Allgemeine Bedingungen für die Schaltung von Werbemitteln für www.contorion.de im Rahmen des Contorion Partnerprogramms
§1 Geltung
1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: „AGB“) gelten für das Vertragsverhältnis zwischen der Contorion GmbH, Friedrichstraße 224, 10969 Berlin (im Folgenden: „Contorion“) und den Partnern des Contorion Partnerprogramms, das Contorion über die Vertriebsplattform der Awin betreibt (im Folgenden: “Contorion Partnerprogramm“). Eigene Geschäftsbedingungen des Partners bedürfen der ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung von Contorion und finden daher auch dann keine Anwendung, wenn Contorion ihrer Geltung nicht widerspricht.
2) Die nachfolgenden Bedingungen gelten gegenüber Contorion für das Contorion Partnerprogramm auch dann, wenn sie von den „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Teilnahme bei Awin“ (im Folgenden: „Awin Teilnahmebedingungen“) abweichen.
3) Diese AGB finden gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB keine Anwendung.
§2 Vertragsschluss
Ein Vertrag zwischen Contorion und einem Partner über die Schaltung von Contorion-Werbemitteln kommt ausschließlich über das Bewerbungsverfahren der Awin Plattform zustande, in dessen Rahmen der Partner ein Angebot für die Teilnahme am Contorion Partnerprogramm abgibt und dabei diese AGB akzeptiert. Für das Bewerbungsverfahren selbst gelten nicht diese AGB, sondern die Awin Teilnahmebedingungen. Ein Anspruch des Partners auf Annahme dieses Angebotes und auf Abschluss eines Vertrags mit Contorion besteht nicht. Dem Partner wird die Aufnahme in das Contorion Partnerprogramm von Awin mitgeteilt.
§ 3 Vertragsgegenstand
1) Gegenstand dieses Vertrages ist die Teilnahme am Partnerprogramm und die Bewerbung von Contorion (www.contorion.de) durch den Partner als Publisher im Rahmen der Awin Plattform. Contorion stellt dem Partner zu diesem Zweck als Advertiser über das Partnerprogramm eine Auswahl an Werbemitteln (z.B. Logos, Produktlinks) zur Verfügung.
2) Der Partner wird die Contorion‐Werbemittel in eigener Verantwortung auf seiner / seinen im Contorion Partnerprogramm angemeldete(n) Website(s) (nachfolgend „Partner‐Website“) platzieren. Der Partner entscheidet frei, ob er und wie lange er die Contorion-Werbemittel auf der Partner‐Website platziert. Er ist berechtigt, die Contorion‐Werbemittel jederzeit wieder zu entfernen. Die bereitgestellten Logos und Werbemittel dürfen nicht verändert werden.
3) Für die Bewerbung und erfolgreiche Vermittlung von Transaktionen (z.B. Bestellungen) erhält der Partner von Awin eine Vermittlungsprovision, die vom Umfang und realen Wert der Leistung abhängig ist. Entstehung und Höhe dieser Provision bestimmen sich nach den mit Awin geschlossenen Vereinbarungen und sind nicht Gegenstand dieser AGB.
4) Das Contorion Partnerprogramm begründet zwischen den Parteien kein sonstiges über diesen Vertrag hinausgehendes Vertragsverhältnis.
5) Contorion behält sich vor, diese AGB jederzeit anzupassen. Etwaige Änderungen werden dem Partner per E-Mail mitgeteilt. Sollte der Partner mit den Änderungen nicht einverstanden sein, so ist er berechtigt, Contorion dies bis zum Ablauf von vier Wochen ab dem Zugang der Änderungsmitteilung mitzuteilen. Erfolgt eine solche Mitteilung nicht binnen dieser Frist, gelten die Änderungen als akzeptiert und treten mit Ablauf der Frist in Kraft. Contorion wird den Partner in der Änderungsmitteilung auf die Bedeutung der Vierwochenfrist hinweisen.
§ 4 Verpflichtungen der Partner
1) Der Partner ist für die Inhalte und den laufenden Betrieb seiner Partner-Website selbst verantwortlich und wird dort während der Laufzeit dieses Vertrages keine Inhalte platzieren, die gegen geltendes Recht, die guten Sitten oder Rechte Dritter verstoßen. Untersagt sind (ohne darauf beschränkt zu sein) insbesondere Gewalt verherrlichende Darstellungen, sexuelle und pornographische Inhalte und Abbildungen, irreführende Aussagen oder diskriminierende Inhalte (z.B. hinsichtlich Geschlecht, Rasse, Politik, Religion, Nationalität oder einer Behinderung). Solche Inhalte dürfen weder auf der Partner-Website selbst Erwähnung finden, noch darf von der Partner‐Website aus zu entsprechenden Inhalten auf anderen Websites verlinkt werden.
2) Dem Partner ist es untersagt, Websites im Internet vorzuhalten, die zu einer Verwechslungsgefahr mit dem Webauftritt von Contorion führen könnten. Es ist dem Partner weder gestattet, diesen zu spiegeln noch Grafiken, Texte oder andere Inhalte des Webauftrittes von Contorion zu übernehmen. Insbesondere ist der Eindruck zu vermeiden, dass es sich bei der Partner-Website um ein Projekt von Contorion handelt oder dass ihr Betreiber mit Contorion in einer Weise wirtschaftlich verbunden ist, die über das Contorion Partnerprogramm und diesen Vertrag hinausgeht. Jede Verwendung von Materialien oder Inhalten aus dem Webauftritt von Contorion sowie von deren Logos oder Marken durch den Partner bedarf einer vorherigen schriftlichen Freigabe durch Contorion.
3) Das Suchmaschinenmarketing und andere keywordbasierte Werbung für die Marke Contorion sowie Eigenmarken oder generische Begriffe rund um das Contorion Produktsortiment dürfen nicht geschaltet werden, noch ist eine direkte Weiterleitung aus der Google Anzeige heraus gestattet. Display URLs mit dem Wort “Contorion” sind nicht gestattet (Zum Beispiel: www.publisherseite.de/contorion). Im Falle eines Verstoßes werden alle generierten Sales storniert.
4) Der Partner sichert zu, Cookies nur dann zu setzen, wenn ein vom Contorion Partnerprogramm zur Verfügung gestelltes Werbemittel in sichtbarem Einsatz auf der Partner-Website ist und es zu einem freiwilligen und bewussten Klick durch den User kommt. Die Nutzung von Layern, Add-Ons, iFrames und der Postview-Technologie ist grundsätzlich nicht gestattet und strengstens untersagt
5) Der Partner darf ausschließlich Gutscheine bewerben, die Contorion explizit für Affiliates freigegeben und/oder mittels Partner-Newsletter kommuniziert hat. Die Bewerbung anderer Gutscheine, etwa aus Endkunden-Newslettern, Printanzeigen oder Kundenservice-Kontakten ist nicht gestattet. Im Falle eines Verstoßes werden alle Transaktionen storniert.
6) Die schuldhafte Verletzung der vorstehenden Ziffern 1) – 5) sowie sonstiger gewerblicher Schutz- und Urheberrechte von Contorion durch den Partner berechtigen Contorion zur Kündigung dieses Vertrages aus wichtigem Grund nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften. Etwaige Contorion darüber hinaus zustehende Ansprüche gegen den Partner bleiben unberührt. Insbesondere ist Contorion gegenüber dem Partner berechtigt, sämtliche auf diese bezogene Leistungen zurückzubehalten oder einzustellen.
7) Der Partner wird unverzüglich das Contorion‐Werbemittel von der Partner-Website entfernen, wenn er von Contorion dazu aufgefordert wird.
8) Wird Contorion aufgrund einer schuldhaften vertraglichen Pflichtverletzung des Partners oder aufgrund eines Verstoßes gegen gesetzliche Bestimmung durch den Partner in Bezug auf die Schaltung der Contorion‐Werbemittel von Dritten in Anspruch genommen, ist der Partner verpflichtet, Contorion von sämtlichen Ansprüchen Dritter, die aufgrund der vorgenannten Verstöße geltend gemacht werden, inklusive angemessener Kosten der Rechtsverteidigung, freizustellen. Benötigt Contorion für die Rechtsverteidigung Informationen oder Erklärungen des Partners, so ist dieser verpflichtet, Contorion diese unverzüglich zur Verfügung zu stellen, und auch im Übrigen wird der Partner Contorion bei der Rechtsverteidigung angemessen unterstützen.
§ 5 Leistungen von Contorion
1) Mit der Zulassung zum Contorion Partnerprogramm wird dem Partner eine breite Auswahl an Werbemitteln zur Verfügung gestellt, die in Regelmäßigkeit dem Produktsortiment und Saisonalitäten angepasst werden. Der Partner kann von Contorion jederzeit eine individuelle Bereitstellung von Formaten oder Newsletter-Templates anfordern.
2) Contorion betreibt seine Website sowie die darauf angebotenen Services, wie die Bereitstellung von Produktdaten, im Rahmen der Contorion zur Verfügung stehenden technischen Möglichkeiten. Contorion schuldet in diesem Rahmen keine fehler- und unterbrechungsfreie Verfügbarkeit der Webseite. Die Qualität und Korrektheit der auf der Website von Contorion angebotenen Produkte, Werbemittel oder CSV-Dateien steht im alleinigen Ermessen von Contorion.
3) Über das Awin Tracking werden alle Aktivitäten des Partners protokolliert und über Statistiken und Reports von Awin dem Partner zugänglich gemacht. Auf Grundlage der vermittelten Bestellungen und des daraus resultierenden Nettowarenkorbwertes berechnet sich die Provision, die Awin dem Partner einmal pro Monat auszahlt. Berücksichtigt werden dabei sowohl alle Nettoumsätze, die nach Lieferung komplett von Kund*innen behalten werden, sowie alle Nettoumsätze die nach Teilretouren von den Kund*innen behalten werden. Die aktuellen Provisionssätze sind den Partnerinformationen des Contorion Partnerprogramms auf der Awin Plattform zu entnehmen.
4) Der Partner hat im Rahmen seiner Teilnahme an der Awin Plattform und nach Maßgabe der Bedingungen, die er diesbezüglich mit Awin vereinbart hat, einen Provisionsanspruch gegen Awin in Bezug auf Transaktionen, die durch seine aktive Bewerbung von Contorion auf der beim Partnerprogramm angemeldeten Partner-Website innerhalb der ersten Session und während der 30 Tage danach generiert werden.
§ 6 Haftung
1) Contorion haftet unbeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, für die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit, nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie im Umfang einer von Contorion übernommenen Garantie.
2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, die wesentlich für die Erreichung des Vertragszwecks ist (Kardinalpflicht), ist die Haftung von Contorion der Höhe nach begrenzt auf den Schaden, der nach der Art des fraglichen Geschäfts vorhersehbar und typisch ist.
3) Eine weitergehende Haftung von Contorion besteht nicht.
4) Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Organe von Contorion.
§ 7 Vertragsdauer und Kündigung
1) Die Laufzeit dieses Vertrages richtet sich nach der Dauer der Zugehörigkeit des Partners zum Contorion Partnerprogramm im Rahmen der Awin Plattform.
2) Nach Vertragsbeendigung hat der Partner die ihm überlassenen Informationen und Werbemittel unverzüglich unaufgefordert zu löschen. Ein diesbezügliches Zurückbehaltungsrecht besteht nicht. Der Partner hat Contorion auf dessen Wunsch, die Löschung schriftlich zu bestätigen.
§ 8 Vertraulichkeit
1) Vertrauliche Informationen sind alle Informationen und Unterlagen der jeweils anderen Partei, die als vertraulich gekennzeichnet oder aus den Umständen heraus als vertraulich anzusehen sind. Dies sind insbesondere Informationen über Konditionen, Abverkaufspezifika sowie Auswertungsmaterialien, die Ihnen von Contorion Mitarbeitern zur Verfügung gestellt wurden.
2) Die Parteien vereinbaren, über vertrauliche Informationen Stillschweigen zu wahren. Der Partner wird nur denjenigen Mitarbeitern vertrauliche Informationen offenlegen, die diese für die Durchführung dieses Vertrags kennen müssen. Der Partner wird solche Mitarbeiter für die Zeit während und auch nach Beendigung ihrer Tätigkeit zur Geheimhaltung der vertraulichen Informationen verpflichten.
3) Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt über die Dauer dieses Vertrages hinaus.
§ 9 Abtretung, Zurückbehaltungsrechte, Aufrechnung
1) Der Partner darf auf diesem Vertrag beruhende Ansprüche gegen Contorion nur nach schriftlicher Zustimmung durch Contorion an Dritte übertragen.
2) Jede Vertragspartei darf nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen der anderen Vertragspartei aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.
§ 10 Kund*innen und Händler
1) Wir behalten uns das Recht vor, Kund*innen und Händler von unseren Awin Programmbedingungen auszuschließen.
§ 11 Schlussbestimmungen
1) Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller internationalen und supranationalen (Vertrags‐) Rechtsordnungen, insbesondere des UN‐Kaufrechts.
2) Ausschließlicher ‐ auch internationaler ‐ Gerichtsstand, für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten, ist Berlin. Contorion kann wahlweise Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Partners erheben.
3) Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Klausel. Elektronische Dokumente in Textform erfüllen das Schriftformerfordernis nicht.
4) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragsparteien werden sich bemühen, anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung eine solche zu finden, die dem Vertragsziel rechtlich und wirtschaftlich am besten gerecht wird. Das Gleiche gilt im Falle einer Regelungslücke.
Falls Sie Rückfragen haben, steht Ihnen das Contorion Awin Team jederzeit zur Verfügung.
Bitte kontaktieren Sie:
Contorion GmbH
affiliate@contorion.de
Stand: 23.10.2023