Übersicht

Jedes Jahr entscheiden sich über 500.000 Kunden für Berge Meer, dem führenden Direktanbieter für Pauschalreisen in Deutschland.

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Attributionszeitraum (Cookielaufzeit)

60 Tage

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Teilnahmebedingungen

Neben den allgemeinen Teilnahmebedingungen des Affiliate-Netzwerkes gelten für unser Partnerprogramm die folgenden Teilnahmebedingungen:

1. Partnerzulassung
Der Partner wird die Hyperlinks nicht auf Websites platzieren, die folgende Inhalte enthalten oder assoziieren: Politik, Erotik, Pornographie, Waffen, Gewalt, Gewaltverherrlichung, Drogen und strafrechtlich relevante Inhalte. Der Partner gewährleistet ferner, dass seine Webseite/n auch nicht in Zusammenhang mit derartigen Inhalten stehen oder in derartigen Zusammenhängen benutzt werden.

2. Ausschluss von Webseiten
Der Ausschluss von Webseiten / Partnern wird vorbehalten, insbesondere bei Verstößen gegen geltendes Recht sowie im Weiteren insbesondere bei Abschluss eigener Partnerprogramme, bei schlechter Erreichbarkeit der Partnerseiten (vor allem bei überdurchschnittlichen langen Ladezeiten, häufiger Nichterreichbarkeit, etc.), unvollständigen Seiteninhalten, bei Seiten die auf pornographische und gewaltverherrlichende Inhalte Links setzen, solche die vorrangig Gewinnspiele enthalten und derartige die Angebote zum Bannertausch enthalten.

3. Urheber-, Namens- und Markenrecht
Die Partner haben das Urheber- und Markenrecht der Berge & Meer Touristik GmbH zu beachten. Die Nutzung der zur Verfügung gestellten Werbemittel ist nur im Rahmen des Partnerprogramms gestattet. Der Name "Berge & Meer" oder Wortkombinationen, die diesen Namen enthalten, dürfen weder im Header der HTML-Seite noch als Domainname verwendet werden. Das gilt ebenfalls für Worte und Beschreibungen, die ähnlich wie der Name "Berge & Meer" geschrieben werden bzw. ähnlich klingen (so genannte Tippfehler-Domains, z.B. Berrge & Mehr, Bergge & Meer, etc.).

4. Gutscheine
Es dürfen nur die Gutscheine / Prämiencodes verwendet werden (siehe Werbemittel), die für das Partnerprogramm freigegebenen worden sind. Printgutscheine u.a. aus Zeitungen, Zeitschriften sowie aus Paketbeilagen diverser Kooperationspartner von Berge & Meer sind von der Benutzung ausgeschlossen. Sie dürfen nicht öffentlich ins Internet gestellt werden ohne schriftliche Genehmigung.

Wir sind uns bewusst, dass Partner ohne vorherige Absprache Berge & Meer Gutscheincodes bewerben, die sich über verschiedene Marketing-Maßnahmen im Umlauf befinden. Diese Form der Einbindung ist nicht gestattet. Bitte beachten Sie, dass wir auf Anfrage zurzeit leider keine zusätzlichen Gutscheincodes ausschütten können. Kaufgutscheine, die über Berge & Meer bezogen wurden, sind bei Einlösung auf eine Buchung von der Vergütung ausgeschlossen. Als Vergütungsgrundlage gilt der Netto-Betrag nach Abzug des Kaufgutscheins.

Sales die mit einem Gutschein auflaufen werden unabhängig von der Kategorie und Staffel mit einer geringeren Provision vergütet. Cashback-Partner sind von dieser Regelung ausgeschlossen und werden weiterhin nach dem Provisionsmodell vergütet.

5. Keywordbuying/SEM
Keywordbuying ist bis auf Weiteres erlaubt. Untersagt ist das Bieten auf den Brand „Berge & Meer“ in gleicher oder ähnlicher Schreibweise und in Wortkombinationen, wie zum Beispiel: „Berge & Meer Gutschein“. Partner, die dagegen verstoßen, werden vom Partnerprogramm ausgeschlossen. Erlaubt ist z.B. das Bieten auf Keywords wie Reisegutscheine, Gutscheine für Rundreisen, günstige Reisen etc.

6. Werbemittel
Der Partner darf die bereitgestellten Werbemittel nur mit schriftlicher Zustimmung von Berge & Meer abändern. Insbesondere ist er nicht berechtigt, touristische Angebote mit anderen als den von Berge & Meer angegebenen Preisen oder Leistungsdaten zu bewerben. Sollte der Partner von Berge & Meer bereitgestellte Werbemittel ohne schriftliche Zustimmung verändern, so sind alle hieraus auftretenden Kosten, auch die von Berge & Meer, vom Partner zu tragen und an Berge & Meer zu erstatten.

7. Postview
Die Bewerbung für das Partnerprogramm von Berge & Meer per Postview, also das Setzen des Cookies schon bei Werbemitteleinblendung, ist nicht gestattet. Alle über diese Technik generierten Sales werden storniert.

8. Vergütung
Buchungen werden nur über die tatsächlich eingesetzten Werbemittel vergütet. Ausnahmen sind nur nach vorheriger Absprache mit Berge & Meer möglich. Es werden nur tatsächlich zustande gekommene und durchgeführte Buchungen vergütet, die vollständig bezahlt worden sind.

9. Haftung
Der Partner betreibt seine Website eigenständig und unabhängig von Berge & Meer. Er ist konzeptionell, technisch, inhaltlich sowie im Design allein für seine Internet-Präsenz verantwortlich. Der Partner beachtet insbesondere für die Bewerbung des Internetauftritts die Patent-, Urheber-, Schutz-, Marken- und andere gewerbliche Schutz- sowie Persönlichkeitsrechte Dritter und verpflichtet sich, diese unter keinen Umständen (insbes. Suchmaschinen-Werbung & Optimierung) zu verletzen. Insbesondere ist der Partner verpflichtet, keine Namen oder Begriffe von Wettbewerbern in Zusammenhang mit den von Berge & Meer beworbenen Angeboten zu verwenden. Der Partner stellt Berge & Meer im Voraus von sämtlichen Schadensersatz- und Haftungsansprüchen sowie Kosten frei, die Berge & Meer daraus entstehen, dass ein Anspruch gegen diese geltend gemacht wird, weil die verwendete Werbung oder Inhalte des Partners gegen oben genannte Rechte und/oder andere Gesetze bzw. Verordnungen verstoßen. Der Partner hat dafür Sorge zu tragen, dass seine Website ein einfach erreichbares Impressum enthält und dieses entsprechend der Impressumspflicht eindeutig den Inhaber der Website benennt. Das Impressum soll auch einen Hinweis auf den Fullfillment-Partner als touristischen Leistungsträger geben und auf dessen AGB für die touristischen Leistungen verweisen. Unbeschadet gesetzlicher Unterlassungs-, Schadensersatz- und sonstiger Ansprüche, steht Berge & Meer für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen das Wettbewerbs-, Urheber-, Namens- oder Markenrecht, eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.000 EUR zu. Berge & Meer haftet nicht für entgangenen Gewinn, mangelnden wirtschaftlichen Erfolg, Schäden oder Folgeschäden durch Missbrauch, Betrug oder sonstige Aktivitäten seiner Vertragspartner und der damit verbundenen Folgeschäden. Dieser Haftungsausschluss gilt dann nicht, wenn Berge & Meer sowie dessen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden kann. Soweit keine vorsätzliche Vertragsverletzung vorgeworfen werden kann, ist die Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Der Haftungsausschluss gilt weiterhin dann nicht, wenn es sich um eine Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder um eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz handelt.

10. Änderung von AGBs
Berge & Meer behält sich das Recht vor, die AGBs jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Die Publisher werden hierzu zwei Wochen vor der Änderung der Teilnahmebedingungen per E-Mail informiert, sodass ihnen die Möglichkeit gegeben wird, die geänderte Fassung einzusehen. Die Publisher sind sodann berechtigt den Änderungen zu widersprechen. Wird innerhalb zwei Wochen nicht widersprochen, so gelten die geänderten AGBs als angenommen.

11. Missbrauch
Berge & Meer behält sich das Recht vor, Publisher abzulehnen, zu kündigen oder bei Missbrauch auszuschließen.

12. Beendigung
Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses sind alle Werbemittel und Links von den Publisher-Webseiten unverzüglich (spätestens jedoch nach 24 Stunden) zu entfernen.

13. Salvatorische Klausel
Sofern eine Bestimmung dieser AGBs unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.


Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne unter affiliates@berge-meer.de zur Verfügung.
Stand: 31.03.2023