JBL DE

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Bedingungen

 

Allgemeine Partnerbedingungen für die Teilnahme am JBL-Affiliate-Programm:

• Jeder Verstoß eines für das Affiliate-Programm registrierten Partners gegen die genannten Programmbestimmungen kann zur sofortigen und uneingeschränkten Ausschluss aus dem Affiliate-Programm und zur Annullierung aller offenen Verkäufe führen.

 

Eignungsvoraussetzungen für Publisher:

• Publisher mit politischem, Glücksspiel-, gewalttätigem, pornografischem oder illegalem Inhalt sind von der Teilnahme am Partnerprogramm ausgeschlossen.
• Webseiten, die sich im Aufbau befinden oder zu Fehlermeldungen führen, können leider nicht genehmigt werden. Eine vorherige Überprüfung der Webseite ist erforderlich.
• Um am JBL-Affiliate-Programm teilzunehmen, muss der Geschäftspartner mindestens 18 Jahre alt sein und voll geschäftsfähig.
• White-Label-Shops werden nicht akzeptiert. Partner, die eine White-Label-Lösung verwenden, werden storniert. Dies gilt auch für White-Label-Preissuchmaschinen.
• (Programmatische) Sub-Netzwerke, Behavioral Retargeting und Media-Broker sind nicht erlaubt, wenn keine Transparenz über die Sub-Publisher und Traffic-Quellen besteht.
• Die Verwendung von Domains, die die Marke "JBL" enthalten, ohne Rücksprache mit dem Werbetreibenden, einschließlich Rechtschreibfehlern oder direkten Kopien der JBL-Seite zur Bewerbung des Partnerprogramms, ist nicht gestattet. Die Verwendung des Feeds für shopähnliche Konstruktionen ist ausgeschlossen.

 

Anzeigen/Links:

• Alles Werbematerial (einschließlich Logos), das im Affiliate-Programm verwendet wird, ist urheberrechtlich geschützt.
• Das vom Werbetreibenden bereitgestellte Werbematerial darf nur auf den bei der Programmregistrierung angemeldeten Webseiten verwendet werden.
• Der Publisher ist für die Aktualität des Werbematerials verantwortlich und verpflichtet sich, das Werbematerial unverzüglich von seiner Webseite zu entfernen, wenn er vom Werbetreibenden darüber informiert wird oder wenn es Gründe gibt anzunehmen, dass dieses Werbematerial nicht mehr verwendet werden darf.
• Änderungen oder Erweiterungen des bereitgestellten Werbematerials sind ohne vorherige Genehmigung des Werbetreibenden nicht gestattet. In Absprache mit dem Werbetreibenden können individuelle Werbemedien erstellt werden.
• Die Verwendung von Pop-ups oder Layern, die beim Laden einer Seite geliefert werden, ist nicht gestattet.

 

Verwendung von Logos:

• Die Verwendung von JBL-Logos und anderen Bild- und Tonmaterialien ist ohne ausdrückliche Genehmigung für andere Marketingaktivitäten als die, die über das Netzwerk zur Verfügung gestellt werden, nicht gestattet.

 

Produktfeed:

• Die Verwendung des vom Werbetreibenden bereitgestellten Produkt-Datenfeeds außerhalb der eigenen Website auf Plattformen Dritter wie Google Shopping ohne ausdrückliche Genehmigung ist nicht gestattet.
• Der Publisher stellt sicher, dass für seine Werbeaktivitäten immer die neueste Version des vom Werbetreibenden angebotenen Produktfeeds verwendet wird; die bereitgestellten Produktlisten/Datenfeeds müssen täglich vom Publisher aktualisiert werden. Der Publisher wird für jegliche falsche/inkorrekte Informationen und eventuelle rechtliche Probleme, die daraus entstehen können, verantwortlich gemacht.
 

Werbung über Spyware/Adware:

• Werbung über Adware oder Spyware ist nicht erlaubt.

 

Post-Display/Retargeting:

• Eine Zusammenarbeit auf der Basis von Post-View, Retargeting/Remarketing oder programmatischen Ansätzen ist nicht erlaubt. Ohne Vereinbarung werden alle Verkäufe abgelehnt.

 

Anforderungen durch Suchmaschinenmarketing:

• Die direkte Weiterleitung von Verkehr zur JBL-Website ist ohne Genehmigung verboten.
• Einkäufe über Admärkte (z.B. Marktplaats), Facebook-Anzeigen und Twitter-Anzeigen sind nicht gestattet.
• Der Kauf bezahlter Suchergebnisse in allen Suchmaschinen mit dem breiten Keyword JBL und jeder anderen (Fehl-)Schreibweise, Tippfehler oder einer Kombination davon ist verboten. Die Verwendung der Marke JBL und jeglicher (Fehl-)Schreibweise davon in allen Textanzeigenzeilen (Google Ads und CSS) und auf Bannern im Anzeigebereich ist ebenfalls nicht gestattet. Die folgenden Kombinationen müssen als negative Keywords hinzugefügt werden:

 

E-Mail-Marketing:

Das Versenden von kommerziellen Äußerungen aus dem Affiliate-Netzwerk ist nur erlaubt, wenn der Publisher nachweislich konform gemäß Artikel 11.7 des Telekommunikationsgesetzes, den Richtlinien der ACM und den Verhaltensregeln des Affiliate-Netzwerks ist. Vorschauen müssen zur Genehmigung per E-Mail eingereicht werden.
• Bei der Einreichung einer Vorschau gibt der Publisher an, dass er mit Artikel 11.7 des Telekommunikationsgesetzes einverstanden ist und dass die vorherige Zustimmung aller E-Mail-Empfänger eingeholt wurde.
• Die Äußerung darf nur versendet werden, wenn der Werbetreibende die Vorschau und den Versand genehmigt hat.
• Der Publisher ist selbst verantwortlich für etwaige Konsequenzen, die verhängt werden, wenn er des Versendens von Spam oder des Versendens einer kommerziellen Äußerung ohne Zustimmung des Werbetreibenden für schuldig befunden wird.

 

Wird ein Mailing ohne Zustimmung von JBL versendet, werden die für dieses bestimmte Mailing gesetzten Verkäufe abgelehnt.
• E-Mail-Parteien: Nur E-Mail-Adressen, die über ein Opt-in erhalten wurden und gemäß den ACM (OPTA)-Vorschriften konform erworben wurden, dürfen verwendet werden.
• Neben der Anforderung, dass alle Äußerungen im Voraus beim Werbetreibenden/Account-Manager zur Genehmigung eingereicht werden müssen, müssen die Äußerungen das Datum des Versands, die Anzahl der Adressen, den Absender und die Betreffzeile enthalten. Für jede erneute Sendung muss erneut eine Genehmigung angefordert werden. Ist dies nicht der Fall, hat der Werbetreibende die Möglichkeit, die daraus resultierenden Verkäufe abzulehnen und somit nicht zu vergüten.

 

Verwendung von Rabattcodes:

• Der Publisher darf nur Promotions & Gutscheine verwenden oder bewerben, die vom Werbetreibenden für das Affiliate-Programm genehmigt wurden. Transaktionen mit nicht freigegebenen Gutscheincodes oder Promotions (z.B. kostenloser Versand) werden nicht vergütet.
• Über Bestellungen, bei denen ein Rabattcode außerhalb des Partnerprogramms verwendet wurde, wird keine Vergütung gezahlt. Darüber hinaus ist es Cashback- und Loyalty (Punkte sammeln)-Parteien nicht gestattet, Rabattcodes in Verbindung mit Cashback zu verwenden.

 

Festlegung der Provisionen:

• Der Nettowert (nach Abzug von Mehrwertsteuer, Versand und etwaigen Geschenkverpackungen) der Waren wird nach Stornierungen, Rücksendungen und teilweisen Rücksendungen ausgezahlt. Bestellungen, die vom Kunden nicht bezahlt wurden, sind ebenfalls von der Auszahlung ausgeschlossen.
• Die Höhe der Provision basiert auf dem dem jeweiligen Partner zugewiesenen Provisionsmodell.
• Bestellungen, die über das Affiliate-Netzwerk für JBL verfolgt werden, werden innerhalb von 60 Tagen validiert (= genehmigt oder storniert/teilweise storniert, wenn es einen legitimen Grund gibt, der in diesen Bedingungen erklärt wird).
• Für B2B-Bestellungen wird keine Provision gezahlt.