Ergänzende Geschäftsbedingungen für Partnerprogramme
(Affiliate Marketing)
(nachfolgend „Advertiser“)
Zusätzlich zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Publisher des Affiliate-Netzwerkes gelten die im Folgenden ergänzenden Geschäftsbedingungen für Partnerprogramme des Advertisers („AGB Affiliate“). Mit seiner Teilnahme am Partnerprogramm des Advertisers akzeptiert der Publisher diese AGB Affiliate.
§ 1 Zulassungsbeschränkungen
(1) Eine Teilnahme des Publishers am Partnerprogramm des Advertisers setzt die Volljährigkeit und die volle Geschäftsfähigkeit des Publishers voraus.
(2) Zugelassen zum Partnerprogramm des Advertisers sind nur Partner-Webseiten, die keine der folgenden Ausschlussgründe aufweisen:
- Websites, die gegen strafrechtliche Vorschriften verstoßen, insbesondere gegen §§ 184 ff. StGB (Verbreitung pornografischer Schriften), §§ 86 f. StGB (Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen), § 111 StGB (Öffentliche Aufforderung zu Straftaten), § 126 StGB (Androhung von Straftaten), § 130 StGB (Volksverhetzung), § 130a (Anleitung zu Straftaten) oder § 131 StGB (Gewaltdarstellung).
- Website mit Inhalten, die gegen die guten Sitten und geltende Gesetze oder die Rechte Dritter verstoßen.
- Websites, die "under construction" oder nicht erreichbar sind bzw. überdurchschnittlich lange Ladezeiten aufweisen.
- Websites, die eine Website oder Seiten innerhalb von Websites so gestalten, dass eine Verwechslungsgefahr mit der Website des Advertisers besteht (Einbindung via i-frame).
- Websites mit Klick-Aufforderung oder Klick-Zwang. Automatisierte und irreführende Weiterleitungen zur Webseite des Advertisers sind nicht erlaubt.
- Websites, die auf ihrer Seite Online Lotterien mit und ohne Geldeinsatz betreiben (z.B. Casinos, Online-Spiele, etc.).
- Der Einsatz von Postview Tracking bzw. das Buchen von Postview Kampagnen auf anderen Seiten ist nur nach vorheriger Anfrage und schriftlicher Erlaubnis durch den Advertiser gestattet.
- Websites, die nicht über ein vollständiges Impressum verfügen, deren Inhalte nicht in deutscher Sprache abgefasst sind oder nicht über eine ansprechende Webseitengestaltung verfügen.
Der Advertiser behält sich vor, die Seiten vor Vertragsschluss mit dem Publisher, aber auch jederzeit während der Vertragsbeziehung hinsichtlich der o.g. Kriterien zu überprüfen und den Vertragsschluss abzulehnen bzw. den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn die Website des Publishers nicht den o.g. Kriterien entspricht.
§ 2 Nutzungsrechte
(1) Der Publisher erhält ein nicht-exklusives, nicht-übertragbares und jederzeit widerrufliches Recht, auf die Website des Advertisers über vereinbarungsgemäße Links zuzugreifen. Ausschließlich in Verbindung mit solchen Links hat der Publisher das Recht, das Logo des Advertisers und andere bereitgestellte Materialien zum Zwecke der Werbung für die Website des Advertisers zu verwenden. Dieses Recht gilt nur zum Zwecke der Herstellung von Links zwischen der Website des Publishers und der Website des Advertisers, die ihren Endkunden den Erwerb von Produkten ermöglichen, die vom Advertiser vertrieben werden.
(2) Sämtliche im Rahmen des Affiliate-Programms eingesetzte Werbemittel sind urheberrechtlich geschützt. Die Nutzung ist nur für den Einsatz im Rahmen des Partnerprogramms gestattet. Änderungen an Texten oder Bildern oder eigene Werbeaussagen sind nicht zulässig. Manipulationen an Werbemitteln oder deren nicht korrekter Einsatz führen zum Ausschluss des Partners aus dem Partnerprogramm. Daneben behält sich der Programmbetreiber rechtliche Schritte vor. Die zur Auswahl stehenden Werbemittel des Advertisers dürfen nicht kopiert, sondern nur in Form des angegebenen Codes auf der eigenen Website eingebunden werden. Es darf kein eigener Tracking-Link hinterlegt werden. Die Werbemittel sind nur für die Nutzung auf den Online-Portalen zugelassen, die durch das Affiliate Management des Advertisers bestätigt wurden. Offline-Maßnahmen mit den zur Verfügung gestellten Werbemitteln sind nicht erlaubt. Offline-Aktionen und/oder Maßnahmen, die über das klassische Affiliate Marketing hinausgehen, bedürfen der vorherigen schriftlichen Genehmigung durch den Advertiser.
(3) Die Rechte nach § 2 (1) erlöschen mit dem Wirksamwerden einer Kündigung dieser Vereinbarung
2. SEA (Suchmaschinen-Advertising)
In Suchmaschinen oder ähnlichen Diensten (z. B. Google, Yahoo) ist die Buchung des Markennamens des Advertisers als Keyword bei SEA untersagt. Es dürfen weder die Marke des Advertisers noch verwandte oder fehlerhafte Schreibweisen oder Begriffe, die auf die Marke des Advertisers zurückzuführen sind, als Keyword verwendet werden. Eine Zuwiderhandlung wird mit Stornierung der generierten Provisionen und sofortigem Ausschluss aus dem Partnerprogramm des Advertisers geahndet. Daneben behält sich der Programmbetreiber rechtliche Schritte vor.
Werben für den Advertiser
4. Produktinformationen
Zur Bewerbung der Produkte/Dienstleistungen des Advertisers steht dem Partner ein Produktdatenfeed zur Verfügung, der über das Netzwerk bereitgestellt wird.
5. E-Mail-Marketing
Sofern der Partner E-Mail-Werbung einsetzt, gilt ergänzend Folgendes:
Der Partner darf die Absender-Adresse und die inhaltliche Gestaltung seiner E-Mails nicht so einrichten, dass für den Empfänger der Eindruck entsteht, der Advertiser sei Absender der E-Mail. Bei dem Versand von Newslettern und/oder E-Mail-Werbung ist zudem die ausdrückliche Zustimmung des Advertisers einzuholen. Hierzu wird dem Publisher in Absprache mit dem Advertiser ein Newsletter-Template über das Partnernetzwerk zur Verfügung gestellt.
Folgende Voraussetzungen müssen vor dem Versand von Newslettern gegeben sein:
- Newsletter (sowohl das Template als auch eigens erstellte Newsletter) dürfen nur nach schriftlicher Freigabe des Affiliate Managements des Advertisers versendet werden. Der unaufgeforderte Versand von E-Mails mit Werbeinhalten (Spam-Mails) ist untersagt.
- Vor der Versendung von E-Mails ist daher das Einverständnis aller jeweiligen Empfänger durch ein Double-Opt-In-Verfahren einzuholen und auf Anforderung des Advertisers schriftlich nachzuweisen.
- Die Versendung von E-Mails mit Werbung für das Partnerprogramm des Advertisers ist dem Publisher nur unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben (insbes. § 7 Abs. 1-3 UWG) und der aktuellen Rechtsprechung (z.B. Urteil des BGH vom 11.3. 2004, Az. I ZR81/01) gestattet.
6. Endkundenangebote des Advertisers
Über die Gutscheintools der Netzwerke werden je nach Verfügbarkeit Informationen über spezielle Endkundenangebote zur Verfügung gestellt, die auf eigenen Portalen kommuniziert werden können. Die angegebenen Angebotsbeschreibungen können wie dargestellt verwendet werden. In jedem Fall müssen die Aktionsdetails korrekt und vollständig und inkl. der notwendigen Einschränkungen aus rechtlichen Gründen angegeben werden.
7. Testbestellungen
Bitte führen Sie keine Testbestellungen auf der Webseite des Advertisers durch. Sollten Sie Fragen bzgl. des Trackings haben, wenden Sie sich bitte an das Affiliate Management des Advertisers.
8. Änderungen der Teilnahmebedingungen
Der Advertiser behält sich das Recht vor, diese Teilnahmebedingungen jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Der Advertiser wird die Partner zwei Wochen vor der Änderung der Teilnahmebedingungen per Newsletter über das Netzwerk darauf hinweisen und ihm die Möglichkeit geben, die geänderte Fassung einzusehen. Der Partner ist sodann berechtigt, den Änderungen zu widersprechen. Widerspricht der Partner der Geltung der neuen Teilnahmebedingungen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang der E-Mail, gelten die geänderten Teilnahmebedingungen als angenommen. Sofern eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken. Bei Verstößen von zugelassenen Publishern gegen die allgemeinen Geschäftsbedingungen entfällt der Provisionsanspruch auf bereits vermittelte Bestellungen. Zudem behält sich der Advertiser sich den sofortigen Ausschluss des Publishers aus dem Partnerprogramm des Advertisers und weitere rechtliche Schritte vor, gegebenenfalls auch die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen.
Für Rückfragen steht Ihnen das Affiliate Management des Advertisers zur Verfügung.
(Kontaktdaten sind der Programmbeschreibung des Partnernetzwerks zu entnehmen).