e-domizil DE

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Bitte lesen Sie sich die folgende Partnervereinbarung sorgfältig durch. Sie bildet die rechtliche Grundlage der Partnerschaft zwischen dem Partner (im folgenden "Vertragspartner" genannt) und der e-domizil GmbH (im folgenden e-domizil genannt) und ist für beide Parteien verbindlich.

§ 1 Gegenstand der Vereinbarung
1.1 e-domizil betreibt einen Online-Service, der Anbietern und Usern die Buchung von Ferienhäusern und -wohnungen im Internet ermöglicht. Der Vertragspartner betreibt eine oder mehrere Webseiten, die es den Usern ermöglicht, Informationen des Webseitenbetreibers einzusehen.

1.2 Dem Vertragspartner werden Produkte und Dienstleistungen im Rahmen des von e-domizil zur Verfügung gestellten Programms angeboten. e-domizil stellt dem Vertragspartner eine Auswahl von Werbemitteln (z.B. Logos, Banner, Grafiken, Texte, Microsites o.ä.) sowie eine ausführliche Anleitung zur Einbindung dieser Werbemittel in die Webseite des Vertragspartners zur Verfügung. Diese Anleitung ist Bestandteil des Partnervertrages.

1.3 Mit Abschluss des Partnervertrages wird dem Vertragspartner eine einzigartige Partnerkennung zugeteilt. Mit Hilfe dieser Partnerkennung werden die Reisenden registriert, die über die Webseite des Vertragspartners vermittelt werden.

1.4 Der Vertragspartner erhält für alle aufgrund eines direkt geschalteten Links zur e-domizil Webseite tatsächlich zustande gekommenen Buchungen von Ferienhäusern und -wohnungen eine erfolgsabhängige Vergütung. Diese Vergütung berechnet sich gemäß § 3 dieser Partnervereinbarung.

1.5 Von Drittanbietern zur Verfügung gestellte Produkte und Dienstleistungen, die nicht ausdrücklich im Rahmen des Partnerprogramms angeboten werden, werden nicht vergütet.

  § 2 Zustandekommen der Partnervereinbarung
2.1 e-domizil stellt dem Vertragspartner online ein Antragsformular zur Verfügung. Nachdem der Vertragspartner die Partnerbedingungen akzeptiert und das ausgefüllte Formular an e-domizil gesendet hat, wird der Antrag von e-domizil geprüft und im Falle der Annahme dem Vertragspartner gegenüber schriftlich bestätigt. Voraussetzung für die Annahme ist, dass der Vertragspartner voll geschäftsfähig und gewerblich tätig ist.

2.2 Der Vertragspartner sichert zu, dass auf seiner Webseite jede Darstellung oder jeder Hinweis auf kriminelle Handlungen, Pornografie, Rassenhass oder auf politisch extreme Inhalte unterbleibt. Sollten in diesem Zusammenhang von Dritten rechtliche Ansprüche gegen e-domizil gestellt werden, ist der Vertragspartner verpflichtet, e-domizil von diesen Ansprüchen, insbesondere von Ordnungsstrafen oder Schadensersatz, einschließlich der Kosten einer Rechtsverteidigung freizustellen.

  § 3 Vergütung
3.1 Der Vertragspartner erhält für zwischen dem Reisenden und e-domizil generierte Buchungen eines Ferienhauses oder einer -wohnung eine Prämie als Werbekostenerstattung, wenn er diese ursächlich über seine Webseite vermittelt hat. Die Höhe des Provisionssatzes steigt mit dem jährlich erzielten Gesamtumsatz (Summe der Nettoreisepreise) des Vertragspartners. Für einen Jahresumsatz bis 50.000 Euro erhält der Vertragspartner 4%, für einen Jahresumsatz von 50.000 - 100.000 Euro 4,5% und ab einem Umsatz von 100.000 Euro 5% der Nettoreisepreise.

3.2 Für die auf der Webseite des Vertragspartners angegebenen Preis-, Liefer- und Verfügbarkeitsinformationen können keine Garantien übernommen werden. e-domizil behält sich Preisänderungen bei Produkten und Dienstleistungen vor. Die Höhe der auszuzahlenden Prämie richtet sich immer nach dem tatsächlich vom Veranstalter gegenüber dem Reisenden in Rechnung gestellten Nettoreisepreis (Reisepreis ohne Mehrwertsteuer, Mietwagen, Versicherungen, Nebenkosten und sonstige Zusatzkosten) unter Berücksichtigung von Nichtlieferungen und Stornierungen.

3.3 Die Vergütungen der im vergangenen Monat gereisten, über die Seiten des Vertragspartners vermittelten Buchungen werden jeweils zum Monatsbeginn des Folgemonats abgerechnet und innerhalb von 10 Werktagen fällig. Diese werden auf ein vom Vertragspartner zu benennendes Konto in Deutschland überwiesen, soweit ein Mindestbetrag von 25 Euro erreicht ist. Darunter liegende Beträge werden in die Abrechnung des folgenden Monats übernommen. Alle Buchungen, die vor dem Rückreisetermin liegen, werden als "noch offene Umsätze" verzeichnet und erst nach dem Rückreisetermin fällig und durch e-domizil vergütet.

3.4 Ein Anspruch auf Erstattung von weiteren Auslagen und Kosten im Zusammenhang mit der Werbetätigkeit des Vertragspartners ist ausgeschlossen.

  § 4 Pflichten/Leistungen von e-domizil
4.1 e-domizil stellt dem Vertragspartner die Ferienhausangebote für weltweite Buchungen zur Verfügung und alle zur ordnungsgemäßen Einrichtung von Links erforderlichen Informationen. Maßgebend hierfür ist die von e-domizil entwickelte Anleitung. Bei Nutzung der Internet-Booking-Engine („IBE“) kann in der IBE ein Hinweis „powered by e-domizil“ angebracht werden. Der Vertragspartner wird dabei ausschließlich als Vermittler tätig, ohne dass eine Vertragsbeziehung zwischen dem Vertragspartner und dem Endkunden besteht. Die Fakturierung an den Kunden erfolgt durch e-domizil oder den Ferienhausanbieter.

4.2 e-domizil liefert dem Vertragspartner durch die Bereitstellung eines Online-Statistik-Tools ein Reporting über die Buchungen, die über die im Anmeldeformular genannten Seiten generiert werden. Insbesondere sollte das Reporting folgende Informationen enthalten


  • Anzahl der Buchungen
  • Gesamtzahl der Visits
  • Umsatzauswertung (Gesamtumsatz)
  • Stornierungsreporting

4.3 Weiterhin wird e-domizil dem Vertragspartner für die Webseite eine gesonderte Identifikationsnummer (Partner-ID) zuweisen. Mit Hilfe dieser Partner-ID wird e-domizil die Reservierungen registrieren, die von den Usern des Vertragspartners über die Webseite getätigt werden (Partner-Traffic).

4.4 Insbesondere werden die Suchfunktion, die tabellarische Übersicht über die Suchergebnisse (= „Objektliste“), eine Ansicht der Objekte und der Buchungsprozess von e-domizil bereitgestellt.

4.5 Die Software wird auf einem Server von e-domizil bzw. einem von e-domizil beauftragten Unternehmen betrieben. Es ist keine zusätzliche Hardware seitens des Kunden und des Vertragspartners erforderlich. e-domizil ist bemüht, die Verfügbarkeit des Systems 24 Stunden pro Tag zu ermöglichen. Für Ausfallzeiten, die aufgrund von Wartungsarbeiten / Updates oder systembedingt von Drittanbietern zu verantworten sind, ist eine Haftung durch e-domizil ausgeschlossen.

4.6 e-domizil wird gegenüber dem Endkunden eine Buchung durch Übersendung einer Auftragsbestätigung annehmen. e-domizil hat das Recht, Buchungen aus sachlichen Gründen abzulehnen. Ist ein Reisevertrag zustande gekommen, wickelt e-domizil diesen in eigener Verantwortung selbst oder durch einen Vertragspartner ab.

4.7 Außer an deutschen Feiertagen ist e-domizil für Rückfragen der Urlauber oder des Kooperationspartners per E-Mail und Telefon montags bis freitags zwischen 9:00 Uhr und 20:00 Uhr unter seiner Hotline zu erreichen.

4.8 e-domizil wird seine jeweiligen AGB´s und diejenigen der jeweiligen Veranstalter dem Vertrag mit dem Kunden zugrunde legen.


  § 5 Pflichten/Leistungen des Vertragspartners
5.1 Mit dem Zustandekommen des Partnervertrages erwirbt der Partner ein nicht übertragbares, jederzeit kündbares Recht, die auf der e-domizil Webseite im Rahmen des Partnerprogramms zur Verfügung gestellten Materialien zum Zwecke der Werbung durch die Herstellung von Links zur e-domizil Webseite zu verwenden. Dieses Recht umfasst nicht die Berechtigung, das überlassene Material zu verändern oder anderweitig zu bearbeiten, es sei denn, e-domizil erteilt hierzu vorher eine schriftliche Genehmigung.

5.2 Das Urheberrecht für die Gestaltung der im Rahmen des Partnerprogramms zur Verfügung gestellten Werbemittel sowie auch für alle anderen auf der e-domizil Webseite zugänglich gemachten Informationen liegt bei e-domizil.

5.3 Der Vertragspartner bindet die im Rahmen des Partnerprogramms von e-domizil zur Verfügung gestellten Werbemittel seiner Wahl in seine Webseite ein und stellt dadurch eine Verbindung zur e-domizil Webseite her. Mit Hilfe der zugeteilten Link-Codes identifiziert das e-domizil Partnersystem Reisende, die von der Webseite des Vertragspartners vermittelt werden. Die Links können auf verschiedene, zwischen den Vertragsparteien abgestimmte Bereiche verweisen.

5.4 Die Erstellung von ergänzenden Werbematerialien, die sich auf e-domizil beziehen, hat im Einvernehmen mit e-domizil zu erfolgen. Der Vertragspartner darf diese erst nach vorheriger schriftlicher Zustimmung einsetzen.

5.5 Die Verantwortung für die korrekte technische Einbindung der Links liegt ausschließlich im Verantwortungsbereich des Vertragspartners. Er sollte daher nur Links verwenden, die im Rahmen des Partnerprogramms zur Verfügung gestellt werden, andernfalls kann keine Gewährleistung für die korrekte Registrierung und Abrechnung der Verkäufe übernommen werden.

5.6 Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, das von e-domizil erstellte Reiseangebot zu einem anderen als dem aktuellen von e-domizil vorgegebenen Preis anzubieten. Er hat die Reiseangebote innerhalb seiner Datenbank vollständig und unverändert abzubilden und muss sich an die von e-domizil vorgegebenen Update-Rhythmen halten.

5.7 Der Vertragspartner ist berechtigt, seine Leistungen vorübergehend oder dauerhaft einzustellen, sofern e-domizil seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag trotz erfolgter Abmahnung verletzt.

5.8 Der Vertragspartner übernimmt die Produktintegration sowie die Marketingaktivitäten betreffend der Bewerbung der e-domizil Produkte auf seiner Webseite und im Rahmen seiner sonstigen werblichen Aktivitäten.

5.9 Der Vertragspartner wird einen Verantwortlichen gegenüber e-domizil namhaft machen, welcher über das notwendige technische Wissen verfügt, um eine ordnungsgemäße laufende Betreuung der e-domizil Produkte auf der Partnerseite zu ermöglichen.

5.10 Der Vertragspartner hat keinerlei Vollmacht, im Namen von e-domizil Verträge zu verhandeln oder abzuschließen sowie Zusicherungen oder sonstige Verpflichtungserklärungen für e-domizil abzugeben.

5.11 Der Vertragspartner nimmt zur Kenntnis, dass die an ihn oder von ihm im Rahmen dieser Vereinbarung übermittelten Daten den AGB´s von e-domizil unterliegen.

5.12 Der Vertragspartner ist weder zur rechtsgeschäftlichen Vertretung von e-domizil noch zum Inkasso berechtigt.

  § 6 Vertragsdauer
6.1 Der Partnervertrag beginnt gem. § 2 mit der Absendung des Online Formulars an e-domizil und kann jeder Zeit ohne Angabe von Gründen von beiden Parteien gekündigt werden.

6.2 Der Vertragspartner ist in diesem Falle verpflichtet, alle Banner und Buttons zu löschen. Ein Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht steht ihm nicht zu.

6.3 e-domizil ist verpflichtet, die bis dahin angefallenen Buchungen noch abzuwickeln, Vergütungen aus Buchungen bis 6 Monate nach Vertragsablauf abzurechnen und auszuzahlen, es sei denn, e-domizil stehen Schadensersatzansprüche gegen den Vertragspartner zu.

6.4 e-domizil behält sich vor, Regelungen und Bestimmungen dieser Vereinbarung jederzeit zu ändern. Der Partner wird per E-Mail über die Änderungen informiert. Erfolgt keine Kündigung des Partnervertrages innerhalb einer Woche ab Zugang der Änderung, gilt die Änderung als angenommen.

  § 7 Gewährleistung, Haftung und Datenschutz
7.1 Sämtliche Rechtsgeschäfte, die mit den e-domizil eigenen Angeboten und Dienstleistungen auf den Webseiten des Vertragspartners in Verbindung stehen, obliegen und betreffen alleine e-domizil. Das betrifft insbesondere die Erfüllung und die Haftung für Ansprüche, die mit der Nutzung der Angebote zusammenhängen.

7.2 Für den Fall, dass der Vertragspartner von Dritten wegen der angeblichen Unrichtigkeit von Informationen und Angaben im Zusammenhang mit dem von e-domizil gelieferten Inhalten haftbar gemacht wird, wird e-domizil den Vertragspartner in vollem Umfang von sämtlichen Ansprüchen Dritter freistellen und die entstandenen Kosten der Rechtsverteidigung in vollem Umfang erstatten.

7.3 Keine der Parteien haftet der anderen gegenüber für:


  • Störungen der Kommunikationsnetze anderer Betreiber
  • Rechnerausfall bei Internet-Providern oder Online-Diensten (einschließlich dem Ausfall e-domizil-eigener Rechner, sofern dieser Ausfall nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde) oder unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote aus sogenannten Proxy-Servern (Zwischenspeicher) kommerzieller oder nicht kommerzieller Provider und Online Dienste, soweit hierdurch der Zugang zum Angebot der Parteien erheblich erschwert oder vollständig ausgeschlossen wird.

7.4 Beide Parteien tragen das Risiko der technischen Nutzbarkeit ihres jeweiligen Angebotes im Rahmen dieses Vertrags, sofern die Nutzbarkeit nicht wegen höherer Gewalt, Streik, aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Bestimmung und/oder ähnlichen Gründen eingeschränkt oder vollständig ausgeschlossen ist.

7.5 Abgesehen davon sorgt jede der beiden Parteien für die Verfügbarkeit und den freien Zugang zu ihren Webseiten für die Kunden und wird alles unternehmen, dass auf diesen Seiten keine verbotenen Inhalte erscheinen.

7.6 Die Parteien gewährleisten, alle datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten. Sollte eine Partei datenschutzrechtliche Bestimmungen verletzen und der anderen Partei dadurch ein irgendwie gearteter Schaden (auch Imageschaden) entstehen, so verpflichtet sich erstere dazu, letztere angemessen zu entschädigen und von jeglichen Ansprüchen Dritter aufgrund der Verletzung dieser Bestimmungen freizustellen.

7.7 Beide Parteien verpflichten sich eventuell übermittelte Daten vertraulich und in Einklang mit den Bestimmungen das Datenschutzes zu behandeln und nur im Rahmen des diesem Vertrag zugrundeliegenden Services, zum Zweck der Abrechnung und zu Marktforschungs- und Werbezwecken innerhalb der Handelsgruppe zu verwenden, soweit dies für die Durchführung der abgeschlossenen Geschäfte und die Pflege der daraus resultierenden Kundenbeziehung erforderlich, gesetzlich zulässig und von dem Kunden gewünscht ist. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung dieses Vertrages unverändert und unbefristet fort. Die Parteien werden ihre Mitarbeiter in gleichem Umfang zur Vertraulichkeit verpflichten. Die Vorschriften des Teledienstdatenschutzgesetzes und des Bundesdatenschutzgesetzes sind einzuhalten. Dies gilt insbesondere für die Daten in Bezug auf Endkunden.

7.8 Die Reservierungsdaten, inklusive der Kreditkartennummern, werden verschlüsselt übertragen.

  § 8 Eigentumsrechte
8.1 Jede der Parteien trägt die medienrechtliche Verantwortung für ihre Webseiten bzw. für die von ihr zugeleiteten Inhalte als "Telemedienanbieter" im Sinne des § 2 Nr. 1 des Telemediengesetzes (TMG). Der Inhalt des TMG findet auf diese Partnervereinbarung Anwendung.

8.2 Zwischen dem Kooperationspartner und e-domizil entsteht durch diese Vereinbarung kein Gesellschaftsverhältnis.

  § 9 Vertraulichkeit
9.1 Die Vertragspartner werden gegenüber Dritten über den Inhalt dieses Vertrages und alle damit im Zusammenhang stehenden Informationen, Unterlagen und Daten sowie Unternehmensinterna des jeweils anderen Vertragspartners, Planungen, Allianzen etc., die nicht öffentlich bekannt sind, Stillschweigen bewahren und sie Dritten nicht zur Verfügung stellen. Die Vertragspartner verpflichten sich, sämtliche angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um die Verpflichtung dieser Bestimmung zu erfüllen. Dies gilt auch für die Zeit von drei Jahren nach Beendigung des Vertrages.

9.2 Die Verpflichtung gilt nicht, soweit dieser Vertrag ausdrücklich zur Offenlegung ermächtigt, Dritte zur Kenntnisnahme befugt und gesetzlich oder vertraglich zur Verschwiegenheit verpflichtet sind oder soweit die Vertraulichkeit der Wahrnehmung eigener Ansprüche entgegensteht.

  § 10 Sonstiges
10.1 Diese Vereinbarung stellt hinsichtlich ihres Vertragsgegenstandes die einzige Vereinbarung zwischen den Parteien dar. Sie ersetzt etwaige frühere Absprachen, Vorverträge usw.

10.2 Sollte sich eine Bestimmung dieser Vereinbarung als unwirksam, undurchführbar oder lückenhaft erweisen, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich bereits jetzt, die unwirksame, undurchführbare oder lückenhafte Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was nach dem gemeinsamen Willen der Parteien bei Abschluss dieses Vertrages mit der unwirksamen, undurchführbaren oder lückenhaften Bestimmung bezweckt war.

10.3 Ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen, Frankfurt.

10.4 Keine Partei darf einzelne Rechte aus dieser Vereinbarung oder diese Vereinbarung als solche ohne vorherige Zustimmung der anderen Partei auf Dritte übertragen. "Dritte" im Sinne des vorhergehenden Satzes sind nicht verbundene Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG.

10.5 Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Ergänzungen oder Änderungen dieser Partnervereinbarung bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.

10.6 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und unter Ausschluss von Verweisungsnormen.

  Stand: 08/2009