wirkaufendeinauto DE

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Teilnahme am wirkaufendeinauto.de-Partnerprogramm

§ 1 Allgemein

(1) Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Teilnahme am C2B Affiliate-Programm der AUTO1 Group Operations SE und deren verbundener Unternehmen (nachfolgend “C2B AGB”) (Link: https://content.wirkaufendeinauto.de/static/car_images/20221027_deutsch_AGB_Affiliate_Partnership.pdf)

(2) Darüber hinaus werden die unten gesondert geregelten Vereinbarungen getroffen, die Teile der C2B AGB ersetzen bzw. ergänzen.

§ 2 Abschluss und Dauer einer Kooperationsvereinbarung

(1) Der Partner bewirbt sich über die AWIN Plattform zur Teilnahme am wirkaufendeinauto.de-Partnerprogramm

(2) Nimmt wirkaufendeinauto.de die Bewerbung an, ist der Partner zur Teilnahme zugelassen.

(3) Die Teilnahmedauer ist unbegrenzt und kann von beiden Parteien jederzeit ohne Angabe von Gründen beendet werden.

(4) Bei Beendigung der Teilnahme verpflichtet sich der Partner alle integrierten Werbemittel selbständig und unmittelbar von seinen Werbeflächen zu entfernen.

§3 Vergütung

(1) Für die Bewerbung von wirkaufendeinauto.de und die erfolgreiche Vermittlung von validen Bookings (nachfolgend “Transaktionen”) erhält ein Partner eine Vermittlungsprovision auf Pay per Sale Basis. Ein valides Booking ist eine Terminbuchung einer natürlichen oder juristischen Person, der eine vertraglich dokumentierte Verkaufstransaktion (Bought) zwischen ebendieser und der AUTO1 European Cars B.V. erfolgt.

(2) Der Partner hat im Rahmen seiner Teilnahme an der AWIN-Plattform und nach Maßgabe der Bedingungen, die er diesbezüglich mit der AWIN AG vereinbart hat, einen Provisionsanspruch gegen die AWIN AG in Bezug auf Transaktionen, die durch seine aktive Bewerbung von wirkaufendeinauto.de auf der beim Partnerprogramm angemeldeten Partner-Website innerhalb der ersten Session und während der 30 Tage danach generiert werden.

§ 4 Verfahren

(1) Über das AWIN-Tracking werden alle Aktivitäten des Partners protokolliert und über Statistiken und Reports auf der AWIN-Plattform dem Partner zugänglich gemacht. Auf Grundlage der erzeugten Transaktionen berechnet sich die Provision, welche die AWIN AG dem Partner einmal pro Monat auszahlt.

(2) Alle nach E. 2 der C2B AGB  nicht validen oder missbräuchlich generierten Transaktion werden storniert. Eine Vergütung hierfür erfolgt nicht. Eine Auszahlung erfolgt erst nach Abzug stornierter Transaktionen.

(3) Eine Auszahlung der Vermittlungsprovision für valide Transaktionen erfolgt zum 15. des Folgemonats.