Der Partner verpflichtet sich, alle rechtlichen Anforderungen (z.B. die Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung, VersVermV) zu kennen und bei seiner Tätigkeit zu berücksichtigen. Er verpflichtet sich insbesondere die Anforderungen an Versicherungsvermittler und -berater zu erfüllen und nur im Rahmen der gesetzlich erlaubten Befugnisse tätig zu werden. Erfüllt er die Anforderungen gemäß VersVermV nicht, verpflichtet er sich die Produkte nur als Tippgeber zu bewerben. Der Versand von Newslettern und Emails Bewerbung der Produkte ohne ausdrückliche vorherige Genehmigung durch hepster ist nicht erlaubt.