Fernakademie DE

Fernakademie DE

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Ergänzende
Partnerprogramm-Teilnahmebedingungen
Fernakademie für Erwachsenenbildung

Die Fernakademie für Erwachsenenbildung (im folgenden Fernakademie
genannt) behält sich vor, das Partnerprogramm ohne gesonderte Mitteilung
zu ändern oder einzustellen, insbesondere, wenn gesetzliche Regelungen
oder gerichtliche Verfügungen dies zukünftig notwendig machen. Zum
Zeitpunkt der Änderung oder Einstellung bereits verdiente Prämien werden
jedoch gemäß den alten Regelungen - insofern rechtlich möglich -
abgerechnet. Eine Änderung oder Einstellung des Partnerprogramms berührt
nicht das Vertragsverhältnis zwischen Fernakademie und dem gewonnenen
Neukunden. Mit der Teilnahme am Partnerprogramm wird - ungeachtet des
erreichten Volumens - keinerlei Arbeits-, Handelsvertreter- oder
Anstellungsverhältnis begründet. Der Teilnehmer ist nicht berechtigt,
Erklärungen und Zusagen im Namen der Fernakademie abzugeben, oder sich
als Mitarbeiter, Vertreter oder Bevollmächtigter der Fernakademie
auszuweisen. Die Fernakademie behält sich vor, einzelne Teilnehmer nach
einer Benachrichtigung per E-Mail von der Teilnahmeam Partnerprogramm
auszuschließen.

Websites, die an dem Partnerprogramm teilnehmen möchten, müssen ein
Impressum inkl. V.i.S.d. 5 TMG enthalten. Websites mit rechtswidrigen,
gewaltverherrlichenden und erotischen Inhalten sind von der Teilnahme an
unserem Partnerprogramm ausgeschlossen. Bei Verstößen durch angemeldete
Partner entfällt deren Provisionsanspruch. Weitere rechtliche Schritte
behalten wir uns in diesem Falle vor.

Ausgeschlossen von der Teilnahme am Fernakademie-Partnerprogramm sind
auch Websites, auf denen unsere Werbemittel für so genannte "forced
clicks" eingesetzt werden oder die unsere Werbemittel weiterverkaufen
wollen. Es ist untersagt, Werbung bei Suchmaschinen wie z. B. Google,
Yahoo!, Miva oder Weiteren zu schalten. Die Verwendung von Werbemitteln
in E-Mails und Newslettern ist nur nach vorheriger Absprache und Genehmigung
zugelassen. Ebenfalls sind Websites, die Bonus-, Incentivierungs- oder
sonstige Paybackprogramme enthalten, von der Teilnahme ausgeschlossen,
ebenso wie Bannerfarmen ohne ausreichend vorhandenen Content,
Dienstleister-Websites, die unsere Werbemittel auf unbekannten Seiten
ausliefern, sowie auch Preisvergleiche, Kostenlos-, Rabatt- und
Gutscheinportale.

Als Affiliate-Partner der Fernakademie verpflichten Sie sich, die zur
Verfügung gestellten Werbemittel und Werbeaussagen in unveränderter Form
und unter Berücksichtigung des geltenden Wettbewerbs- und Markenrechts
zu verwenden. Im Rahmen der Bewerbung der Fernakademie und seines
Lehrgangsangebots ist unbedingt auf die Nutzung der Bezeichnung
Fernuniversität oder Fernuni zu verzichten. Im Falle der Zuwiderhandlung
haftet der Affiliate für Ansprüche, die Dritte gegen die Fernakademie
im Rahmen von Mitstörerhaftung geltend machen.

Die Nutzung von Layer-Ads ist nur nach vorheriger Absprache und
Genehmigung erlaubt. Hierzu senden Sie uns bitte eine komplette Liste
der URLs auf denen Layer-Ads eingebunden werden sollen.

Die Generierung von Anfragen über so genannte
Sammelbestellungs-Formulare' oder ähnliche ist ausdrücklich untersagt.
Ebenso verhält es sich mit dem Sammeln von Adressen, deren Anfrage
eindeutig einem anderen Institut gilt.

Die generierten Anfragen müssen neu generierte Anfragen sein, die sich
noch nicht im System der Fernakademie befinden (Dubletten), und es muss
sich um postalisch korrekte Anfragen handeln. Die Missachtung des
Bundesdatenschutzgesetzes hat die sofortige Kündigung mit ggf.
entsprechenden Konsequenzen zur Folge.

Die Auszahlung der Prämie für Sales erfolgt mit dem Zustandekommen des
Vertrages mit dem geworbenen Neukunden nach Zahlungseingang des in
Rechnung gestellten Beitrages. Das gilt auch für Folgegeschäfte.

Bei der mehrfachen Werbung eines Auftrages erhält der Partner die
Provision, über den der Neukunde zuletzt geworben wurde. Der neue
Vertragspartner (Besteller) und der Teilnehmer am Partnerprogramm dürfen
nicht die gleiche Partei (Person oder Firma) sein. Es können nur
Neukunden geworben werden, die nicht innerhalb der letzten 6 Monate
Kunden bei der Fernakademie waren und die nicht Familienangehörige des
Werbers sind. Das Vertragsverhältnis über die bestellte Leistung kommt
ausschließlich zwischen dem Besteller und der Fernakademie zustande. Die
Prämien können nur dann gewährt werden, wenn die Zahlung des
vermittelten neuen Kunden wie vertraglich vereinbart erfolgt
ist.