Übersicht

Hochwertige Nahrungsergänzungsmittelprodukte (NEM) sowie personalisierte NEM, welche individuell hergestellt werden.

Zahlungen

Attributionszeitraum (Cookielaufzeit)

30 Tage

Die Bionic Best GmbH bietet die ihre Produkte und Dienstleistungen im Rahmen eines Partnerprogramms über AWIN an. Hierzu stellt die Bionic Best GmbH Werbemittel (z.B. Banner oder Textlinks) sowie aktuelle Informationen zu den Produkten und Dienstleistungen zur Verfügung. Die Bionic Best GmbH vergütet den Partner (Publisher oder Affiliate) entsprechend den vorher definierten Erfolgsziele. Diese können sein:

a) Pay-per-View: Einblendung eines von der Bionic Best GmbH zur Verfügung gestellten Werbemittels auf der Werbefläche des Partners
b) Pay-per-Click: Weiterleitung eines Besuchers der Werbefläche des Partners auf die Website von Bionic Best GmbH infolge eines Klicks auf ein vom Advertiser zur Verfügung gestelltes Werbemittel.
c) Pay-per-Lead: Durchführung einer bestimmten, zuvor definierten Aktion durch einen Besucher auf der Website von der Bionic Best GmbH , sofern der Besucher auf diese über die Werbefläche des Partners mittels eines von der Bionic Best GmbH zur Verfügung gestellten Werbemittels gelangt.
d) Pay-per-Sale: Durchführung einer Kaufhandlung durch einen Besucher auf der Website von der Bionic Best GmbH, sofern der Besucher auf diese über die Werbefläche des Partners mittels eines vom Advertiser zur Verfügung gestellten Werbemittels gelangt.
e) Pay-per-Click-Out: Klick des Besuchers auf einen zuvor definierte Werbefläche oder einen Link auf der Webseite des Partners.
f) Pay-per-Period: Einbindung eines bestimmten Werbemittels auf einer zuvor festgelegten Werbefläche für einen zuvor festgelegten Zeitraum.
g) Eine Kombinationen aus den unter a) bis f) genannten Erfolgszielen

Die Bionic Best GmbH räumt dem jeweils akzeptierten Partner ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares, weltweites, zeitlich auf die Laufzeit des Vertrages beschränktes sowie inhaltlich auf den Vertragszweck begrenztes Nutzungsrecht an dem zur Verfügung gestellten Werbemitteln ein.

Die vorgenannte Rechtseinräumung beinhaltet auch das Recht zur Speicherung, Vervielfältigung, Veröffentlichung, Digitalisierung sowie Bearbeitung des Werbemittels, soweit dies zur Durchführung des Vertrages notwendig ist.