Costa Kreuzfahrten DE

Costa Kreuzfahrten DE

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.    Geltungsbereich

Diese Bedingungen gelten für Partner, die über das Affiliate-Netzwerk AWIN Werbemittel von Costa Kreuzfahrten im Rahmen eines Affiliate-Programms nutzen. Die Partner müssen 18 Jahre alt und voll geschäftsfähig sein. Sie sind voll verantwortlich für die Erstellung, den Betrieb und die Pflege ihrer Webseite und haften Dritten gegenüber für jeden Schaden, den diesen direkt oder indirekt durch die Erstellung, den Betrieb oder Pflege Ihrer Webseite möglicherweise entstehen. In diesem Umfang stellen Sie Costa Kreuzfahrten von jeglicher Haftung frei. Sie garantieren, dass Ihre Webseite bzw. Ihre Tätigkeit über diese Webseite, sämtlichen einschlägigen gesetzlichen Regelungen entspricht und insbesondere frei von pornographischen Inhalten, Gewaltdarstellungen, diskriminierenden Darstellungen von Personen, Beleidigungen, extremistischen, radikalpolitischen oder jugendgefährdenden Inhalten, Verharmlosungen oder Verherrlichungen von Drogen und Waffen und einem nicht üblichen Sprachgebrauch ist und keine Verlinkung zu anderen Webseiten mit solchen Inhalten aufbaut.

Reisebüros dürfen mit Ihren Webseiten nicht am Costa Affiliate Programm teilnehmen. Hierfür bieten wir ein gesondertes Programm an. Zusätzlich ist darauf zu achten, dass Ihre Webseite nicht den Eindruck vermittelt, sie sei von Costa Kreuzfahrten, sondern muss sich klar von dieser abgrenzen. Ein Bezug zur Reise-/Tourismusbranche muss ebenfalls ersichtlich sein. In begründeten Fällen sind Ausnahmen möglich. Webseiten, die Cashback-Modelle unterstützen, werden grundsätzlich nicht zugelassen.

2.    Einbindung von Werbemitteln

Sie dürfen die Werbemittel, die wir Ihnen über das Netzwerk AWIN anbieten, in allen passenden Bereichen Ihrer Webseite einbauen. Darüber hinaus können frei verfügbare Inhalte von der Costa Webseite wie Pressemitteilungen und freigegebene Fotos verwendet werden. Außerdem ist es jederzeit möglich, sich bei Costa Kreuzfahrten nach geeignetem Material zu erkundigen (falls das zur Verfügung stehende nicht ausreichen sollte).

Das Erzeugen von Cookies ist ausschließlich dann erlaubt, wenn ein Costa Werbemittel eingesetzt wird, dieses sichtbar ist und Cookies nur durch ein bewusstes Anklicken des Nutzers erzeugt werden. Generell ist es Publishern untersagt, iFrames, Pop-ups, Pop-under und Layerwerbemittel einzusetzen, die ein Costa Werbemittel oder die Costa Webseite laden und ein Cookie beim Nutzer ohne dessen Mitwirkung setzen.

Eine Werbevergütung findet ausschließlich dann statt, wenn auf der Costa Webseite (www.costakreuzfahrten.de) eine Reise gebucht wird und diese vom Gast angezahlt wurde. Bei stornierten Buchungen wird keine Provision ausgeschüttet. Die Buchung muss einen begründeten, nachweisbaren und innerhalb der Cookie-Laufzeit von 30 Tagen aus einer regulären Marketingmaßnahme auf Ihrer Webseite resultierenden Ursprung aufweisen.

Das Postview Tracking ist untersagt, soweit von Costa Kreuzfahrten keine ausdrückliche schriftliche Zustimmung zum Einsatz dieser Methode erteilt worden ist. Der Einsatz von sogenannten „Forced Klicks“, bei dem der Nutzer gezwungen wird, einen Klick durchzuführen, ist nicht gestattet.

Die Werbemittel dürfen nur auf der Webseite integriert werden, deren Adresse (URL) Sie im Rahmen der Anmeldung zum Costa Affiliateprogramm angegeben haben. Die Verbindung auf unsere Webseite darf nur durch Werbemittel oder Textlinks hergestellt werden. Es ist nicht gestattet, dass Erscheinungsbild von Costa Kreuzfahrten nachzuahmen oder sich daran anzulehnen!

3.    Berechnung der Werbevergütung

Für die Berechnung der Werbevergütung zählen ausschließlich Einnahmen von Costa auf Grund von Reisebuchungen über die Webseite www.costakreuzfahrten.de, die unmittelbar vor dem Kauf über einen der Links auf Ihrer Webseite unsere Webseite angeklickt haben. Wenn auf dem Computer eines Kunden die Cookies mehrerer Anbieter gespeichert wurden, zählt der zuletzt gespeicherte als Basis für eine mögliche Werbevergütung (sog. "Last-Cookie-Wins"-Regel).

Buchungen werden für die Berechnung Ihrer Werbevergütung berücksichtigt, sofern die Anzahlung, in Einzelfällen auch die Durchführung der Reise erfolgt ist, abzüglich der Umsatzsteuer und evtl. Stornierungen. Darüber hinaus werden Buchungen von provisionsberechtigten Kunden (z.B. CostaClub) und Mitarbeitern von Costa Kreuzfahrten nicht für die Berechnung Ihrer Werbevergütung herangezogen.

4.    Ihre Pflichten

Sie dürfen die Werbemittel nur auf der Webseite platzieren, deren Adresse (URL) Sie im Rahmen dieser Anmeldung angegeben haben. Ändert sich die Domain, so informieren Sie uns bitte. Sie betreiben Ihre Webseite selbstständig und sind für deren Inhalte im Sinne des § 5 TMG selbst verantwortlich. Integrieren Sie auf Ihrer Webseite eine aktuelle und ausführliche Datenschutzerklärung.

Es ist nicht gestattet im Rahmen des Suchmaschinenmarketing (wie z.B. Google Adwords) bei Anbietern wie z.B. Google, Bing, Yahoo, Facebook usw. auf Markennamen und geschützte Begriffe von Costa zu bieten. Insbesondere ist es nicht gestattet, die Keywords „Costa“, „Costa Kreuzfahrten“, „costakreuzfahrten.de“, „Costa Crociere“ sowie Costa Schiffsnamen bei Suchmaschinen einzubuchen oder im Anzeigentext zu verwenden. Suchmaschinenmarketing ist erlaubt, sofern es sich dabei um generische Begriffe handelt und diese eindeutig auf Ihre eigene Webseite und von da zu www.costakreuzfahrten.de führen.

Es ist untersagt, Zielseiten von Costa Kreuzfahrten, auf die mit Affiliate-Links verwiesen wird, in einem Frameset darzustellen oder mit anderweitigen technischen Möglichkeiten so zu erstellen, als ob es sich um Seiten auf dem Server des Affiliates handelt. Dazu zählt auch die Gestaltung der Webseite nach dem Vorbild von Costa Kreuzfahrten. E-Mail-Marketing darf nur an mittels Double-Opt-In gewonnene Adressen erfolgen. Es ist untersagt, Spam E-Mails zu versenden.

5.    Für diese Bedingungen gilt deutsches Recht

Als ausschließlicher Gerichtsstand wird, soweit gesetzlich zulässig, Hamburg vereinbart. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen der Vereinbarung nicht berührt. Costa Kreuzfahrten behält sich das Recht vor, dieses Affiliate-Programm jederzeit auch ohne Einhaltung irgendwelcher Fristen und ohne vorherige Ankündigung zu ändern, zu ergänzen bzw. ganz oder in Teilen zu beenden.