Sodapop DE

Sodapop DE

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Sodapop Partnerprogramm

1. Suchmaschinenwerbung - Paid Search Aktivität (PPC) / Suchmaschinenoptimierung
Es ist Publishern untersagt, auf Sodapop Markenzeichen oder Markenbegriffe zu bieten oder zu optimieren, um bevorzugte Platzierungen in Suchmaschinen, Verzeichnissen oder anderen Onlinedatenbanken zu erzielen. Sodapop überwacht kontinuierlich die Suchmaschinen Aktivität in Google, Bing und anderen Suchmaschinen.
 

1.1 Keyword Bidding (Begriffe & Optimierung)

  • Publisher dürfen weder auf den Sodapop Markenbegriff, noch auf Schreibfehler oder andere Varianten (z.B. Plural/Singular oder Fremdsprachen) bieten, um eine bevorzugte Platzierung in Google, Bing oder anderen Suchmaschinen zu erzielen. Dies beinhaltet auch die Optimierung der natürlichen Platzierungen (SEO). Publisher müssen die Liste T1 für eine beispielhafte, aber nicht vollständige Liste von Sodapop Markenbegriffen und Liste T2 für eine beispielhafte, aber nicht vollständige Liste von bekannten Schreibfehlern, beachten. Liste T1 ist ausreichend, da über T2 nicht alle Fehlschreibweisen erfasst werden können. Die Publisher sind somit verpflichtet, für alle Kampagnen die Begriffe „Sodapop“ und „Sodapop Online Shop“ als negative Keywords in allen SEA-Konten zu belegen.
  • Publisher dürfen nicht auf Markenbegriffe in Kombination mit generischen Begriffen (z.B. „Sodapop Produkte“, „Sodapop Sprudler“, „Sodapop Sirupe“) bieten, um sich bevorzugt in Google, Bing und anderen Suchmaschinen zu platzieren.
  • Publisher dürfen nur Keywords verwenden, die in keiner Verbindung zu Sodapop Keywords stehen.
  • Es liegt im Verantwortungsbereich des Publishers, bei jeglichen Unklarheiten seinen AWIN Account-Manager zu kontaktieren.
    T1 Markenbegriff
    Sodapop
    T2 Schreibfehler
    Sodapopp, Sodapops, Sodarpop, … etc.
    Des Weiteren ist der Gebrauch der genannten Wörter, anderer registrierter Sodapop Markenzeichen, ähnlicher oder urheberrechtlich geschützter Begriffe ausdrücklich verboten und resultiert in der sofortigen Beendigung des Affiliate Vertragsverhältnisses mit Sodapop und jegliche ausstehenden Provisionen.
    Der Gebrauch von Sodapop Markenzeichen und Markenbegriffen beschränkt sich ausschließlich auf die von Sodapop bereitgestellten Creatives und Texte innerhalb des Interfaces und Affiliate-Netzwerks. Jeglicher andere Gebrauch ist untersagt, es sei denn Sodapop oder AWIN haben eine andere Vereinbarung schriftlich bewilligt.
     

1.2 Display URLs
a) Publisher dürfen das Wort Sodapop nicht in Display URLs in Suchmaschinenwerbung verwenden, zum Beispiel: www.publisherseite.de/sodapop
b) Publisher dürfen keine Rechtschreibfehler oder Kombinationen aus Klein- und Großschreibungen verwenden.
 

1.3 Landing Pages

  • Alle Klicks müssen zuerst auf der Publisher Webseite landen und der Nutzer muss von der Seite des Publishers auf https://www.sodapop.com/ klicken.
  • Klicks dürfen nie direkt auf www.sodapop.de landen, es sei denn der Traffic kommt von einer Affiliate-E-Mail.
  • Overlays, Redirects und weitergeleitete URLs sind nicht erlaubt.
     

1.4 Missachten der Bestimmungen und deren Konsequenzen

  • Die schuldhafte Verletzung der vorstehenden Ziffern sowie sonstiger gewerblicher Schutz- und Urheberrechte von Sodapop durch den Publisher berechtigt Sodapop zur fristlosen Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften. Etwaige Sodapop darüber hinauszustehende Ansprüche gegenüber dem Publisher bleiben unberührt. Insbesondere ist Sodapop gegenüber dem Publisher berechtigt, alle durch diese Verstöße erzielten Provisionen und Leistungen zu streichen.
  • Sodapop hat eine Null-Toleranz Betrugsgrenze. Jeder Verstoß eines Publishers gegen die aufgeführten Bedingungen kann somit zum sofortigen und fristlosen Ausschluss vom Sodapop Partnerprogramm, mit keinerlei Aussicht auf Wieder-Einsatz, führen. Die Geltendmachung von darüberhinausgehenden Schadenersatzansprüchen behält sich Sodapop vor.
     

2. Gutscheine/Rabattcodes/Aktionen
Sodapop möchte mit Publishern zusammenarbeiten, die mit größter Sorgfalt spezielle Angebote, Rabatte und Aktionen vorantreiben.
Publisher stimmen zu, dass sie dem folgenden Verhaltenskodex gemeinsam Geltung verschaffen werden:

  • „Hier klicken zum Anzeigen“ darf nicht benutzt werden, wenn es keine gültigen oder aktuellen Gutschein-Codes gibt oder wenn Publisher „Hier klicken zum Anzeigen“ verwenden, um Aktionen, Angebote und Sales anstatt von Gutscheinen zu zeigen.
  • Die durch einen Klick angezeigten Gutschein-Codes sollten klar dargestellt werden.
  • Nur offiziell von Sodapop ausgestellte und den Publishern zur Verfügung gestellte Gutscheincodes dürfen online verwendet werden. Diese Codes haben ein Start- und Enddatum.
  • Aktionen/Angebote/Sales müssen innerhalb von Gutscheincode-Verzeichnissen klar getrennt und eindeutigen Kategorien zugeordnet werden.
    Vor der Verwendung und Bekanntmachung eines Gutschein- bzw. Promotioncodes muss Erlaubnis dafür erteilt worden sein.
     

2.1 Nicht autorisierte Gutschein-/Promotioncodes:

  • Ein nicht autorisierter Gutschein-/Promotioncode ist ein Code, der nicht von Sodapop bereitgestellt worden ist.
  • Publisher dürfen weder nicht autorisierte Gutschein-/Promotioncodes verwenden, noch dürfen sie auf Ihrer Website eine URL zu einem solchen Gutschein-/Promotioncode nennen.
  • Ein unautorisierter Gutschein-/Promotioncode ist ein Code, der nicht von Sodapop oder dem Account-Manager bereitgestellt worden ist. Dies beinhaltet ebenso alle Gutschein-/Promotioncodes, welche ohne geschaltete Werbung vom Endkunden eingelöst wurden.
  • Sodapop wird alle Provisionen auf alle Bestellungen verweigern, wenn ein nicht autorisierter Promotioncode verwendet wurde und wird die in 1.4 genannten Sanktionen einleiten.
     

2.2 Autorisierte Gutschein-/Promotioncodes:

  • Ein autorisierter Gutschein-/Promotioncode wird Publishern als solcher von deren Account-Manager mitgeteilt. Andere Gutschein-/Promotioncodes können Publishern von deren Account-Manager mitgeteilt werden, diese werden dann immer als „autorisiert“ bezeichnet.
  • Publisher dürfen nicht für abgelaufene Coupon-/Gutscheincodes außerhalb des Angebotszeitraums werben. Wenn abgelaufene Gutschein-/Promotioncode weiterhin beworben werden, gilt Klausel 2.1 hinsichtlich der Verwendung nicht autorisierter Gutschein-/Promotioncodes.
     

3. E-Mail-Marketing Kampagnen
Alle vom Publisher vorgeschlagenen E-Mail-Marketing Ideen (Ausnahme-Kampagnen) müssen zunächst ihrem Account-Manager und Sodapop zur Genehmigung vorgelegt werden.
 

4. Umstrittene Transaktionen
Publisher müssen Provisionsanträge über die AWIN Account Manager innerhalb von 7 Tagen ab dem erwarteten Zahlungseingang stellen.
 

5. Bewerbung von einzelnen Artikeln und Artikelgruppen
Eine Bewerbung von einzelnen Artikeln mit Rabatten oder sonstigen Preisnachlässen/Vorteilen darf nur erfolgen, soweit der beworbene Artikel tatsächlich online
verfügbar ist, mit einem entsprechenden Rabatt/Preisnachlass/Vorteil versehen ist und man mit einem Klick auf die Werbung auf die entsprechende Seite gelangt.
Eine Bewerbung von Artikelgruppen mit Rabatten oder sonstigen Preisnachlässen/Vorteilen darf nur erfolgen, soweit man bei einem Klick auf die Werbung auf eine Übersichtsseite der Artikelgruppe kommt, auf der zumindest auch Artikel dabei sind, die tatsächlich verfügbar und auch mit einem entsprechenden Rabatt/Preisnachlass/Vorteil versehen sind.
Bei Nutzung der Produktdaten verpflichtet sich der Publisher, diese täglich zu aktualisieren, vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Eine Google Shopping Listung ist nicht gestattet.
Sollte Sodapop wegen durch den Publisher fehlerhaft dargestellter Produktinformationen in Anspruch genommen werden, wird der Publisher Sodapop auf erstes Anfordern von etwaigen Ansprüchen Dritter, einschließlich der Kosten einer notwendigen Rechtsverteidigung, vollumfänglich freistellen.
 

6. Redirects
Publisher können URLs nicht auf die Sodapop Homepage oder andere Seiten auf Sodapop weiterleiten.
 

7. Autorisiert
Publisher dürfen Sodapop ausschließlich auf Seiten bewerben, die vorher genehmigt wurden und dürfen ohne Genehmigung keine anderen Seiten aus Ihrem Portfolio verwenden.
 

8. Werbe-Aktivität von Publishern
Von Publishern vorgeschlagene Werbe-Aktivitäten müssen dem AWIN Account-Manager zur Genehmigung vorgelegt werden, so dass Sodapop jegliche zusätzliche Seiten-Aktivität unter Kontrolle hat (Visitors etc.).
 

Verpflichtungen der Publisher
1. Anstößige Inhalte
Publisher sind verantwortlich für den Betrieb, die Errichtung und die Pflege der eigenen Website und für alle Materialien, die auf dieser Website angezeigt werden. Einbegriffen sind auch der technische Betrieb der eigenen Seite und die technischen Systeme.
Insbesondere garantieren Publisher, dass die eigene Website frei von Pornographie, Gewaltdarstellungen (Sexuelle Gewalt, Tötung von Menschen oder Tieren), Verharmlosung oder Verherrlichung von Drogen und Waffen, diskriminierenden Darstellungen von Personen, Beleidigungen, extremistischen, radikalpolitischen oder jugendgefährdenden Inhalten und unangebrachten Sprachgebrauch (sexualisierte Sprache, derber Sprachgebrauch, Gotteslästerung, etc.) ist und keine Verlinkung zu anderen Websites mit solchen Inhalten herstellt.
 

2. Duplicate Content, Nachbildung der Seite, keine wirtschaftliche Verbundenheit
Publisher verpflichten sich dazu, die eigene Seite nicht in einer Weise zu gestalten, dass der Eindruck entsteht, es könnte sich um einen Teil der Sodapop Seite handeln bzw. das Verwechslungsgefahr mit der Sodapop Website besteht. Publisher Domainname oder die Meta Tags der Website dürfen nicht das Wort „Sodapop“ enthalten.
 

3. Forced Klicks
Die Verwendung von „Forced Clicks“ (erzwungenen Klicks) ist untersagt.
 

4. Erstellen von Angeboten
Publisher sind nicht berechtigt, Sodapop zu vertreten oder Angebote im Namen von Sodapop zu erstellen oder anzunehmen. Publisher handeln nicht als Handelsvertreter oder Kommissionär von Sodapop.
 

5. Cookie-Dropping / InFrame-Einbindung
Es ist nicht gestattet, die Sodapop-Website in einem Frame in andere Websites einzubinden und hierbei einen Cookie zu setzen.
 

6. Vertraulichkeit
Alle Informationen, dazu gehören die Regelungen dieser Vereinbarung, finanzielle und geschäftliche Informationen (z.B. Provisionshöhe), Verkäufer- und Kundenlisten sowie Verkaufs- und Preisinformationen sind streng vertraulich zu behandeln. Die geschäftlichen Informationen dürfen nur zu Zwecken der Durchführung dieses Vertrages verwendet werden.
 

7. Entfernen von Aktionen/Werbemitteln
Sodapop ist berechtigt, Aktionen/Werbemittel, die Sodapop betreffen, bei berechtigtem Grund entfernen zu lassen. Einer solchen Entfernung von Aktionen/Werbemitteln hat der Publisher unverzüglich nachzukommen. Bei einem Verstoß hiergegen wird Sodapop sämtliche Kosten, die aufgrund diesbezüglich geltend gemachter Ansprüche Dritter entstehen, einschließlich Kosten einer notwendigen Rechtsverteidigung, an den Publisher weiterbelasten.
 

Das Sodapop Affiliate Team
Haben Sie Fragen oder Anregungen?
Sie erreichen uns unter: Tel.: +49 (0) 228 433 690 15; E-Mail: affiliate@rheinwunder.com
Pers. Ansprechpartner: Frau Katharina Wiestgen hinzuzufügen