Diese grundlegenden Programmbedingungen gelten für Vereinbarungen zwischen Affiliate-Netzwerken und InShared. Affiliates im Sinne dieser Programmbedingungen sind die Publisher der Netzwerke, mit denen InShared zusammenarbeitet. Die Publisher schalten Werbung auf ihren Websites und generieren Online-Verkäufe für das InShared-Label. Über diese grundlegenden Programmbedingungen hinaus kann es zusätzliche Anforderungen und Vereinbarungen geben.
Zulassung zum Partnerprogramm
InShared hat ein geschlossenes Affiliate-Programm. Wir setzen hohe Qualitätsstandards für unsere Affiliates und deshalb muss sich jeder neue Affiliate für die Teilnahme bewerben. Nach der Anmeldung wird von InShared ein Screening durchgeführt, um zu analysieren, ob die Anmeldung genehmigt wird. Die Prüfung umfasst alle Abschnitte dieser Programmbedingungen. InShared behält sich das Recht vor, Affiliates abzulehnen.
- Bei Lead-Kampagnen sind sogenannte kostenlose Websites von der Teilnahme am Affiliate-Programm ausgeschlossen.
- Affiliates, die in den folgenden Branchen tätig sind, sind nicht zugelassen:
- Erotik;
- Gelegenheitsspiele;
- Glücksspielseiten;
- Gewaltverherrlichende Seiten;
- Verbrechensseiten;
- .tk-Seiten;
- Seiten, die gegen das deutsche Recht verstoßen (z. B. illegale Downloadseiten).
Allgemein
- Das angeschlossene Unternehmen handelt in eigenem Namen, auf eigene Kosten und auf eigenes Risiko und trägt die alleinige Verantwortung für die von ihm veröffentlichte oder versandte Kommunikation.
- Der Affiliate ist nicht befugt, InShared zu vertreten. Der Partner darf sich nicht als InShared ausgeben.
- Der Affiliate garantiert, dass er bei der Bereitstellung seiner Dienste keine Malware, Adware, Software, Spyware und Viren verbreitet.
- Der Affiliate ist durch diese Programmbedingungen berechtigt, Verkäufe ausschließlich über den Online-Kanal zu akquirieren.
- Dem Affiliate ist es nicht gestattet, Skripte auf den Websites von InShared zu testen.
- InShared entscheidet, ob ein Affiliate an dem Programm teilnehmen darf. InShared kann die Teilnahme eines Affiliates an dem Programm jederzeit beenden.
Persönliche Daten und Vertraulichkeit
- Der Affiliate verpflichtet sich, alle Daten und Informationen, die die Kunden, Produkte, den Geschäftsbetrieb und die Organisation von InShared betreffen oder damit in Zusammenhang stehen und die ihm im Rahmen der Affiliate-Aktivitäten bekannt werden, vertraulich zu behandeln, geheim zu halten und nicht für andere Zwecke als die, für die sie zur Verfügung gestellt wurden, zu verwenden.
- Dem Affiliate ist es nicht gestattet, InShared-Kundendaten für kommerzielle oder andere Zwecke zu nutzen. Die Kundendaten gehören ausschließlich InShared.
Gesetzgebung und Verhaltenskodizes
- Das Mitglied hält die Bestimmungen des Gesetzes über den Schutz personenbezogener Daten, des Telekommunikationsgesetzes, insbesondere Kapitel 11, und anderer einschlägiger Gesetze und Vorschriften ein.
- Wenn die Aktivitäten des Mitglieds als Vermittlung und/oder Beratung zu qualifizieren sind, garantiert das Mitglied, dass es die Verpflichtungen gemäß dem Gesetz über die Finanzaufsicht einhält, einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Besitz der erforderlichen Lizenz der niederländischen Behörde für die Finanzmärkte (AFM').
- Der Partner hält sich an den niederländischen Werbekodex und die geltenden Kodizes der DDMA (Dutch Dialogue Marketing Association), einschließlich des Kodex für Werbung per E-Mail, unabhängig davon, ob der Partner Mitglied der DDMA ist.
Untersuchungen durch oder im Namen von Aufsichtsbehörden
- Das Mitglied informiert InShared unverzüglich über jede Untersuchung einer Aufsichtsbehörde, insbesondere der AFM, der De Nederlandsche Bank ("DNB") oder der Behörde für Verbraucher und Markt ("ACM"), die sich (teilweise) auf die Arbeit des Mitglieds für InShared bezieht, sofern dies nicht gesetzlich verboten ist.
- Das Mitglied wird bei allen Untersuchungen, die von oder im Namen einer Aufsichtsbehörde, insbesondere der AFM, der DNB oder der ACM, durchgeführt werden, vollumfänglich kooperieren und alle von InShared erteilten Anweisungen befolgen.
Material/Inhalt
- Der Affiliate darf nur die von InShared zur Verfügung gestellten und genehmigten Ausdrücke verwenden, sofern nicht anders vereinbart.
- Auf der Website des Affiliates müssen alle InShared-Informationen mit der entsprechenden Website des InShared-Labels identisch sein.
- Der Inhalt muss mit dem Inhalt der Kampagnen übereinstimmen, die InShared gerade durchführt.
- Aktionen von InShared, die nicht für den Affiliate-Kanal
bestimmt sind, dürfen von dem/den Affiliate(s) nicht beworben werden. - Aktionen für den Affiliate-Kanal werden den angeschlossenen Affiliates nur per Partner-E-Mail, Newsletter oder durch den InShared Account Manager bei Awin mitgeteilt.
- InShared kann in der Zwischenzeit entscheiden, dass ein Ausdruck mit sofortiger Wirkung nicht mehr verwendet werden darf. Der Partner wird diese Werbung unverzüglich von seiner eigenen Website und von anderen Online-Kanälen (des Partners) entfernen.
- Genehmigungsanträge für Ausdrücke, die nicht von InShared zur Verfügung gestellt werden, müssen über die E-Mail Adresse marketing@inshared.de zur Genehmigung angefordert werden. Wird dies nicht beachtet, kann InShared die daraus resultierenden Verkäufe ablehnen und somit den Affiliate nicht vergüten.
- Die Verwendung von Angebotsdaten durch den Affiliate ist zulässig, wenn diese korrekt sind und mindestens wöchentlich durch den Affiliate geprüft und protokolliert werden (Datum + Prämienergebnis). Diese Überprüfung liegt in der Verantwortung des Affiliates. Auf Anfrage müssen diese Daten an InShared übermittelt werden können.
- Bei der Verwendung der InShared-Prämie auf seiner Website muss der Affiliate darauf hinweisen, dass bei einer Abweichung der Prämie auf der Website von der InShared-Prämie immer die InShared-Prämie gilt.
E-Mail-Marketing
E-Mail-Marketing unter Verwendung der Produkte von InShared oder unter Nennung des Namens InShared ist nicht gestattet. Der Name InShared darf nicht als Absender in E-Mails verwendet werden. Bei jedem Ausdruck muss klar sein, dass der Affiliate-Partner der Absender ist.
Inspektion/Deduplizierung
- Die Prüfung durch InShared erfolgt nach einem von InShared angenommenen Antrag auf Neuversicherung, bei dem die gesetzliche Widerrufsfrist von 14 Tagen abgelaufen ist.
- InShared dedupliziert mit Affiliate-Netzwerken und den Affiliates, mit denen InShared direkt zusammenarbeitet. Der "letzte Klick" erhält die Vergütung.
- InShared dedupliziert die Verkäufe mit SEA-, Display-, Youtube- und Discovery-Kampagnen, ausgenommen Branded SEA-Kampagnen. Branded SEA-Kampagnen umfassen alle Kampagnen, die darauf abzielen, Suchbegriffe in Kombination mit dem InShared Markennamen, Schreibweisen und oder Varianten davon zu erfassen. Der Verkauf wird dem Kanal auf der Grundlage des "letzten Klicks" im Konversionspfad zugeschrieben.
- InShared kann jederzeit die Gebühren für genehmigte Leads zurückfordern, sofern es einen nachweisbaren Grund dafür gibt.
- Änderungen an einer bestehenden Versicherungspolice werden nicht als neue Versicherung angesehen und daher abgelehnt.
- InShared vergütet nur Leads, deren Nutzer die Verwendung von Cookies auf der Website aktiv zugestimmt haben.
- Die Cookie-Frist beträgt 30 Tage.
- Nur Leads, die in Übereinstimmung mit diesen Programmbedingungen erstellt wurden, kommen für eine Rückerstattung in Frage. Auf Anfrage
von InShared wird ein Affiliate nachweisen, woher die Leads stammen. - Es werden nur Neuverkäufe vergütet, die spätestens innerhalb von 30 Tagen aktiviert wurden.
- Die Verkäufe werden auf Duplikate, falsche Daten und bestehende Kunden überprüft. Leads von bestehenden InShared-Kunden werden abgelehnt. Cross-Sells werden abgelehnt. Nur der Erstkauf kann genehmigt werden, sofern die Bedingungen erfüllt sind.
GPT/Rabatte
- Cashback (Mailings), Sparprogramme und sonstiger incentivierter Verkehr ist nicht erlaubt, es sei denn, es wurde eine schriftliche Genehmigung von InShared eingeholt.
- Es ist nicht erlaubt, Rabatte einzubauen, wenn diese nicht angeboten werden.
Suchmaschinenwerbung & Soziale Medien
- Keywordbuying mit direkten Links zu InShared ist nicht erlaubt. Ein Besucher muss immer zuerst auf einer Partnerseite landen und nicht direkt zu InShared gehen.
- Der Kauf (in Suchmaschinen) von Markennamen, Kombinationen von Schreibfehlern und oder Varianten davon ist nicht erlaubt.
- Das Schlüsselwort "InShared" (InShared) und die Namen der Marken und deren falsche Schreibweisen müssen zu den Ausschluss-Schlüsselwörtern
hinzugefügt werden. Leads und Verkäufe, die durch diese Art der Werbung erzielt werden, werden abgelehnt. - Die Verwendung von Markennamen von InShared oder deren falsche Schreibweise ist sowohl im Domainnamen als auch in den Keywords nicht erlaubt. Verkäufe, die durch diese Art von Werbung generiert werden, werden abgelehnt.
- Das Erstellen von Werbematerial in sozialen Medien (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Facebook, Instagram Linkedin, Twitter) mit direkten Links zu (der Website von) InShared ist nicht erlaubt. Die Verlinkung von sozialen Medien auf die Partner-Website ist jedoch erlaubt.
- Es ist nicht erlaubt, Website-Besucher über Admarket/Marketplace, Facebook-Anzeigen und Twitter-Anzeigen zu kaufen.
Verstoß gegen die Programmbedingungen
Bei einem Verstoß gegen die Programmbedingungen hat InShared das Recht, die getätigten Umsätze zurückzuweisen und den Affiliate aus dem Affiliate-Programm zu entfernen.
Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an den Kundenbetreuer: xxxx@awin.com. Viel Glück mit der Aktion.