Auszug aus den Allgemeinen Programmbedingungen:
§ 4 Verpflichtungen der Partner
I. Der Partner ist für die Inhalte und den laufenden Betrieb seiner Partner-Website selbst verantwortlich und wird dort während der Laufzeit dieses Vertrages keine Inhalte platzieren, die gegen geltendes Recht, die guten Sitten oder Rechte Dritter verstoßen. Untersagt sind (ohne darauf beschränkt zu sein) insbesondere Gewalt verherrlichende Darstellungen, sexuelle und pornographische Inhalte und Abbildungen, irreführende Aussagen oder diskriminierende Inhalte (z.B. hinsichtlich des Geschlechts, Rasse, Politik, Religion, Nationalität oder einer Behinderung). Solche Inhalte dürfen weder auf der Partner-Website selbst Erwähnung finden noch darf von der Partner‐Website aus zu entsprechenden Inhalten auf anderen Websites verlinkt werden.
II. Die Partner‐Website muss alle entsprechenden gesetzlichen Regelungen, auch Datenschutzgesetze einhalten, insbesondere muss sie über ein vollständiges, rechtlich korrektes Impressum verfügen.
III. Dem Partner ist es untersagt, Websites im Internet vorzuhalten, die zu einer Verwechslungsgefahr mit dem Webauftritt von BayWa führen könnten. Es ist dem Partner weder gestattet, diesen zu spiegeln noch Grafiken, Texte oder andere Inhalte des Webauftrittes von BayWa zu übernehmen. Insbesondere ist der Eindruck zu vermeiden, dass es sich bei der Partner-Website um ein Projekt von BayWa handelt oder dass ihr Betreiber mit BayWa in einer Weise wirtschaftlich verbunden ist, die über das BayWa Partnerprogramm und diesen Vertrag hinausgeht. Jede Verwendung von Materialien oder Inhalten aus dem Webauftritt von BayWa sowie von deren Logos oder Marken durch den Partner bedarf einer vorherigen schriftlichen Freigabe durch BayWa.
IV. Dem Partner ist es untersagt, BayWa im Domain-Namen zu verwenden.
V. Die Einbindung der zur Verfügung gestellten Werbemittel auf anderen als bei der Anmeldung zum BayWa-Partnerprogramm angegebenen Seiten ist nur gestattet, sofern und soweit diese URLs der BayWa mitgeteilt werden und eine Zustimmung seitens der BayWa vor einer solchen Einbindung erklärt wurde.
VI. Die überlassenen Werbemittel hat der Partner unverändert auf der Partner‐Website zu übernehmen. Sollte Bedarf an weiteren Werbemitteln bestehen oder eine von der bisherigen Vereinbarung abweichende Einbindung der Werbemittel beabsichtigt sein, ist dies nur zulässig, sofern und soweit BayWa auf Anfrage des Partners die Zustimmung hierzu erteilt.
VII. Das Suchmaschinenmarketing und andere keywordbasierte Werbung für die Marke BayWa sowie Eigenmarken ist nicht gestattet. Im Falle eines Verstoßes werden alle generierten Sales storniert.
VIII. Der Partner sichert zu, Cookies nur dann zu setzen, wenn ein vom BayWa Partnerprogramm zur Verfügung gestelltes Werbemittel in sichtbarem Einsatz auf der Partner-Website ist und es zu einem freiwilligen und bewussten Klick durch den User kommt. Die Nutzung von Layern, Add-Ons, iFrames und der Postview-Technologie ist grundsätzlich nicht gestattet und strengstens untersagt. Der Einsatz von sogenannten „Forced Klicks“ (Klickzwangprinzip) ist ebenfalls untersagt.
IX. Der Partner darf ausschließlich Gutscheine bewerben, die BayWa explizit für Affiliates freigegeben und/oder mittels Partner-Newsletter kommuniziert hat. Die Bewerbung anderer Gutscheine, etwa aus Endkunden-Newslettern, Printanzeigen oder Kundenservice-Kontakten ist nicht gestattet. Im Falle eines Verstoßes werden alle Transaktionen storniert. Gutschein- und Cashback-Partnerzulassungen unterliegen strengen Voraussetzungen. Nachbuchungen von Cashback-Angeboten sind nur 14 Tage nach Transaktion möglich.
- Der Partner wird keine elektronischen Nachrichten mit Inhalten der Baywa an Dritte versenden. Es sei denn, dies wurde im Vorfeld schriftlich mit BayWa abgestimmt und von BayWa genehmigt. In diesem Falle wird der Partner derartige Nachrichten in seinem Namen ausschließlich an Dritte versenden, die sich mit dem Empfang vorab einverstanden erklärt haben.
- Der Partner ist nicht berechtigt, in sozialen Netzwerken im Namen der BayWa Angebote zu erstellen oder anzunehmen oder die BayWa zu vertreten.
XII. Der Partner muss sicherstellen, dass gesetzliche Anforderungen, insbesondere datenschutzrechtliche und wettbewerbsrechtliche Anforderungen erfüllt werden.
XIII. Die schuldhafte Verletzung der vorstehenden Ziffern I. – XII. sowie sonstiger gewerblicher Schutz- und Urheberrechte von BayWa durch den Partner berechtigen BayWa zur Kündigung dieses Vertrages aus wichtigem Grund nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften. Etwaige BayWa darüber hinaus zustehende Ansprüche gegen den Partner bleiben unberührt. Insbesondere ist BayWa gegenüber dem Partner berechtigt, sämtliche, auf diesen bezogenen Leistungen zurückzubehalten oder einzustellen.
XIV.Der Partner wird unverzüglich BayWa-Werbemittel von der Partner-Website entfernen, wenn er von BayWa dazu aufgefordert wird.
XV. Wird BayWa aufgrund einer schuldhaften vertraglichen Pflichtverletzung des Partners oder aufgrund eines Verstoßes gegen gesetzliche Bestimmung durch den Partner in Bezug auf die Schaltung der BayWa‐Werbemittel von Dritten in Anspruch genommen, ist der Partner verpflichtet, BayWa von sämtlichen Ansprüchen Dritter, die aufgrund der vorbenannten Verstöße geltend gemacht werden, inklusive angemessener Kosten der Rechtsverteidigung, freizustellen. Benötigt BayWa für die Rechtsverteidigung Informationen oder Erklärungen des Partners, so ist dieser verpflichtet, BayWa diese unverzüglich zur Verfügung zu stellen, und auch im Übrigen wird der Partner BayWa bei der Rechtsverteidigung angemessen unterstützen.