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Starten Sie durch mit der R+V Kfz-Versicherung und profitieren Sie von unserem Partnerprogramm.

Zahlungen

Attributionszeitraum (Cookielaufzeit)

45 Tage

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Starten Sie mit der R+V durch und profitieren Sie von unserem Partnerprogramm:

 

Die Konditionen

  • 35,- Euro pro erfolgreich abgeschlossenem Kfz-Versicherungsvertrag.

Vergütet werden nur Sales, keine Leads. Transaktionen von Bestandskunden (Tarifumstellung, Fahrzeugwechsel) werden nicht vergütet.

 

Ergänzende Geschäftsbedingungen  für  Affiliate Partnerprogramme  von R+V Allgemeine Versicherungen AG

Zusätzlich zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Kooperationspartner (Publisher) des Affiliate-Netzwerkes gelten die folgenden ergänzenden Geschäftsbedingungen für Affiliate Partnerprogramme (Affiliate AGBs) von der R+V Allgemeine Versicherungen AG (R+V). Mit seiner Teilnahme an dem Affiliate Partnerprogramm von R+V akzeptiert der Publisher diese Affiliate AGBs.

 

1. Teilnahme am Affiliate Partnerprogramm der R+V

(1) Die Teilnahme am Affiliate Partnerprogramm kommt mit der Bestätigung der Bewerbung des Publishers durch die R+V zustande.

(2) Die R+V behält sich das Recht vor, Websites abzulehnen, deren Inhalt nicht den qualitativen Programmanforderungen von der R+V entsprechen, sowie Websites auch ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

(3) Insbesondere folgende Websites sind von der Teilnahme am R+V Affiliate Partnerprogramm ausgeschlossen:

  • Websites, die gegen strafrechtliche Vorschriften verstoßen
  • rassistische, obszöne oder persönlichkeitsverletzende Websites
  • Website mit Inhalten, die gegen die guten Sitten und geltende Gesetze oder die Rechte Dritter verstoßen
  • Websites, die eine Website oder Seiten innerhalb von Websites so gestalten, dass eine Verwechslungsgefahr mit der Website von R+V besteht
  • Websites mit Klick-Aufforderung oder Klick-Zwang. Automatisierte und irreführende Weiterleitungen zur Webseite von R+V sind nicht erlaubt.
  • Websites, die „under construction“ sind
  • Websites, die nicht erreichbar sind bzw. überdurchschnittlich lange Ladezeiten aufweisen
  • Websites, die "Fehler ..." erzeugen
  • Websites ohne eigenen Inhalt
  • Automatische Redirect-Websites
  • Websites, die keine Prüfung der Inhalte ermöglichen
  • Websites ohne Impressum
  • Politische Websites

 

2. Pflichten des Publishers

(1) Der Publisher ist für die Inhalte und den laufenden Betrieb der Publisher-Website selbst verantwortlich und wird dort während der Laufzeit dieser Affiliate Partnerschaft keine Inhalte platzieren, die gegen geltendes Recht, die guten Sitten, oder Rechte Dritter verstoßen und/oder geeignet sind, dem Ruf der R+V zu schaden. R+V ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Publisher-Websites regelmäßig zu prüfen. Verboten sind dem Publisher insbesondere das Verbreiten von Inhalten, die

  • Rassismus,
  • Pornographie,
  • Gewaltverherrlichung und Extremismus irgendwelcher Art,
  • Aufrufe und Anstiftung zu Straftaten und/oder Gesetzesverstößen, Drohungen gegen Leib, Leben oder Eigentum,
  • Hetzen gegen Personen oder Unternehmen,
  • persönlichkeitsverletzende Äußerungen, Verleumdung, Ehrverletzung und üble Nachrede von Nutzern und Dritten sowie Verstöße gegen das Lauterkeitsrecht,
  • urheberrechtsverletzende Inhalte oder andere Verletzungen von Immaterialgüterrechten oder
  • sexuelle Belästigung von Nutzerinnen und Nutzern und Dritten

darstellen, betreffen oder beinhalten. Solche Inhalte dürfen weder auf der Publisher-Website selbst integriert sein noch darf von der Publisher-Website aus zu entsprechenden Inhalten auf anderen Websites verlinkt werden.

(2) Der Publisher verpflichtet sich, die Publisher-Website auch im Übrigen im Einklang mit geltendem Recht zu betreiben und insbesondere ein ordnungsgemäßes Impressum vorzuhalten.

 

3. Unzulässige Aktivitäten und Werbetätigkeiten

(1) Jegliche Form des Missbrauchs, d.h. die Generierung von Sales durch unlautere Methoden oder unzulässige Mittel, die gegen geltendes Recht und/oder diese Affiliate AGBs verstoßen, ist untersagt. Dem Publisher ist es insbesondere untersagt, selbst oder durch Dritte zu versuchen, mittels einer oder mehrerer der folgenden Praktiken Sales zu generieren oder für eine Zuordnung von Sales zum Partner zu sorgen:

  • Vortäuschung von User-Aktionen, die in Wirklichkeit nicht stattgefunden haben, z.B. durch die unberechtigte Angabe fremder oder die Angabe falscher oder nichtexistierender Daten bei Bestellungen von Produkten auf der R+V Website
  • Verwendung von Werbeformen, die zwar ein Tracking ermöglichen, dabei jedoch das Werbemittel nicht, nicht wahrnehmbar oder nicht in der vorgegebenen Form und/oder Größe anzeigen
  • Verwendung von Fraud Formen, insbesondere Cookie Dropping, Cookie Spamming, Forced Clicks, Affiliate Hopping, Ad Hijacking sind nicht erlaubt
  • Die Nutzung von Layern, Add-ons, iFrames und die Postview-Technologie/Tracking ist nicht gestattet – ebenso nicht, die zur Verfügung gestellten URLs automatisiert aufzurufen, z.B. als Popup oder Popunder, durch Redirect oder Refresh oder beim Verlassen der Partnerseiten
  • Die Implementierung eines Affiliate-Codes mit Link zur Webseite bei einer sog. „Vertipper-Domain“, wodurch eine direkte Weiterleitung eingerichtet wird ist nicht gestattet.

 

(2) Für die im Folgenden aufgeführten Werbeformen/-maßnahmen gelten nachfolgende Vorgaben bzw. Vermarktungsbeschränkungen:

  • Die Weitergabe von Tippgeber-Vergütungen (z.B. Cashback- und Bonussysteme) ist auf max. 15 Euro pro Vertrag beschränkt und bedarf der vorherigen Freigabe der R+V.
  • Displayschaltung bedarf der vorherigen Freigabe der R+V.
  • E-Mail-Werbung, die Werbemittel enthält oder auf sonstige Weise für R+V wirbt ist nicht erlaubt.
  • Retargeting, Paid Social Media Werbung sowie Coupons sind ausgeschlossen.
  • Schaltung von SEA (Suchmaschinen-Werbung) in Suchmaschinen oder ähnlichen Diensten (z.B. Google, Bing, Yahoo) mit den Markenbegriffen der R+V (inkl. Alternativ- und Falschschreibweisen wie z.B. rv, rundv, r & v, r und v, r&v, r + v, r +v, r+ v, r& v, r &v, r+v.de, r&v.de usw.) als Keyword (bzw. in Kombination mit weiteren Keywords) oder Bestandteil einer Anzeige (Display-URL, Anzeigentitel, Anzeigentext) ist nicht erlaubt. Eine direkte Verlinkung / Weiterleitung bei SEA-Anzeigen auf die R+V Website ist nicht gestattet.

 

4. Werbemittel

(1) R+V räumt dem Publisher das nicht ausschließliche Recht ein, die zur Verfügung gestellten Werbemittel zur Erfüllung des Zwecks dieser Affiliate Partnerschaft zu nutzen.

(2) Die von der R+V zur Verfügung gestellten Werbemittel (Banner, Textlinks etc.) dürfen ausschließlich auf der Website und über das Online Instrumentarium, die/das der Publisher im Rahmen des Bewerbungsprozesses für das R+V Partnerprogramm angegeben hat, verwendet werden. Sollte der Publisher mehr als nur eine Website für die Vermarktung der Produkte der R+V verwenden, so ist es erforderlich, dass alle Websites im entsprechenden Netzwerk-Account angegeben werden. Eine Verwendung der Werbemittel außerhalb des Partnerprogramms der R+V ist dem Publisher nicht gestattet

(3) Der Publisher ist nicht befugt, für die Bewerbung der R+V andere als die ihm im Rahmen der Affiliate-Partnerschaft mit der R+V zur Verfügung gestellten Werbemittel einzusetzen. Sollten weitere vom Publisher erstellte Werbemittel benötigt werden, müssen diese von der R+V freigegeben werden.

(4) Eine Verfremdung, Veränderung, Vervielfältigung der Werbemittel ist nicht zulässig. 

(5) Die im Affiliate-Netzwerk innerhalb des R+V Partnerprogramms zur Verfügung gestellten Tracking-Links dürfen in ihrem Aufbau nicht verändert werden. Weiterleitungen auf die Produktseiten der R+V dürfen ausschließlich über die im Netzwerk bereitgestellten Links vorgenommen werden.

(6) Die Cookie-Laufzeit nach Klick auf ein im Rahmen des Affiliate Partnerprogramms zur Verfügung gestellten Werbemittels beträgt 45 Tage.

(7) Der Publisher hat sicherzustellen, dass die von ihm eingesetzten Werbemittel der aktuellsten von R+V bereit gestellten Version entsprechen. Wenn Werbemittel aus dem R+V Partnerprogramm entfernt werden, dürfen diese nicht mehr vom Publisher eingebunden/genutzt werden.


5. Vergütung 

(1) Vergütet werden nur erfolgreich abgeschlossene Versicherungsverträge von Neukunden (Sales), also solche, mit denen bisher kein Versicherungsvertrag mit der R+V für das gewählte Produkt bestand. Transaktionen von Bestandskunden (z.B. Tarifumstellungen) werden daher insbesondere nicht vergütet.

(2) Ein Versicherungsvertrag gilt dann als erfolgreich abgeschlossen, wenn er policiert ist, der Versicherungsbeginn eingetreten und die Widerrufsfrist (regelmäßig 14 Tage ab Versicherungsbeginn) abgelaufen ist und der Erstbeitrag gezahlt wurde.

(3) Der Publisher verliert den Anspruch auf Vergütungen, die unter Verstoß gegen diese Affiliate AGBs entstanden sind. Vergütungen, die in einem derartigen Fall trotzdem ausgezahlt wurden, sind unverzüglich zurückzuerstatten.

 

6. Rechtsstellung des Publishers als Tippgeber

Die Tätigkeit des Publishers ist darauf beschränkt, Kontakte in der in diesen AGB beschriebenen Art und Weise zwischen einem potenziellen Versicherungsnehmer und R+V herzustellen und somit lediglich Kunden namhaft zu machen. Der Publisher wird keine auf einen bestimmten Versicherungsbedarf oder auf die allgemeinen Kontaktdaten des Kunden gerichtete Informationsaufnahme vornehmen und insbesondere nicht den Kunden zu Versicherungsprodukten von R+V beraten. Dies gilt gleichermaßen für eine Beratung zu einer Vorauswahl von Produkten oder die Einholung der Unterschrift des Kunden. Ebenso wird die Tippgeberin keine nachvertragliche Betreuung und / oder Beratung in Bezug auf den aus der Namhaftmachung hervorgegangenen Makler- / Versicherungsvertrag erbringen. 

 

7. Laufzeit und Beendigung

(1) Die Affiliate Partnerschaft im Rahmen des Affiliate Partnerprogramms läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten jederzeit ohne Einhaltung einer Frist und Angabe von Gründen durch Stornierung der Partnerschaft im Affiliate Netzwerk beendet werden.

(2) Nach Beendigung der Affiliate Partnerschaft ist der Publisher verpflichtet, alle Werbemittel und sonstigen Links und Inhalte von R+V unverzüglich von der Publisher-Website zu entfernen. Dies gilt auch für Websites oder andere Werbemedien, in denen der Publisher die Werbemittel oder Links integriert hat, ohne dazu berechtigt zu sein.

(3) Nach Beendigung der Partnerschaft generierte Sales werden nicht vergütet.

 

8. Schlussbestimmungen

(1) Ergänzend und vorrangig zu diesen Affiliate-AGBs gelten die Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Nutzung von AWIN AG, Otto-Ostrowski-Straße 1A, 10249 Berlin

(2) R+V behält sich das Recht vor, diese Affiliate AGBs jederzeit und ohne Nennung von Gründen nach eigenem Ermessen zu ändern. Die R+V wird die Publisher rechtzeitig vor Inkrafttreten der Änderung der Affiliate AGBs per E-Mail darüber informieren. Widersprechen die Publisher der Geltung der neuen Affiliate AGBs nicht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang der E-Mail gelten die geänderten Affiliate AGBs als angenommen.

(3) Sofern eine Bestimmung dieser Affiliate AGBs unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.

(4)Bei wesentlichen Verstößen von zugelassenen Publishern gegen die Affiliate AGBs entfällt der Provisionsanspruch auf bereits vermittelte Bestellungen. Zudem behält sich die R+V den sofortigen Ausschluss aus dem Affiliate Partnerprogramm der R+V und weitere rechtliche Schritte vor, gegebenenfalls auch die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen.


Für Rückfragen steht Ihnen das Affiliate Management der R+V unter affiliate@ruv.de zur Verfügung.