Einschränkungen:
Neben den allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Teilnahme am Partnernetzwerk gelten die folgenden Bedingungen für unser Partnerprogramm:
1. Werbeeinschränkungen
- Partner dürfen nur auf der registrierten Website Werbung machen. Die folgenden Inhalte oder damit verbundenen Partneranwendungen sind verboten:
• Bannerlisten oder Websites mit Clickbait/Forced Clicks (z. B. SMS-Versand, Forced Clicks, Pay-Action-Seiten)
• Sammlung von bezahlten Links
• Webseiten mit gewalttätigen, diskriminierenden, pornografischen, kindergefährdenden oder illegalen Inhalten
• Webseiten, die Dialer-Programme und/oder Spyware enthalten oder diese auf Internetnutzer installieren
• Inhalte, die gegen die öffentliche Moral, geltendes Recht oder die Rechte Dritter verstoßen; insbesondere aggressive Vergleichswerbung, die anderen Werbetreibenden Probleme bereiten könnte, sowie unbegründete aggressive Wettbewerbsbehauptungen.
2. Kontaktanforderungen
Alle Partner müssen in angemessener Zeit Kontakt halten und eine gültige E-Mail-Adresse zur Verfügung stellen. Alle Partner stimmen zu, mindestens einmal im Monat mit Hepha zu konsultieren, um die Beziehung und die Leistungen zu verbessern.
3. Markendarstellung
Partner stimmen zu, die Marke HEPHA in der gleichen Weise wie ihre eigene Marke darzustellen und in ihrem Marketing aktuelle Bilder, Werbetexte und Angebote mit angemessener Sorgfalt zu verwenden.
4. Suchmaschinenwerbung
Ohne schriftliche Genehmigung darf kein Partner Markenbegriffe für bezahlte Suchaktivitäten verwenden.
5.Preisvergleichsdienste
Ohne schriftliche Genehmigung darf kein Partner Markenbegriffe für CSS-Aktivitäten verwenden.
6. Display-Werbung
Ohne schriftliche Genehmigung darf kein Partner Markenbegriffe für Display-Werbung verwenden.
7. Soziale Medien
Ohne schriftliche Genehmigung darf kein Partner Markenbegriffe für Aktivitäten in sozialen Medien verwenden.
8. Gutscheincodes, Verkäufe und Angebote
Partner dürfen nur die von den Account Managern übermittelten Gutscheincodes, Verkäufe und Angebote bewerben.
9. Cashback
Ohne schriftliche Genehmigung darf kein Partner Markenbegriffe für Cashback-Aktivitäten verwenden.
10. Compliance
Wenn die Marke in einem regulierten Sektor tätig ist, stimmen die Partner zu, die relevanten Vorschriften einzuhalten und angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass ihre Marketingaktivitäten konform sind.
11. Zahlungsverweigerung
Wenn die Marke der Meinung ist, dass ein Verstoß gegen die Bedingungen schwerwiegend genug ist und eine unabhängige dritte Partei (z. B. ein Vertreter des Partnernetzwerks) konsultiert hat, kann die Marke die Zahlung der Provisionen an den Partner für Transaktionen, die mit dem Verstoß in Zusammenhang stehen, verweigern.
12. Verifizierung und Zahlung von Provisionen
Die Provisionen werden auf Basis von echten Transaktionen und Leads gezahlt. HEPHA wird die Echtheit der Transaktionen und Leads überprüfen.
Wir ermutigen und erwarten von allen Partnern, die oben genannten Bedingungen zu lesen und einzuhalten. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an info@hepha.com.