Störtebekker DE

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Teilnahmebedingungen für das Störtebekker-Affiliate-Programm

Die folgenden Bestimmungen gelten bei der Teilnahme an dem Störtebekker-Affiliate-Programm. Über dieses Affiliate-Programm haben Sie die Möglichkeit, Werbung von der Störtebekker GmbH (nachfolgend “Störtebekker” genannt) auf Ihrer Website (nachfolgend „Partner-Website“) zu präsentieren und dadurch Werbeeinnahmen zu erzielen. Dies erfolgt über die Einrichtung von Links von der Partner-Website zu der Störtebekker-Website www.stoertebekker.com.

§ 1 Vertragsgegenstand

(1) Für Ihre Website wird Störtebekker Ihnen über diese Plattform eine Auswahl von Grafik- und Textlinks (nachfolgend “Links”) zur vertragsspezifischen Verwendung zur Verfügung stellen. Ausschließlich diese Links dürfen Sie entsprechend der nachfolgenden Regelungen auf Ihrer Website einbauen.

(2) Die Links dienen der Identifikation Ihrer Website in unserem Partner-Netzwerk und stellen die Verbindung von Ihrer Website zu unserer Website her. Ausschließlich durch diese Links darf eine Verbindung auf unsere Website hergestellt werden. Die Links können auf verschiedene Bereiche der Störtebekker-Website verweisen.

§ 3 Berechnung Ihrer Werbeeinnahmen

(1) Für die Berechnung der Werbevergütung zählen ausschließlich Einnahmen von Störtebekker auf Grund von Verkäufen von Störtebekker-Produkten an Kunden, die vor dem Kauf über einen der Links auf Ihrer Website unsere Website angewählt haben. Solche Verkäufe werden für die Berechnung Ihrer Werbevergütung berücksichtigt, sofern der Verkauf, die Lieferung und die vollständige Bezahlung der Ware abgeschlossen sind, abzüglich der Retouren, Umsatzsteuer und Gutschriften. Wir behalten uns vor, die ausgezahlte Werbevergütung bei Voll- und Teilretouren ggf. zurückzufordern. Es wird nur eine Bestellung pro Session vergütet.

(2) Folgende Bestellungen werden bei der Berechnung der Werbeeinnahmen nicht vergütet:

  • Bestellungen von Mitarbeitern und Kunden der Störtebekker-Gruppe, die von Störtebekker einen monetären Vorteil auf ihre Bestellungen gewährt bekommen.
  • Einnahmen anderer Konzerngesellschaften der Störtebekker-Gruppe.
  • Bestellungen von Geschenk- und Warengutscheinen.
  • Gewerbliche Bestellungen.
  • Bestellungen über Kooperationspartner.
  • Warenkörbe mit einem Nettobestellwert unter 15 Euro.

Störtebekker behält sich das Recht vor, weitere Arten von Bestellungen mit einer Frist von 14 Tagen per Ankündigung als E-Mail oder Nachricht im Netzwerk von der Vergütung auszuschließen.

(3) Werbevergütung

Störtebekker nutzt für die Werbevergütung von vermittelten Bestellungen auf der Störtebekker-Website ein Tracking-Modell. Die zugesprochene Werbevergütung richtet sich nach den verkauften Produkten bzw. Produktgruppen und der Segmentierung Ihrer Partner-Website im Partner-Netzwerk.

Es gelten die jeweils auf der Plattform ausgewiesenen Vergütungssätze, sofern keine davon abweichenden Vereinbarungen getroffen worden sind.

Manuelle Nachbuchungen der Werbevergütung im Falle von nicht getrackten Bestellungen im Partner-Netzwerk (Nachprovisionierung) sind im Störtebekker-Affiliate-Programm nicht möglich, es sei denn es handelt sich um einen durch die Störtebekker-Systeme verursachten technischen Tracking-Ausfall. Ein technischer Tracking-Ausfall muss sowohl vom Partner-Netzwerk als auch von Störtebekker bestätigt werden. Individuelle Vereinbarungen bleiben hiervon unberührt.

§ 4 Nutzungsrechte

(1) Sie erhalten ein nicht-exklusives, nicht-übertragbares und jederzeit widerrufliches Recht, auf die Störtebekker-Website über vereinbarungsgemäße Links zuzugreifen. Ausschließlich in Verbindung mit solchen Links haben Sie zudem das Recht, das Störtebekker-Logo und andere bereitgestellte Materialien zum Zwecke der Werbung für die Störtebekker-Website zu verwenden. Dieses Recht gilt nur zum Zwecke der Herstellung von Links zwischen Ihrer, im Netzwerk angegebenen Website(s) und der Störtebekker-Website, die Ihren Nutzern den Erwerb von Störtebekker Produkten ermöglichen. Sie dürfen die lizenzierten Materialien in keiner Weise überarbeiten oder verändern. Ein Verstoß gegen die vorgenannten Vereinbarungen berechtigt Störtebekker zur fristlosen Kündigung des Vertrages.

(2) Die Rechte nach § 4 (1) erlöschen mit dem Wirksamwerden einer Kündigung dieser Vereinbarung und Sie verpflichten sich, die eingesetzten Links auf Ihrer Website unmittelbar und vollständig zu entfernen.

§ 5 Programm-Regeln

(1) Sie sind vollständig verantwortlich für die Einrichtung, den Betrieb und die Pflege Ihrer Website und für alle Materialien, die auf Ihrer Website erscheinen. Diese Verantwortlichkeit bezieht sich insbesondere auf den technischen Betrieb Ihrer Seite und die erforderlichen technischen Systeme. Insbesondere garantieren Sie, dass Ihre Website frei von Pornographie, Gewaltdarstellungen, diskriminierenden Darstellungen von Personen, Beleidigungen, extremistischen, radikalpolitischen oder jugendgefährdenden Inhalten, Verharmlosungen oder Verherrlichung von Drogen und Waffen und einem nicht adäquaten Sprachgebrauch ist und keine Verlinkung zu anderen Websites mit solchen Inhalten herstellt.

(2) Solange Sie die von Störtebekker zur Verfügung gestellten Links verwenden, werden Sie die Informationen und Links im Zusammenhang mit Störtebekker-Produkten regelmäßig erneuern und die veralteten Links und Inhalte löschen, soweit diese nicht von Störtebekker dynamisch gepflegt oder geändert werden. Sie halten die Störtebekker-Links und Inhalte ständig aktuell und sind verpflichtet, Ihre Website mindestens einmal wöchentlich auf mögliche Änderungen der Informationen und Links zu überprüfen. Anweisungen von Störtebekker zum Einbau von Links sind hinsichtlich der technischen Einrichtung und Pflege unbedingt zu beachten. Zur Sicherung einer genauen Abrechnung verwenden Sie nur die Links, die Störtebekker Ihnen zur Verfügung stellt.

(3) Sie dürfen die Störtebekker-Links nur auf der Website platzieren, deren Adresse (URL) Sie im Rahmen dieser Anmeldung angegeben haben und deren Domaininhaber Sie sind. Ausnahmen hiervon (bspw. Influencer-Netzwerke) sind bei der Anmeldung mitzuteilen und nur nach ausdrücklicher Genehmigung von Störtebekker zulässig. Besitzen Sie mehrere URLs, auf denen Sie Störtebekker-Links integrieren, sind Sie verpflichtet, diese bei der Anmeldung zum Störtebekker-Affiliate-Programm anzugeben. Diese Verpflichtung gilt ebenso für von Ihnen betriebene Social Media Accounts (z.B. auf Facebook, Instagram, Twitter oder Snapchat) oder Websites, die nach der Anmeldung hinzukommen. Im Falle einer Änderung der Domain Ihrer Website, einer Änderung der inhaltlichen Ausrichtung der Webseite oder des gewerblichen Gegenstandes Ihrer Webseite werden Sie Störtebekker einen Monat im Voraus informieren. Die Fortsetzung der Schaltung von Links ist unter der neuen Domain zulässig, solange Störtebekker dieser Verwendung nicht widerspricht. Dasselbe gilt im Falle einer Änderung der inhaltlichen Ausrichtung oder des gewerblichen Gegenstandes Ihrer Website.

(4) Sie betreiben Ihre Website/Ihren Social Media Account selbständig und sind für die Inhalte im Sinne des § 7 TMG selbst verantwortlich und beachten die Vorschriften und Verpflichtungen der §§ 11 ff. TMG (insbesondere sind Sie allein verantwortlich für die Beachtung der einschlägigen Vorschriften des TMG bezüglich der Speicherung von Cookies), und des BDSG und der DSGVO sowie alle sonstigen datenschutzrechtlichen Vorschriften. Werden uns von Dritten in Bezug auf Ihre Website Ansprüche gegen uns geltend gemacht, sind Sie verpflichtet, uns von diesen Ansprüchen freizustellen. Uns und unseren Partnern wird der Zugang zur Partner-Website jederzeit und ohne Einschränkungen zur Prüfung der Einhaltung der in § 5 genannten Pflichten eingeräumt.

(5) E-Mail-Marketing

Wenn Sie E-Mails verschicken, um für Störtebekker zu werben, garantieren Sie, dass sämtliche Empfänger derartige E-Mails zuvor ausdrücklich zugestimmt haben, diese Art von E-Mail-Werbung von Ihnen zu erhalten. Sie verpflichten sich zudem, alle nationalen und internationalen Vorschriften zum E-Mail-Marketing zu beachten.

§ 6 Kündigung

(1) Diese Vereinbarung kann von beiden Seiten mit einer Frist von 14 Tagen jederzeit gekündigt werden. Zur Einhaltung der Kündigungsfrist ist es ausreichend, die Kündigung per E-Mail an partner@stoertebekker.com zu richten. Sie können das Konto auch über die Plattform kündigen. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(2) Mit dem Wirksamwerden der Kündigung dieser Vereinbarung und dem damit verbundenen Ende Ihrer Teilnahme am Störtebekker-Affiliate-Programm sind Sie verpflichtet, sämtliche Links, Störtebekker-Logos und andere Störtebekker-Materialien unverzüglich von Ihrer Website zu entfernen.

§ 7 Änderungen und Ergänzungen

Störtebekker ist berechtigt, die Teilnahmebedingungen jederzeit mit einer angemessenen Frist zu ändern oder zu ergänzen. Störtebekker wird Sie über die Änderungen oder Ergänzungen in einer E-Mail oder über das Nachrichten-Center auf der Plattform benachrichtigen. Widersprechen Sie den Änderungen oder Ergänzungen nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Erhalt der Benachrichtigung, gelten die Änderungen oder Ergänzungen als akzeptiert. Widersprechen Sie den Änderungen oder Ergänzungen, hat Störtebekker das Recht, den Vertrag mit einer Frist von zwei Wochen zu kündigen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.

§ 8 Datenschutz

Die Parteien verpflichten sich, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die DSGVO, einzuhalten. Dies umfasst insbesondere die Sicherstellung der datenschutzkonformen Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten im Rahmen des Affiliate-Programms.

§ 9 Schlussbestimmungen

(1) Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ist, sofern gesetzlich zulässig, der Geschäftssitz von Störtebekker.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Diese Teilnahmebedingungen für das Störtebekker-Affiliate-Programm treten mit Datum Ihrer Anmeldung in Kraft.