Prestige Luxury Car Rental DE

Prestige Luxury Car Rental DE

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Cashback- und Bonus-Systeme, Preisvergleicher sowie Meta-Netzwerke sind nur in Ausnahmefällen und nach ausdrücklicher Bestätigung durch Prestige Cars erlaubt. Die Incentivierung (Weitergabe von Provisionen an User) von App-CPI und Registrierungs-CPL ist nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlungen werden die entsprechenden Vergütungen storniert.

Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Teilnahme am Affiliate-Programm von Prestige Cars

1. Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

Die nachstehenden AGB gelten für sämtliche Affiliates (nachstehend: Partner), die an einem Partnerprogramm von Prestige Cars teilnehmen. Mit der Bestätigung der Teilnahme am Partnerprogramm bestätigt der Partner, die AGB gelesen zu haben und mit deren Geltung ausdrücklich einverstanden zu sein.

2. Pflichten des Partners

(1) Der Partner trägt die alleinige Verantwortung für seine Website und deren Inhalte (Content) und stellt sicher, dass diese jederzeit allen geltenden Gesetzen und Vorschriften entsprechen.

(2) Mit seiner Anmeldung zu einem Partnerprogramm von Prestige Cars bestätigt der Partner, dass er das 18. Lebensjahr vollendet hat, sofern es sich bei dem Partner um eine natürliche Person handelt.

(3) Der Partner sichert zu, dass die Informationen, die er Prestige Cars über sich selbst und über seine Website zur Verfügung stellt, der Wahrheit entsprechen, ordnungsgemäß und aktuell sind. Der Partner hat im Falle von Änderungen Prestige Cars zu benachrichtigen und umgehend die Informationen auf der Partnerseite des Prestige Cars Partnerprogramms zu aktualisieren.

(4) Der Partner sichert zu, dass er entweder Inhaber der Rechte an allen Informationen und am Content auf der im Rahmen des Anmeldevorgangs angegebenen Website ist, bzw. dass der Inhaber der Rechte an den Informationen und am Content auf der im Rahmen des Anmeldevorgangs angegebenen Website seine ausdrückliche Zustimmung zur dortigen Veröffentlichung erteilt hat. Der Partner sichert weiterhin zu, dass die Informationen und der Content auf der im Rahmen des Anmeldevorgangs angegebenen Website keine Rechte Dritter, insbesondere Rechte des geistigen Eigentums, verletzen und dass die Informationen und der Content nicht beleidigend, verboten oder in irgendeiner Weise anstößig oder jugendgefährdend sind.

(5) Der Partner garantiert, dass er die ihm im Rahmen eines Partnerprogrammes von Prestige Cars zur Verfügung gestellten Werbemittel ausschließlich auf der im Rahmen des Anmeldevorgangs angegebenen Website zur Anwendung bringen wird. Eine Nutzung der zur Verfügung gestellten Werbemittel auf jedweder anderen Website, unabhängig davon, ob sie rechtlich dem Partner zuzuordnen ist, ist strengstens untersagt. Dies bezieht sich gleichermaßen auf zeichenmäßig übereinstimmende Domainnamen, die lediglich unter einer anderen Top-Level-Domain (z.B. .org, .ca, etc.) im Internet zugänglich gemacht werden. Sollte der Partner im Zuge der Partnerschaft weitere Websites seinem Partneraccount hinzufügen wollen, hat er dies Prestige Cars mitzuteilen.

(6) Der Partner unterrichtet Prestige Cars umgehend von jeglicher bekannter oder vermuteter unvorschriftsmäßiger oder rechtswidriger Nutzung der Links des Partners zu Websites des Prestige Cars Konzerns.

3. Anforderungen an Partnerwebsites

(1) Der Partner garantiert, dass die im Rahmen des Anmeldevorgangs angegebene Website keine rechtswidrigen, gewaltverherrlichenden und erotischen Inhalte enthält und der Partner auf der im Rahmen des Anmeldevorgangs angegebenen Website keine rechtswidrigen, gewaltverherrlichenden oder erotischen Inhalte zur Verfügung stellen oder auf Websites verlinken wird, die rechtswidrige, gewaltverherrlichende oder erotische Inhalte zur Verfügung stellen.

(2) Prestige Cars behält sich des Weiteren vor, Partnerwebsites

  • mit eigenen Partnerprogrammen
  • die "under construction" sind
  • mit überdurchschnittlich langen Ladezeiten, bzw. die nicht erreichbar sind
  • die vorrangig Gewinnspiele zum Inhalt haben
  • die kostenlose Internetdienste anbieten
  • mit Bannertauschangeboten
  • mit Paid Clicks / Forced Clicks von der Teilnahme auszuschließen bzw. auch nachträglich abzulehnen.

(3) Auf den Websites des Partners dürfen unter keinen Umständen Gutscheincodes oder Aktionen anderer Kampagnen, die nicht ausdrücklich für den Partner freigegeben wurden, verwendet werden.

(4) Sämtliche im Rahmen des Partnerprogramms eingesetzte Werbemittel sind urheberrechtlich geschützt. Die Nutzung der Werbemittel ist lediglich für den Einsatz im Rahmen des Partnerprogramms und nur auf der im Rahmen des Anmeldevorgangs angegebenen Website gestattet. Der Name "Prestige Cars" oder Wortkombinationen, die diesen Namen enthalten, dürfen nicht in Metatags oder ähnlichem verwendet werden.

(5) Die Marke Prestige Cars ist durch das Markenrecht geschützt. Der Einsatz und die Bewerbung des Markennamens "Prestige Cars" oder Wortkombinationen/Variationen/Fehlschreibungen sind für Kampagnen in Suchmaschinen nicht gestattet, im Speziellen:

  • Jegliche Keywordbuchungen auf die Marke Prestige Cars
  • Kopieren von Prestige Cars Markenanzeigen
  • Als Keyword, in der Überschrift, im Anzeigentext sowie Anzeigen-URL (sichtbare URL)
  • Keine Verwendung von irreführenden Texten

Eine Direktverlinkung auf alle Prestige Cars-Domains ist strengstens untersagt. Des Weiteren bitten wir Sie als Partner von Prestige Cars, bei Ihren laufenden Suchmaschinenkampagnen sicherzustellen, dass die Marke „Prestige Cars“ als Negativkeyword gesetzt ist. Ebenfalls untersagt sind Keyword-Buchungen auf Konkurrenzmarken wie z.B. Europcar oder Avis sowie deren Verwendung in den Anzeigen (inkl. Wortkombinationen/Variationen/Fehlschreibungen) mit dem Ziel, Provisionen im Rahmen des Prestige Cars Partnerprogramms zu generieren. Zuwiderhandlungen folgen die Beendigung des jeweiligen Partners im Prestige Cars Affiliate Programm und die Stornierung der generierten Provisionen.

(6) Das Erzeugen von Cookies ist grundsätzlich erst dann erlaubt, wenn

  • dem Click ein Sichtkontakt des Users mit dem Werbemittel sowie
  • ein freiwilliger und bewusster Klick des Users vorausgeht.

Strengstens untersagt ist die unsichtbare Einbindung des Prestige Cars-Internetshops, um ein Cookie beim Nutzer zu erzeugen. Generell ist es Partnern untersagt, iFrames, Pop-ups, Pop-unders und Layer einzusetzen, die ein von Prestige Cars zur Verfügung gestelltes Werbemittel oder den Prestige Cars-Internetshop laden und ein Cookie beim Nutzer ohne dessen Mitwirkung setzen. Postviewtracking ist untersagt, soweit von Prestige Cars keine ausdrückliche schriftliche Zustimmung zum Einsatz dieser Methode erteilt worden ist. Sollte eine schriftliche Zustimmung von Prestige Cars vorliegen, gilt, dass für die Postviewauslieferung maximal ein Cookie gesetzt werden darf.

(7) Die Verlinkungen zu den Prestige Cars Domains dürfen nicht entwertet werden. So ist der nofollow-Wert im rel-Attribut unzulässig, ebenso Maskierungen durch Javascript oder in Flash-Umgebungen. Exkludieren der Seite mittels Anpassung der robots.txt Datei und eine Umleitung von Suchmaschinen gelten ebenfalls als Manipulation an den Werbemitteln und sind strengstens untersagt.

(8) Dem Partner wird Suchmaschinen-Marketing für Deutschland strengstens untersagt. Dazu zählen auch alle ausländischen Destinationen, sofern die Anzeigen in die geografische Region Deutschland (Auslieferung auf google.de) fallen würden.

(9) Umsatz über die Prestige Cars App führt nicht zu einer Provisionsausschüttung.

(10) Bestellungen, die zum Zwecke der Eigennutzung erzeugt werden, sowie Firmenkundenbuchungen sind nicht provisionsfähig und werden storniert.

4. Einsatz der Werbemittel

Manipulationen an den Werbemitteln oder deren nicht korrekter Einsatz sind strengstens untersagt. Jede über den Zweck des Partnerprogramms hinausgehende Nutzung, insbesondere die gewerbliche Verbreitung oder Vervielfältigung, ist untersagt bzw. bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Prestige Cars.

Dies gilt gleichermaßen für die Aufnahme in elektronische Datenbanken und Vervielfältigung auf CD-ROM, DVD etc. Im Übrigen gelten die rechtlichen Grenzen, die sich aus dem Urheberrecht, dem Datenschutzrecht und sonstigen anwendbaren gesetzlichen Vorschriften ergeben.

Für Schadensersatz- oder sonstige Ansprüche, die sich aus einer Verletzung von Rechten Dritter ableiten können, wird der Partner durch Prestige Cars in voller Höhe in Regress genommen.

5. Rechtsfolgen; sonstige Bedingungen

(1) Wir weisen darauf hin, dass Mitarbeiter aller Prestige Cars Gesellschaften sowie Mitarbeiter verbundener Unternehmen, ihre Angehörigen und sämtliche beteiligten Personen von der Teilnahme ausgeschlossen sind. Sollte sich im Nachhinein herausstellen, dass es sich bei einem Affiliate um einen Mitarbeiter handelt, so behalten wir uns Rückforderungen vor.

(2) Bei Verstoß gegen die Bestimmungen dieser AGB behält sich Prestige Cars das Recht vor, die Partnerschaft mit sofortiger Wirkung aufzulösen und bereits gutgeschriebene Provisionen einzubehalten. Gleichermaßen behält sich Prestige Cars das Recht vor, unter Verstoß gegen Bestimmungen dieser AGB durch den Partner erlangte Provisionen zurückzufordern.

(3) Soweit der Partner ihm zur Verfügung gestellte Werbemittel missbraucht, etwa um in Marken von Prestige Cars verletzender Art und Weise Provisionen zu erhalten (etwa durch den Einsatz von Domainnamen, die Marken von Prestige Cars verletzen, insbesondere Vertipper-Domains, o.ä.), ist der Partner zur Zahlung einer pauschalen Vertragsstrafe in Höhe von EUR 5.000 verpflichtet. Ferner wird der Partner darauf aufmerksam gemacht, dass sich Prestige Cars in diesem Fall vorbehält, weitere Ansprüche gegenüber dem Partner geltend zu machen, insbesondere lizenzanaloge Schadensersatzansprüche.

(4) Der Nutzer wird ferner darauf aufmerksam gemacht, dass Verstöße gegen die Bestimmungen dieser AGB nicht ausschließlich zivilrechtliche, sondern auch strafrechtliche Sanktionen nach sich ziehen können. Dies bezieht sich insbesondere auf die Tatbestände der gewerbsmäßigen Kennzeichenverletzung, der gewerbsmäßigen unerlaubten Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke und des gewerbsmäßigen Betrugs.

(5) Für das Rechtsverhältnis zwischen dem Partner und Prestige Cars gelten ausschließlich diese AGB. Andere – vom Partner gestellte – Bedingungen werden nicht in das Rechtsverhältnis einbezogen, auch wenn Prestige Cars deren Geltung nicht ausdrücklich widerspricht.

(6) Änderungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Im Falle von Änderungen werden die geänderten AGB dem Partner über seinen Partneraccount zugänglich gemacht und der Partner hierauf elektronisch hingewiesen. Die geänderten AGB gelten als akzeptiert, wenn der Partner der Änderung nicht innerhalb eines Zeitraums von zehn Tagen schriftlich (Email ist ausreichend) widerspricht. Sollte eine der Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt hiervon die Gültigkeit der Bestimmungen im Übrigen unberührt.

(7) Soweit es sich bei dem Partner um einen Kaufmann handelt, ist München ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem zwischen Prestige Cars und dem Partner bestehenden Rechtsverhältnis.

(8) Affiliates, die über eine individuelle Provisionsvereinbarung verfügen, sind von sämtlichen Standardvergütungsmodellen, Bonusstaffeln oder Sondervergütungen im Rahmen von Aktionen ausgeschlossen. Bei Fragen können Sie sich gerne an uns wenden.

(9) Doppelgeschäftsbeziehungen zu Prestige Cars-Affiliate-Programmen über mehrere Affiliate Netzwerke sind untersagt. Der Publisher hat Sorge zu tragen, sich lediglich über ein Affiliate Netzwerk zum Prestige Cars Partnerprogramm anzumelden.

Wir freuen uns auf eine erfolgreiche Zusammenarbeit!

Ihr Prestige Cars Affiliate Team

support@prestige.cars