Zusätzlich zu den allgemeinen Teilnahmebedingungen des Affiliate-Netzwerkes gelten folgende Teilnahmebedingungen für das Partnerprogramm von ENTEGA:
     
    A. Pflichten des Partners im Zusammenhang mit Werbeflächen und Werbetätigkeiten
     
    1. Die Partner-Webseiten dürfen zu keiner Zeit rechts- oder sittenwidrige Inhalte enthalten oder auf
    Webseiten mit rechts- oder sittenwidrigen Inhalten mittels Hyperlink verweisen. Hierunter fallen
    insbesondere Inhalte, die
    - Rechte Dritter, insbesondere gewerbliche Schutzrechte wie Marken-, Patent- oder allgemeine
    Persönlichkeitsrechte sowie Urheberrechte( etwa durch die Zugänglichmachung von Raubkopien),
    verletzen;
    - gegen strafrechtliche Vorschriften verstoßen, insbesondere gegen §§ 184 ff. StGB (Verbreitung
    pornografischer Schriften), §§ 86 f. StGB (Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger
    Organisationen), § 111 StGB (Öffentliche Aufforderung zu Straftaten), § 126 StGB (Androhung von
    Straftaten), § 130 StGB (Volksverhetzung), § 130a (Anleitung zu Straftaten) oder § 131 StGB
    (Gewaltdarstellung);
    - gegen Vorschriften zum Schutze der Jugend verstoßen, insbesondere in dem
    jugendschutzrelevante Inhalte nicht im Einklang mit dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag
    (JMStV) verbreitet werden; oder
    - ehrverletzende Äußerungen enthalten.
     
    2. Darüber hinaus dürfen keine sonstigen Inhalte auf den Partner-Webseiten oder auf Webseiten, auf
    die mittels Hyperlink verwiesen wird, enthalten sein, die das Ansehen von ENTEGA schädigen
    können. Hierzu zählen insbesondere Webseiten, die
    - eigene Partnernetzwerke enthalten;
    - "under construction" sind;
    - überdurchschnittlich lange Ladezeiten haben oder nicht erreichbar sind;
    - vorrangig Gewinnspiele zum Inhalt haben;
    - Bannertauschangebote enthalten; oder
    - so gestaltet sind, dass Aufmachung oder Inhalt der Webseite eine Verwechslungsgefahr mit dem
    ENTEGA-Portal (www.entega.de) begründen.
     
    3. Das Erzeugen von ENTEGA-Cookies ist ausschließlich dann erlaubt, wenn ein ENTEGAWerbemittel
    eingesetzt wird, dieses sichtbar ist und der Erzeugung des Cookies ein bewusstes
    Anklicken durch einen Nutzer vorausgeht. Untersagt ist für den Partner die unsichtbare Einbindung
    des ENTEGA-Internetshops, um ein Cookie beim Nutzer zu erzeugen. Generell ist ENTEGA-Partnern
    untersagt, iFrames, Pop-ups, Pop-under und Layer einzusetzen, die ein ENTEGA-Werbemittel oder
    den ENTEGA-Internetshop laden und ein ENTEGA-Cookie beim Nutzer ohne dessen Mitwirkung
    setzen. Postviewtracking ist untersagt, soweit von ENTEGA keine ausdrückliche schriftliche
    Zustimmung zum Einsatz dieser Methode erteilt worden ist. Sollte eine schriftliche Zustimmung von
    ENTEGA vorliegen, gilt, dass für die Postviewauslieferung maximal ein Cookie gesetzt werden darf.
     
    4. Der Partner sichert ferner zu, auch im Rahmen seiner sonstigen werblichen Tätigkeit ergänzend zu
    den in Ziffer A 1 enthaltenen Bestimmungen, ausnahmslos im Einklang mit geltendem Recht zu
    handeln. Insbesondere wird der Partner keine Werbung betreiben, die Schutzrechte Dritter,
    insbesondere Urheber- und sonstige gewerbliche Schutzrechte wie Marken- und Kennzeichenrechte,
    verletzt oder sich als in unzumutbarer Weise belästigend gemäß § 7 UWG darstellt. Besonders im
    Bereich des Keyword-Advertising oder jeder anderen Art der Schaltung von bezahlten Suche
     
    gebnissen ist die Verwendung von geschützten Marken und Kennzeichen von Wettbewerbern und
    ENTEGA inklusive möglicher fehlerhafter Schreibweisen als Domains, Keywords oder Metatags
    untersagt, es sei denn der jeweilige Rechteinhaber hat einer solchen Verwendung ausdrücklich
    zugestimmt.
     
    5. Der Partner ist im Falle eines Verstoßes gegen Ziffer 1 und 2 verpflichtet, jede Art von ENTEGAWerbung
    auf der betroffenen Webseite oder die Linksetzung auf eine betroffene Webseite
    unverzüglich zu unterbinden oder unverzüglich dafür zu sorgen, dass die betreffende Webseite für
    die Öffentlichkeit nicht mehr erreichbar ist. Im Falle einer Verlinkung auf eine Webseite hat der
    Partner bei einem Verstoß gegen Ziffer 1 und 2 für eine Entfernung des Hyperlinks zu sorgen. Ist der
    Partner im Zweifel darüber, ob eine Partner-Webseite rechts- oder sittenwidrige oder sonstige Inhalte
    aufweist, die unter die Ziffern 1 bis 3 zu fassen sind, steht dem Partner frei, sich an twyn@entegapartner.
    de zu wenden und seine Webseite vorab bewerten zu lassen.
     
    6. Der Partner stellt sicher, dass er die im Rahmen des ENTEGA-Partnerprogramms zur Verfügung
    gestellten Werbemittel nicht außerhalb des ENTEGA-Partnerprogramms verwendet, sondern
    ausschließlich auf der Webseite, die im Rahmen des Anmeldeprozesses für das ENTEGAPartnerprogramm
    angegeben wurde. Die dem Partner bereitgestellten Werbemittel dürfen in keiner
    Weise bearbeitet, abgeändert, in sonstiger Weise ergänzt oder vervielfältigt (z.B. auf Datenträgern
    jeder Art) oder gewerblich verbreitet werden. Des Weiteren berechtigt die Teilnahme am ENTEGAPartnerprogramm
    den Partner nicht zur Bewerbung von ENTEGA mit anderen als den im Rahmen
    des ENTEGA-Partnerprogramms zur Verfügung gestellten Werbemitteln. Eine Änderung der zur
    Verfügung gestellten Werbemittel ist nur nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung durch
    ENTEGA zulässig.
     
    7. Der Partner verpflichtet sich, die von ENTEGA über das Affiliate-Netzwerk bereitgestellten
    Werbemittel ausschließlich über den vom Netzwerk zu Zweck zur Verfügung stehenden Linkcode auf
    der eigenen Webseite einzubinden. Werden ENTEGA-Werbemittel auf mehreren URLs eingesetzt, ist
    jede URL einzeln für das ENTEGA-Partnerprogramm anzumelden.
     
    B. Verletzung dieser Teilnahmebedingungen durch den Partner / Schlussbestimmungen
     
    1. Jeder Verstoß eines für das ENTEGA Partnerprogramm angemeldeten Partners gegen die in
    Abschnitt A enthaltenen Pflichten führt zum sofortigen und fristlosen Ausschluss vom ENTEGAPartnerprogramm.
    Darüber hinaus bleiben weitere rechtliche Schritte, insbesondere die
    Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen, ausdrücklich vorbehalten.
    2. Das Recht zur jederzeitigen Änderung dieser Teilnahmebedingungen wird ausdrücklich vorbehalten.
    Der Partner wird schriftlich oder per E-Mail über die Änderungen informiert. Die Änderung wird sechs
    Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung wirksam, wenn der Partner nicht nach Ziffer 3 von
    seinem Recht Gebrauch macht, die Teilnahme an dem ENTEGA-Partnerprogramm zu beenden. In
    der Änderungsmitteilung wird der Partner ausdrücklich auf sein Recht zur Beendigung der Teilnahme
    an dem ENTEGA-Partnerprogramm hingewiesen.
    3. Ändern sich die Teilnahmebedingungen zum Nachteil des Partners, kann er jederzeit die Teilnahme
    an dem ENTEGA-Partnerprogramm beenden.
    4. Der Partner stellt den Netzwerkbetreiber und ENTEGA sowie seine Vertriebsbeauftragten von allen
    Ansprüchen Dritter frei, die gegen den Netzwerkbetreiber sowie gegen ENTEGA oder seine
    Vertriebsbeauftragten aufgrund von Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen geltend gemacht
    werden. Der Freistellungsanspruch erfasst auch alle notwendigen Kosten der Anspruchsabwehr.
     
    http://www.entega.de/fileadmin/downloads/ent_shop/ENTEGA_AGB.pdf