Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Teilnahme am Urlaubsguru.de Partnerprogramm
Zusätzlich zu den AGBs des Netzwerkpartners Awin.com gelten folgende Teilnahmebedingungen für das Partnerprogramm von Urlaubsguru. Mit der Bewerbung am Partnerprogramm werden diese ausdrücklich akzeptiert.
1. Geltungsbereich, Vertragsgegenstand, Pflichten
1.1 Diese besonderen Bedingungen gelten für Publisher, die über den Netzwerkpartner Awin.com Werbemittel von Urlaubsguru im Rahmen eines Affiliate-Programms nutzen (nachfolgend „Partner“ genannt), zusätzlich zu dessen AGBs.
1.2 Der Begriff „Werbemittel“ umfasst in diesen Bedingungen alle von Urlaubsguru im Rahmen des Affiliate-Programms zur Einbindung durch den Partner zur Verfügung gestellten Dateien, Daten und Informationen, einschließlich, soweit für den jeweiligen Partner einschlägig, die Informationen zu Preisen, Verfügbarkeit und sonstige Inhalte in Bezug auf Reiseprodukte und Reiseleistungen die auf von Urlaubsguru betriebenen Seiten angeboten werden.
1.3 Jeder Klick des Nutzers auf Urlaubsguru Werbemittel, muss den Nutzer direkt auf eine Urlaubsguru Produktseite weiterleiten. Der Partner darf Informationen, die in den Werbemitteln enthalten sind, ausschließlich in Verbindung mit der Darstellung der jeweiligen Urlaubsguru Reiseleistung verwenden und in keinem Fall isoliert oder sonst in einer Art, die einen Bezug zwischen der jeweiligen Information (z.B. Beschreibung, Bilder) und einem Angebot oder einer Leistung des Partners oder eines Dritten herstellt.
2. Garantie
Websites mit rechtswidrigen, gewaltverherrlichenden, pornographischen und erotischen Inhalten sind für die Teilnahme am Urlaubsguru Partnerprogramm ausgeschlossen. Daher sichert der Partner Urlaubsguru zu, dass die Webseiten des Partners inklusive der dazugehörigen Unterseiten und jeglicher darauf publizierter Inhalte im Einklang mit dem geltenden Recht stehen, insbesondere keine gewaltverherrlichenden, pornographischen oder erotischen Inhalte enthalten oder zugänglich machen sowie keinerlei Rechte Dritter verletzen.
3. Verbotene Aktivitäten
3.1 Keyword Advertising bzw. SEM ist generell gestattet, unterliegt jedoch folgenden Auflagen:
Das Wort "Urlaubsguru" oder “Urlaub” darf in sämtlichen Schreibweisen nicht als Keyword, in Texten oder allgemein für Werbung in Suchmaschinen verwendet werden. Dieses gilt ebenfalls für Rechtschreibfehler, Abkürzungen, abgeänderte Groß- bzw. Kleinschreibung und die Kombination mit anderen Wörtern oder Begriffen. Eine direkte Verlinkung oder automatische Weiterleitung auf die Website von Urlaubsguru und alle Unterseiten von urlaubsguru.de/at ist untersagt. Der Partner unterlässt darüber hinaus, seine Werbemittel so einzubinden oder anzubieten, dass sie in Reaktion auf eine Suchanfrage, die Unzulässige Begriffe enthält, angezeigt werden.
3.2 Werbung über Meta-Netzwerke / Spyware / Adware / Browser-Plugins
Urlaubsguru Werbemittel und/oder Sourcecodes dürfen nicht in Verbindung mit Plugins jeglicher Browser (Hotbars, Toolbars etc.) verwendet werden. Des Weiteren ist die Werbung über Adware, Spyware und Meta- Netzwerke nicht erlaubt.
3.3 Forced Clicks
Es ist dem Partner untersagt, Weiterleitungen von einer Webseite zu von Urlaubsguru betriebenen Webseiten ohne aktives Handeln oder durch erzwungenes Handeln (sogenannte „forced clicks“) des
Nutzers einer Webseite, zu generieren.
3.4 Cookie-Dropping / iFrames
Das Erzeugen von Cookies und insbesondere des Provisions-Cookies ist erst dann erlaubt, wenn 1. ein offizielles und eindeutig gekennzeichnetes Urlaubsguru–Werbemittel eingesetzt wird,
2. das Werbemittel für den User sichtbar und klickbar ist, und
3. der Erzeugung des Cookies ein freiwilliger und bewusster Klick des Users vorausgeht.
Explizit untersagt sind für den User unsichtbare Einbindungen von Urlaubsguru Werbemitteln. Auch für sichtbare Einbindungen gilt: Nicht erlaubt ist der Einsatz von Urlaubsguru-Landingpages und Urlaubsguru-Werbemitteln in iFrames, PopUps und Layern, die z.B. beim Laden einer Affiliate-Page ausgeliefert werden, falls dabei automatisch der Affiliate-Cookie erzeugt und der bewusste, freiwillige Klick umgangen wird.
3.5 Postview-Tracking
Das Setzen eines Provisions-Cookie nach Einblendung eines Urlaubsguru-Werbemittels ohne Userklick (Postviewtracking) ist untersagt. Verstöße haben eine Stornierung der gesamten generierten Sales zur Folge.
3.6 Zweckentfremdung der Werbemittel sowie irreführende/schädliche Werbung
Es ist dem Partner untersagt, Urlaubsguru Werbemittel mittelbar oder unmittelbar zu extrahieren oder in irgendeiner Art und Weise außerhalb des Affiliate-Programms oder sonst zweckentfremdet zu verwenden. Insbesondere ist es untersagt, die Werbemittel auf anderen als der durch die Freischaltung genehmigten Website zu verwenden. Auch hat der Partner es zu unterlassen, in für Urlaubsguru schädlicher Weise zu werben, insbesondere irreführende Werbung zu betreiben.
3.7 Veränderung der Werbemittel
Es sei ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche Werbemittel und Texte nur unverändert im Original verwendet werden dürfen, wie sie bei Awin.com hinterlegt sind. Eine eigenständige Änderung des Codes, Formats oder Layouts wie Farbe, Schriftart etc. ist nicht erlaubt. In Ausnahmefällen ist eine Änderung der Werbemittel und Texte möglich. Hierfür ist eine Absprache mit und die Freigabe durch Urlaubsguru obligatorisch.
3.8 Preisfehler
Aufgrund der Komplexität der touristischen Leistungserstellung kommt es in seltenen Fällen zu fehlerhaften Preisangaben auf den Angeboten des Merchants durch die Reiseveranstalter. Für den Affiliate erkennbare Preisfehler dürfen keinesfalls von diesem beworben werden. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der ausgewiesene Reisepreis erkennbar von dem tatsächlichen Wert der Reise abweicht, oder der Reisepreis drastisch unterschritten wird. Im Falle von Preisfehlern entfaltet die automatische Bestätigung einer Buchung keine Wirkung. Demnach kommt in diesen Fällen keine bestätigte Buchung zustande und jeglicher Provisionsanspruch entfällt. Zudem sind Buchungen, denen ein Error Fare Cookie als Last Cookie zugrunde liegt, von der Vergütung ausgeschlossen und werden storniert. Der Merchant behält sich die Weitergabe entstandener Kosten dieser Bewerbung (u.a. Callcenter Kosten etc.) an den Partner vor.
4. Produktportfolio
Es ist ausdrücklich nur erlaubt, Urlaubsguru Pauschalreiseprodukte (buchen.urlaubsguru.de) und Kreuzfahrtprodukte (kreuzfahrten.urlaubsguru.de) zu bewerben. Lediglich diese Produkte werden verprovisioniert.
5. Gutscheine und Rabattierungen
Gutscheinportale sind von der Bewerbung des Partnerprogramms ausgeschlossen. Partner dürfen nur die von Urlaubsguru genehmigten und für das Affiliate Partnerprogramm zur Verfügung gestellten Gutscheincodes oder Rabattaktionen bewerben. Sales mit eingelösten Gutscheincodes werden ausdrücklich nicht verprovisioniert. Es ist untersagt irreführende Werbung in Zusammenhang mit Urlaubsguru und Gutscheinen/ Rabattierungen zu betreiben oder Klicks/Sales durch Aussagen/Wordings wie beispielsweise „50% Rabatt“ / „Rabatte bei Urlaubsguru, hier klicken“ usw. zu forcieren. Abgelaufene Gutschein- und Rabattaktionen müssen nach Aktionsende umgehend von der Partnerseite entfernt werden. Des Weiteren ist es untersagt mit den Gutscheinen in den Serps zu Listen (Seite ist mit einem nofollow zu versehen).
6. Nachbuchungen
Nachbuchungen werden vom Merchant nur nach erfolgreicher Überprüfung des Click-Outs seitens des Affiliates und bis zu max. 90 Tage nach der Buchung bearbeitet. Später eingegangene Anfragen können aus internen Gründen leider nicht mehr berücksichtigt werden.
7. Verstöße
Verstöße gegen diese Teilnahmebedingungen oder gegen die Bedingungen des Affiliate-Netzwerkes berechtigen Urlaubsguru zum sofortigen Ausschluss des Partners aus dem Programm und zur Einbehaltung der noch ausstehenden Provisionen. Des Weiteren behält sich Urlaubsguru weitere rechtliche Schritte vor.
8. Meta Netzwerke
8.1. Meta-Netzwerke müssen bei der Auswahl Ihrer Partner die hier genannten Teilnahmebedingungen beachten.
8.2. Die Übergabe des Referrers des jeweiligen Sub-Publishers muss gewährleistet sein, so dass jederzeit die Herkunft des Traffics nachvollzogen werden kann.
Bei Fragen können Sie sich gerne an uns wenden.
Wir freuen uns auf eine erfolgreiche Zusammenarbeit.