Übersicht

Corendon Airlines die in der Türkei, Malta und den Niederlanden registrierte Fluggesellschaft wurde 2005 gegründet und bietet Flüge zu beliebten Urlaubszielen, einschließlich der Türkei. Corendon fliegt mit seiner Flotte 165 Flughäfen in 65 Länder an.

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Corendon Airlines Richtlinien zur Verwendung von Marken:

 

Markenrechte / Suchmaschinenwerbung: "Corendon Airlines" ist eine registrierte und geschützte Marke. Kunden sind strengstens davon ausgeschlossen, mit dem Markennamen "Corendon Airlines" in jeglichen Adword-Kampagnen auf Suchmaschinen (wie beispielsweise, aber nicht beschränkt auf Google, Yahoo/Overture, Bing, Ask, AOL, Naver, Yandex, Baidu) oder Webkatalogen zu werben. Die Verwendung des Keywords "Corendon Airlines" oder seiner Abkürzung "CA" in Kombinationen (z.B. "Corendon Airlines Flüge", "Corendon Airlines Tickets", "CA Tickets" oder ähnlich), einschließlich jeglicher Fehlschreibungen (z.B. "Corendn Airlines", "Corendoon Airline" oder ähnlich) in jeder Sprache, ist ebenfalls strengstens untersagt. Darüber hinaus ist die Verwendung von "Corendon Airlines" oder "CA" als Teil einer Domain/Unterdomain des Kunden, im Anzeigentext oder als Anzeige-URL strengstens untersagt. Jede Verletzung wird rechtlich verfolgt.

 

Negative Keyword-Liste: Darüber hinaus sind Kunden verpflichtet, Keywords in ihre Liste der ausgeschlossenen Keywords (negative Liste) für alle Werbekampagnen aufzunehmen, die mit den Marken oder Markennamen aller von Corendon Airlines geführten Marken oder Kombinationen mit generischen Begriffen in Verbindung stehen, die sich auf die Dienstleistungen und Produkte von Corendon Airlines oder seinen Marken beziehen. Diese Vorsichtsmaßnahme zielt darauf ab, unbeabsichtigte Gebote auf Marken, Markenrechte, Dienstleistungen und Produkte von Corendon Airlines zu verhindern. Kunden werden jeglichen Aufforderungen von Corendon Airlines zur Aktualisierung und Pflege der Liste mit negativen Keywords umgehend nachkommen.

 

Dritte Partner: Der Kunde erkennt an, dass die in diesen Richtlinien festgelegten Bestimmungen auch für Dritte gelten, die ihre Produkte und Dienstleistungen in Verbindung mit Corendon Airlines bewerben. Der Kunde stellt sicher, dass alle Drittanbieter diese Richtlinien einhalten und haftet für Verstöße, die von solchen Drittanbietern begangen werden.

 

Meldung von Verstößen: Corendon Airlines dankt für die Mitarbeit bei der Identifizierung jeglicher unbefugter Verwendung seiner Marken und Markennamen. Sollte der Kunde Kenntnis von einer solchen unbefugten Verwendung durch Dritte erlangen, wird er Corendon Airlines umgehend über geeignete Maßnahmen informieren.

 

Nicht-exklusive Richtlinien: Diese Richtlinien begründen keine exklusive Beziehung zwischen Corendon Airlines und Kunden, und Corendon Airlines behält sich das Recht vor, seine Markenrechte auch in anderen Situationen durchzusetzen, die in diesen Richtlinien nicht ausdrücklich behandelt werden.

 

Durch die Fortsetzung von Werbeaktivitäten bestätigen Kunden, dass sie diese Richtlinien befolgen und die Eigentums- und Markenrechte von Corendon Airlines anerkennen.