AGB’s zur Teilnahme am HolidayCheck Partnerprogramm
Zusätzlich zu den AGBs des Netzwerkpartners Affili.net gelten folgende Teilnahmebedingungen für das Partnerprogramm von HolidayCheck. Mit Ihrer Bewerbung/Teilnahme akzeptieren Sie diese.
1. Geltungsbereich, Vertragsgegenstand, Pflichten
1.1 Diese besonderen Bedingungen gelten für Publisher, die über den Netzwerkpartner Affili.net Werbemittel von HolidayCheck im Rahmen eines Affiliate-Programms nutzen (nachfolgend „Partner“ genannt), zusätzlich zu dessen AGBs.
1.2 Der Begriff „Werbemittel“ umfasst in diesen Bedingungen alle von HolidayCheck im Rahmen des Affiliate-Programms zur Einbindung durch den Partner zur Verfügung gestellten Dateien, Daten und Informationen, einschließlich, soweit für den jeweiligen Partner einschlägig, die Informationen zu Preisen, Verfügbarkeit und sonstige Inhalte in Bezug auf Reiseprodukte und Reiseleistungen die auf von HolidayCheck betriebenen Seiten angeboten werden.
1.3 Jeder Klick des Nutzers auf HolidayCheck Werbemittel, wie sie auf der Website des Partners dargestellt sind, muss den Nutzer direkt auf die jeweilige HolidayCheck-Webseite weiterleiten. Der Partner darf Informationen, die in den Werbemitteln enthalten sind, ausschließlich in Verbindung mit der Darstellung der jeweiligen HolidayCheck Reiseleistung verwenden und in keinem Fall isoliert oder sonst in einer Art, die einen Bezug zwischen der jeweiligen Information (z.B. Beschreibung, Bilder) und einem Angebot oder einer Leistung des Partners oder eines Dritten herstellt.
2. Garantie
Websites mit rechtswidrigen, gewaltverherrlichenden, pornographischen und erotischen Inhalten sind für die Teilnahme an unserem Partnerprogramm ausgeschlossen. Daher sichert der Partner HolidayCheck zu, dass die Webseiten des Partners inklusive der dazugehörigen Unterseiten und jeglicher darauf publizierter Inhalte im Einklang mit dem geltenden Recht stehen, insbesondere keine gewaltverherrlichenden, pornographischen oder erotischen Inhalte enthalten oder zugänglich machen sowie keinerlei Rechte Dritter verletzen.
3. Verbotene Aktivitäten
3.1 Keyword Advertising bzw. SEM ist generell gestattet, unterliegt jedoch folgenden Auflagen:
Das Wort "HolidayCheck" darf in sämtlichen Schreibweisen nicht als Keyword, in Texten oder allgemein für Werbung in Suchmaschinen verwendet werden. Dieses gilt ebenfalls für Rechtschreibfehler, Abkürzungen, abgeänderte Groß- bzw. Kleinschreibung und die Kombination mit anderen Wörtern oder Begriffen.
Eine direkte Verlinkung oder automatische Weiterleitung auf die Website von HolidayCheck und alle Unterseiten von holidaycheck.de/ch/at ist untersagt.
Der Partner unterlässt darüber hinaus, seine Werbemittel so einzubinden oder anzubieten, dass sie in Reaktion auf eine Suchanfrage, die Unzulässige Begriffe enthält, angezeigt werden.
3.2 Werbung über Meta-Netzwerke / Spyware / Adware / Browser-Plugins
HolidayCheck Werbemittel-Sourcecodes dürfen nicht in Verbindung mit Plugins jeglicher Browser (Hotbars, Toolbars etc.) verwendet werden. Des Weiteren ist die Werbung über Adware, Spyware und Meta- Netzwerke nicht erlaubt.
3.3 Forced Clicks
Es ist dem Partner untersagt, Weiterleitungen von einer Webseite zu von HolidayCheck betriebenen Webseiten ohne aktives Handeln oder durch erzwungenes Handeln (sogenannte „forced clicks“) des
Nutzers einer Webseite, zu generieren. 3.4 Cookie-Dropping / iFrames
Das Erzeugen von Cookies und insbesondere des Provisions-Cookies ist erst dann erlaubt, wenn 1. ein offizielles und eindeutig gekennzeichnetes HolidayCheck–Werbemittel eingesetzt wird,
2. das HolidayCheck-Werbemittel für den User sichtbar ist, und
3. der Erzeugung des Cookies ein freiwilliger und bewusster Klick des Users vorausgeht.
Explizit untersagt sind für den User unsichtbare Einbindungen von HolidayCheck-Werbemitteln. Auch für sichtbare Einbindungen gilt: Nicht erlaubt ist der Einsatz von HolidayCheck-Landingpages und HolidayCheck-Werbemitteln in iFrames, PopUps und Layern, die z.B. beim Laden einer Affiliate-Page ausgeliefert werden, falls dabei automatisch der Affiliate-Cookie erzeugt und der bewusste, freiwillige Klick umgangen wird.
3.5 Postview-Tracking
Das Setzen eines Provisions-Cookie nach Einblendung eines HolidayCheck-Werbemittels ohne Userklick (Postviewtracking) ist untersagt, soweit keine ausdrückliche schriftliche Zustimmung seitens HolidayCheck erteilt wurde.
Verstöße haben eine Stornierung der gesamten generierten Sales zur Folge.
Sollte eine schriftliche Zustimmung von HolidayCheck vorliegen gelten die folgenden Bedingungen, die unbedingt eingehalten und vom Affiliate schriftlich bestätigt werden müssen:
· Einsatz von Werbemitteln in einer der folgenden Größen oder beliebige Kombination dieser Größen für Multi-Merchant-Werbemittel
- 300x250 (Medium Rectangle)
- 180x150 (Rectangle)
- 160x600 (Wide Skyscraper) - 728x90 (Leaderboard)
- 468x60 (Fullsize Banner)
- 234x60 (Halfsize Banner)
· Bei Multi-Merchant-Werbemitteln muss die sichtbare Fläche pro Merchant mindestens 234x60 Pixel oder eine der anderen genannten Größen betragen
· Keine Bannerrotation
· Keine reinen Textlinks
· Keine Buttons oder Werbemittel kleiner als die genannten Formate
· Keine Textbanner ohne grafischen Hintergrund mit deutlichem Bezug auf den
jeweiligen Merchant (zulässig wäre z.B. eine Kombination aus Logo 120x60 und
Angebotstext)
· Werbemittel muss klickbar sein
· Der Trackingcookie darf nur für den jeweils angezeigten Merchant gesetzt werden
Der Affiliate verpflichtet sich weiterhin die Webseiten auf welchen er die HolidayCheck-Werbemittel einbindet offenzulegen und Einbindungsnachweise (z. B. Screenshots) zu liefern.
3.6 Zweckentfremdung der Werbemittel sowie irreführende/schädliche Werbung
Es ist dem Partner untersagt, HolidayCheck-Werbemittel mittelbar oder unmittelbar zu extrahieren oder in irgendeiner Art und Weise außerhalb des Affiliate-Programms oder sonst zweckentfremdet zu verwenden. Insbesondere ist es untersagt, die Werbemittel auf anderen als der durch die Freischaltung genehmigten Website zu verwenden. Auch hat der Partner es zu unterlassen, in für HolidayCheck schädlicher Weise zu werben, insbesondere irreführende Werbung zu betreiben.
3.7 Veränderung der Werbemittel
Es sei ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche Werbemittel und Texte nur unverändert im Original verwendet werden dürfen, wie sie bei Affili.net hinterlegt sind. Eine eigenständige Änderung des Codes, Formats oder Layouts wie Farbe, Schriftart etc. ist nicht erlaubt. In Ausnahmefällen ist eine Änderung der Werbemittel und Texte möglich. Hierfür ist eine Absprache mit und die Freigabe durch HolidayCheck obligatorisch.
3.8 Preisfehler
Aufgrund der Komplexität der touristischen Leistungserstellung kommt es in seltenen Fällen zu fehlerhaftenPreisangaben auf den Angeboten des Merchants. Für den Affiliate erkennbare Preisfehler dürfen keinesfallsvon diesem beworben werden. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der ausgewiesene Reisepreiserkennbar von dem tatsächlichen Wert der Reise abweicht, oder der Reisepreis von 10 € pro Tagunterschritten wird. Sobald sich für den Affiliate Zweifel an Preisangaben ergeben, wird er vor Bewerbungden Merchant kontaktieren und sich die Preisangabe bestätigen lassen. Im Falle von Preisfehlern entfaltetdie automatische Bestätigung einer Buchung keine Wirkung. Demnach kommt in diesen Fällen keinebestätigte Buchung zustande und jeglicher Provisionsanspruch entfällt. Zudem sind Buchungen, denen einError Fare Cookie als Last Cookie zugrunde liegt, von der Vergütung ausgeschlossen und werden storniert.Der Merchant behält sich die Weitergabe entstandener Kosten dieser Bewerbung (u.a. Callcenterkostenetc.) an den Partner vor.
4. Gutscheine und Rabattierungen
Gutscheinportale sind von der Bewerbung des Partnerprogramms ausgeschlossen. Partner dürfen nur dievon HolidayCheck genehmigten und für das Affiliate Partnerprogramm zur Verfügung gestellten Gutscheineoder Rabattaktionen bewerben. Es ist untersagt irreführende Werbung in Zusammenhang mit HolidayCheck und Gutscheinen/ Rabattierungen zu betreiben oder Klicks/Sales durch Aussagen/Wordings wie beispielsweise „30% Rabatt“ / „Rabatte bei HolidayCheck, hier klicken“ usw. zu forcieren. Abgelaufene Gutschein- und Rabattaktionen müssen nach Aktionsende umgehend von der Partnerseite entfernt werden. Des Weiteren ist es untersagt mit den Gutscheinen in den Serps zu Listen (Seite ist mit einem nofollow zu versehen).
5. Nachbuchungen
Nachbuchungen werden vom Merchant nur nach erfolgreicher Überprüfung des Click-Outs seitens desAffiliates und bis zu max. 90 Tage nach der Buchung bearbeitet. Später eingegangene Anfragen könnenaus internen Gründen leider nicht mehr berücksichtigt werden.
6. Verstöße
Verstöße gegen diese Teilnahmebedingungen oder gegen die Bedingungen des Affiliate-Netzwerkes berechtigen HolidayCheck zum sofortigen Ausschluss des Partners aus dem Programm und zur Einbehaltung der noch ausstehenden Provisionen. Des Weiteren behält sich HolidayCheck weitere rechtliche Schritte vor.
Bei Fragen können Sie sich gerne an uns wenden.
Wir freuen uns auf eine erfolgreiche Zusammenarbeit!
M2L Agency Affiliate Team hc@m2lagency.com Tel. 089-288562-11