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Als Energiepartner versorgt die Mainova AG nicht nur die Rhein-Main-Region zuverlässig und umweltschonend mit Strom, Erdgas, Wärme und Wasser. Rechnen Sie mit vielen Leads und Top-Konditionen!

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Nutzungsbedingungen für die Anmeldung zum Mainova-Partnerprogramm

Die Mainova Aktiengesellschaft (im Folgenden: Mainova) bietet im Internet eine Plattform zum Abschließen von Strom- und Erdgasverträgen für Privat- und Geschäftskunden an und weist ausdrücklich auf die folgenden Nutzungsbedingungen hin, deren Akzeptanz durch den Awin-Werbepartner (im Folgenden: Partner) unerlässliche Voraussetzung für die Zusammenarbeit ist. Mit der erfolgreich durchgeführten Anmeldung zum Partnerprogramm der Mainova AG erklärt der Partner, diese Nutzungsbedingungen und Informationen gelesen und verstanden zu haben und akzeptiert diese.


§ 1 Einverständniserklärung

Der Partner erklärt mit der erfolgreich durchgeführten Anmeldung zum Partnerprogramm (Bestätigung der Nutzungsbedingungen im Anmeldeformular), dass er (sie) geschäftsfähig ist, insbesondere das 18. Lebensjahr vollendet hat und zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses ausdrücklich auf die hier geltenden Nutzungsbedingungen hingewiesen worden ist, sowie auch eine zumutbare Möglichkeit der Kenntnisnahme dieser Bedingungen erhalten zu haben.


§ 2 Datenschutz

1. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eingegebene persönliche (Kunden-) Daten, insbesondere Name, Anschrift und Emailadresse, weitergegeben und dazu benutzt werden, die Kunden über gewünschte Produkte und Leistungen zu informieren. Die benötigte Einwilligung erfolgt durch die Bestätigung der Eingaben mit „Absenden“. Der Partner erklärt auch hier mit seiner Anmeldung zum Partnerprogramm sein Einverständnis mit dieser Vorgehensweise.

2. Partner können eine abgegebene Einwilligung zur Weitergabe der Daten durch eine Erklärung in Textform (Brief, Email oder Fax) an die Mainova AG, Abt. M4-MP, Solmsstraße 38, 60623 Frankfurt am Main, Fax: 069/213-81122, Email: info@mainova.de widerrufen. Sollten Sie Ihre Registrierung löschen, wird Mainova Ihre Daten unverzüglich löschen.


§ 3 Keine Geltung anderer Bedingungen

Abweichenden Geschäfts- bzw. Nutzungsbedingungen des Nutzers und/oder Partners (auch und gerade in Betreff auf diese Bestätigungsklausel) wird widersprochen. Solche Bedingungen können nur dann Vertragsbestandteil werden, wenn Mainova sie ausdrücklich schriftlich anerkennt.


§ 4 Schutz- und Urheberrechte

Die Inhalte und das Layout der Mainova-Webseite sind für Mainova urheberrechtlich sowie durch weitere Schutzrechte geschützt. Der Gebrauch der geschützten Komponenten unterliegt daher dem geltenden Urheberrecht und ist ausschließlich im Rahmen der hier ausdrücklich eingeräumten Nutzungsrechte zulässig.


§ 5 Haftung für die Inhalte von Webseiten

1. Der Partner versichert, dass seine Seite / Domain, auf der sich Hinweise, Erläuterungen, Werbebanner oder Links zu Inhalten der Mainova befinden, alle rechtlich geforderten Daten / Komponenten aufweist (z.B. Impressum etc.) und weder gegen das deutsche Recht noch gegen die guten Sitten verstoßen. Dem Partner ist nicht gestattet, unlautere Werbung mit der Domain der Mainova AG zu betreiben. Dazu zählen insbesondere falsche Versprechungen, Keywords, Webseitenbeschreibungen, aber auch Spam, Marken- und Titelschutzverletzungen. Für solche Verstöße behält sich Mainova das Recht vor, sämtliche Partnerdaten zur Aufklärung eventueller Rechtsverletzungen an geschädigte Dritte oder deren Vertreter weiterzugeben.

2. Die Mainova hat auf Form oder Inhalt von Webseiten des Partners, auf denen sich Hinweise, Erläuterungen, Werbebanner oder Links zum Webauftritt von Mainova befinden, keinen Einfluss. Mainova ist für Hinweise auf fehlerhafte oder anstößige Inhalte auf Seiten Dritter, die auf Mainova verlinken, dankbar und wird im Rahmen ihrer Möglichkeiten ggf. auf Dritte einwirken, fehlerhafte oder anstößige Inhalte zu ändern oder löschen. Jeder Partner ist für diese Inhalte und Formen seiner Webseite selbst verantwortlich. Mainova behält sich das Recht vor, für den Fall, dass sie mit Form oder Inhalt der Webseite des Partners nicht einverstanden ist, die Partner-Verbindung mit sofortiger Wirkung zu kündigen und sämtliche rechtlichen und technischen Verbindungen zu diesem Partner unverzüglich zu beenden.

3. Auf die Ver- und Gebote in § 9 dieser Nutzungsbedingungen wird im Übrigen Bezug genommen.

4. Darüber hinaus stellt der Nutzer und/oder Partner Mainova von allen Ansprüchen, Schäden und Kosten frei, die Dritte gegenüber der Mainova aufgrund von Verstößen gegen gesetzliche Bestimmungen oder diese Nutzungsbedingungen erheben und gerichtlich durchsetzen (im Fall einer ggf. bestehenden Außenhaftung als Mitstörer). Mainova wird im Falle einer gerichtlichen Inanspruchnahme wegen Fehlverhalten des Partners dem betreffenden Partner zivilprozessual den Streit verkünden.


§ 6 Haftungsbeschränkung

1. Mainova übernimmt keine Haftung für den Verlust von Daten, die durch den Kunden oder den Nutzer und/oder Partner eingegeben worden sind.

2. Mainova haftet ausschließlich für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Fehlverhalten sowie für Schäden, die durch die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten entstanden sind; für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit haftet Mainova nur, soweit diese nicht auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Jede Haftung ist auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine darüber hinaus gehende Haftung für Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.

3. Mainova haftet nicht für die Erreichbarkeit des Partners bzw. dessen Webseiten im Internet sowie für Serverausfälle oder andere Ausfälle der Verbindungen zum Partnerprogramm.


§ 7 Provisionen

1. Der Partner erhält für jeden über seine Seite vermittelten Strom- bzw. Gasvertragsabschluss eine Provision, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

a) Der Abschluss des Strom- bzw. Gasvertrages muss über eines der via Awin bereitgestellten Werbemittel der Mainova erfolgt sein.

b) Alle Angaben des Interessenten müssen richtig und vollständig sein.

c) Der Strom- oder Gaszähler, für den der Strom- bzw. Gasvertrag abgeschlossen werden soll, muss im Netz- bzw. Vertriebsgebiet der Mainova liegen (die jeweils aktuelle Liste mit Postleitzahlengebieten übermittelt Mainova auf Anfrage denjenigen Partnern, die Preisrechner einsetzen, umgehend).

d) Die Provisionszahlung ist fällig mit Lieferbeginn des vermittelten Endkunden, d.h. der vermittelte Endkundenauftrag muss in der Belieferung mit Strom und/oder Erdgas sein.

e) Regelungen für „Gutschein-Publisher“

Kommuniziert ein Publisher im Zusammenhang mit der Generierung  eines Sales einen anderen als den offiziell von Mainova dafür bereitgestellten sog. „Aktionscode“ hat er kein Anrecht auf eine Provision. Die jeweils für Publisher freigegebenen Aktionscodes werden mit Detailbedingungen für den Endkunden, Gültigkeit etc. sowohl in den Programm-AGB (§ 8.4) als auch in der Programmbeschreibung klar kommuniziert. Gutschein-Publisher erhalten 15 Euro je bestätigtem Sale.

2. Vergütung / Provisionen für den Wechsel des Strom- bzw. Gasanbieters

a) Mainova beabsichtigt mit diesen Nutzungsbedingungen, neue Strom- und Erdgaslieferverträge mit Privat- und Kleingewerbekunden über Partner zu akquirieren. Zwischen Vertragsschluss zwischen den Privat- und Kleingewerbekunden und Mainova und dem Datum ihres Lieferbeginns oder dem Fristablauf für Widerrufserklärungen solcherart geschlossener Lieferverträge kann ein erheblicher Zeitraum liegen - durchaus einige Monate. Mainova möchte jedoch Partnern zu ihrer Motivation zeitnah eine Provision zukommen lassen, obwohl im Extremfall Mainova selbst erst einige Monate nach dem angebahnten Abschluss über den Partner und dem Ablauf der Widerrufsfrist des Kunden weiß, ob sie den geworbenen Neukunden tatsächlich de facto als Kunden gewonnen hat. Deshalb knüpft Mainova die Fälligkeit der Provision nicht erst an den Ablauf der Widerrufsfrist oder den Lieferbeginn der geworbenen Neukunden. Maßgeblich soll statt dessen der erheblich frühere Zeitpunkt sein, zu dem Mainova die vom Partner mitgeteilten Neukunden-daten auf Plausibilität geprüft hat (insbesondere darauf, dass der übermittelte Datensatz keine Dublette eines bereits vorhandenen Kunden ist sowie auf existente Zählernummer und Adresse). Eine derartige Plausibilisierung der übermittelten Daten benötigt im Regelfall nicht länger als 30 Werktage im Sinne des Bundesurlaubsgesetzes.

b) Die Auszahlung erfolgt jedoch in jedem Fall max. 40 Werktage nach Abschluss des Lieferantenwechsels des geworbenen Neukunden vom jeweiligen bisherigen Strom- bzw. Gasanbieter zu Mainova.

c) Für jeden Abschluss eines Strom- bzw. Gasvertrages, der den Bedingungen nach §7 1. a) entspricht, erhält der Partner eine Provision, deren Höhe sich der jeweils aktuell bei Awin hinterlegten Provisions-Staffelregelung ergibt. Mit Stand Mai 2011 betrug die Mindestprovision 27,00 Euro netto, für die aktuellen Provisionshöhen gelten die jeweils aktuell bei Awin hinterlegten Sätze.


§ 8 Bedingungen für die Webseiten (Präsentationen) der Partner

1. Es dürfen nur die von Mainova via Awin zur Verfügung gestellten und zur Verwendung im Netz freigegebenen Formulare bzw. Werbemittel verwendet werden.

2. Die zur Verfügung gestellten Werbemittel dürfen nicht verändert und ausschließlich zur Bewerbung der Produkte der Mainova AG verwendet werden.

3. Werbeflächen müssen ab dem 02.04.2013 Awin-validiert sein:  Zur Teilnahme im Mainova-Partnerprogramm berechtigt sind Werbeflächen, die von Awin als validierte Werbefläche bestätigt und von Mainova zugelassen wurden. Nicht-validierte Werbeflächen haben keinen Zugang zu unserem Partnerprogramm.

4. Gültige Aktionscodes für Mainova-Publisher

a) aktuell werden keine Gutscheincodes beworben.


§ 9 Pflichten des Partners in Zusammenhang mit Werbeflächen und Werbetätigkeiten

1. Dem Partner sind folgende Werbetätigkeiten ausdrücklich untersagt:

  • Werbung per Telefon
  • Werbung per Telefax
  • Werbung per Email ohne vorherige Einwilligung des Empfängers und Mainovas
  • Haustürgeschäfte im Sinne des § 312 Abs.I BGB
  • Setzen eines Cookies ohne bewussten Klick des Kunden auf ein Werbemittel (bspw. Cookiedropping, Cookiespamming, Dialer, Spyware, Adware, Forced Clicks)
  • Sub-Affiliate-Systeme, Bannernetzwerke sind nur nach vorheriger Einwilligung Mainovas zulässig
  • Platzierung von Mainova-Werbemitteln auf ungeeigneten Webseiten (Webseiten, auf denen gewaltverherrlichende, politisch oder religiös extremistische, diskriminierende oder zu Straftaten aufrufende Seiten sowie Seiten mit pornographischen Inhalten, insbesondere Seiten, die auf das Alter der Besucher Bezug nehmende Zugangsbeschränkungen (auch nur verbaler Art) aufweisen.


2. Eine Direktvermittlung / ein Direktvertrieb ist nicht erwünscht und wird untersagt.

3. Es ist dem Partner untersagt, vergütungspflichtige Geschäfte unter Angabe falscher Tatsachen oder durch sonstige Täuschung zu generieren.

4. Cashback Aktivitäten (insbesondere Auszahlung eines Teils der Publisherprovision an den Endkunden) sind nur nach vorheriger Rücksprache und Abstimmung mit Mainova erlaubt.


§ 10 Sonstige Anforderungen an die Werbeflächen und Werbetätigkeiten

1. Keyword-Advertising:

a) Es dürfen keine Keywords und auch keine Keywordkombinationen unter Verwendung von Zeichenfolgen geschaltet werden, die von der Mainova geschützte Marken und/oder Produkt-bezeichnungen inklusive möglicher Falschschreibweisen und Kombinationen enthalten.

b) Um eine Auslieferung der Publisher Suchmaschinenanzeigen zu den von Mainova geschützten Brandbegriffen zu verhindern, ist zwingend erforderlich, dass dieser die Mainova-Brandbegriffe als ausschließende Keywords bei seinen SEA Kampagnen hinterlegt.

c) Die in der Display-URL genutzte Domain darf den Markennamen und oder Produkte von Mainova nicht enthalten. Gestattet ist deren Verwendung im restlichen Teil der Display-URL als Verzeichnisname.

d) Vorbehaltlich der Einhaltung der Regelungen von § 10 a – c kann jeder Publisher bezahltes Suchmaschinenmarketing auf allen gängigen Suchmaschinen vornehmen.

2. E-Mail-Werbung:

Der Partner darf die Absender-Adresse und die inhaltliche Gestaltung seiner E-Mails nicht so einrichten, dass für den Empfänger der Eindruck entsteht, der Absender der E-Mail sei Mainova.

3. Der Partner ist nicht befugt, gegenüber Dritten rechtsverbindliche Erklärungen für Awin oder Mainova abzugeben oder den Anschein zu erwecken, hierzu befugt zu sein.

4. Die Website des Partners muss über eine vollständige leicht erkennbare, unmittelbar erreichbare und ständig verfügbare Anbieterkennung (Impressum) verfügen.

5. Layovers / PopUps und Pop/Site Unders als Werbemaßnahmen sind nicht erlaubt.


§ 11 Kündigung

1. Mainova ist berechtigt, Bewerbungen zum Partnerprogramm ohne Begründung abzulehnen.

2. Ein bestehender Vertrag zum Partnerprogramm kann von beiden Vertragsparteien ohne Angabe von Gründen innerhalb eines Werktages gekündigt werden, es sei denn, es wurde ein zusätzlicher Kooperationsvertrag geschlossen.

3. Bei einem Verstoß gegen die hier genannten Bedingungen behält sich Mainova vor, das partnerschaftliche Vertragsverhältnis sofort zu kündigen.

4. Nach Ende des Vertragsverhältnisses wird der Account des Partners deaktiviert, der Partner ist verpflichtet, unverzüglich sämtliche Werbemittel auf seiner Seite zu entfernen.


§ 12 Schadensersatz / Vertragsstrafe

Bei Verstößen gegen diese Bedingungen ist Mainova berechtigt, Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Darüber hinaus verpflichtet sich der Partner, für jeden Verstoß gegen die hier vorliegenden Bedingungen einen Geldbetrag in Höhe von 2.500 Euro (zweitausendfünfhundert Euro) brutto ohne Schadensnachweis an Mainova binnen 14 Werktagen gem. §3 BUrlG nach entsprechender Aufforderung zu zahlen. Noch nicht ausgekehrte Provisionen darf Mainova bis zur Klärung des Schadensersatzanspruchs zurückbehalten und/oder mit eigenen Schadensersatzansprüchen gegen etwa ausstehende Provisionen aufrechnen. Die Geltendmachung des hier geregelten pauschalierten Schadensersatzes und/oder die Aufrechnung gegen Provisionsansprüche schließt die Geltendmachung eines betragsmäßig überschießenden Schadensersatzanspruchs nicht aus.


§ 13 Schlussbestimmungen

1. Sollte eine Bestimmung dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleiben die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder auch abtrennbarer Teile der unwirksamen Bestimmung davon unberührt. Anstelle der unwirksamen Teile gilt eine solche Regelung als vereinbart, die im Rahmen des rechtlich zulässigen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung sowie den Interessen der Beteiligten am nächsten kommt. Diese Vorgehensweise gilt auch für eventuelle Regelungslücken in diesen Nutzungsbedingungen.

2. Das durch diese Nutzungsbedingungen geregelte Nutzungsverhältnis unterliegt ausschließlich dem deutschen Recht. Leistungs- und Erfüllungsort ist Frankfurt am Main. Als Gerichtsstand wird, sofern der Nutzer und/oder Partner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder in Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, ebenfalls Frankfurt am Main vereinbart.

3. Mainova behält sich vor, diese Nutzungsbedingungen sowie andere Bedingungen und Informationen, die auch die Nutzung der von Mainova vorgehaltenen Angebote betreffen, neu zu regeln, zu ändern oder zu ergänzen. Mainova wird entsprechende Änderungen dem Partner in Textform mitteilen. Die Parteien vereinbaren, dass die weitere Erbringung vertraglicher Leistungen nach der Mitteilung von Änderungen als einvernehmliche Vertragsanpassung gilt und der Partner in dem Falle, dass er unter der Geltung der geänderten Nutzungsbedingungen sowie anderer Bedingungen und Informationen Mainova dies unverzüglich mitteilt. Die Parteien entscheiden dann einvernehmlich, ob und wie sie den Vertrag weiter leben werden.