Übersicht

Ameropa-Reisen ist ein Spezialist für Städtereisen in Deutschland und Europa sowie Bahnreisen und Bahn-Erlebnisreisen. Auch können Hotelübernachtungen mit anderen Zusatzleistungen kombiniert werden, z.B. Musicals, Freizeitparks, Wellness-Paketen u.v.m.

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Attributionszeitraum (Cookielaufzeit)

30 Tage

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Allgemeine Teilnahmebedingungen zum Partnerprogramm von Ameropa-Reisen

Der Betreiber dieses Partnerprogramms ist die Ameropa-Reisen GmbH mit Sitz in Bad Homburg (nachfolgend "Advertiser"). Teilnehmer an dem Partnerprogramm (nachfolgend "Publisher") erklären sich mit den nachfolgenden Bedingungen einverstanden.

1. Einschränkungen

Alle Websites bzw. Werbeflächen des Partners werden vor der Teilnahme am Partnerprogramm einer inhaltlichen Prüfung unterzogen.

Partner mit politischen, gewaltverherrlichenden, pornographischen oder rechtswidrigen Inhalten sind von der Teilnahme am Partnerprogramm ausgeschlossen.

Wir behalten uns zudem vor, die Kooperation zu beenden, sollte der Partner von uns bereitgestellte Werbemittel auf Websites dieser Art einbinden. Transaktionen, die über solche Websites generiert wurden, werden von uns abgelehnt und ein Provisionsanspruch entfällt.

Wir schließen ebenso Websites von dem Partnerprogramm aus, die sich noch im Aufbau befinden, unvollständig oder technisch fehlerhaft sind oder kein vollständiges Impressum beinhalten. Dasselbe gilt für Werbe-Netzwerke und Paidmailer sowie für Websites mit Paid Clicks, Bannerfarmen und Seiten, die vorrangig Gewinnspiele enthalten.

2. Bewerbung und Verlinkung

Dem Pubisher werden vom Advertiser verschiedene Werbemittel (Banner, Textlinks etc.) zur Verfügung gestellt, um das Produktangebot auf der Website des Advertiser zu bewerben.

2.1 Werbemittel

Die bereitgestellten Werbemittel des Advertiser dürfen nur für die Dauer der Kooperation mit dem Partnerprogramm auf den bei der Anmeldung zum Programm registrierten Werbeflächen eingebunden werden.

Der Publisher verpflichtet sich, Werbemittel unverzüglich von seiner Website zu entfernen, wenn er vom Advertiser darauf hingewiesen wird.

Partner dürfen nur die vom Advertiser bereitgestellten Werbemittel verwenden. Eine Veränderung der bereitgestellten Werbemittel ist ohne die vorherige Einwilligung des Advertiser nicht gestattet. Selbst erstellte grafische Werbemittel müssen ebenfalls vor der Verwendung vom Advertiser genehmigt werden.

2.2 Verlinkung

Eine Weiterleitung zur Website des Advertiser ist nur gestattet, wenn eine für den User sichtbare, angemeldete Publisher Website vorgeschaltet ist. Non-Stop Weiterleitungen auf Landingpages des Advertiser sind nicht erlaubt.

2.3 Suchmaschinen-Werbung

Suchmaschinen-Werbung (SEA) ist grundsätzlich erlaubt, jedoch dürfen die Suchmaschinen-Anzeigen nicht direkt auf die Website des Advertiser verlinken. Es muss eine zum Programm registrierten Werbefläche vorgeschaltet werden.

Brand-Bidding ist nicht gestattet und kann zum Ausschluss aus dem Partnerprogramm führen. Der Markenname “Ameropa-Reisen” sowie ähnliche Schreibweisen wie "Ameropa" oder Falschschreibweisen dürfen vom Partner also nicht als Keyword verwendet werden. Auch die Verwendung des Markennames im Anzeigentext ist nicht gestattet.

2.4 Produktdaten

Der Advertiser kann im Rahmen dieses Partnerprogramms einen Produktdatenfeed (z.B. als CSV, XML, oder in ähnlichem Format) zur Verfügung stellen. Es ist nicht gestattet den bereitgestellten Feed auf Drittplattformen außerhalb der eigenen Publisher-Website zu verwenden. Der Publisher trägt dafür Sorge stets die neueste Version des Produktdatenfeeds zu nutzen.

2.5 Sonstige Werbeformen

Die Bewerbung des Advertiser über Browser-Plugins, Adware oder Spyware ist nicht erlaubt. Ebenso nicht gestattet ist Cookie-Dropping oder das Setzen des Cookies per Postview.

3. Vergütung

Der Advertiser vergütet nur tatsächlich zustande gekommene Online-Buchungen, die vollständig bezahlt worden sind. Die Freigabe der Provision erfolgt nach dem Reisedatum. Durch Anfragen zustande gekommene Offline-Buchungen können derzeit leider nicht vergütet werden.

Der Publisher darf zur Bewerbung der Advertiser-Produkte Gutscheine verwenden. Diese müssen jedoch zuvor vom Advertiser für das Partnerprogramm oder individuell für den Publisher freigegeben worden sind.

Die Berechnung der Provision bezieht sich auf den Buchungswert abzüglich eingelöster Gutscheine.

4. Missbrauch

Bei groben Verstößen gegen diese Partnerprogrammbedingungen durch den Partner kann der Provisionsanspruch verfallen und der Partner von der Teilnahme am Partnerprogramm ausgeschlossen werden. Der Advertiser behält sich in solchen Fällen weitere rechtliche Schritte vor.

5. Salvatorische Klausel

Sollte eine einzelne Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder nach Vertragsschluss unwirksam werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt durch eine Bestimmung ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.