Zusätzliche Teilnahmebedingungen zum Affiliate-Programm der TNG Stadtnetz GmbH
Gültig ab: 19. April 2024
1. Einleitung und Definitionen
Zusätzlich zu den Teilnahmebedingungen („Allgemeine Geschäftsbedingungen für Publisher“), die Bestandteil des Vertrages zwischen der AWIN AG, Otto-Ostrowski-Straße 1A, 10249 Berlin (im Folgenden: „Affiliate-Netzwerk") und dem Publisher sind, gelten im Verhältnis zwischen Affiliate-Netzwerk und Publisher folgende zusätzliche Teilnahmebedingungen für die Teilnahme am Affiliate-Programm der TNG Stadtnetz GmbH, Gerhard-Fröhler-Str. 12, 24106 Kiel (im Folgenden: „Unternehmen“ bzw. „TNG“):
2. Besondere Teilnahmevoraussetzungen für Publisher
Juristische Personen müssen ihren Geschäftssitz in Deutschland haben. Natürliche Personen müssen volljährig sein und einen Wohnsitz in Deutschland haben. Mitarbeiter der TNG Stadtnetz GmbH oder deren Tochterunternehmen dürfen nicht teilnehmen. Die Teilnahme wird erst nach ausdrücklicher Annahme durch das Unternehmen wirksam. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, Anträge ohne Begründung abzulehnen.
3. Pflichten des Publishers
3.1 Der Publisher muss seine Vertriebstätigkeiten dokumentieren, um die Integrität der Werbemaßnahmen nachzuweisen. Verboten sind jegliche Arten von betrügerischen Aktivitäten wie z. B.:
- Domain-Squatting oder Typo-Squatting
- Generierung gefälschter Transaktionen oder Leads
- Künstliche Klicks durch Umleitungen
- Duplikation von Publisher-Webseiten
Werbemaßnahmen müssen im Einklang mit den in Deutschland geltenden rechtlichen Vorschriften stehen und dürfen weder diskriminierend noch beleidigend oder irreführend sein.
3.2 Dem Publisher sind folgende direkte oder indirekte Vermarktungsformen bzw. Werbetätigkeiten ausdrücklich untersagt:
- Werbung oder Beratung per Telefon/Telefax/SMS, unabhängig davon, ob eine Einwilligung des Kunden vorliegt oder nicht
- Werbung oder Beratung per E-Mail ohne das die rechtsgültige Einwilligung des Empfängers vorliegt
- Die Verwendung von Brand Keywords der TNG im Rahmen von Suchmaschinenmarketing (z. B. Google Ads oder Bing Ads) (Dies gilt auch für die Verwendung fehlerhafter (ähnlicher) Schreibweisen.)
- Haustürgeschäfte im Sinne des § 312b BGB
- Werbung/Vermarktung über Bonus-, Cashback-, Rückvergütungs-, Virtual Currency-, Incentivierungssysteme oder Provisionssharingmodelle
- Werbung/Vermarktung über eBay oder anderen Verkaufs- und Auktionsplattformen
- Werbung/Vermarktung über Sub-Publisher/Subpartner/eigenes Partnerprogramm
- Werbung mittels Postview-Tracking, sowie Setzen eines Cookies ohne bewussten Klick eines Nutzers auf ein Werbemittel der TNG
- Werbung/Vermarktung auf Streaming- oder Download-Portalen, welche gegen das Urheberrecht verstoßen bzw. auf Webseiten, die dorthin verlinken
- Werbung über Paid4/Click-Forced Seiten oder sonstige Klick-Zwang Systeme
- Werbung über Adware und Adware-Netzwerke, Browser-Plugins, Toolbars oder andere Software, welche User, die sich bereits auf einer Webseite der TNG befinden, zu einer anderen Webseite wegleitet oder Nutzer ohne ihr Zutun auf eine Webseite der TNG führt
- Buchung von Aufträgen von Dritten oder die Nutzung der Werbemittel bzw. des TNG Online-Shops zur Auftragserfassung, ohne dass die Nutzer im Wege von regulären und zulässigen Online-Marketingmaßnahmen der jeweiligen Publisher Webseite zugeführt wurden
- Einsatz von Browser/Device/Canvas Fingerprint-Tracking Verfahren bzw. jedwede Tracking-Technologie, bei welchen der Nutzer, anders als bei herkömmlichen Cookies, nicht beeinflussen kann, dass seine Aktivitäten nachverfolgt werden
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3.3. Sofern der Publisher Werbung auf Webseiten einbindet, gilt ergänzend Folgendes:
- Die Reservierung und/oder Nutzung von Domains unter Verwendung von Zeichenfolgen, die von der TNG geschützte Marken und/oder Produktbezeichnungen inklusive möglicher Falschschreibweisen und Kombinationen enthalten, ist untersagt
- Die Website muss über eine vollständige leicht erkennbare, unmittelbar erreichbare und ständig verfügbare Anbieterkennung (Impressum) verfügen
- Die Webseite ist aktuell, enthält relevanten Inhalt und ist frei von Viren, Adware, Spyware, Trojanischen Pferden oder anderen ähnlichen Skripten/Programmen, die geeignet sind Daten oder Systeme zu schädigen, abzufangen, zu verändern oder zu löschen
- Die Webseite wirbt nicht mit „Bestellung trotz negativer Bonität“ bzw. „ohne Bonitätsprüfung“ oder ähnlichem
- Die Webseite oder einzelne Seiten dieser dürfen nicht so gestaltet sein, dass eine Verwechslungsgefahr mit den Webseiten der TNG besteht
- Der Publisher verwendet ausschließlich die bereitgestellten Werbemittel. Eigenes hosten bzw. speichern der Werbemittel, die Gestaltung eigener TNG-Werbung/Werbemittel, die Veränderung der bereitgestellten Werbemittel oder der HTML-/Skript-/Tracking Codes, sowie die Erstellung eigener „Deeplinks“ sind nicht gestattet
- Die Werbemittel der TNG dürfen nur auf zugelassenen Webseiten/Werbeflächen des Publishers erfolgen. Der Publisher muss die TNG über alle Platzierungen in geeigneter Weise informieren.
- Ein Link, welcher zu einer Webseite der TNG führt, muss für den Nutzer als solcher klar erkennbar sein. Die Einbindung der Werbemittel und/oder Links darf für den Nutzer nicht irreführend sein.
- Das Öffnen der Webseite der TNG in iFrame, Pop-up, Pop-under oder Layer ist unzulässig
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3.4 Folgende Inhalte im Umfeld der Webemaßnahmen sind nicht zulässig:
- Darstellung von Gewalt
- sexuell anzügliche Abbildungen
- diskriminierende, beleidigende oder verleumderische Aussagen hinsichtlich Rasse, Geschlecht, Religion, Nationalität, Behinderung, sexueller Neigung und/oder Alter
3.5 Der Publisher hat alle im Bezug mit seiner Affiliate-Tätigkeit stehenden Rechtsansprüche Dritter, die aus Verletzungen resultieren (z. B. Markenrechtsverletzungen, Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten), abzuwehren und das Unternehmen von solchen Ansprüchen freizustellen.
Die Publisher-Seite muss so gestaltet sein, dass sie das Ansehen, den Geschäftsbetrieb und die gewerblichen Schutzrechte des Unternehmens nicht beeinträchtigten oder den Anschein erwecken, eine Seite des Unternehmens zu sein.
3.6 Der Publisher darf keine rechtsverbindlichen Erklärungen für das Unternehmen abgeben und ist nicht berechtigt, Angebote im Namen des Unternehmens zu erstellen oder anzunehmen.
4. Werbemittel
Werbemittel werden ausschließlich durch das Unternehmen bereitgestellt und dürfen nur auf genehmigten Webseiten und Werbeflächen des Publishers verwendet werden. Der Einsatz selbst kreierter Werbemittel oder nicht genehmigter Inhalte ist untersagt. Eine Verlinkung darf nur auf die bereitgestellten Landingpages erfolgen. Auf Anfrage können alternative Bildmittel zur Verfügung gestellt werden.
Die Verwendung der Werbemittel darf nur auf zugelassenen Webseiten/Werbeflächen des Publishers erfolgen. Der Publisher muss das Unternehmen gem. Ziff. 3 über alle Platzierungen in geeigneter Weise informieren.
5. Tracking und Attribution
Das Setzen von Tracking-Cookies ist nur durch einen aktiven Klick des Nutzers auf das Werbemittel gestattet (kein Cookie-Dropping). Die Gültigkeit der Tracking-Cookies beträgt 30 Tage. Zuordnungsrelevant ist ausschließlich der vom User zuletzt gesetzte Cookie (Last Cookie Wins).
6. Provisionen
Vergütet werden nur eindeutig nachweisbare und eingegangene Aufträge, die in der aktuellen Provisionsvereinbarung spezifiziert sind.
Die Auszahlung erfolgt nach Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist des Kunden. Bei Zuwiderhandlung der oben genannten Punkte besteht kein Anspruch auf Auszahlung einer Provision. Es gelten die aktuellen, bei AWIN hinterlegten Provisionssätze. Es gibt keinen rückwirkenden Anspruch bei geänderten Provisionshöhen auf bereits vermittelte Verträge.
7. Änderungen und Kündigung
Das Unternehmen kann die Teilnahmebedingungen mit einer Ankündigungsfrist (in Textform, § 126b BGB) von 7 Tagen ändern, sofern die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen des Unternehmens für den Publisher zumutbar ist. Widerspricht der Publisher, ist er berechtigt, seine Teilnahme am Affiliate-Programm der TNG zu beenden. Beendigt der Publisher seine Programmteilnahme bis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen nicht, werden die Änderungen ab dem mitgeteilten Änderungszeitpunkt Vertragsbestandteil. Das Unternehmen wird den Publisher auf diese Folge in der Änderungsmitteilung hinweisen.
8. Sonstige Bestimmungen
Bei Verstößen gegen die Teilnahmebedingungen wird der Publisher unverzüglich aus dem Partnerprogramm ausgeschlossen. Der Publisher hat in diesem Fall die weitere Einbindung von Werbemitteln der TNG unverzüglich zu unterlassen.