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Modernes E-Commerce-Unternehmen für Fitness-, Freizeit- und Wellness-Equipment sowie smarte E-Mobilitätslösungen aus Berlin. Mit den Produkten unserer Marken Sportstech, Bluewheel, Relaxxnow und Deskfit starten Nutzer in eine gesunde, nachhaltige Zukunft.

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30 Tage

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Partnervereinbarung

Diese Partnervereinbarung (im Folgenden: „Vereinbarung“) wird ausschließlich zwischen Ihnen (im Folgenden: „Herausgeber“ oder „Partner“) und uns, der Sportstech Brands Holding GmbH (im Folgenden: „Sportstech“ oder „wir“/“uns“) geschlossen. Weder Awin noch eine seiner Konzerngesellschaften sind Vertragsparteien dieser Vereinbarung. Die folgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsaktivitäten zwischen dem Partner und Sportstech, die sich aus der Zusammenarbeit im Awin-Netzwerk ergeben.

 

  1. Anmeldung zum Partnerprogramm
    1. Nach einer erfolgten Bewerbung des potenziellen Partners wird diese von Sportstech bewertet und der Partner zeitnah über die Annahme oder Ablehnung informiert. Sportstech behält sich das Recht vor, eine Bewerbung abzulehnen, wenn (nach eigenem Ermessen) festgestellt wird, dass die Website des Bewerbers nicht für das Partnerprogramm geeignet ist.
    2. Partner werden gebeten, keine Domains zu registrieren, die Ähnlichkeiten zu Sportstech und seinen Marken (Bluewheel, Deskfit, Relaxxnow) aufweisen und/oder auf Fehlschreibungen ebendieser Marken zurückzuführen sind. Jegliche Aktivität dieser Art im Rahmen einer Kampagne führt zur Ablehnung von Provisionszahlungen und zum Rückruf der Domain.

 

  1. Marketing Creatives & Partnerwerbung
    1. Sportstech ist dazu berechtigt, Angebote im Awin-Netzwerk zu veröffentlichen und Partnern im Austausch für ihre qualifizierten Marketing Services eine bestimmte Provision zu zahlen. „Qualifizierte Marketing Services“ bezeichnet in diesem Zusammenhang die akzeptierte Nutzung sämtlicher Marketingmaterialien, von Links über Banner bis hin zu Landing Pages und allen von Sportstech zur Verfügung gestellten Creatives für alle oder bestimmte Partner in ihren jeweiligen Awin-Konten, wie es in dieser Vereinbarung angegeben wird. Marketingmaterialien werden in diesem Zusammenhang auch als „Angebote“ definiert.
    2. Die Marketingmaterialien, d.h. Links, Banner sowie alle von Sportstech zur Verfügung gestellten Creatives sind ausschließlich auf der vom Partner im Awin-Netzwerk registrierten Website zu nutzen. Partner sind nicht dazu berechtigt, diese an Drittparteien weiterzuleiten oder auf Websites sowie anderen digitalen Medien zu veröffentlichen, die sich nicht in ihrem Besitz befinden.
    3. Partner sind nicht dazu berechtigt, Sportstech mit Marketing Creatives zu bewerben, die nicht im Vorfeld von Sportstech genehmigt oder von Sportstech selbst unter dem entsprechenden Awin-Account zur Verfügung gestellt wurden. Partner werden darum gebeten, Sportstech zu kontaktieren, sofern ein bestimmtes Creative benötigt wird, welches im Awin-Netzwerk nicht verfügbar ist.
    4. Sportstech behält sich das Recht vor, jeden Aspekt eines Marketing Creatives / Angebots nach eigenem Ermessen zu ändern, auszusetzen oder gänzlich einzustellen. Der Partner ist dazu verpflichtet, jede Aufforderung von Sportstech zur Entfernung, Änderung oder Modifizierung eines solchen Marketing Creatives schnellstmöglich umzusetzen. Sämtliche Marketing Creatives, Promotions-Codes oder Links sind nach Ablauf ihres Gültigkeitsdatums automatisch vom Partner zu entfernen.
    5. Werbeaktivititäten von Sportstech dürfen nicht vor dem Startdatum des jeweiligen Angebots oder der jeweiligen Aktivität beworben werden, es sei denn, dies wird ausdrücklich von Sportstech mitgeteilt. Ein Zuwiderhandeln kann zur Beendigung der Partnervereinbarung führen.
    6. Der Partner ist dafür verantwortlich, Sportstech und das Awin-Netzwerk über mögliche Fehlfunktionen der URLs sowie sämtlicher von Sportstech auf den Partnerseiten zur Verfügung gestellten Marketing Creatives zu informieren. Bei auftretenden Problemen wird Sportstech den Partner umgehend unterstützen.
    7. HÄLT DER PARTNER DIE FOLGENDEN RICHTLINIEN NICHT EIN, KANN SPORTSTECH DIE VEREINBARUNG NACH EIGENEM ERMESSEN MIT SOFORTIGER WIRKUNG KÜNDIGEN:
       
  1. Richtlinie zum Keyword Bidding: Sportstech untersagt seinen Partnern Keyword Advertising (Suchmaschinenmarketing), das auf den Verkauf von Sportstech-Produkten abzielt. Es ist verboten, auf die Sportstech-Website-URL oder jegliche Variation davon (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Abkürzungen und falsche Schreibweisen des Namens „Sportstech“) sowie die anderen Marken (Bluewheel, Deskfit, Relaxxnow) zu bieten. Darüber hinaus untersagt Sportstech die Einbindung seiner Produktdaten in Google Shopping oder anderen Shopping-Portalen. Der Partner verpflichtet sich, keine bezahlte Werbung zu schalten, die ein Warenzeichen, eine Dienstleistungsmarke oder einen Markennamen der Sportstech-Lieferanten oder Wettbewerber enthält, um Besucher auf die Sportstech-Websites zu leiten. Partnern ist es zudem untersagt, auf Begriffe zu bieten, bei denen Sportstech in den organischen Listings unter den „Top 3“ bei generischen Begriffen erscheint, sowie ebenfalls nicht über den eigenen PPC-Aktivititäten.
  2. Kommunikation und Markenrechtsverletzung: Dem Partner ist es nicht gestattet, im eigenen oder aber im Namen von Sportstech E-Mails und andere elektronische Nachrichten sowie Benachrichtungen zu versenden, die den Namen von Sportstech oder seiner Marken enthalten, sowie jede Variante davon, die einen Empfänger zu der Annahme verleiten könnte, dass Sportstech der Absender oder Sponsor einer solchen Nachricht oder Benachrichtigung war. Der Partner ist auch dazu verpflichtet, keine Kommunikation, die zwischen Sportstech, seinen Partnern und/oder seinen Kunden stattfindet, weiterzuleiten oder weiterzuverbreiten.
  3. Rabattcoupons und andere Promotionscodes: Dem Partner ist es untersagt, (I) für abgelaufene Codes zu werben und diese in irgendeiner Weise an seine Kunden weiterzugeben sowie (II) Gutscheine oder Werbeaktionen zu verwenden, die nicht ausdrücklich zu diesem Zweck und direkt von Sportstech oder Awin zur Verfügung gestellt wurden, auch wenn die Aktion zu diesem Zeitpunkt auf den Sportstech-Websites (Sportstech, Bluewheel, Deskfit, Relaxxnow) verfügbar ist. Sportstech behält sich das Recht vor, jegliche Provision abzulehnen, wenn eine Transaktion über einen nicht eigens autorisierten Code getätigt wurde.
  4. Der Partner verpflichtet sich, keine betrügerischen Werbetechniken zu verwenden, um die Produkte von Sportstech zu bewerben und/oder zu verkaufen. Solche Techniken umfassen, sind aber nicht beschränkt auf: (I) Cookie-Stuffing-Techniken, die das Affiliate-Tracking-Cookie ohne das Wissen des Kunden setzen, (II) Behavioral Networks und jede andere Einheit, die dazu verwendet wird, Sportstech (und dem Partner) Traffic sowie Verkäufe als Ergebnis einer Software einzubringen, die der Benutzer ohne sein Wissen heruntergeladen hat. Alle Partner, die sich auf solche Marketingmethoden einlassen, werden sofort und dauerhaft aus dem Partnerprogramm von Sportstech ausgeschlossen.
  5. Der Partner ist nicht dazu berechtigt:    
    (I) ein illegales Geschäft über die in dieser Vereinbarung zur Verfügung gestellte/n Website/s zu betreiben oder illegale Inhalte über die erwähnte/n Website/s anzuzeigen,
    (II) seine Partnerwebsite in unaufgeforderte E-Mails und/oder andere Arten von Spam einzubeziehen sowie ein Produkt und/oder eine Dienstleistung zu verwenden, die Software und/oder Codes auf dem Computer eines Nutzers ohne dessen Zustimmung installiert,
    (III) geistiges Eigentum von Sportstech oder Dritten zu verletzen,  
    (IV) sich an Aktivitäten zu beteiligen, die den Wert unserer Marken verändern.

 

  1. Kommissionen
    1. Sportstech eklärt sich dazu bereit, Partnern einen bestimmten Prozentsatz (Provision) von dem Erlös jedes qualifizierten Verkaufs zu zahlen, der auf die eigenen Marketingbemühungen der Partner sowie die ausschließliche Verwendung der von Sportstech im Awin-Netzwerk zur Verfügung gestellten Marketingmaterialien zurückzuführen ist.
    2. Sportstech behält sich das Recht vor, alle berechtigten Provisionen maximal 120 Tage nach dem Ende des jeweiligen Monats auszuzahlen, in dem die qualifizierten Verkäufe registriert wurden.
    3. Sportstech behält sich das Recht vor, die Höhe der Provision je nach Art des Publishers zu bestimmen. Unsere Standard-Provisionsstufen sind wie folgt:             
  • Ad-Netzwerke: ausgeschlossen
  • Blogs: 8 %
  • Cashback: 5-8 %
  • Vergleichsseiten: 5-8 %
  • Rabatte & Sonderangebote: 5 %
  • Redaktionell: 8 %
  • E-Mail: 5-8 %
  • Treue-Aktionen: 5 %
  • Media-Broker: 5 %
  • Retargeting-Anzeigen: 5 %
  • SEM: ausgeschlossen
  • Shopping-Inhalte: 5 %
  • Soziale Belohnungen: 5 %
  • Sub-Netzwerke: 5 %
  • UGC & soziale Plattformen: 5-8%

 

  1. Qualifizierte Verkäufe: Als „qualifizierte Verkäufe“ werden gültige Bestellungen definiert, die von einem vermittelten Kunden getätigt werden, der über die von einem Sportstech-Partner verwendeten Affiliate-Links oder andere Marketingmaterialien akquiriert wurde. Sportstech behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen Bestellungen abzulehnen, die nicht den Anforderungen entsprechen. Sämtliche Aspekte der Auftragsabwicklung, Stornierung, Rückerstattung oder Zahlungsabwicklung liegen in der alleinigen Verantwortung von Sportstech.
  2. Provisionen werden auf Grundlage der auf der Sportstech-Website im Awin-Netzwerk angegebenen Provisionssätze für jeden qualifizierten Verkauf (wie unter 3.3. definiert) berechnet. Sportstech verpflichtet sich hiermit, seinen Partnern die im Auftrag festgelegte Provision zu zahlen, wenn einem Besucher der Sportstech-Website/s (einem Kunden) ein Produkt oder eine Dienstleistung verkauft wird, das/die Gegenstand dieses Auftrags ist, sofern dieser Kunde auf die Sportstech-Website/s zugegriffen und das Produkt oder die Dienstleistung über einen qualifizierten Link des jeweiligen Partners gekauft hat.
  3. Ein „qualifizierter Link“ ist ein Link von der Website des Partners zu/r Sportstech-Website/s unter Verwendung einer „erforderlichen URL“ oder einer anderen von Sportstech für die Verwendung im Awin-Netzwerk bereitgestellten URL, wenn es der letzte Link zur Sportstech-Website/zu den Sportstech-Websites ist, den der Kunde während einer Sitzung verwendet, in der ein Verkauf eines Produkts oder einer Dienstleistung an den Kunden erfolgt. Eine „Sitzung“ ist in diesem Zusammenhang der Zeitraum, der mit dem ersten Kontakt eines Kunden mit der/den Sportstech-Websites über einen Link der Partner-Website beginnt und endet, wenn das Engagement abläuft oder beendet wird oder der der Kunde über einen Link von einer anderen als der Partner-Website wieder auf die Sportstech-Website/s zurückkehrt.
  4. Sportstech behält sich das alleinige Recht und die alleinige Verantwortung für die Bearbeitung sämtlicher von Kunden getätigten Bestellungen vor. Der Partner erkennt an, dass alle Vereinbarungen in Bezug auf Verkäufe an Kunden zwischen Sportstech und dem Kunden getroffen werden.
  5. Sämtliche Entscheidungen über qualifizierte Links und darüber, ob eine Provision zu zahlen ist, werden von der Awin Corporation getroffen und sind sowohl für den Partner als auch für Sportstech endgültig und bindend. Die Preise für die Produkte werden ausschließlich von Sportstech und nach eigenem Ermessen festgelegt.
  6. Sportstech behält sich das Recht vor, jede Provision nach eigenem Ermessen abzulehnen. Die Gründe für die Ablehnung werden dem Partner von Sportstech mitgeteilt.

    Beschwerden: Der Partner hat Zugang zu den Echtzeit-Statistiken des Partnerprogramms von Sportstech und erklärt sich damit einverstanden, sämtliche Beschwerden innerhalb von fünfundvierzig (45) Tagen nach dem Ende des Monats, in dem der strittige Verkauf oder das strittige Ereignis stattfand, einzureichen. Beschwerden, die mehr als fünfundvierzig (45) Tage nach dem Ende des Monats, in dem der strittige Verkauf oder das strittige Ereignis stattfand, eingereicht werden, werden von Sportstech nicht akzeptiert und der Partner verwirkt für immer das Recht auf einen möglichen Anspruch.
  7. Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Partners, Sportstech die korrekten Steuer- und Zahlungsinformationen zur Verfügung zu stellen, die für die Auszahlung einer Provisionsgebühr erforderlich sind. Wenn Sportstech die erforderlichen Steuer- oder Zahlungsinformation nicht innerhalb von neunzig (90) Tagen nach einem qualifizierten Verkauf erhält, der im Regelfall Provisionsgebühren auslösen würde, fallen ebendiese Provisionsgebühren nicht an und Sportstech schuldet dem Partner keine Provisionszahlungen in Bezug auf den qualifizierten Verkauf.

 

 

  1. Beendigung
    1. Jedes von den Parteien eingegangenes Engagement kann zu jeder Zeit von beiden Seiten beendet werden, indem die Annahme ebendieses Engagements über das Awin-Netzwerk gelöscht wird. Die Beendigung eines Engagements führt nicht automatisch zur Beendigung dieser Vereinbarung oder eines anderen Engagements.
    2. Beide Parteien können diese Vereinbarung jederzeit und ohne Angabe von Gründen kündigen. Voraussetzung hierfür ist, dass dies der anderen Partei sowie der Awin Corporation mindestens fünf Tage vor der Kündigung schriftlich mitgeteilt wird. Die Beendigung dieser Vereinbarung geht einher mit einer Beendigung aller bestehender sowie ausstehender Engagements. Sämtliche Zahlungsansprüche, Klagegründe oder Bestimmungen, die darauf ausgerichtet sind, diese Vereinbarung zu überdauern, sind von einer Beendigung ebendieser nicht betroffen.

 

  1. Vertretungen
    1. Die Parteien sichern sich gegenseitig zu, dass (a) beide die Befugnis haben, diese Vereinbarung abzuschließen sowie über ausreichende Rechte verfügen, um die hiermit gewährten Lizenzen zu erteilen, und b) jegliches Material, das der anderen Partei zur Verfügung gestellt und auf der Website der jeweils anderen Partei ausgespielt wird,
      (I) nicht gegen geltende Urheberrechte, Patente, Marken, Geschäftsgeheimnisse sowie andere Eigentumsrechte oder das Recht auf Öffentlichkeit oder Privatsphäre Dritter verstößt,      
      (II) keine anwendbaren Gesetze, Satzungen, Verordnungen oder Vorschriften verletzt,        
      (III) weder diffamierend noch verleumderisch ist,      
      (IV) weder anstößig noch pornografisch und/oder obszön ist, 
      (V) gegen Gesetze über unlauteren Wettbewerb, Antidiskriminierung und/oder irreführende Werbung verstößt,  
      (VI) Gewalt oder Hass fördert,        
      (VII) Viren, Trojaner, Würmer, Zeitbomben, Cancelbots und/oder ähnlich schädliche oder zerstörerische Programme enthält.
    2. MIT AUSNAHME DER VORSTEHENDEN ZUSICHERUNGEN GEBEN WEDER SPORTSTECH NOCH DER PARTNER GEGENÜBER DER JEWEILS ANDEREN PARTEI BESTIMMTE ZUSICHERUNGEN ODER GARANTIEN AB. DIES SCHLIESST IMPLIZIERTE GARANTIEN DER MARKTGÄNGIGKEIT ODER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK EIN, IST ABER NICHT DARAUF BESCHRÄNKT.

 

  1. Entschädigung
    1. Der Partner verpflichtet sich, Sportstech und seine Herausgeber, Direktoren, leitenden Angestellten, Mitarbeiter und sämtliche Vertreter von jeglicher Haftung, Ansprüchen, Verlusten, Schäden, Verletzungen oder Ausgaben (dies schließt auch angemessene Anwaltskosten ein) freizustellen, diese zu verteidigen und sie schadlos zu halten, sofern ebendiese von Dritten aufgrund eines Verstoßes oder aber eines angeblichen Verstoßes gegen eine seiner Zusicherungen oder hier genannten Verpflichtungen geltend gemacht werden.

 

  1. Begrenzung der Haftung
    1. Sportstech übernimmt keinerlei Haftung für Unterbrechungen oder Fehler jedweder Art auf seiner/seinen Website/s.
    2. Die Parteien haften in keinem Fall gegenüber der anderen Partei für direkte, indirekte, besondere oder Beispiel-, Folge- und Nebenschäden, selbst wenn eine der beiden Parteien im Vorfeld über die Möglichkeit eines solchen Schadens informiert worden ist. Darüber hinaus übersteigt die Gesamthaftung der Sportstech Brands Holding GmbH, die sich aus oder in Bezug auf diese Vereinbarung oder das Partnerprogramm ergibt, in keinem Fall den Gesamtbetrag der an den Partner gemäß dieser Vereinbarung gezahlten oder noch zu zahlenden Provisionen.
    3. Beide Parteien vereinbaren, dass das Awin-Netzwerk sowie seine Herausgeber, leitenden Angestellten, Direktoren, Mitarbeiter und Agenten gegenüber den Parteien für keine der unter 8.2. genannten Schäden haften, selbst wenn diese im Vorfeld über die Möglichkeit eines solches Schadens informiert worden sind.

 

  1. Allgemein
    1. Jede Partei handelt es unabhhängiger Auftragnehmer ist damit nicht befugt, andere Parteien in irgendeiner Art und Weise zu verpflichten oder zu binden.
    2. Diese Vereinbarung wird in Übereinstimmung mit den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland geschlossen und ist entsprechend auszulegen sowie durchzusetzen. Jede Klage zur Durchsetzung dieser Vereinbarung wird vor den Gerichten der Bundesrepublik Deutschland erhoben. Sofern der Partner offizielle Korrespondenz senden muss, hat dies in Form eines Einschreibens an den Hauptsitz der Sportstech Brands Holding GmbH zu Händen der Rechtsabteilung zu erfolgen.
    3. Mit der Annahme eines Angebots über das Awin-Netzwerk erklärt sich der Partner damit einverstanden, dass er sich dazu verpflichtet, diese Vereinbarung auszuführen und dass diese bindend ist.
    4. Die Bestimmungen dieser Vereinbarung sind voneinander unabhängig und trennbar. Keine dieser Bestimmungen wird durch eine andere Bestimmung beeinträchtigt, ungültig oder nicht durchsetzbar, sofern diese selbst aus irgendeinem Grund ganz oder teilweise ungültig oder nicht durchsetzbar ist.
    5. Das sogenannte „Site Scraping“ wird hiermit ausschließlich untersagt. Ausnahmen bestehen, sofern dies von Sportstech in schriftlicher Form bestätigt und eine Markenausschlussliste bereitgestellt wurde. Fordert Sportstech den Partner auf, die Werbung für bestimmte Marken einzustellen, so wird keine Provision für davon betroffene, qualifizierte Verkäufe gezahlt. Zudem behält Sportstech sich das Recht vor, den Partner mit sofortiger Wirkung aus dem Partnerprogramm auszuschließen, sofern dieser sich weigert, der Forderung nachzukommen.
    6. Sportstech behält sich das Recht vor, die Liste der ausgeschlossenen Marken bei Bedarf jederzeit nach eigenem Ermessen zu ändern oder zu ergänzen.
    7. Das Betreiben von SEM, Social Ads oder einer anderen Form bezahlter Werbung, die im Namen von Sportstech eine andere Marke bewirbt, ist hiermit ausdrücklich untersagt.
    8. Partner sind nicht dazu befugt, Sportstech ohne schriftliche Genehmigung in Pressemitteilungen, Marketingnachrichten, App-Werbebotschaften und/oder jeder anderen Kommunikation im Zusammenhang mit ihrem Service und ihrem Produkt zu erwähnen. Sämtliche Presseartikel, die ohne ausdrückliche Genehmigung von Sportstech veröffentlicht wurden, müssen unverzüglich zurückgerufen werden. Andernfalls behält sich Sportstech das Recht vor, den Partner mit sofortiger Wirkung aus dem Partnerprogramm auszuschließen.
    9. Partner, die auf mobile Apps und/oder nicht-browserbasierte Lösungen zurückgreifen, sind dazu verpflichtet, Sportstech klar zu verdeutlichen, auf welche Weise sie das Unternehmen fördern können. Sportstech behält sich das Recht vor, Bewerbungen eines solchen Partners nach eigenem Ermessen anzunehmen oder abzulehnen, nachdem der Fall berwertet wurde.
    10. Sportstech genehmigt ausschließlich Aufträge, die als authentischer, persönlicher Kundenauftrag bewertet werden können.
    11. Bot Traffic: Sportstech bittet den Partner darum, die Sportstech-Website/s nicht zu scrapen. Um die Website des Partners mit Informationen über Sportstech-Produkte füllen zu können, wurde ein detaillierter Datenfeed eingerichtet, der sämtliche notwendige Informationen enthält. Das Scraping der Website erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass die Aktivität des Partners als Bot Traffic identifiziert und dieser für den Zugriff auf die Website/s gesperrt wird. Sofern der Partner die Meinung vertritt, das Scraping der Sportstech-Website/s sei notwendig, um die Arbeit effektiv zu gestalten, wird darum gebeten, sich unverzüglich mit dem entsprechenden Ansprechpartner im Awin-Netzwerk in Kontakt zu setzen.