Übersicht

Das ILS - Institut für Lernsysteme ist die größte und bekannteste Fernschule in Deutschland. Das ILS bietet über 200 staatlich zugelassene Fernlehrgänge mit qualifizierenden Abschlüssen. Das ILS-Partnerprogramm ist ein Lead- und Sale-Programm.

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Attributionszeitraum (Cookielaufzeit)

1 Tage

Links

Ergänzende Partnerprogramm-
Teilnahmebedingungen
ILS – Institut für Lernsysteme


Das ILS - Institut für Lernsysteme GmbH (im folgenden ILS genannt)
behält sich vor, das Partnerprogramm ohne gesonderte Mitteilung zu
ändern oder einzustellen, insbesondere, wenn gesetzliche Regelungen oder
gerichtliche Verfügungen dies zukünftig notwendig machen. Zum Zeitpunkt
der Änderung oder Einstellung bereits verdiente Prämien werden jedoch
gemäß den alten Regelungen - insofern rechtlich möglich - abgerechnet.
Eine Änderung oder Einstellung des Partnerprogramms berührt nicht das
Vertragsverhältnis zwischen ILS und dem gewonnenen Neukunden. Mit der
Teilnahme am Partnerprogramm wird - ungeachtet des erreichten Volumens -
keinerlei Arbeits-, Handelsvertreter- oder Anstellungsverhältnis
begründet. Der Teilnehmer ist nicht berechtigt, Erklärungen und Zusagen
im Namen des ILS abzugeben, oder sich als Mitarbeiter, Vertreter oder
Bevollmächtigter des ILS auszuweisen. Das ILS behält sich vor, einzelne
Teilnehmer von der Teilnahme am Partnerprogramm auszuschließen.

Websites, die an dem Partnerprogramm teilnehmen möchten, müssen ein
Impressum inkl. V.i.S.d. 5 TMG enthalten. Websites mit rechtswidrigen,
gewaltverherrlichenden und erotischen Inhalten sind von der Teilnahme an
unserem Partnerprogramm ausgeschlossen. Bei Verstößen durch angemeldete
Partner entfällt deren Provisionsanspruch. Weitere rechtliche Schritte
behalten wir uns in diesem Falle vor.

Ausgeschlossen von der Teilnahme am ILS-Partnerprogramm sind auch
Websites, auf denen unsere Werbemittel für so genannte "forced clicks"
eingesetzt werden oder die unsere Werbemittel weiterverkaufen wollen.
Es ist untersagt, Werbung bei Suchmaschinen wie z. B. Google, Bing oder Weiteren zu schalten. Die Verwendung von Werbemitteln in
E-Mails und Newslettern ist nur nach vorheriger Absprache und
Genehmigung zugelassen.
Ebenfalls sind Websites, die Bonus-, Incentivierungs- oder sonstige
Paybackprogramme enthalten, von der Teilnahme ausgeschlossen, ebenso wie
Bannerfarmen ohne ausreichend vorhandenen Content,
Dienstleister-Websites, die unsere Werbemittel auf unbekannten Seiten
ausliefern, sowie auch Preisvergleiche, Kostenlos-, Rabatt- und
Gutscheinportale.

Als Affiliate-Partner des ILS verpflichten Sie sich, die zur Verfügung
gestellten Werbemittel und Werbeaussagen in unveränderter Form und unter
Berücksichtigung des geltenden Wettbewerbs- und Markenrechts zu
verwenden. Im Rahmen der Bewerbung des ILS und seines Lehrgangsangebots
ist unbedingt auf die Nutzung der Bezeichnung Fernuniversität oder
Fernuni zu verzichten. Im Falle der Zuwiderhandlung haftet der Affiliate
für Ansprüche, die Dritte gegen das ILS im Rahmen von Mitstörerhaftung
geltend machen.

Die Nutzung von Layer-Ads ist nur nach vorheriger Absprache und
Genehmigung erlaubt. Hierzu senden Sie uns bitte eine komplette Liste
der URLs auf denen Layer-Ads eingebunden werden sollen.

Die Generierung von Anfragen über so genannte
Sammelbestellungs-Formulare' oder ähnliche ist ausdrücklich untersagt.
Ebenso verhält es sich mit dem Sammeln von Adressen, deren Anfrage
eindeutig einem anderen Institut gilt.

Die generierten Anfragen müssen neu generierte Anfragen sein, die sich noch
nicht im System des ILS befinden (Dubletten), und es muss sich um
postalisch korrekte Anfragen handeln. Die Missachtung des
Bundesdatenschutzgesetzes hat die sofortige Kündigung mit ggf.
entsprechenden Konsequenzen zur Folge.

Die Auszahlung der Prämie für Sales erfolgt mit dem Zustandekommen des
Vertrages mit dem geworbenen Neukunden nach Zahlungseingang des in
Rechnung gestellten Beitrages. Das gilt auch für Folgegeschäfte.

Bei der mehrfachen Werbung eines Auftrages erhält der Partner die
Provision, über den der Neukunde zuletzt geworben wurde. Der neue
Vertragspartner (Besteller) und der Teilnehmer am Partnerprogramm dürfen
nicht die gleiche Partei (Person oder Firma) sein. Es können nur
Neukunden geworben werden, die nicht innerhalb der letzten 6 Monate
Kunden beim ILS waren und die nicht Familienangehörige des Werbers sind.
Das Vertragsverhältnis über die bestellte Leistung kommt ausschließlich
zwischen dem Besteller und dem ILS zustande. Die Prämien können nur
dann gewährt werden, wenn die Zahlung des vermittelten neuen Kunden wie
vertraglich vereinbart erfolgt ist.