Apohealth DE

Apohealth DE

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Teilnahmebedingungen

§1 Geltungsbereich und Definitionen 

§2 Vertragsschluss

§3 Haftung von Bienen-Apotheke

§4 Verhaltenspflichten des Partners

§5 Suchmaschinen-Werbung (SEM)

§6 Werbemittel

§7 Berechnung der Vergütung

§8 Kündigung

§9 Vertraulichkeit

§10 Haftung des Partners

§11 Schlussbestimmungen

 

§ 1 Geltungsbereich und Definitionen

1.1 Die folgenden Allgemeinen Teilnahmebedingungen gelten für alle Partner, die im Rahmen des Partnerprogramms von Bienen-Apotheke Laimer Platz, Michael Grintz e.K., Fürstenrieder Str. 62, 80686 München, Deutschland (im Folgenden „Bienen-Apotheke“ genannt) über eines der Affiliate Netzwerke Werbemittel für apohealth.de schalten. Sie finden zusätzlich zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Netzwerke Anwendung.

 

§ 2 Vertragsschluss

2.1. Bienen-Apotheke bietet über das Netzwerk Werbemittel an. Der Partner kann sich für diese Programme bewerben.

2.2. Der Vertragsschluss kommt über das Netzwerk zustande.

2.3. Ein Vertrag kommt erst dann zustande, wenn Bienen-Apotheke die Anmeldung des Partners bestätigt.

2.4. Bei der Anmeldung hat der Partner die geforderten Angaben vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Der Partner hat Änderungen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Änderungseintritt, selbstständig in das Online-System von Bienen-Apotheke einzupflegen.

2.5 Der Partner stimmt in den Empfang von E-Mails durch Bienen-Apotheke zu. Widerspricht der Partner dem Empfang solcher E-Mails, so handelt es sich um eine konkludente Kündigung des Vertrages.

2.6. Der Partner verpflichtet sich, die geltenden Gesetze zu beachten. Angemeldet werden dürfen nur Werbeplattformen, deren Inhalte nicht gegen das geltende Recht der Bundesrepublik Deutschland und die guten Sitten verstoßen. Im Besonderen werden Partner-Webseiten mit folgenden Inhalten nicht für das Partnerprogramm zugelassen:

  • Webseiten, die noch im Aufbau bzw. nicht erreichbar sind
  • Webseiten mit fehlendem Impressum
  • kein ausreichender eigener Inhalt („Bannerfarm“)
  • reine eMail Adressen ohne genauere Beschreibung
  • Paid-Mailer / Paid Clicks
  • Seiten, die gegen die guten Sitten verstoßen oder die Rechte Dritter verletzen
  • Gewaltverherrlichender Inhalt, Erotik

Die Prüfungspflicht hierfür obliegt allein dem Partner. Gleichwohl ist Bienen-Apotheke befugt, die Werbeplattformen des Partners auf seine Inhalte hin zu untersuchen und gegebenenfalls zu kündigen. Die Untersuchung kann auch mit technischen Mitteln erfolgen.

2.7. Der Partner gewährleistet, dass er keine Daten speichert oder weiterleitet, die die technische Infrastruktur und Betriebsabläufe von Bienen-Apotheke schädigen können (bspw. Viren, Trojaner, u.ä.).

 

§ 3 Haftung von Bienen-Apotheke

3.1. Bienen-Apotheke wird den in der Internetbranche üblichen Aufwand betreiben, um zu gewährleisten, dass das Online-System 24 Stunden am Tag verfügbar bleibt. Ausgenommen hiervon sind Unterbrechungen, die für erforderliche Wartungsmaßnahmen üblich sind oder durch Dritte, nicht mit Bienen-Apotheke verbundene Unternehmen verschuldet sind. Sollte das Online-System gleichwohl ausfallen, wird sich Bienen-Apotheke im Rahmen seiner Möglichkeiten sofort bemühen, die Verfügbarkeit wiederherzustellen. Die Vertragsparteien erkennen an, dass in Ausnahmefällen eine geringe Anzahl von Transaktionen vom Online-System nicht erfasst bzw. protokolliert werden können. Ein Anspruch gegen Bienen- Apotheke seitens des Partners besteht hieraus nicht.

3.2. Bienen-Apotheke haftet nicht für höhere Gewalt und für Ereignisse, die nicht im Einflussbereich von Bienen-Apotheke liegen (z.B. Naturgewalt, Krieg, Viren). Bienen-Apotheke haftet demzufolge auch nicht für die daraus resultierende Unterbrechung bzw. Zerstörung von Daten. Es obliegt dem Partner, entsprechende Sicherungskopien anzufertigen.

3.3. Bienen-Apotheke garantiert keine Umsatzerfolge.

 

§ 4 Verhaltenspflichten des Partners

4.1. Der Partner darf lediglich mit einer Werbeplattform an dem Partnerprogramm teilnehmen, dessen Rechte er auch besitzt. Sollte die angemeldete Werbeplattform auf einen Dritten registriert sein, hat der Partner auf Anfrage einen entsprechenden Berechtigungsnachweis vorzulegen.

4.2. Für den Partner gilt ein Spam-Verbot hinsichtlich der Nutzung von durch Bienen-Apotheke bereitgestellter Werbemittel und URL-Codes in E-Mails. Der unaufgeforderte Versand von E-Mails begründet einen Verstoß gegen das deutsche Wettbewerbsrecht und kann für jeden Einzelfall Abmahnungen durch den Empfänger, Wettbewerber oder Verbraucherschutzverbände nach sich ziehen. Dem Partner ist es daher untersagt, Dritten unaufgefordert E-Mails zu senden (Spam) sowie die über Bienen-Apotheke bereitgestellten Werbemittel und URL-Codes in solchen E-Mails zu verwenden.

4.3. Die Verwendung der bereitgestellten Werbemittel und URL-Codes in E-Mails ist daher nur dann gestattet, wenn die Empfänger zuvor ausdrücklich und nachweisbar dem Empfang der E-Mails zugestimmt haben („Double Opt In"-Verfahren) und die E-Mails ein rechtsgültiges Impressum aufweisen.

4.4. Die automatische Erzeugung von Views, Klicks, Leads oder Sales mittels technischer Vorrichtungen (auch Computerprogramme) sowie durch vorsätzliche bzw. arglistige Täuschung ist unzulässig. Solche unrechtmäßig erworbenen Vergütungsansprüche werden nachträglich durch Bienen-Apotheke storniert.

4.5. Der Partner verpflichtet sich, keine Methoden zu verwenden, die Provisionscookies von Bienen-Apotheke ohne Werbemittelkontakt (View oder Click) beim Endnutzer setzen.

4.6. Der Partner verpflichtet sich, seine Website einschließlich aller Einträge in Suchmaschinen, Verzeichnissen oder Linklisten Dritter so zu gestalten, dass ausschließlich gültige Klicks, Leads und Sales generiert werden.

4.7. Ferner verpflichtet sich der Partner, seine Webseite in Übereinstimmung mit den geltenden gesetzlichen Regelungen, insbesondere verbraucherrechtlichen Vorschriften, zu gestalten.

4.8. Darüber hinaus verpflichtet sich der Partner, auf Gewaltdarstellungen, sexuelle oder pornographische Inhalte oder diskriminierende Aussagen oder Darstellungen hinsichtlich Rasse, Geschlecht, Religion, Nationalität, Behinderung, sexueller Neigungen oder Alter zu verzichten.

4.9. Weiterhin ist es dem Partner untersagt, Webseiten, die zu einer Verwechslungsgefahr mit den Internetauftritten von Bienen-Apotheke führen könnten, zu gestalten und darüber Bienen-Apotheke zu bewerben. Es ist dem Partner weder gestattet, den Internetauftritt von Bienen-Apotheke zu spiegeln noch Grafiken, Texte oder andere Inhalte des Internetauftritts von Bienen-Apotheke zu übernehmen. Der Partner wird unverzüglich Bienen-Apotheke-Werbemittel von der Partner-Webseite entfernen, wenn er von Bienen-Apotheke dazu aufgefordert wird.

 

§ 5 Suchmaschinen-Werbung (SEM)

5.1. Der Partner darf bei Suchmaschinen bezahlte SEM-Kampagnen (= bezahlte Werbung in Suchmaschinen) schalten. Folgende Einschränkungen gelten jedoch hinsichtlich SEM-Buchungen:

  • Keyword-Buchungen auf markenrechtlich oder anderweitig geschützte Begriffe von

Bienen-Apotheke (z.B. Bienen-Apotheke, bienen apotheke, apohealth, apohealth.de, www.apohealth.de. apohealth.fr, apohealth.es, apo-health.com, apo-health.ch usw.) ist nicht erlaubt

  • Tippfehler-Buchungen sind ebenfalls nicht erlaubt
  • keine direkte Weiterleitung auf apohealth.de
  • keine Anzeige von markenrechtlich oder anderweitig geschützten Begriffen von Bienen-Apotheke im sichtbaren Bereich (außer expliziter Freigabe durch Bienen-Apotheke)
  • Bienen-Apotheke Brands (inkl. apohealth) müssen negativ eingebucht werden.

5.2. Auch die Weiterleitungen aus Tippfehlerdomains (z.B. apohealth.de, apohealt.de o.ä.) dürfen nicht zum Setzen eines Cookies führen. Generell ist der Besitz und der Unterhalt einer Tippfehlerdomain verboten.

5.3. Die zur Verfügung gestellten Produktdaten dürfen nur im Zusammenhang mit der Bewerbung von Bienen-Apotheke (apohealth) verwendet werden und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Nach Beendigung der Kooperation sind die Produktdaten unverzüglich zu löschen und dürfen nicht weiter verwendet werden.

5.4. Der Partner ist verpflichtet, ausschließlich die aktuellen Datensätze (z.B. Produktdaten, Texte, Werbemittel etc.), die Bienen-Apotheke zur Verfügung stellt, zu verwenden. Für Ansprüche, die sich aus Verstößen durch schuldhafte Verwendung veralteter Datensätze ergeben, übernimmt Bienen-Apotheke keine Haftung. Macht ein Dritter anlässlich eines derartigen Verstoßes gegenüber Bienen-Apotheke Ansprüche geltend, wird der Partner Bienen-Apotheke von allen Ansprüchen des Dritten freihalten. Diese Freihaltung umfasst auch etwaige Kosten der Rechtsverfolgung.

Ein Verstoß gegen einen oder mehreren unter § 5 genannten Punkte führt zur sofortigen Stornierung aller entstandenen Sales und fristlosen Kündigung aus dem apohealth.de Partnerprogramm.

 

§ 6 Werbemittel

6.1. Eine Veränderung der aus dem System generierten Werbemittel- und Tracking-Codes ist nicht erlaubt. Die von Bienen-Apotheke zur Verfügung gestellten Werbemittel dürfen nicht ohne dessen Abstimmung im Design oder im Inhalt verändert oder anderweitig bearbeitet werden.

6.2. Der Partner verpflichtet sich, die ihm überlassenen Werbemittel nur auf der von ihm angegebenen Werbeplattform zu integrieren und nicht an Dritte weiterzugeben. Zudem hat er das Werbemittel nur im Zusammenhang mit der Teilnahme an dem Partnerprogramm zu verwenden.

6.3. Der Partner verpflichtet sich, die bereitgestellten Werbemittel nicht in einem Kontext zu platzieren, der erkennbar die wirtschaftlichen Interessen von Bienen-Apotheke gefährden könnte.

6.4. Der Partner ist verpflichtet, die Werbemittel im Fall der Kündigung, der Sperrung oder des Ablaufs einer zeitlichen Befristung bzw. in vergleichbaren Fällen unverzüglich von seinen Werbeflächen zu entfernen.

6.5. Die durch Übersendung von Werbemitteln gewonnenen Informationen dürfen von dem Partner nur im Zusammenhang mit der Bewerbung von Bienen-Apotheke genutzt werden. Es ist ausdrücklich verboten diese Informationen an Dritte weiterzugeben bzw. für andere Zwecke zu verwenden. Für die korrekte Einbindung der Werbemittel ist der Partner verantwortlich. Nach Beendigung der Kooperation sind die Produktdaten unverzüglich zu löschen und dürfen nicht weiter verwendet werden.

 

§ 7 Berechnung der Vergütung

7.1. Dem Partner steht ein Vergütungsanspruch gegenüber Bienen-Apotheke auf Grundlage der jeweiligen Vereinbarungen über die Affiliate-Netzwerke zu. Die Abrechnung erfolgt über den jeweiligen Netzwerk-Account. Der Partner verfügt bei dem Netzwerk über ein virtuelles Konto (Guthabenkonto) zwecks Zwischenspeicherung und optischer Aufbereitung der Vergütungen. Vorhandene Guthaben werden nicht verzinst. Soweit nicht ausdrücklich in der Darstellung erwähnt, werden grundsätzlich Netto-Beträge angezeigt.

7.2. Die Konditionen der Vergütung im Rahmen der Partnerprogramme legt Bienen-Apotheke fest. Im Fall einer Konditionsänderung teilt Bienen-Apotheke diese mindestens 48 Stunden vor Inkrafttreten dem Partner mit. Liegt ein wichtiger sachlicher Grund vor, kann diese Frist in bestimmten Einzelfällen verkürzt werden.

7.3. Der Anspruch des Partners gegenüber Bienen-Apotheke auf die erfolgsabhängige Vergütung entsteht und wird fällig unter folgenden Voraussetzungen:

  • Es ist zu einem erfolgreichen Event (Sale) auf der Werbefläche des Partners gekommen.
  • Der Event ist von Bienen-Apotheke erfolgreich protokolliert worden.
  • Im Fall des Event-Typs „Sale": Der Nutzer nimmt die Lieferung der Ware am Versandbestimmungsort an, leistet die Zahlung vollständig und die von Bienen-Apotheke seinen Kunden gegenüber gewährte Widerrufsfrist von 14 Tagen ist abgelaufen.
  • Bienen-Apotheke hat gegenüber dem Partner den Event bestätigt.

7.4. Bienen-Apotheke ist nicht verpflichtet, Events, die über Zwang oder Täuschung getätigt wurden, sowie automatisch oder aufgrund anderweitiger Manipulationen erzeugte Events (z.B. Klickgeneratoren), zu vergüten. In diesen Fällen ist Bienen-Apotheke berechtigt, das Guthabenkonto des Partners zu sperren und im Umfang des bereits unrechtmäßig erworbenen und nachgewiesenen Betrags zu belasten.

7.5. Über die Nachbuchung von nicht-getrackten Sales entscheidet Bienen-Apotheke, ob diese freigegeben oder abgelehnt werden. Zudem darf der zugehörige Sale vor max. 30 Tagen stattgefunden haben.

7.6. Bienen-Apotheke sichert dem Partner die Vollständigkeit der in den Konten erfassten Erfolge nur im Rahmen der allgemeinen technischen Möglichkeiten einer solchen Erfassung nach Maßgabe des angewandten Erfassungssystems (Tracking-System) zu. Sollte die technische Erfassung nicht möglich sein, z.B. bei Ablehnung von Cookies durch den Nutzer des Partner-Mediums, entsteht kein Vergütungsanspruch.

 

§ 8 Kündigung

8.1. Der Vertrag kann von beiden Seiten jederzeit gekündigt werden.

8.2. Die Kündigung bedarf der Schriftform (postalischer Brief, per Fax oder per E-Mail).

8.3. Bis zum Vertragsende sind von den Vertragspartnern alle offenen Vergütungen zu begleichen.

8.4. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt durch Punkt 8.1. unberührt.

8.5. Im Fall der Kündigung muss der Partner innerhalb von 24 Stunden alle Werbemittel entfernen. Dies entbindet den Partner nicht von seiner Pflicht, ungültige bzw. nicht mehr funktionale Werbemittel-Codes unverzüglich aus seinen Werbeplattformen zu entfernen.

 

§ 9 Vertraulichkeit

9.1. Wenn nichts anderes in dieser Vereinbarung vorgesehen oder ein Einverständnis der anderen Partei vorliegt, sind alle Informationen, insbesondere die Regelungen dieser Vereinbarung, geschäftliche und finanzielle Informationen, Kunden und Verkäuferlisten sowie Preis- und Verkaufsinformationen, strikt vertraulich zu behandeln und solche vertraulichen Informationen dürfen von den Partnern weder direkt noch indirekt für eigene wirtschaftliche Zwecke oder für andere Zwecke verwendet werden.

9.2. Pressemitteilungen, die die Zusammenarbeit aufgrund dieses Vertrages betreffen, sind mit Bienen- Apotheke abzustimmen und bedürfen vor der Veröffentlichung der schriftlichen Zustimmung von Bienen-Apotheke.

 

§ 10 Haftung des Partners

10.1 Der Partner stellt Bienen-Apotheke von sämtlichen Schadensersatzansprüchen, Haftungsansprüchen und jedweden Kosten frei, die Bienen-Apotheke durch ein pflichtwidriges und schuldhaftes Handeln des Partners entstehen.

 

§ 11 Schlussbestimmungen

11.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.