XXL Nutrition DE

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Kurz gesagt:

XXL Nutrition sucht qualitativ hochwertige Websites und Blog, die Menschen beim Erreichen ihrer sportlichen Ziele und beim Erwerb von Wissen unterstützen.

XXL Nutrition sucht nicht nach: Preisvergleichsseiten, Rabattcodes und Cashback-Websites. Es ist nicht gestattet, Begriffe wie "Rabattcodes XXL Nutrition" u.ä. für Werbung oder das Ranking in Suchmaschinen zu nutzen. 

 

E-Mail-Marketing

Der Versand kommerzieller Mitteilungen über Awin ist nur gestattet, wenn der Publisher in Übereinkunft mit Artikel 11.7 des niederländischen Telekommunikationsgesetzes, den Richtlinien der ACM und den Verhaltensregeln von Awin agiert. Der Awin Code of Coduct (Verhaltenskodex) muss sich unterschrieben im Besitz von Awin Benelux befinden, damit er auf Ersuchen der ACM jederzeit übermittelt werden kann.

  •  Vorab muss eine Vorschau zur Freigabe über das E-Mail Approval Tool eingereicht werden.
  •  Durch das Einreichen einer Vorschau erklärt sich der Publisher einverstanden mit Artikel 11.7 des Telekommunikationsgesetzes und dass vorab die Erlaubnis aller E-Mail-Empfänger eingeholt wurde. 
  • Die Mitteilung darf erst versendet werden, wenn der Inserent der Vorschau und dem Versand zugestimmt hat. 
  • Der Publisher ist selbst für etwaige Konsequenzen verantwortlich, wenn er sich des Versands von Spam schuldig macht oder dem Versand einer kommerziellen Mitteilung ohne vorherige Zustimmung des Inserenten.

Sollte ein Mailing ohne Zustimmung von Awin und XXL Nutrition verschickt werden, werden die vereinbarten Provisionen, die sich aus diesem Mailing ergeben, abgelehnt. 

  • Mailempfänger: Es dürfen lediglich E-Mail-Adressen verwendet werden, die durch ein Opt-In und in Übereinkunft mit den Regeln der ACM (OPTA) erworben wurden.
  • Alle Mitteilungen müssen nicht nur vorab dem Inserenten/Account Manager zur Genehmigung vorgelegt werden, sondern müssen unter Angabe des geplanten Versanddatums, der Anzahl der Adressen, des Absenders und des Betreffs vorgelegt werden. Vor jedem erneuten Versand muss eine neue Genehmigung angefragt werden. Wird dies nicht beachtet, ist der Inserent berechtigt, die aus dem Versand entstandenen Verkäufe nicht anzuerkennen und somit nicht zu vergüten.