Teilnahmebedingungen Partnerprogramm Explorer Fernreisen
Zusätzlich zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der AWIN GmbH für Publisher gelten für das Partnerprogramm von Explorer Fernreisen die nachfolgend aufgeführten Teilnahmebedingungen. Mit der Bewerbung für das Explorer Fernreisen Partnerprogramm erklärt sich der Publisher mit den Teilnahmebedingungen ausdrücklich einverstanden.
1.Teilnahme am Explorer Fernreisen Partnerprogramm
1.1 Der Publisher muss über eine eigene Website mit einem einfach erreichbaren und vollständigen Impressum (§ 5 TMG) verfügen. Die Website muss den jeweils aktuell gültigen gesetzlichen Vorschriften, insbesondere zum Verbraucherschutz, genügen.
1.2 Die Website des Publishers darf nicht den Eindruck erwecken als würde sie von Explorer Fernreisen verantwortet oder als könnte der Publisher Explorer Fernreisen im Rechtsverkehr vertreten bzw. Erklärungen gegenüber Dritten für Explorer Fernreisen abgeben und/oder entgegennehmen.
1.3 Folgende Geschäftsmodelle und Werbeumfelder sind im Explorer Fernreisen Partnerprogramm nicht zugelassen:
a. Websites mit Verwechslungsgefahr zur Website explorer.de
b. Websites mit rechtswidrigen, diskriminierenden, gewaltverherrlichenden, politischen oder jugendgefährdenden Inhalten oder entsprechenden verlinkten Angeboten
c. Paidmailer, Forced Clicks, etc. d. Bannerfarmen
e. Geparkte Domains
f. Vertipper-Domains bzw. Domains mit Explorer Fernreisen als Bestandteil
h. Seiten, welche Missbrauchsmethoden nutzen, insbesondere Cookie-Dropping, SEA Brandhijacking, Falsche Identitäten, Fake Bestellungen, E-Mail Spam, Spyware/Adware/Malware
i. Ausgeschlossen ist auch das Betreiben von Software, die die Buchung außerhalb der Buchungsmaschine von Explorer Fernreisen ermöglicht. Zusätzliche Gebühren dürfen nicht durch automatisierte Prozesse erhoben werden.
1.4 Explorer Fernreisen steht es frei, den Publisher zur Teilnahme zuzulassen oder abzulehnen. Ein Anspruch auf Zulassung besteht nicht. Durch die Zulassung entsteht keine Partnerschaft, kein Joint-Venture, keine Franchise- oder Handelsvertreterbeziehung, kein Angestelltenverhältnis oder eine sonstige Beziehung, die über die Affiliate-Partnerschaft hinausgeht.
1.5 Die Teilnahme des Publishers am Partnerprogramm von Explorer Fernreisen kann von beiden Seiten jederzeit gekündigt werden. Eine Kündigung der Teilnahme durch den Publisher ist jederzeit ohne Einhaltung einer Frist möglich. Eine Kündigung der Teilnahme des Publishers durch Explorer Fernreisen ist unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen möglich und mindestens in Textform zu erklären. Das Recht zur fristlosen Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für Explorer Fernreisen insbesondere vor bei einem schwerwiegenden Verstoß des Publishers gegen diese Teilnahmebedingungen, wie z.B. Verstöße gegen Ziff. 1.3, 2 und 3. Nach Beendigung der Teilnahme des Publishers am Partnerprogramm von Explorer Fernreisen ist der Publisher verpflichtet, sämtliche Werbemittel und Links von seiner Website unverzüglich zu entfernen. Sollte die Kündigung der Teilnahme des Publishers am Partnerprogramm von Explorer Fernreisen durch einen Verstoß des Publishers gegen diese Teilnahmebedingungen verursacht worden sein, behält sich Explorer Fernreisen neben weiteren rechtlichen Schritten und der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen vor, alle offenen Sales/Leads zu stornieren.
1.6 Explorer Fernreisen behält sich das Recht vor, das Partnerprogramm unter Einhaltung einer angemessenen Frist ohne Angaben von Gründen zu beenden und/oder durch ein anderes Programm zu ersetzen.
2. Werbemittel und Werbeschaltung
2.1 Grundlegendes zur Werbeschaltung für Explorer Fernreisen
a. Der Publisher darf die von Explorer Fernreisen zur Verfügung gestellten Werbemittel ausschließlich auf der Website verwenden, die er im Rahmen der Anmeldung zum Explorer Fernreisen Partnerprogramm angegeben hat und von Explorer Fernreisen zugelassen wurde. Werbung für Explorer Fernreisen auf anderen als durch die Zulassung genehmigten Seiten, Flächen oder Werbeprogrammen ist nur nach schriftlicher Bestätigung durch Explorer Fernreisen zulässig.
b. Sämtliche von Explorer Fernreisen bereitgestellte Werbemittel dürfen nur in unveränderter Form integriert werden. Änderungen an Texten oder Bildern oder das Hinzufügen von eigenen Werbeaussagen oder Bildern sind nicht zulässig. Die Verwendung der Werbemittel von Explorer Fernreisen und/oder der Marke(n), Namen, Logos, Angebote als Text oder Bild von Explorer Fernreisen in der eigenen Werbeschaltung des Publishers für seine Website oder für Websites Dritter oder für Produkte oder Services des Publishers oder Dritter ist dem Publisher untersagt.
c. Mit der Einbindung der entsprechenden Werbemittel auf der Website verpflichtet sich der Publisher zur Einhaltung dieser Teilnahmebedingungen sowie ggf. besonderer Vorgaben für die Einbindung des jeweiligen Werbemittels und garantiert, dass seine Website und die Werbetätigkeiten insgesamt (i) keine Rechte Dritter (insbesondere Urheber-, Marken-, Persönlichkeits- oder vergleichbare Rechte) verletzen und/oder (ii) nicht gegen sonstige gesetzliche, insbesondere wettbewerbs- und datenschutzrechtliche Bestimmungen verstoßen und nicht staatsgefährdender, rassistischer, Gewalt verherrlichender, pornographischer oder jugendgefährdender Natur sind oder nicht öffentlich zugänglich gemacht werden dürfen.
d. Der Publisher darf zur Bewerbung grundsätzlich nur Werbemittel verwenden, welche zum Partnerprogramm zugelassen sind. Explorer Fernreisen ist jederzeit berechtigt, Werbemittel auszutauschen und durch neue zu ersetzen. Der Publisher verpflichtet sich zur unverzüglichen Umsetzung.
e. Der Publisher darf nicht den Eindruck erwecken als könnte er Explorer Fernreisen im Rechtsverkehr vertreten bzw. Erklärungen gegenüber Dritten für Explorer Fernreisen abgeben und/oder entgegennehmen. Der Publisher ist nicht berechtigt, Angebote im Namen von Explorer Fernreisen zur erstellen oder anzunehmen. Er ist an der Abwicklung der Verträge zwischen Explorer Fernreisen und dem Endkunden nicht beteiligt.
f. Explorer Fernreisen kann jederzeit nach billigem Ermessen vom Publisher verlangen, dass dieser die Werbemittel unverzüglich und vollständig von Werbeflächen entfernt.
2.2. Ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Explorer Fernreisen darf der Publisher nicht mit Explorer Fernreisen als Referenz werben.
3. Werberichtlinien für besondere Marketingmaßnahmen
3.1 SEA
a. Der Publisher darf die Marken Explorer Fernreisen bzw. die Domain explorer.de nicht als Keyword, im Anzeigentext oder als Bestandteil der Display-URL verwenden. Dies gilt ebenso für sämtliche Falschschreibweisen sowie Vertipper. Eine Kombination der Marken Explorer Fernreisen mit weiteren Keywords wie Gutschein, Coupon, etc. ist ebenfalls nicht zugelassen.
b. Eine direkte Verlinkung auf die Website explorer.de ist nicht gestattet. In jedem Fall muss eine für den Besucher sichtbare eigene Landingpage des Publishers genutzt werden.
c. Um Irritationen vorzubeugen, müssen die o.g. Marken-Keywords kontoweit generell auf „negative phrase“ gesetzt werden.
3.2 SEO-Maßnahmen
Der Publisher darf keine expliziten Maßnahmen durchführen, welche dazu dienen, in den organischen Suchergebnissen zu den Marken Explorer Fernreisen (inkl. Schreibvarianten sowie Fehlschreibweisen) höher gerankt zu werden, als die Explorer Fernreisen Website. Dies gilt gleichfalls für Suchen in Kombination mit Explorer Fernreisen
3.3 E-Mail
a. E-Mail Marketing ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch Explorer Fernreisen gestattet. Explorer Fernreisen kann die Zustimmung ohne Begründung versagen, ein Anspruch auf Zustimmung besteht nicht.
b. Für das Explorer Fernreisen Partnerprogramm genutzte E-Mail Verteiler müssen unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben, insbesondere aller maßgeblichen wettbewerbs- und datenschutzrechtlichen Vorschriften und verbraucherrechtlichen Informationspflichten, der aktuellen Rechtsprechung und per Double Opt In (DOI) generiert worden sein. Zudem müssen die Empfänger dem Versand von Werbung an deren E-Mail Adresse ausdrücklich zugestimmt und nicht widersprochen haben. Der Publisher muss sicherstellen, dass er als Absender und Verantwortlicher der E-Mail eindeutig erkennbar ist.
c. Bindet der Publisher ein Explorer Fernreisen Werbemittel in eine E-Mail ein, muss er das Werbemittel in Abgrenzung zum redaktionellen Inhalt als „Werbung“ oder „Anzeige“ kenntlich machen. Der Publisher gewährleistet, dass beim Empfänger nicht der Eindruck entstehen kann, Absender oder Auftraggeber der E-Mail sei Explorer Fernreisen .
3.4 Gutscheine
a. Die Bewerbung von Explorer Fernreisen auf Websites mit einem klaren Fokus auf Coupon-und Gutschein-Vermittlungen ist nicht gestattet.
b. Es dürfen keine Gutscheine bzw. Gutscheincodes beworben werden, welche nicht im Partnerprogramm von Explorer Fernreisen angeboten werden.
c. Sofern Explorer Fernreisen im Partnerprogramm Gutscheine bzw. Gutscheincodes anbietet und der Partner diese bewirbt, muss er sämtliche von Explorer Fernreisen vorgegebene Konditionen (Laufzeit, Einschränkungen etc.) des Gutscheins kommunizieren und sicherstellen, dass die diesem Gutschein zugeordnete Werbemittel-ID/Verlinkung korrekt verwendet wird.
d. Für die Bewerbung von Gutscheinseiten per SEA gelten die Bestimmungen unter Punkt 3.1 e. Die Bewerbung von Gutscheinen per iframe ist nicht zulässig. Das Setzen eines Cookies darf nur durch Klick des Users auf ein Werbemittel auf der Seite des Publishers erfolgen, welches nach dem Klick direkt auf die Seite von Explorer Fernreisen weiterleitet.
f. Sofern exklusive Gutscheine an einzelne Publisher vergeben werden, dürfen diese nur auf den von Explorer Fernreisen freigegebenen Seiten verwendet werden. Die Verwendung eines exklusiven Gutscheins eines Publishers durch einen Dritten hat den Ausschluss aus dem Partnerprogramm sowie die Stornierung der Sales/Leads im Zusammenhang mit dieser Werbemaßnahme zur Folge.
3.5 Cashback- u. Bonussysteme
a. Die Bewerbung von Explorer Fernreisen auf Cashback-u. Bonusportalen ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch Explorer Fernreisen gestattet. Explorer Fernreisen kann die Zustimmung ohne Begründung versagen, ein Anspruch auf Zustimmung besteht nicht.
b. Die Teilnahme ist ausschließlich unter der Voraussetzung möglich, dass es sich um eine Weiterempfehlungsprovision handelt. Weiterempfehlungsprovision bedeutet, dass der User die Vergütung auf die Buchung eines Freundes erhält, der über den entsprechenden Link geworben wurde. Die Bewerbung von regulärem Cashback ist nicht zugelassen.
c. Aus der Bewerbung muss klar ersichtlich sein, dass es sich NICHT um Cashback handelt, auch das Wort „Cashback“ darf keinesfalls im Zusammenhang mit der Bewerbung von Explorer Fernreisen verwendet werden.
3.6 Meta-Netzwerke
a. Die Bewerbung von Explorer Fernreisen in Meta-Netzwerken ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch Explorer Fernreisen gestattet. Explorer Fernreisen kann die Zustimmung ohne Begründung versagen, ein Anspruch auf Zustimmung besteht nicht.
b. Der Publisher trägt die Verantwortung dafür, diese `Teilnahmebedingungen Explorer Fernreisen gegenüber seinen Sub-Publishern zu kommunizieren und deren Einhaltung durchzusetzen und zu überwachen. Der Publisher haftet für das Verhalten seiner Sub-Publisher und stellt Explorer Fernreisen von allen daraus resultierenden Ansprüchen frei.
c. Der Publisher muss die Übergabe des Referrers/Ursprungslinks des jeweiligen Sub-Publishers gewährleisten, so dass jederzeit die Herkunft des Traffics nachvollzogen werden kann.
3.7 Retargeting / Remarketing
a. Die Bewerbung von Explorer Fernreisen durch Retargeting / Remarketing im Rahmen des Partnerprogrammes ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch Explorer Fernreisen gestattet. Explorer Fernreisen kann die Zustimmung ohne Begründung versagen, ein Anspruch auf Zustimmung besteht nicht.
b. Der Publisher trägt die Verantwortung dafür, diese `Teilnahmebedingungen Explorer Fernreisen Partnerprogramm` gegenüber seinen Partnern zu kommunizieren und deren Einhaltung durchzusetzen und zu überwachen. Der Publisher haftet für das Verhalten seiner Partner und stellt Explorer Fernreisen von allen daraus resultierenden Ansprüchen frei.
c. Der Publisher muss die Übergabe des Referrers/Ursprungslinks des jeweiligen Sub-Publishers gewährleisten, so dass jederzeit die Herkunft des Traffics nachvollzogen werden kann.
d. Der Einsatz eines Frequency Cappings muss gewährleistet sein, so dass die Steuerung entsprechend möglich ist. Das Frequency Capping darf nicht mehr als zehn Einblendungen am Tag und nicht mehr als 20 Mal insgesamt betragen.
4. Nutzungsrechte
4.1 Die im Rahmen der Teilnahme am Explorer Fernreisen Partnerprogramm erlangten Informationen und Daten dürfen nur im Zusammenhang mit der Nutzung des Explorer Fernreisen Partnerprogramms verwendet werden.
4.2 Die zur Verfügung gestellten Werbemittel und deren Quelltexte dürfen nicht ohne vorherige Zustimmung von Explorer Fernreisen optisch, inhaltlich oder technisch verändert oder anderweitig bearbeitet werden.
4.3 Explorer Fernreisen räumt dem Publisher das jederzeit widerrufliche, nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht ein, die im Rahmen des Explorer Fernreisen Partnerprogramms zur Verfügung gestellten Werbemittel sowie die darin enthaltenen Daten unter Beachtung der allgemeinen Gesetze ausschließlich im Rahmen der Teilnahme am Explorer Fernreisen Partnerprogramm zu nutzen. Mit Beendigung der Teilnahme am Explorer Fernreisen Partnerprogramm, ungeachtet des Grundes, erlöschen die vorgenannten Nutzungsrechte.
4.4 Weitere Nutzungsrechte werden dem Publisher nicht eingeräumt. Der Publisher ist insbesondere nicht berechtigt, die ihm zur Verfügung gestellten Werbemittel sowie die darin enthaltenen Daten ganz oder teilweise an Dritte weiterzuleiten oder Dritten den Zugang hierzu zu ermöglichen, zu ändern oder sonst wie zu bearbeiten, in andere Werkformen zu übertragen oder zur Erstellung einer eigenen Datenbank und/oder eines Informationsdienstes zu nutzen.
5. Haftung
5.1 Verstößt der Publisher gegen die Teilnahmebedingungen und/oder andere Gesetze bzw. Verordnungen und wird Explorer Fernreisen aufgrund dessen von einem Dritten rechtlich in Anspruch genommen, ist Explorer Fernreisen berechtigt, vom Publisher die Zahlung sämtlicher Kosten und Aufwände (einschließlich der Kosten der Rechtsverteidigung) zu verlangen, die Explorer Fernreisen aufgrund des Verstoßes entstehen. Hierzu zählen insbesondere Schadens- oder Aufwendungsersatzzahlungen an Dritte zur Abwehr von Ansprüchen Dritter und sonstige Schäden. Unbeschadet gesetzlicher Unterlassungs-, Schadensersatz- und sonstiger Ansprüche steht Explorer Fernreisen für jeden Fall der Zuwiderhandlung des Publishers gegen das Wettbewerbs-, Urheber-, Namens- oder Markenrecht eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.000 EUR von diesem zu.
5.2 Explorer Fernreisen ist für den Inhalt von Websites Dritter, für Schäden oder sonstige Störungen, die auf der Fehlerhaftigkeit oder Inkompatibilität von Software oder Hardware der Teilnehmer beruhen, sowie für Schäden, die auf Grund der mangelnden Verfügbarkeit oder der Funktionsweise des Internets entstanden sind, nicht verantwortlich.
5.3 Im Übrigen haftet Explorer Fernreisen gleich aus welchem Rechtsgrunde nur
a. bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit eines gesetzlichen Vertreters eines leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen,
b. dem Grunde nach bei jeder schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (wobei der Begriff der wesentlichen Vertragspflicht abstrakt eine solche Pflicht bezeichnet, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die jeweils andere Partei regelmäßig vertrauen darf), bei Verzug und Unmöglichkeit.
5.4 Die Haftung nach Ziff. 5.3 ist bei Vermögens- und Sachschäden auf die Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens begrenzt.
5.5 Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht in den Fällen zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Übernahme einer Garantie sowie bei schuldhaften Verletzungen des Lebens, des Körpers und der Gesundheit.
6. Änderung der Teilnahmebedingungen
Explorer Fernreisen behält sich das Recht vor, diese Teilnahmebedingungen jederzeit ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, sofern dies dem billigen Ermessen von Explorer Fernreisen entspricht und es für den Publisher zumutbar ist. Änderungen oder Ergänzungen dieser Bedingungen werden durch Benachrichtigung mindestens in Textform bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Publisher nicht innerhalb von zwei Wochen 8 mindestens in Textform Widerspruch einlegt. Auf diese Folge wird bei Bekanntgabe besonders hingewiesen. Widerspricht der Publisher der Änderung, so kann seine Teilnahme am Partnerprogramm seitens Explorer Fernreisen durch ordentliche Kündigung gemäß Ziffer 1.5 beendet werden.
7. Schlussbestimmungen
7.1 Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag können nur mit der Zustimmung von Explorer Fernreisen übertragen werden.
7.2 Die Teilnahme am Partnerprogramm von Explorer Fernreisen ermächtigt den Publisher nicht, für Explorer Fernreisen rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben oder Explorer Fernreisen in sonstiger Weise zu verpflichten oder zu vertreten.
7.3 Auf diese Teilnahmebedingungen und die Beziehung mit dem Publisher findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) Anwendung.
7.4 Als Gerichtsstand gilt Frankfurt als vereinbart, sofern der Publisher Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs (HGB) ist, keinen festen Wohnsitz in Deutschland hat, den festen Wohnsitz nach Wirksamwerden dieser AGB ins Ausland verlegt hat oder wenn der Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
7.5 Soweit einzelne Klauseln dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein sollten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine Bestimmung ersetzt, die üblicherweise dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.
Diese Teilnahmebedingungen gelten für das Partnerprogramm von Explorer Fernreisen
Est-Digital GmbH
Hüttenstr. 17
40215 Düsseldorf
Handelsregister: HRB 99211 Amtsgericht Düsseldorf
Umsatzsteuer-ID: DE 287307728
Geschäftsführung: Heike Niederberghaus, Yannic Pluymackers
Wir freuen uns auf eine erfolgreiche Zusammenarbeit! Ihr Explorer Fernreisen Affiliate Team