Onfy - DE

Onfy - DE

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Onfy’s Allgemeine Teilnahmebedingungen für das Netzwerk-Partnerprogramm („Teilnahmebedingungen“)


 

1.        Gegenstand der Teilnahmebedingungen

1.1  Diese Teilnahmebedingungen gelten für Partner, die im Rahmen des Partnerprogramms der Onfy GmbH, c/o Mindspace, Skalitzer Straße 104, 10997 Berlin, Tel.: +49 800 7252962, E-Mail: partner@onfy.de („Onfy“, „wir“, „uns“) Werbung für Onfy, vermittelt über ein sogenanntes „Affiliate Netzwerk“ („Netzwerk“), schalten. Beworben werden hierbei die Services von Onfy, die unter der URL https://onfy.de/ und per Android-/iOS-App von Endkunden in Anspruch genommen werden können.

1.2 Sofern ein Partner sich für eine Teilnahme über das Netzwerk entschließt, stimmt er auch der Geltung dieser Teilnahmebedingungen zu. 

2.       Vertragsschluss zwischen Partner und Onfy

Der Partner kann sich für eine Zusammenarbeit mit Onfy über das Netzwerk entscheiden. Ein Vertrag kommt erst in dem Moment zustande, wenn Onfy die Zusammenarbeit mit dem Partner bestätigt.

3.       Pflichten des Partners

3.1  Der Partner erhält über das Netzwerk die Werbematerialien von Onfy. Der Partner verpflichtet sich, nichts an den Werbematerialien zu verändern oder die erhaltenen Werbematerialien an Dritte weiterzugeben, ohne vorab die Einwilligung Onfy’s hierfür einzuholen. Derzeit gibt es nicht die Möglichkeit, Suchmaschinen-Werbung für Onfy zu schalten.

3.2 Der Partner versichert, dass sämtliche von ihm gemachten Angaben wahr und vollständig sind. Macht ein Partner unrichtige oder unvollständige Angaben, ist Onfy berechtigt, die Vertragsbeziehung mit dem Partner fristlos zu kündigen.

3.3 Der Partner stellt sicher, dass er im Einklang mit geltendem Recht handelt, also insbesondere nicht gegen gesetzliche Vorschriften, behördliche Anordnungen oder Rechte Dritter (etwa Patent-, Marken- oder Urheberrechte) verstößt. Der Partner trägt dafür Sorge, dass die URLs, auf denen Werbematerialien von Onfy ausgespielt werden, den Anforderungen des geltenden Rechts entsprechen. Sofern der Partner das Werbematerial im Rahmen von E-Mail-Kampagnen ausspielt, darf dies nur mit Einwilligung (Double-Opt-In) des angeschriebenen Nutzers erfolgen.

4.       Kündigung

4.1  Der Vertrag kann von beiden Seiten jederzeit gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Für die Kündigung genügt eine entsprechende E-Mail (für Partner an partner@onfy.de).

4.2   Bis zum Vertragsende sind von den Vertragspartnern alle offenen Vergütungen zu begleichen.

4.3   Im Fall der Kündigung oder anderer Vertragsbeendigung oder zeitlicher Befristung muss der Partner unverzüglich, jedenfalls aber innerhalb von 24 Stunden, alle Werbematerialien entfernen.

5.       Vergütung

5.1  Der Partner erhält eine Vergütung durch Onfy auf Grundlage der jeweiligen Vereinbarungen über das Netzwerk. Die Abrechnung erfolgt über den jeweiligen Account des Partners beim Netzwerk. Soweit nicht ausdrücklich in der Darstellung erwähnt, werden grundsätzlich Netto-Beträge angezeigt.

5.2   Der Anspruch des Partners gegenüber Onfy wird fällig, wenn sämtliche folgenden Voraussetzungen vorliegen:

a) Es ist zu einem erfolgreichen Event (Click, Lead, Sale) auf der Werbefläche des Partners gekommen.

b) Der Event ist von Onfy erfolgreich protokolliert worden.

c) Im Fall des Event-Typs „Sale": Der Nutzer nimmt die Lieferung der Ware am Versandbestimmungsort an, leistet die Zahlung vollständig und die Widerrufsfrist von 14 Tagen ist abgelaufen.

d) Onfy hat gegenüber dem Partner den Event bestätigt.

5.3   Es können nur Events getrackt werden, die entsprechend den technischen Möglichkeiten des Tracking-Systems erfasst werden können. Wenn die technische Erfassung nicht möglich ist, etwa weil der Enduser Cookies nicht akzeptiert und somit ein Tracking nicht zugelassen ist, entstehen keine Verfütungsansprüche.

5.4   Die Konditionen der Vergütung, die Onfy für das Ausspielen der Werbematerialien festgelegt hat, können auf der Seite des Netzwerks eingesehen werden. Im Falle einer Änderung solcher Konditionen wird dies vorab, mindestens aber 72 Stunden vor Inkrafttreten, dem Partner mitgeteilt.

5.5   Onfy ist nicht verpflichtet, Events, die über Zwang oder Täuschung getätigt wurden, sowie automatisch oder aufgrund anderweitiger Manipulationen erzeugte Events (z.B. Klickgeneratoren), zu vergüten.

6.       Vertraulichkeit

Sofern nichts anderes vereinbart oder ein Einverständnis der anderen Partei vorliegt, gelten alle Informationen, vor allem der Inhalt dieser Vereinbarung, als vertrauliche Informationen. Informationen gelten nicht als vertrauliche Informationen, wenn sie

a) der Öffentlichkeit allgemein zugänglich sind oder werden, es sei denn, sie wurden vom Empfänger oder seinen Vertretern unter Verstoß gegen diese Vereinbarung oder eine andere an die Partei, auf die sich die Informationen beziehen, gerichtete Vertraulichkeitsverpflichtung offengelegt (mit der Ausnahme, dass eine Zusammenstellung ansonsten öffentlicher Informationen in einer nicht öffentlich bekannten Form dennoch als vertrauliche Informationen zu behandeln ist); oder

b) dem Empfänger vor der Offenlegung durch die offenlegende Partei auf nicht vertraulicher Basis zur Verfügung standen; oder

c) dem Empfänger auf nicht vertraulicher Basis von einer Person zugänglich war, ist oder wird, die nach Wissen des Empfängers nicht durch eine Vertraulichkeitsvereinbarung mit der Offenlegenden Partei gebunden ist oder der es anderweitig untersagt ist, die Informationen an den Empfänger weiterzugeben; oder

d) sich rechtmäßig im Besitz des Empfängers befand, bevor die Informationen von der offenlegenden Partei an ihn weitergegeben wurden; oder

e) die Parteien schriftlich vereinbaren, dass sie nicht vertraulich sind oder offengelegt werden dürfen; oder

f)  vom oder für den Empfänger unabhängig von den von der offenlegenden Partei offengelegten Informationen entwickelt wurde.

7.       Pflichten von Onfy

Onfy bemüht sich, die Services möglichst dauerhaft verfügbar zu machen, wobei eine 100%ige Verfügbarkeit technisch nicht realisierbar ist. Insbesondere können Wartungserfordernisse eine vorübergehende Störung der Services zur Folge haben. Darüber hinaus können Vorfälle, auf die Onfy keinen Einfluss hat, wie etwa Stromausfälle oder Störungen von Kommunikationsnetzen zu Einstellungen der Services führen. Ansprüche, die auf Grundlage etwaiger Beeinträchtigungen oder Unterbrechungen gegen Onfy geltend gemacht werden, sind - soweit gesetzlich zulässig - ausgeschlossen. 

8.       Haftung

8.1     Onfy haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit eines gesetzlichen Vertreters, oder eines Erfüllungsgehilfen, dem Grunde nach bei jeder schuldhaften Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Partner regelmäßig vertrauen darf (der sogenannten Kardinalpflicht), bei Verzug und Unmöglichkeit. Eine Kardinalpflicht ist eine Pflicht, auf deren Einhaltung die andere Partei vertrauen durfte und deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht. Die Haftung bei nicht vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Handlung ist bei Vermögens- und Sachschäden auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens begrenzt. Die genannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, für arglistig verschwiegene Mängel, bei Übernahme einer Garantie sowie bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

8.2    Keine der Parteien haftet der anderen für die Nichteinhaltung von Vertragspflichten, wenn die Nichteinhaltung durch Umstände bedingt ist, auf die er keinen Einfluss hat. Das gilt insbesondere für Fälle höherer Gewalt.

9.       Freistellung

9.1     Der Partner stellt Onfy von sämtlichen Ansprüchen und Belastungen frei, die Dritte – gleich aus welchem Rechtsgrund – gegen Onfy wegen der Verletzung ihrer Rechte oder wegen Rechtsverstößen auf Grund der vom Partner eingestellten und zu verantwortenden Angebote und/oder Inhalte und/oder in Bezug auf die Vertragserfüllung vorgesehenen Waren und Leistungen geltend machen. Dies gilt auch insbesondere für den Fall, dass der Partner die Werbematerialien verändert oder Werbematerialien ohne die Zustimmung von Onfy verwendet.

9.2    Der Partner übernimmt diesbezüglich die notwendigen Kosten aller hierdurch notwendigen Maßnahmen, einschließlich der notwendigen Kosten einer dadurch verursachten Rechtsverteidigung Onfys. Das gilt nicht, soweit die Rechtsverletzung vom Partner nicht zu vertreten ist. Die vorstehende Verpflichtung gilt auch zugunsten der Organe und Mitarbeiter Onfys.

9.3    Überdies ist der Partner im Falle von Auseinandersetzungen mit Dritten, z.B. bei Abmahnungen, verpflichtet, Onfy auf erstes Anfordern, alle die Auseinandersetzung betreffende und zur Verteidigung notwendigen Informationen unverzüglich zur Verfügung zu stellen. Zudem hat der Partner alle Handlung zu unterlassen, die der Erfüllung seiner Mitwirkungspflichten zuwiderlaufen. Der Partner ist insbesondere verpflichtet, im Falle von markenrechtlichen oder urheberrechtlichen Abmahnungen unverzüglich die Informationen zu den Rechteketten bekanntzugeben und dazu Belege in schriftlicher Form zur Verfügung zu stellen.

10.    Sonstiges

10.1.  Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Berlin.

10.2. Onfy behält sich vor, diese AGB jederzeit ohne Angabe von Gründen zu ändern, sofern dies für den Partner nicht unzumutbar ist. Onfy wird den Partner über Änderungen rechtzeitig benachrichtigen. Widerspricht der Partner der Geltung der neuen Partner-AGB nicht innerhalb von 14 Tagen nach der Benachrichtigung, gelten die geänderten Partner-AGB als vom Partner angenommen. Onfy wird den Partner in der Benachrichtigung auf sein Widerspruchsrecht und die Bedeutung der Widerspruchsfrist hinweisen.

10.3. Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Dies gilt auch für diese Textformklausel.

10.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Partner-AGB rechtsunwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Regelungen hiervon unberührt.