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Sobald wir Dich nach einer Bewerbung für unser Affiliateprogramm freigeschaltet haben, stehen Dir verschiedene,
von uns zur vertragsspezifischen Verwendung eingerichtete, Werbemittel zur erfolgreichen Bewerbung zur Verfügung.
Die Werbemittel und Links dürfen dabei nur auf der Website integriert werden, deren Adresse (URL) Du im Rahmen der Anmeldung zum TUI Cruises-Partnerprogramm angegeben haben.
Aus markenschutzrechtlichen Gründen ist es Dir untersagt, als Suchbegriffe im Bereich Suchmaschinenadvertising
(z.B. bei Microsoft Advertising oder Google Ads) die Begriffe, die als Marken von TUI Cruises geschützt sind, zu buchen.
Dies gilt insbesondere für die den Begriffen „TUI Cruises“, „Mein Schiff“ und „tuicruises.com“ identischen oder verwechslungsfähigen Begriffen
(z. B. durch phonetische Ähnlichkeit oder durch Zeichenähnlichkeit infolge von bloßem Weglassen oder Hinzufügen einzelner Buchstaben beim Begriff „TUI Cruises“).
Es ist Dir nicht gestattet, Anzeigen zu schalten, die als sichtbare URL die Adressen von tuicruises.com darstellen.
Die Nutzung des Markenbegriffs „TUI Cruises“ oder „Mein Schiff“ ist auch im Anzeigentitel oder -text untersagt.
Eine direkte Weiterleitung auf tuicruises.com oder auf eine andere URL von tuicruises.com ist nicht gestattet.
Die Bewerbung von TUI Cruises über Display Ads, ist nicht gestattet.
TUI Cruises behält sich vor, Anmeldungen abzulehnen, wenn die Inhalte der Partner-Werbeträger nicht der Zielverfolgung von TUI Cruises entsprechen.
Jeder Affiliate im Partnerprogramm muss ein vollständiges Impressum auf seiner Website aufweisen.
Dieses sollte den Vor- und Nachnamen des Website-Betreibers, die vollständige Adresse und eine aktive E-Mail Adresse enthalten.
Der Partner ist nicht berechtigt Buchungen für sich selbst vorzunehmen.
Im Falle von Einschränkungen seitens der Browser (z.B. Safari 12 Trackingprotection ITP 2.1), können die im Programm hinterlegten Cookie-Laufzeiten nicht immer garantiert werden.
Betreiber von Paidmail-Systemen können nicht am Partnerprogramm teilnehmen.
Cashback ist auf einen Höchstbetrag von 30 € begrenzt, welcher an die Nutzer ausgeschüttet werden kann. Es dürfen keine Aktionen ohne vorherige Rücksprache und ggf. Genehmigung stattfinden. Aufgrund der Sensibilität des Themas kann ein Verstoß gegen diese Regel zur sofortigen Kündigung führen.
Die Nutzung von Affiliatelinks in eigenen Toolbars oder die Verwendung von Dritten in welche Du dich durch eine Kooperation einbuchst, ist nicht gestattet.
Auch die Veränderung von Browsern durch Software, Add-Ons oder andere Plug-Ins, ist untersagt.
Beim Verstoß gegen die zuvor genannten Bedingungen behalten wir uns das Recht vor, den Partner abzumahnen und sind berechtigt,
die Partnerschaft zu kündigen und Sales auch ggf. rückwirkend nicht zu vergüten.
TUI Cruises behält sich vor, mit einzelnen Partnern Sondervereinbarungen zu treffen, welche die obenen genannten Punkte ausschließen.
Ausgenommen von der Provision sind:
- Stornierte Buchungen, geänderte Buchungen, Zusatzkosten wie Steuern und Gebühren, Buchungen unter Verwendung eines Gutscheins, Leistungen an Bord (z. B. Bordguthaben oder Ausflüge).
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