet vorzuhalten, die zu einer Verwechslungsgefahr mit dem Webauftritt von BayWa führen könnten. Es ist dem Partner weder gestattet, diesen zu spiegeln noch Grafiken, Texte oder andere Inhalte des Webauftrittes von BayWa zu übernehmen. Insbesondere ist der Eindruck zu vermeiden, dass es sich bei der Partner-Website um ein Projekt von BayWa handelt oder dass ihr Betreiber mit BayWa in einer Weise wirtschaftlich verbunden ist, die über das BayWa Partnerprogramm und diesen Vertrag hinausgeht. Jede Verwendung von Materialien oder Inhalten aus dem Webauftritt von BayWa sowie von deren Logos oder Marken durch den Partner bedarf einer vorherigen schriftlichen Freigabe durch BayWa.
IV. Dem Partner ist es untersagt, BayWa im Domain-Namen zu verwenden.
V. Die Einbindung der zur Verfügung gestellten Werbemittel auf anderen als bei der Anmeldung zum BayWa-Partnerprogramm angegebenen Seiten ist nur gestattet, sofern und soweit diese URLs der BayWa mitgeteilt werden und eine Zustimmung seitens der BayWa vor einer solchen Einbindung erklärt wurde.
VI. Die überlassenen Werbemittel hat der Partner unverändert auf der Partner‐Website zu übernehmen. Sollte Bedarf an weiteren Werbemitteln bestehen oder eine von der bisherigen Vereinbarung abweichende Einbindung der Werbemittel beabsichtigt sein, ist dies nur zulässig, sofern und soweit BayWa auf Anfrage des Partners die Zustimmung hierzu erteilt.
VII. Das Suchmaschinenmarketing und andere keywordbasierte Werbung für die Marke BayWa sowie Eigenmarken ist nicht gestattet. Im Falle eines Verstoßes werden alle generierten Sales storniert.
VIII. Der Partner sichert zu, Cookies nur dann zu setzen, wenn ein vom BayWa Partnerprogramm zur Verfügung gestelltes Werbemittel in sichtbarem Einsatz auf der Partner-Website ist und es zu einem freiwilligen und bewussten Klick durch den User kommt. Die Nutzung von Layern, Add-Ons, iFrames und der Postview-Technologie ist grundsätzlich nicht gestattet und strengstens untersagt. Der Einsatz von sogenannten „Forced Klicks“ (Klickzwangprinzip) ist ebenfalls untersagt.
IX. Der Partner darf ausschließlich Gutscheine bewerben, die BayWa explizit für Affiliates freigegeben und/oder mittels Partner-Newsletter kommuniziert hat. Die Bewerbung anderer Gutscheine, etwa aus Endkunden-Newslettern, Printanzeigen oder Kundenservice-Kontakten ist nicht gestattet. Im Falle eines Verstoßes werden alle Transaktionen storniert. Gutschein- und Cashback-Partnerzulassungen unterliegen strengen Voraussetzungen. Nachbuchungen von Cashback-Angeboten sind nur 14 Tage nach Transaktion möglich.
- Der Partner wird keine elektronischen Nachrichten mit Inhalten der Baywa an Dritte versenden. Es sei denn, dies wurde im Vorfeld schriftlich mit BayWa abgestimmt und von BayWa genehmigt. In diesem Falle wird der Partner derartige Nachrichten in seinem Namen ausschließlich an Dritte versenden, die sich mit dem Empfang vorab einverstanden erklärt haben.
- Der Partner ist nicht berechtigt, in sozialen Netzwerken im Namen der BayWa Angebote zu erstellen oder anzunehmen oder die BayWa zu vertreten.
XII. Der Partner muss sicherstellen, dass gesetzliche Anforderungen, insbesondere datenschutzrechtliche und wettbewerbsrechtliche Anforderungen erfüllt werden.
XIII. Die schuldhafte Verletzung der vorstehenden Ziffern I. – XII. sowie sonstiger gewerblicher Schutz- und Urheberrechte von BayWa durch den Partner berechtigen BayWa zur Kündigung dieses Vertrages aus wichtigem Grund nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften. Etwaige BayWa darüber hinaus zustehende Ansprüche gegen den Partner bleiben unberührt. Insbesondere ist BayWa gegenüber dem Partner berechtigt, sämtliche, auf diesen bezogenen Leistungen zurückzubehalten oder einzustellen.
XIV.Der Partner wird unverzüglich BayWa-Werbemittel von der Partner-Website entfernen, wenn er von BayWa dazu aufgefordert wird.
XV. Wird BayWa aufgrund einer schuldhaften vertraglichen Pflichtverletzung des Partners oder aufgrund eines Verstoßes gegen gesetzliche Bestimmung durch den Partner in Bezug auf die Schaltung der BayWa‐Werbemittel von Dritten in Anspruch genommen, ist der Partner verpflichtet, BayWa von sämtlichen Ansprüchen Dritter, die aufgrund der vorbenannten Verstöße geltend gemacht werden, inklusive angemessener Kosten der Rechtsverteidigung, freizustellen. Benötigt BayWa für die Rechtsverteidigung Informationen oder Erklärungen des Partners, so ist dieser verpflichtet, BayWa diese unverzüglich zur Verfügung zu stellen, und auch im Übrigen wird der Partner BayWa bei der Rechtsverteidigung angemessen unterstützen.
§ 5 Leistungen von BayWa
I. Mit der Zulassung zum BayWa Partnerprogramm wird dem Partner eine breite Auswahl an Werbemitteln zur Verfügung gestellt. Der Partner kann von BayWa jederzeit eine individuelle Bereitstellung von Formaten anfordern.
II. BayWa betreibt seine Website sowie die darauf angebotenen Services, wie die Bereitstellung von Produktdaten, im Rahmen der BayWa zur Verfügung stehenden technischen Möglichkeiten. BayWa schuldet in diesem Rahmen keine fehler- und unterbrechungsfreie Verfügbarkeit der Webseite. Die Qualität und Korrektheit, der auf der Website von BayWa angebotenen Produkte, Werbemittel oder csv-Dateien steht im alleinigen Ermessen von BayWa.
III. Über das Awin Tracking werden alle Aktivitäten des Partners protokolliert und über Statistiken und Reports von Awin dem Partner zugänglich gemacht. Auf Grundlage der vermittelten Bestellungen und des daraus resultierenden Nettowarenkorbwertes berechnet sich die Provision, die Awin dem Partner einmal pro Monat auszahlt. Berücksichtigt werden dabei sowohl alle bezahlten Nettoumsätze, die nach Lieferung komplett von Kund*innen behalten werden, sowie alle Nettoumsätze die nach Teilretouren von den Kund*innen behalten werden. Die aktuellen Provisionssätze sind den Partnerinformationen des BayWa Partnerprogramms auf der Awin Plattform zu entnehmen.
IV. Der Partner hat im Rahmen seiner Teilnahme an der Awin Plattform und nach Maßgabe der Bedingungen, die er diesbezüglich mit Awin vereinbart hat, einen Provisionsanspruch gegen Awin in Bezug auf Transaktionen, die durch seine aktive Bewerbung von BayWa auf der beim Partnerprogramm angemeldeten PartnerWebsite innerhalb der ersten Session und während der 30Tage danach generiert werden. Es werden ausschließlich Sales vergütet, die einen begründeten, aus einer regulären Marketingmaßnahme auf der Partner-Webseite resultierenden, Ursprung haben. Der Verkauf, die Lieferung und die vollständige Bezahlung der Ware muss abgeschlossen sein, abzüglich der Retouren, Umsatzsteuer und Gutschriften.
§ 6 Haftung
I. BayWa haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit in vollem Umfang nach den gesetzlichen Bestimmungen. Bei Schäden aus Verletzungen des Lebens, des Körpers, der Gesundheit, des Produkthaftungsgesetzes oder von wesentlichen Vertragspflichten haftet das Unternehmen darüber hinaus bereits für jede Fahrlässigkeit. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die der Partner vertrauen darf. Eine darüber hinausgehende Haftung besteht nicht.
I.
II. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Organe von BayWa.
§ 7 Vertragsdauer und Kündigung
I. Die Laufzeit dieses Vertrages richtet sich nach der Dauer der Zugehörigkeit des Partners zum BayWa Partnerprogramm im Rahmen der Awin Plattform.
II. Nach Vertragsbeendigung hat der Partner die ihm überlassenen Informationen und Werbemittel unverzüglich unaufgefordert zu löschen. Ein diesbezügliches Zurückbehaltungsrecht besteht nicht. Der Partner hat BayWa auf dessen Wunsch die Löschung schriftlich zu bestätigen.
§ 8 Vertragsstrafe
Jeder schuldhafte Verstoß eines für das BayWa-Partnerprogramm angemeldeten Partners gegen die aufgeführten Programmregeln kann zum sofortigen und fristlosen Ausschluss vom BayWa-Partnerprogramm sowie der Stornierung aller offenen Transaktionen führen. BayWa wird dem Partner bei Missachtung der Teilnahmebedingungen auf Schadenersatz in Anspruch nehmen. Unabhängig davon ist BayWa berechtigt, bei Verstößen gegen die Teilnahmebedingungen eine Vertragsstrafe von € 250 für jeden Einzelfall vom Partner zu fordern, bis zur Höhe von 2.550 €, ohne dass es des Nachweises von Schäden oder Nachteilen bedarf. Die Vereinbarung einer Vertragsstrafe schließt die Geltendmachung weitergehender Ansprüche nicht aus. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Partner unbenommen.
§ 8 Vertraulichkeit
I. Vertrauliche Informationen sind alle Informationen und Unterlagen der jeweils anderen Partei, die als vertraulich gekennzeichnet oder aus den Umständen heraus als vertraulich anzusehen sind. Dies sind insbesondere Informationen über Konditionen, Abverkaufsspezifika sowie Auswertungsmaterialien, die von BayWa Mitarbeitern und Vertretern zur Verfügung gestellt wurden.
II. Die Parteien vereinbaren, über vertrauliche Informationen Stillschweigen zu wahren. Der Partner wird nur denjenigen Mitarbeitern vertrauliche Informationen offenlegen, die diese für die Durchführung dieses Vertrags kennen müssen. Der Partner wird solche Mitarbeiter für die Zeit während und auch nach Beendigung ihrer Tätigkeit zur Geheimhaltung der vertraulichen Informationen verpflichten.
III. Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt über die Dauer dieses Vertrages hinaus.
§ 9 Abtretung, Zurückbehaltungsrechte, Aufrechnung
I. Der Partner darf auf diesem Vertrag beruhende Ansprüche gegen BayWa nur nach schriftlicher Zustimmung durch BayWa, an Dritte übertragen.
II. Jede Vertragspartei darf nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen der anderen Vertragspartei aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben. Dies gilt nicht für Ansprüche, die aus demselben vertraglichen Verhältnis resultieren.
§ 10 Schlussbestimmungen
I. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts.
II. Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar resultierenden Streitigkeiten ist, sofern der Partner Vollkaufmann oder Sachwalter öffentlich-rechtlichen Vermögens ist, München.
III. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder ihre Wirksamkeit später verlieren, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien verpflichten sich eine Bestimmung zu vereinbaren, die der nichtigen oder unwirksamen Regelung wirtschaftlich am nächsten kommt.
Falls Sie Rückfragen haben, steht Ihnen das BayWa Affiliate Team jederzeit zur Verfügung.