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Allgemeine Teilnahmebedingungen für das Partnerprogramm „ChaletOnline.de“

Einschränkungen

  • Partner mit rechtswidrigen, politischen, gewaltverherrlichenden, pornografischen oder illegalen Inhalten sind grundsätzlich von der Teilnahme am Partnerprogramm ausgeschlossen.
  • Wir behalten uns als Werbetreibender das Recht vor, Kooperationen sofort zu beenden, falls Werbematerial auf solchen Websites eingesetzt wird. Daraus resultierende Transaktionen werden ebenfalls von uns abgelehnt und ein Provisionsanspruch entfällt.
  • Nur Publisher, die auf ihren Werbeflächen ein gültiges Impressum angeben, werden für eine Kooperation akzeptiert.
  • Websites, die sich noch im Aufbau befinden oder in irgendeiner Form Fehler erzeugen, sowie Websites ohne die Möglichkeit einer rechtlichen Überprüfung, sind von der Teilnahme am Partnerprogramm ausgeschlossen.
  • Partner des Werbetreibenden Programms müssen geschäftlich handeln.

Werbematerial / Verlinkung

  • Das vom Partnerprogramm von ChaletOnline.de bereitgestellte Werbematerial darf ausschließlich auf den bei der Anmeldung zum Programm registrierten Werbeflächen eingesetzt werden.
  • Der Publisher ist für die Aktualität des Werbematerials verantwortlich und verpflichtet sich, das Werbematerial unverzüglich von seiner Website zu entfernen, falls er vom Werbetreibenden darauf hingewiesen wird, oder es Grund zu der Annahme gibt, dass das Werbematerial nicht weiter verwendet werden darf.
  • Eine Veränderung oder Erweiterung des bereitgestellten Werbematerials ist ohne die vorherige Einwilligung des Werbetreibenden nicht zulässig.
  • Der Publisher erhält über das Netzwerk die Erlaubnis, für die Dauer der Kooperation mit dem Werbetreibenden das bereitgestellte Werbematerial zu nutzen. Wird die Zusammenarbeit beendet, darf das Werbematerial auch nicht länger vom Publisher verwendet werden.
  • Eine Weiterleitung zur Website von ChaletOnline.de ist nur dann gestattet, wenn eine für den Endbenutzer sichtbare, angemeldete Publisher-Website eingeschaltet ist. (Keine Direkt- oder Nonstop-Weiterleitung)
  • In Absprache mit dem Werbetreibenden können individuelle Werbemittel erstellt werden.
  • Der Einsatz von Pop-Ups und Layern, die beim Laden einer Seite ausgeliefert werden, ist nicht gestattet.