Allgemeine Teilnahmebedingungen für das redcare-apotheke.ch Partnerprogramm
§1 Geltungsbereich und Definitionen
§2 Vertragsschluss
§3 Haftung von Redcare Apotheke
§4 Verhaltenspflichten des Partners
§5 Suchmaschinen-Werbung (SEM)
§6 Werbemittel
§7 Berechnung der Vergütung
§8 Kündigung
§9 Vertraulichkeit
§10 Haftung des Partners
§11 Änderungen der Allgemeinen Teilnahmebedingungen
§12 Schlussbestimmungen
§ 1 Geltungsbereich und Definitionen
- Die folgenden Allgemeinen Teilnahmebedingungen gelten für alle Partner, die im Rahmen des Partnerprogramms von Redcare B.V., Erik de Rodeweg 11, NL-5975 WD Sevenum (im Folgenden „Redcare Apotheke“ genannt) über eines der Affiliate Netzwerke Werbemittel für redcare-apotheke.ch schalten. Sie finden zusätzlich zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Netzwerke Anwendung.
- Redcare Apotheke erbringt seine Dienste, Leistungen und Lieferungen im Zusammenhang mit diesem Partnerprogramm ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Teilnahmebedingungen.
- Die Gültigkeit dieser Allgemeinen Teilnahmebedingungen erstreckt sich auf alle angebotenen Leistungen von Redcare Apotheke im Zusammenhang mit diesem Partnerprogramm. Der Partner erkennt mit der Inanspruchnahme der Leistungen diese Allgemeinen Teilnahmebedingungen als für ihn verbindlich an.
§ 2 Vertragsschluss
2.1. Redcare Apotheke bietet über das Netzwerk Werbemittel an. Der Partner kann sich für diese Programme bewerben.
2.2. Der Vertragsschluss kommt über das Netzwerk zustande.
2.3. Ein Vertrag kommt erst dann zustande, wenn Redcare Apotheke die Anmeldung des Partners bestätigt.
2.4. Bei der Anmeldung hat der Partner die geforderten Angaben vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Der Partner hat Änderungen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Änderungseintritt, selbstständig in das Online-System von Redcare Apotheke einzupflegen.
2.5 Der Partner stimmt in den Empfang von E-Mails durch Redcare Apotheke zu. Widerspricht der Partner dem Empfang solcher E-Mails, so handelt es sich um eine konkludente Kündigung des Vertrages.
2.6. Der Partner verpflichtet sich, die geltenden Gesetze zu beachten. Angemeldet werden dürfen nur Werbeplattformen, deren Inhalte nicht gegen das geltende Recht der Bundesrepublik Deutschland und die guten Sitten verstoßen. Im Besonderen werden Partner-Webseiten mit folgenden Inhalten nicht für das Partnerprogramm zugelassen:
- Webseiten, die noch im Aufbau bzw. nicht erreichbar sind
- Webseiten mit fehlendem Impressum
- kein ausreichender eigener Inhalt („Bannerfarm“)
- reine eMail Adressen ohne genauere Beschreibung
- Paid-Mailer / Paid Clicks
- Seiten, die gegen die guten Sitten verstoßen oder die Rechte Dritter verletzen
- Gewaltverherrlichender Inhalt, Erotik
Die Prüfungspflicht hierfür obliegt allein dem Partner. Gleichwohl ist Redcare Apotheke befugt, die Werbeplattformen des Partners auf seine Inhalte hin zu untersuchen und gegebenenfalls zu kündigen. Die Untersuchung kann auch mit technischen Mitteln erfolgen.
2.7. Der Partner gewährleistet, dass er keine Daten speichert oder weiterleitet, die die technische Infrastruktur und Betriebsabläufe von Redcare Apotheke schädigen können (bspw. Viren, Trojaner, u.ä.).
§ 3 Haftung von Redcare Apotheke
3.1. Redcare Apotheke wird den in der Internetbranche üblichen Aufwand betreiben, um zu gewährleisten, dass das Online-System 24 Stunden am Tag verfügbar bleibt. Ausgenommen hiervon sind Unterbrechungen, die für erforderliche Wartungsmaßnahmen üblich sind oder durch Dritte, nicht mit Redcare Apotheke verbundene Unternehmen verschuldet sind. Sollte das Online-System gleichwohl ausfallen, wird sich Redcare Apotheke im Rahmen seiner Möglichkeiten sofort bemühen, die Verfügbarkeit wiederherzustellen. Die Vertragsparteien erkennen an, dass in Ausnahmefällen eine geringe Anzahl von Transaktionen vom Online-System nicht erfasst bzw. protokolliert werden können. Ein Anspruch gegen Redcare Apotheke seitens des Partners besteht hieraus nicht.
3.2. Redcare Apotheke haftet nicht für höhere Gewalt und für Ereignisse, die nicht im Einflussbereich von Redcare Apotheke liegen (z.B. Naturgewalt, Krieg, Viren). Redcare Apotheke haftet demzufolge auch nicht für die daraus resultierende Unterbrechung bzw. Zerstörung von Daten. Es obliegt dem Partner, entsprechende Sicherungskopien anzufertigen.
3.3. Redcare Apotheke garantiert keine Umsatzerfolge.
§ 4 Verhaltenspflichten des Partners
4.1. Der Partner darf lediglich mit einer Werbeplattform an dem Partnerprogramm teilnehmen, dessen Rechte er auch besitzt. Sollte die angemeldete Werbeplattform auf einen Dritten registriert sein, hat der Partner auf Anfrage einen entsprechenden Berechtigungsnachweis vorzulegen.
4.2. Für den Partner gilt ein Spam-Verbot hinsichtlich der Nutzung von durch Redcare Apotheke bereitgestellter Werbemittel und URL-Codes in E-Mails. Der unaufgeforderte Versand von E-Mails begründet einen Verstoß gegen das deutsche Wettbewerbsrecht und kann für jeden Einzelfall Abmahnungen durch den Empfänger, Wettbewerber oder Verbraucherschutzverbände nach sich ziehen. Dem Partner ist es daher untersagt, Dritten unaufgefordert E-Mails zu senden (Spam) sowie die über Redcare Apotheke bereitgestellten Werbemittel und URL-Codes in solchen E-Mails zu verwenden.
4.3. Die Verwendung der bereitgestellten Werbemittel und URL-Codes in E-Mails ist daher nur dann gestattet, wenn die Empfänger zuvor ausdrücklich und nachweisbar dem Empfang der E-Mails zugestimmt haben („Double Opt In"-Verfahren) und die E-Mails ein rechtsgültiges Impressum aufweisen.
4.4. Die automatische Erzeugung von Views, Klicks, Leads oder Sales mittels technischer Vorrichtungen (auch Computerprogramme) sowie durch vorsätzliche bzw. arglistige Täuschung ist unzulässig. Solche unrechtmäßig erworbenen Vergütungsansprüche werden nachträglich durch Redcare Apotheke storniert.
4.5. Der Partner verpflichtet sich, keine Methoden zu verwenden, die Provisionscookies von Redcare Apotheke ohne Werbemittelkontakt (View oder Click) beim Endnutzer setzen. Etwas anderes gilt nur, wenn Redcare Apotheke explizit die Zustimmung dazu erteilt hat.
4.6. Der Partner verpflichtet sich, seine Website einschließlich aller Einträge in Suchmaschinen, Verzeichnissen oder Linklisten Dritter so zu gestalten, dass ausschließlich gültige Klicks, Leads und Sales generiert werden.
4.7. Ferner verpflichtet sich der Partner, seine Webseite in Übereinstimmung mit den geltenden gesetzlichen Regelungen, insbesondere verbraucherrechtlichen Vorschriften, zu gestalten.
4.8. Darüber hinaus verpflichtet sich der Partner, auf Gewaltdarstellungen, sexuelle oder pornographische Inhalte oder diskriminierende Aussagen oder Darstellungen hinsichtlich Rasse, Geschlecht, Religion, Nationalität, Behinderung, sexueller Neigungen oder Alter zu verzichten.
4.9. Weiterhin ist es dem Partner untersagt, Webseiten, die zu einer Verwechslungsgefahr mit dem Internetauftritt von Redcare Apotheke führen könnten, zu gestalten und darüber Redcare Apotheke zu bewerben. Es ist dem Partner weder gestattet, den Internetauftritt von Redcare Apotheke zu spiegeln noch Grafiken, Texte oder andere Inhalte des Internetauftritts von Redcare Apotheke zu übernehmen. Der Partner wird unverzüglich Redcare Apotheke-Werbemittel von der Partner-Webseite entfernen, wenn er von Redcare Apotheke dazu aufgefordert wird.
4.10 Der Partner kann im Rahmen von Aktionen Gutscheine und Zugaben bewerben. Eine solche Bewerbung ist nur für Gutscheine erlaubt, die explizit für Partner freigegeben sind und weder ungültig noch abgelaufen sind. Freigegebene Gutscheine / Aktionen finden die Partner über die Incentive Tools in den Affiliate Netzwerken. Die Integration von jeder technischen Erweiterung (z.B. Add-ons oder Plug-ins) oder einer Software, die den User bei Aufruf des Internetauftritts von Redcare Apotheke auf Gutscheine oder andere Incentives hinweist, ist nicht gestattet.
§ 5 Suchmaschinen-Werbung (SEM)
5.1. Der Partner darf bei Suchmaschinen bezahlte SEM-Kampagnen (= bezahlte Werbung in Suchmaschinen) schalten. Folgende Einschränkungen gelten jedoch hinsichtlich SEM-Buchungen:
- Keyword-Buchungen auf markenrechtlich oder anderweitig geschützte Begriffe von Redcare Apotheke (z.B. redcare apotheke, redcare-apotheke.ch . www.redcare-apotheke.ch usw.) ist nicht erlaubt
- Tippfehler-Buchungen sind ebenfalls nicht erlaubt
- keine direkte Weiterleitung auf redcare-apotheke.ch
- keine Anzeige von markenrechtlich oder anderweitig geschützten Begriffen von
Redcare Apotheke im sichtbaren Bereich (außer expliziter Freigabe durch Redcare Apotheke)
- Redcare Apotheke Brand muss negativ eingebucht werden.
5.2. Auch die Weiterleitungen aus Tippfehlerdomains (z.B. shop-apoteke.ch, shopapothele.ch o.ä.) dürfen nicht zum Setzen eines Cookies führen. Generell ist der Besitz und der Unterhalt einer Tippfehlerdomain verboten.
5.3. Die zur Verfügung gestellten Produktdaten dürfen nur im Zusammenhang mit der Bewerbung von Redcare Apotheke verwendet werden und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Nach Beendigung der Kooperation sind die Produktdaten unverzüglich zu löschen und dürfen nicht weiterverwendet werden.
5.4. Der Partner ist verpflichtet, ausschließlich die aktuellen Datensätze (z.B. Produktdaten, Texte, Werbemittel etc.), die Redcare Apotheke zur Verfügung stellt, zu verwenden. Für Ansprüche, die sich aus Verstößen durch schuldhafte Verwendung veralteter Datensätze ergeben, übernimmt Redcare Apotheke keine Haftung. Macht ein Dritter anlässlich eines derartigen Verstoßes gegenüber Redcare Apotheke Ansprüche geltend, wird der Partner Redcare Apotheke von allen Ansprüchen des Dritten freihalten. Diese Freihaltung umfasst auch etwaige Kosten der Rechtsverfolgung. Ein Verstoß gegen einen oder mehreren unter § 5 genannten Punkte führt zur sofortigen Stornierung aller entstandenen Sales und fristlosen Kündigung aus dem redcare-apotheke.ch Partnerprogramm.
§ 6 Werbemittel
6.1. Eine Veränderung der aus dem System generierten Werbemittel- und Tracking-Codes ist nicht erlaubt. Ausnahmeregelungen können im Einzelfall schriftlich mit Redcare Apotheke getroffen werden. Die von Redcare Apotheke zur Verfügung gestellten Werbemittel dürfen nicht ohne dessen Abstimmung im Design oder im Inhalt verändert oder anderweitig bearbeitet werden.
6.2. Der Partner verpflichtet sich, die ihm überlassenen Werbemittel nur auf der von ihm angegebenen Werbeplattform zu integrieren und nicht an Dritte weiterzugeben. Zudem hat er das Werbemittel nur im Zusammenhang mit der Teilnahme an dem Partnerprogramm zu verwenden.
6.3. Der Partner verpflichtet sich, die bereitgestellten Werbemittel nicht in einem Kontext zu platzieren, der erkennbar die wirtschaftlichen Interessen von Redcare Apotheke gefährden könnte.
6.4. Der Partner ist verpflichtet, die Werbemittel im Fall der Kündigung, der Sperrung oder des Ablaufs einer zeitlichen Befristung bzw. in vergleichbaren Fällen unverzüglich von seinen Werbeflächen zu entfernen.
6.5. Die durch Übersendung von Werbemitteln gewonnenen Informationen dürfen von dem Partner nur im Zusammenhang mit der Bewerbung von Redcare Apotheke genutzt werden. Es ist ausdrücklich verboten diese Informationen an Dritte weiterzugeben bzw. für andere Zwecke zu verwenden. Für die korrekte Einbindung der Werbemittel ist der Partner verantwortlich. Nach Beendigung der Kooperation sind die Produktdaten unverzüglich zu löschen und dürfen nicht weiterverwendet werden.
§ 7 Berechnung der Vergütung
7.1. Dem Partner steht ein Vergütungsanspruch gegenüber Redcare Apotheke auf Grundlage der jeweiligen Vereinbarungen über die Affiliate-Netzwerke zu. Die Abrechnung erfolgt über den jeweiligen Netzwerk-Account. Der Partner verfügt bei dem Netzwerk über ein virtuelles Konto (Guthabenkonto) zwecks Zwischenspeicherung und optischer Aufbereitung der Vergütungen. Vorhandene Guthaben werden nicht verzinst. Soweit nicht ausdrücklich in der Darstellung erwähnt, werden grundsätzlich Netto-Beträge angezeigt.
7.2. Die Konditionen der Vergütung im Rahmen der Partnerprogramme legt Redcare Apotheke fest und teilt sie auf der Internetseite von Redcare Apotheke mit. Im Fall einer Konditionsänderung teilt Redcare Apotheke diese mindestens 48 Stunden vor Inkrafttreten dem Partner mit. Liegt ein wichtiger sachlicher Grund vor, kann diese Frist in bestimmten Einzelfällen verkürzt werden.
7.3. Der Anspruch des Partners gegenüber Redcare Apotheke auf die erfolgsabhängige Vergütung entsteht und wird fällig unter folgenden Voraussetzungen:
- Es ist zu einem erfolgreichen Event (Click, Lead, Sale) auf der Werbefläche des Partners gekommen.
- Der Event ist von Redcare Apotheke erfolgreich protokolliert worden.
- Im Fall des Event-Typs „Sale": Der Nutzer nimmt die Lieferung der Ware am Versandbestimmungsort an, leistet die Zahlung vollständig und die von Redcare Apotheke seinen Kunden gegenüber gewährte Widerrufsfrist von 14 Tagen ist abgelaufen.
- Redcare Apotheke hat gegenüber dem Partner den Event bestätigt.
7.4. Redcare Apotheke ist nicht verpflichtet, Events, die über Zwang oder Täuschung getätigt wurden, sowie automatisch oder aufgrund anderweitiger Manipulationen erzeugte Events (z.B. Klickgeneratoren), zu vergüten. In diesen Fällen ist Redcare Apotheke berechtigt, das Guthabenkonto des Partners zu sperren und im Umfang des bereits unrechtmäßig erworbenen und nachgewiesenen Betrags zu belasten.
7.5. Über die Nachbuchung von nicht-getrackten Sales entscheidet Redcare Apotheke, ob diese freigegeben oder abgelehnt werden. Zudem darf der zugehörige Sale vor max. 3 Monaten stattgefunden haben.
7.6. Redcare Apotheke sichert dem Partner die Vollständigkeit der in den Konten erfassten Erfolge nur im Rahmen der allgemeinen technischen Möglichkeiten einer solchen Erfassung nach Maßgabe des angewandten Erfassungssystems (Tracking-System) zu. Sollte die technische Erfassung nicht möglich sein, z.B. bei Ablehnung von Cookies durch den Nutzer des Partner-Mediums, entsteht ein Vergütungsanspruch nur bei anderweitig geeignetem Nachweis durch den Partner und Akzeptanz des Nachweises durch Redcare Apotheke.
§ 8 Kündigung
8.1. Der Vertrag kann von beiden Seiten jederzeit gekündigt werden.
8.2. Die Kündigung bedarf der Schriftform (postalischer Brief, per Fax oder per E-Mail).
8.3. Bis zum Vertragsende sind von den Vertragspartnern alle offenen Vergütungen zu begleichen.
8.4. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt durch Punkt 8.1. unberührt.
8.5. Im Fall der Kündigung muss der Partner innerhalb von 24 Stunden alle Werbemittel entfernen. Dies entbindet den Partner nicht von seiner Pflicht, ungültige bzw. nicht mehr funktionale Werbemittel-Codes unverzüglich aus seinen Werbeplattformen zu entfernen.
§ 9 Vertraulichkeit
9.1. Wenn nichts anderes in dieser Vereinbarung vorgesehen oder ein Einverständnis der anderen Partei vorliegt, sind alle Informationen, insbesondere die Regelungen dieser Vereinbarung, geschäftliche und finanzielle Informationen, Kunden und Verkäuferlisten sowie Preis- und Verkaufsinformationen, strikt vertraulich zu behandeln und solche vertraulichen Informationen dürfen von den Partnern weder direkt noch indirekt für eigene wirtschaftliche Zwecke oder für andere Zwecke verwendet werden.
9.2. Pressemitteilungen, die die Zusammenarbeit aufgrund dieses Vertrages betreffen, sind mit Redcare Apotheke abzustimmen und bedürfen vor der Veröffentlichung der schriftlichen Zustimmung von Redcare Apotheke.
§ 10 Haftung des Partners
10.1 Der Partner stellt Redcare Apotheke von sämtlichen Schadensersatzansprüchen, Haftungsansprüchen und jedweden Kosten frei, die Redcare Apotheke durch ein pflichtwidriges und schuldhaftes Handeln des Partners entstehen.
§ 11 Änderungen der Allgemeinen Teilnahmebedingungen
11.1 Änderungen der Teilnahmebedingungen sind jederzeit möglich und werden unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen angekündigt. Redcare Apotheke wird seinen Vertragspartner auf jede Änderung der Allgemeinen Teilnahmebedingungen per E-Mail hinweisen und ihm die Möglichkeit geben, ihre aktuelle Fassung einzusehen.
11.2 Der Vertragspartner ist berechtigt, den Änderungen zu widersprechen. Der Widerspruch entspricht einer ordentlichen Kündigung. Geht Redcare Apotheke binnen 14 Tagen nach Bekanntgabe der geänderten Allgemeinen Teilnahmebedingungen kein Widerspruch durch den Vertragspartner zu, gelten die Änderungen als vom Vertragspartner akzeptiert und sie werden Teil der bestehenden Vertragsbeziehung. Die Teilnahmebedingungen der Netzwerke bleiben unberührt.
§ 12 Schlussbestimmungen
12.1 Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform.
12.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahekommt.
Stand: November 2023