Nextlotto DE

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Präambel

Next Lotto vermittelt im Internet über Clever Lotto und Lottoscanner im App Store und Google Play Store staatlich genehmigte Glücksspiele an Landeslotteriegesellschaften und ist Inhaber der erforderlichen Vermittlungs- und Werbeerlaubnis. Der KP (=Kooperationspartner) beabsichtigt innerhalb der Webseite für die Dienstleistungen von Next Lotto zu werben und Nutzer der Webseite („Nutzer“) auf die hierzu bereitgestellten Landingpages („Vermittlungsseiten“) der Next Lotto weiterzuleiten. Die nachfolgenden Bestimmungen regeln die Zusammenarbeit:

 

  1. Gegenstand der Zusammenarbeit

KP integriert Werbebanner von Next Lotto und leitet Nutzer mittels Verlinkung auf die Next Lotto-Vermittlungsseite bzw. App (im Folgenden „Schnittstelle“) weiter. KP übergibt etwaige von den Nutzern innerhalb der betriebenen Plattform ausgewählten Zahlen, Tippfelder oder Produktkonfigurationen („Spieldaten“) an die Next Lotto-Schnittstelle bzw. leitet die Spieler auf die Next-Lotto—Schnittstelle mittels Verlinkung weiter. Bei den einzubindenden Produkten handelt es sich um alle Lotterieprodukte, die Next Lotto im Rahmen Ihrer Vermittlungstätigkeit über eine mobile Seite oder eine mobile Applikation anbietet.

a. Registriert sich ein Nutzer über die von KP betriebenen Plattform auf einer von Next Lotto bereitgestellten App oder Website, wird er ausschließlich Kunde von Next Lotto. Auch ein etwaiger nachfolgender Spielvermittlungsvertrag wird ausschließlich mit Next Lotto geschlossen. KP und die mit ihm verbundenen Unternehmen werden nicht Vertragsparteien der Transaktion zwischen Next Lotto und dem Kunden, und zwar unabhängig von einer etwaigen sonstigen Rechtsbeziehung zwischen KP und dem Kunden. Die Geschäftsbedingungen und Prozessabläufe im Rahmen der Kundenbeziehung zwischen Next Lotto und dem Kunden können von Next Lotto jederzeit geändert werden.

d. KP benennt Next Lotto oder das jeweilig beworbene Produkt Clever Lotto oder Lotto Scanner als Anbieter der Spielmöglichkeit innerhalb seiner Werbeintegrationen.

e. KP wirbt selbständig für seine Marketing-Aktivitäten. KP darf zur Verlinkung und Werbung für Next Lotto von Next Lotto bereitgestellte Werbemittel ( Creatives, Banner o.Ä.) nutzen. KP steht zur Gestaltung der Werbung kein Entscheidungsspielraum zu. Sämtliche Werbemaßnahmen des KP für Next Lotto bedürfen der vorherigen Zustimmung durch Next Lotto in Textform. Werbemaßnahmen jeglicher Art, insbesondere die Weitergabe von Prämien, die KP in Zusammenhang mit dem Produktsortiment von Next Lotto mit dem Ziel der Gewinnung von Neukunden für Next Lotto veranstaltet bedürfen der vorherigen Zustimmung von Next Lotto in Textform.

f. KP anerkennt die Next Lotto auferlegte Pflicht, Kooperationspartner auf die Einhaltung der jeweils in den Next Lotto erteilten Erlaubnissen enthaltenen Pflichten zu verpflichten und gewährleistet deren Einhaltung bei der Einbindung der Integration. Die gebündelte Erlaubnis zur gewerblichen Spielvermittlung liegt KP vor.

g. KP verpflichtet sich, auf seiner Plattform ausschließlich Glücksspielangebote von Veranstaltern zu bewerben und zu verlinken, die im Besitz einer Erlaubnis nach dem GlüStV 2021 sind.

h. KP kennzeichnet die auf seiner Internetseite befindliche Werbung von Next Lotto deutlich als solche und stellt sicher, dass beim Aufrufen seiner Internetseite ein abstrakter Hinweis auf die von Next Lotto für die Vermittlung aktiver Neukunden zu entrichtende Vergütung in deutlicher, gut wahrnehmbare Form und Größe erscheint. Die Dauer der Anwendung des Hinweises muss so bemessen sein, dass der durchschnittliche Nutzer in der Lage ist, die Situation vollständig aufzunehmen.

 

2. Vergütung

a. KP erhält für jeden vermittelten aktiven Neukunden eine einmalige Vergütung in Höhe von 15€.

b. Sollte sich nach den vorbezeichneten Bestimmungen ergeben, dass zu viel Umsatzbeteiligung gezahlt wurde, hat Next Lotto einen entsprechenden Rückerstattungsanspruch.

c. Ein aktiver Neukunde i.S.v. Ziff. 2 Buchst. a) und b) ist ein Kunde, der die Registrierung bei Next Lotto erfolgreich abgeschlossen hat und mindestens eines der von Next Lotto angebotenen Produkte im Sinne von Ziff. 1 a) unter Einsatz oder Zuzahlung des eigenen Geldes gekauft hat. Erfasst werden auch alle Neukunden, die nicht unmittelbar nach der Registrierung, sondern innerhalb von 60 Tagen ab Registrierung ein Produkt von Next Lotto erwerben. Als Neukunde gelten nur Kunden, die zum Zeitpunkt der Registrierung noch nicht Kunde von Next Lotto sind.

d. Ein Vergütungsanspruch entsteht nur für alle vorgenannten Vergütungstatbestände, die während der Laufzeit dieser Vereinbarung erfüllt werden. Als Nettospielumsätze gelten nur die während der Vertragslaufzeit von Next Lotto erzielten Umsätze.

e. Mit Zahlung der Vergütung nach Maßgabe von Ziff. 2 sind sämtliche Vergütungsansprüche von KP abgegolten.

f. Bei den genannten Vergütungen handelt es sich um Nettobeträge, sodass sich diese zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer verstehen.

g. Der Provisionsanspruch entsteht nicht oder entfällt, wenn feststeht, dass der Neukunde nicht leistet. Die Nichtleistung des Neukunden steht insbesondere fest, wenn der Neukunde vom Vertrag mit Next Lotto zurücktritt – soweit Next Lotto den Rücktritt nicht zu vertreten hat – oder Next Lotto nach billigem Ermessen und bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns die Einleitung zur Herbeiführung des Leistungserfolges durch den Neukunden nicht zumutbar ist. Dies ist insbesondere der Fall, wenn eine SCHUFA Prüfung des Neukunden ein negatives Ergebnis ergibt. Der Provisionsanspruch entfällt ferner im Falle einer Nichtausführung des Geschäfts, wenn und soweit dies auf Umständen beruht, die Next Lotto nicht zu vertreten hat. Bereits von Next Lotto an KP gezahlte Provisionen sind zurückzuerstatten; sie können in der nächsten Abrechnung mit den Vergütungsansprüchen von KP verrechnet werden.

 

3. Werbung mit Incentives

Eine Werbung mit Incentives (Gutscheine, Freispiele u.Ä.) ist KP untersagt. Außer es wird ausdrücklich von der Next Lotto GmbH etwas anderes angewiesen.

 

4. Verantwortlichkeit, Haftung, Störungen der Kooperation

a. Für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften hinsichtlich der nach 1 veräußerten Produkte und/oder Dienstleistungen ist gegenüber Dritten allein Next Lotto verantwortlich. Next Lotto sichert zu, dass sowohl die vertragsgegenständlichen Angebote von Next Lotto als auch die von

b. Next Lotto gestalteten oder mit Next Lotto abgestimmten Werbemittel rechtlich nicht zu beanstanden sind.

c. Die Haftung von Next Lotto ist, gleich aus welchem Rechtsgrund, auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.

d. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht für die Haftung von Next Lotto wegen vorsätzlichen Verhaltens oder grober Fahrlässigkeit, für Garantien, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

e. Eine Partei stellt die andere Partei von begründeten Ansprüchen Dritter frei, die durch eigene Handlungen entstanden sind, dies umfasst auch angemessene Kosten einer Rechtsverteidigung. Voraussetzung für die Freistellung ist es, dass die angegriffene Partei die jeweils andere Partei (Rechtsabteilung oder Organe) unverzüglich, spätestens innerhalb von drei Werktagen, über die Geltendmachung des Anspruchs umfassend informiert und die Rechtsverteidigung mit der anderen Partei abstimmt.

f. Ist eine Partei aus Gründen höherer Gewalt (nicht in der Sphäre der Partei liegenden Umständen) nicht in der Lage, den vertraglichen Verpflichtungen nachzukommen, hat sie die andere Partei umgehend zu informieren und alle wirtschaftlich sinnvollen Maßnahmen zu unternehmen, um den normalen Betrieb schnellstmöglich wieder aufzunehmen.

g. Sollte einem der Parteien die Tätigkeit, die nach diesem Vertrag geschuldet ist, gesetzlich, gerichtlich oder behördlich untersagt werden, ist diese Partei berechtigt, die Tätigkeit auszusetzen, bis eine Aufhebung des Verbots erreicht wird. Schadensersatzansprüche der anderen Partei werden durch ein derartiges Verhalten nicht begründet, auch wenn dadurch die Kooperation kurz- oder längerfristig zum Erliegen kommt.

h. Die rechtlichen Grundlagen für die Glücksspielvermittlung befinden sich in Deutschland in einem dauerhaften Wandel, da die normativen Grundlagen sich häufig ändern und die Rechtsprechung uneinheitlich und auch häufig nicht gefestigt und damit in der Entwicklung schwer prognostizierbar ist. Deswegen ist es häufig notwendig, auf neue Entwicklungen schnell zu reagieren und die Kooperation anzupassen. Dies ist beiden Parteien bewusst. Beide Parteien verpflichten sich insofern zu einer konstruktiven und zügigen Umsetzung von notwendigen Anpassungen der Kooperation.

i. Die Parteien haften nicht für Verzögerung oder Unmöglichkeit der Leistung aufgrund höherer Gewalt.