Übersicht

Das Partnerprogramm von AIDA Cruises bietet Ihnen viele Vorteile. So erhalten Sie für jede Reisebuchung, die durch Sie generiert wird, 7% Provision bei einem durchschnittlichen Reisepreis von 2.700 Euro.

Zahlungen

Attributionszeitraum (Cookielaufzeit)

30 Tage

Links

Teilnahmebedingungen am AIDA Cruises Affiliateprogramm über das Netzwerk Awin

1.    Geltungsbereich

Diese Bedingungen gelten für Partner, die über das Affiliate-Netzwerk Awin Werbemittel von AIDA Cruises im Rahmen eines Affiliate-Programms nutzen. Die Partner müssen 18 Jahre alt und voll geschäftsfähig sein. Sie sind voll verantwortlich für die Erstellung, den Betrieb und die Pflege ihrer Webseite und haften Dritten gegenüber für jeden Schaden, den diesen direkt oder indirekt durch die Erstellung, den Betrieb oder Pflege Ihrer Webseite möglicherweise entstehen. In diesem Umfang stellen Sie AIDA Cruises von jeglicher Haftung frei. Sie garantieren, dass Ihre Webseite bzw. Ihre Tätigkeit über diese Webseite, sämtlichen einschlägigen gesetzlichen Regelungen entspricht und insbesondere frei von pornographischen Inhalten, Gewaltdarstellungen, diskriminierenden Darstellungen von Personen, Beleidigungen, extremistischen, radikalpolitischen oder jugendgefährdenden Inhalten, Verharmlosungen oder Verherrlichungen von Drogen und Waffen und einem nicht üblichen Sprachgebrauch ist und keine Verlinkung zu anderen Webseiten mit solchen Inhalten aufbaut. Reisebüros dürfen mit Ihren Webseiten nicht am AIDA Affiliate Programm teilnehmen. Hierfür bieten wir ein gesondertes Programm an. Sie werden gebeten, sich über das AIDA EXPInet als Partner zu bewerben. Auch hier erfolgt eine Prüfung vor Zulassung bzw. Vergabe eines Agenturvertrages.
Zusätzlich ist darauf zu achten, dass Ihre Webseite nicht den Eindruck vermittelt, sie sei von AIDA Cruises, sondern muss sich klar von dieser abgrenzen. Ein Bezug zur Reise-/Tourismusbranche muss ebenfalls ersichtlich sein. In begründeten Fällen sind Ausnahmen möglich. Webseiten, die Cashback-Modelle unterstützen, werden grundsätzlich nicht zugelassen! Dazu zählen auch Loyalty-Programme und Empfehlungsmarketing.


2.    Einbindung von Werbemitteln

Sie dürfen die Werbemittel, die wir Ihnen über das Netzwerk Awin anbieten, in allen passenden Bereichen Ihrer zugelassenen Webseite einbauen. Darüber hinaus können frei verfügbare Inhalte von der AIDA Webseite wie Pressemitteilungen und freigegebene Fotos verwendet werden. Außerdem ist es jederzeit möglich, sich bei AIDA Cruises nach geeignetem Material zu erkundigen (falls das zur Verfügung stehende nicht ausreichen sollte).
Das Erzeugen von Cookies ist ausschließlich dann erlaubt, wenn ein AIDA Werbemittel eingesetzt wird, dieses sichtbar ist und Cookies nur durch ein bewusstes Anklicken des Nutzers erzeugt werden. Es sind die aktuellen Vorgaben und Regelungen der DSGVO zu beachten und umzusetzen. Generell ist es Publishern untersagt, iFrames, Pop-ups, Pop-under und Layerwerbemittel einzusetzen, die ein AIDA Werbemittel oder die AIDA Webseite laden und ein Cookie beim Nutzer ohne dessen Mitwirkung setzen.
Eine Werbevergütung findet ausschließlich dann statt, wenn auf der AIDA Webseite (www.aida.de) eine Reise gebucht wird und diese vom Gast angezahlt wurde. Bei stornierten Buchungen wird keine Provision ausgeschüttet. Die Buchung muss einen begründeten, nachweisbaren und innerhalb der Cookie-Laufzeit von 30 Tagen aus einer regulären Marketingmaßnahme auf Ihrer Webseite resultierenden Ursprung aufweisen. Das Postview Tracking ist untersagt, soweit von AIDA Cruises keine ausdrückliche schriftliche Zustimmung zum Einsatz dieser Methode erteilt worden ist.
Der Einsatz von sogenannten „Forced Klicks“, bei dem der Nutzer gezwungen wird, einen Klick durchzuführen, ist ebenfalls nicht gestattet.
Die Werbemittel dürfen nur auf der Webseite integriert werden, deren Adresse (URL) Sie im Rahmen der Anmeldung zum AIDA Affiliateprogramm angegeben haben. Die Verbindung auf unsere Webseite darf nur durch Werbemittel oder Textlinks hergestellt werden.
Es ist nicht gestattet, dass Erscheinungsbild von AIDA Cruises nachzuahmen oder sich daran anzulehnen!

3.    Berechnung der Werbevergütung

Für die Berechnung der Werbevergütung zählen ausschließlich Einnahmen von AIDA auf Grund von Reisebuchungen über die Webseite www.aida.de, die unmittelbar vor dem Kauf über einen der Links auf Ihrer Webseite unsere Webseite angeklickt haben (Last Cookie wins). Diese Buchungen werden für die Berechnung Ihrer Werbevergütung berücksichtigt, sofern die Anzahlung, in Einzelfällen auch die Durchführung der Reise erfolgt ist, abzüglich der Umsatzsteuer und evtl. Stornierungen. Darüber hinaus werden Buchungen von provisionsberechtigten Kunden (z. B. AIDA Kundenclub) und Mitarbeitern von AIDA Cruises nicht für die Berechnung Ihrer Werbevergütung herangezogen.

4.    Ihre Pflichten

Sie dürfen die Werbemittel nur auf der Webseite platzieren, deren Adresse (URL) Sie im Rahmen dieser Anmeldung angegeben haben.
Sie dürfen AIDA nicht in der Domain (2nd, 3rd, usw. level) führen. Das Anlegen eines Verzeichnisses in der Struktur ist erlaubt.

ERLAUBT:
a) www.publisher.de/aida.html
b) www.publisher.de/seereisen/aida.html
NICHT ERLAUBT:
a) 2nd level: www.aida-publisher.de
b) 3rd level: www.aida.publisher.de
c) 4rth level: www.aida.kreuzfahrt.publisher.de
Kurz gesagt: In dem von Ihnen gesicherten Namen Ihrer Website (Domain) darf der Begriff AIDA nicht vorkommen.

Ändert sich die Domain, so informieren Sie uns bitte. Sie betreiben Ihre Webseite selbstständig und sind für deren Inhalte im Sinne des § 5 TMG selbst verantwortlich. Integrieren Sie auf Ihrer Webseite eine aktuelle und ausführliche Datenschutzerklärung.  
SEM (Search Engine Marketing), also die Nutzung von Google Adwords (Suchnetzwerk, Displaynetzwerk & Remarketing), Yahoo! Search Marketing (Bing Ads) o.ä. ist nur begrenzt zulässig. Eine Buchung von AIDA relevanten und AIDA geschützten Wortmarken (z. B. AIDA, AIDAcara, AIDA cara, cara etc.) ist nicht zulässig. Bitte beachten Sie die hier folgende Auflistung der geschützten Keywords.

Schiff Varianten        
AIDAaura  a.aura  aidaaura  aura  aida aura  aidaura 
AIDAbella  a.bella  aidabella  bella  aida bella  aidbella 
AIDAblu  a.blu  aidablu  blu  aida blu  aidblu 
AIDAcara  a.cara  aidacara  cara  aida cara  aidcara 
AIDAcosma  a.cosma  aidacosma  cosma  aida cosma  aidcosma 
AIDAdiva  a.diva  aidadiva  diva  aida diva  aiddiva 
AIDAluna  a.luna  aidaluna  luna  aida luna  aidluna 
AIDAmar  a.mar  aidamar  mar  aida mar  aidmar 
AIDAmira  a.mira  aidamira  mira  aida mira  aidmira 
AIDAnova  a.nova  aidanova  nova  aida nova  aidnova 
AIDAperla  a.perla  aidaperla  perla  aida perla  aidperla 
AIDAprima  a.prima  aidaprima  prima  aida prima  aidprima 
AIDAsol  a.sol  aidasol  sol  aida sol  aidsol 
AIDAstella  a.stella  aidastella  stella  aida stella  aidstella 
AIDAvita  a.vita  aidavita  vita  aida vita  aidvita 

 

ALLGEMEIN  aida  seetours  aida cruises  aidacruises 

 

Varianten mit Bindestrichen zwischen den einzelnen Buchstaben sind ebenfalls untersagt.                         
Genauso wie das große "I" (z. B. Igel) durch ein kleines "l" (z. B. leise) zu ersetzen.

Die Nichtnutzung der Wörter gilt sowohl für die Keywords als auch für den Copytext der entsprechenden Anzeige. Buchungen von generischen Keywords, z. B. „Mittelmeer“, sind natürlich zulässig, sofern der Copytext keinen wörtlichen Bezug zu AIDA aufweist und die genannten Keywords als ausgeschlossenes Keyword eingebucht sind. Somit wird eine Anzeigenschaltung mit AIDA Relevanz verhindert. Im Fall, dass jemand bspw. auf das Keyword „Kreuzfahrt“ bietet, muss das Keyword „AIDA“ negativ gebucht werden. Es muss stets sichergestellt sein, dass die Anzeigen des Partners nicht bei Verbrauchersuchen erscheinen, die geistiges Eigentum von AIDA Cruises, verwechslungsfähige Varianten oder Tippfehler in Kombination mit den generischen Suchbegriffen enthalten.
ERLAUBT:
Beispiel Mittelmeer: Wir bieten Seereisen durch das westliche und östliche Mittelmeer an. Beispiel Kreuzfahrt: Wir bieten Ihnen diverse Kreuzfahrten an.
NICHT ERLAUBT:
Beispiel Mittelmeer: Buchen Sie eine Woche auf AIDAcara und entdecken Sie das östliche Mittelmeer Beispiel Kreuzfahrt: Entdecken Sie mit AIDA die moderne Kreuzfahrt.
SEO (Search Engine Optimisation), also die Anpassung der eigenen Webseite an die Suchkriterien der Suchmaschinen, ist ebenfalls nur begrenzt erlaubt. Die Nutzung der AIDA relevanten und AIDA geschützten Wortmarken (AIDA, AIDAcara, AIDA cara, cara etc.) bspw. in den Metatags ist nicht zulässig. Suchmaschinenmarketing ist erlaubt, sofern es sich dabei um generische Begriffe handelt und diese eindeutig auf Ihre eigene Webseite und von da zu aida.de führen.

Es ist untersagt, Zielseiten von AIDA Cruises, auf die mit Affiliate-Links verwiesen wird, in einem Frameset darzustellen oder mit anderweitigen technischen Möglichkeiten so zu erstellen, als ob es sich um Seiten auf dem Server des Affiliates handelt. Dazu zählt auch die Gestaltung der Webseite nach dem Vorbild von AIDA Cruises.
E-Mail-Marketing  darf nur an mittels Double-Opt-In gewonnene Adressen erfolgen. Es ist untersagt, Spam E-Mails zu versenden.

5.    Für diese Bedingungen gilt deutsches Recht.

Als ausschließlicher Gerichtsstand wird, soweit gesetzlich zulässig, Rostock vereinbart. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen der Vereinbarung nicht berührt. AIDA Cruises behält sich das Recht vor, dieses Affiliate-Programm jederzeit auch ohne Einhaltung irgendwelcher Fristen und ohne vorherige Ankündigung zu ändern, zu ergänzen bzw. ganz oder in Teilen zu beenden.