Publisher dürfen nicht PPC-Marketingmaßnahmen auf Suchmaschinen wie z.B. Google, Bing oder Social Media wie z.B. Facebook werben
Die Marke „Music Store“ oder ähnliche Varianten dürfen nicht nicht als KeyWords verwendet werden
Der Partner darf nur Gutscheine verwenden, die für das Partnerprogramm von Music Store freigegeben wurden
Publisher mit verfassungsfeindlichen, gewaltverherrlichenden, pornografischen oder illegalen Inhalten sind grundsätzlich vom Programm ausgeschlossen.
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