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Mobilfunk mit vollem Fokus auf Klimaschutz, Datenschutz, Fairness Transparenz. Denn Mobilfunk geht sehr wohl auch nachhaltig

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30 Tage

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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mobil D-Netz
1. ALLGEMEINES
1.1 Für sämtliche WEtell-Verträge ist Leistungserbringer die
STROTH Telecom GmbH, In der Steele 39, 40599 Düsseldorf,
Telefonnummer: 0211 4082 4082, Faxnummer: 0211 4082 4093,
E-Mail-Adresse: info-de@stroth-telecom.de, eingetragen im Han-
delsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 36232 („An-
bieterin“). Für die diesbezüglich im Mobilfunknetz der Vodafone
GmbH („D-Netz“) erbrachten Mobilfunkdienstleistungen gelten
die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB
Mobil D-Netz“) sowie die tarifbezogene Leistungsbeschreibung
Mobil D-Netz und die jeweiligen Preislisten. Abweichende AGB
des Kunden gelten nicht; sie finden auch dann keine Anwendung,
wenn die Anbieterin nicht ausdrücklich widerspricht oder der
Kunde erklärt, nur zu seinen Bedingungen abschließen zu wollen.
1.2 Das Leistungsangebot von der Anbieterin richtet sich
ausschließlich an volljährige Privatkunden und Verbraucher
im Sinne des § 13 BGB sowie Unternehmer im Sinne des
§ 14 BGB in Deutschland. Die Leistungen von der Anbiete-
rin dürfen nicht für gewerbliche Zwecke genutzt werden,
sofern nicht schriftlich eine ausdrückliche abweichen-
de Vereinbarung mit der Anbieterin getroffen wurde.
1.3 Die Vertragssprache ist Deutsch.
1.4 Diese AGB Mobil D-Netz sowie die Leistungsbeschreibung und
die Preislisten können durch die Anbieterin geändert werden,
soweit dadurch wesentliche Bestimmungen (insbesondere
Leistungsumfang, Vertragslaufzeit, Kündigung) nicht wesentlich
berührt werden und die Ausgewogenheit der Regelungen nicht
bzw. nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Eine Änderung ist
insbesondere zulässig im Falle von zum Zeitpunkt des Vertrags-
abschlusses nicht vorhersehbaren Entwicklungen, für die Durch-
führung des Vertrages erforderlichen Anpassungen, gesetzlichen
Änderungen oder Änderungen der Rechtsprechung. Preisände-
rungen sind insbesondere zum Ausgleich gestiegener Kosten, z.
B. bei Kostensteigerungen von Vorleistungen, die die Anbieterin
bezieht, zulässig. Die Anbieterin wird den Kunden über Inhalt
und Zeitpunkt von Änderungen der AGB und/oder der Preisliste
und/oder der Leistungsbeschreibung sowie ein bestehendes
Kündigungsrecht gemäß dieser Ziffer mindestens einen Monat,
höchstens zwei Monate, bevor die Änderungen wirksam werden
sollen, auf einem dauerhaften Datenträger unterrichten. Der
Kunde kann innerhalb von 3 Monaten ab Zugang der vorge-
nannten Unterrichtung ohne Kosten und ohne Einhaltung einer
Kündigungsfrist den Vertrag kündigen, es sei denn, die mitgeteil-
ten Änderungen sind ausschließlich zum Vorteil des Kunden, rein
administrativer Art und ohne negative Auswirkungen auf den
Kunden oder unmittelbar durch Unionsrecht oder innerstaat-
lich geltendes Recht vorgeschrieben. Der Vertrag kann durch
die Kündigung frühestens zu dem Zeitpunkt beendet werden,
zu dem die Änderungen wirksam werden sollen. Das Recht zur
ordentlichen Kündigung des Vertrages bleibt unberührt.