Teilnahmebedingungen am HR WORKS Affiliateprogramm über das Netzwerk AWI
- Pflichten des Partners:
Folgende Aktivitäten und Umfelder sind für die Bewerbung des HR WORKS-Programms nicht erwünscht:
- rassistisch, extremistisch, volksverhetzend, gewaltverherrlichend oder dazu aufrufend, pornografisch/erotisch, diffamierend gegenüber Menschen hinsichtlich deren Herkunft, Religion, sexueller Orientierung sowie Inhalte, die rechtswidrig sind.
- Verlinkung oder Weiterleitung auf Seiten, die unautorisierte Markenwaren vertreiben iFrames, Pop-ups, Pop-unders, Layer etc.
- SEM - Suchmaschinenmarketing mit der Marke HR Works in der Display-URL, angezeigten Webseiten-Adressen, in der Überschrift von Anzeigen und in Suchmaschinen-Anzeigen ist nicht gestattet. Brand Bidding ist nicht erwünscht und führt ebenso zur Stornierung der Sales und der Beendigung der Partnerschaft. Es dürfen keine Keywords unter Verwendung von Zeichenfolgen geschaltet werden, die von HR WORKS geschützte Marken und/oder Produktbezeichnungen inklusive möglicher Falschschreibweisen und Kombinationen enthalten. Die Display-URL darf keine Zeichenfolgen enthalten, die von HR WORKS geschützte Marken und/oder Produktbezeichnungen inklusive möglicher Falschschreibweisen und Kombinationen enthalten.
- Werbung per Telefon, Werbung per Telefax, Werbung per E-Mail ohne vorherige Einwilligung des Empfängers, Setzen eines Cookies ohne bewussten Klick des Kunden auf ein Werbemittel (Cookie-Dropping/Cookie-Spamming), Einrichtung sogenannter Klickfarmen, Click-Spamming oder DDos-Attacken, Werben über Paid4 Seiten, Werben über Bannernetzwerke.
- Ausgeschlossen sind auch Websites, auf denen HR WORKS-Werbemittel für sogenannte „forced clicks“ eingesetzt werden oder die HR WORKS-Werbemittel weiterverkaufen wollen.
- HR WORKS Business Partner sind von der Teilnahme an diesem Programm ausgeschlossen.
- Es ist dem Partner untersagt, vergütungspflichtige Geschäfte unter Angabe falscher Tatsachen oder durch sonstige Täuschung zu generieren.
2. Werbemittel:
Zur Verfügung gestelltes Werbematerial, Produktfotos und Beschreibungstexte dürfen nur für die Bewerbung von HR WORKS verwendet werden. Als Affiliate-Partner von HR WORKS verpflichten Sie sich, die zur Verfügung gestellten Werbemittel und Werbeaussagen in unveränderter Form und unter Berücksichtigung des geltenden Wettbewerbs- und Markenrechts zu verwenden. Es dürfen ausschließlich die im Netzwerk hinterlegten Gutscheine beworben werden. Die Bewerbung von externen Gutscheinen, wie z.B. Paketbeilagen, Flyern etc., ist nicht gestattet. Sales, die durch den Einsatz externer Gutscheine generiert worden sind, werden von uns im Nachgang storniert
3. Vergütung:
Der Partner verliert den Anspruch auf Provisionen,wenn die oben genannten Bedingungen nicht eingehalten werden.
HR WORKS behält sich vor, das Affiliate Programm ohne gesonderte Mitteilung zu ändern oder einzustellen, insbesondere wenn gesetzliche Regelungen oder gerichtliche Verfügungen dies zukünftig notwendig machen. Zum Zeitpunkt der Änderung oder Einstellung bereits verdiente Prämien werden jedoch gemäß den alten Regelungen - insofern rechtlich möglich - abgerechnet. Eine Änderung oder Einstellung des Affiliate Programms berührt nicht das Vertragsverhältnis zwischen HR WORKS und dem gewonnenen Neukunden. Mit der Teilnahme am Affiliate Programm wird - ungeachtet des erreichten Volumens - keinerlei Arbeits-, Handelsvertreter- oder Anstellungsverhältnis begründet. Der Teilnehmer ist nicht berechtigt, Erklärungen und Zusagen im Namen von HR WORKS abzugeben, oder sich als Mitarbeiter, Vertreter oder Bevollmächtigter von HR WORKS auszuweisen. HR WORKS behält sich vor, einzelne Teilnehmer nach einer Benachrichtigung per E-Mail von der Teilnahme am Affiliate Programm auszuschließen.