Zusätzliche Teilnahmebedingungen für das PLATINUM DE Partnerprogramm
Grundsätzlich gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen für Publisher, die fester Bestandteil des Vertrags zwischen der AWIN AG, Eichhornstraße 3, 10785 Berlin und dem Publisher sind. Zusätzlich zu diesen ABG gelten nachfolgende Teilnahmebedingungen für das PLATINUM Affiliate-Programm der PLATINUM GmbH & Co. KG, Am Ockenheimer Graben 23, 55411 Bingen.
1. Besondere Teilnahmebedingungen für Publisher
1.1 Der Publisher muss seinen Wohn- bzw. Geschäftssitz in Deutschland, Österreich oder der Schweiz haben.
1.2 Am PLATINUM Affiliate-Programm können nur Publisher teilnehmen, die entweder Blogger, Futtertester, Produktvergleicher, Content-Partner oder Influencer sind. Sie müssen volljährig und voll geschäftsfähig sein.
2. Pflichten des Publishers
2.1 Der Publisher gewährleistet, dass seine Werbetätigkeiten nicht gegen gesetzliche Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland verstoßen.
2.2 Dem Publisher ist Beratung zu den Produkten von PLATINUM grundsätzlich untersagt.
2.3 Untersagt ist dem Publisher Werbung/Vermarktung:
a) per E-Mail, soweit keine rechtsgültige Einwilligung des Empfängers vorliegt;
b) per SMS/WhatsApp/Telefon/Telefax o. Ä.;
c) über Gutschein-, Bonus-, Rückvergütungs-, virtuelle Währungs-, Incentivierungs- oder Provisionssharingmodelle;
d) über ein eigenes Partnerprogramm oder Sub-Publisher;
e) über eBay, Amazon oder anderen Verkaufs- und Auktionsplattformen;
f) mittels Postview Tracking sowie Setzen eines Cookies ohne den bewussten Klick eines Nutzers auf ein Werbemittel der PLATINUM GmbH & Co. KG;
g) über Klick-Aufforderung/Klick-Zwang (z. B. Paid-for-Action-Seiten);
h) auf Download- oder Streaming-Portalen, die gegen das Urheberrecht verstoßen, oder auf Webseiten, die zu diesen Portalen verlinken;
i) über Software (z. B. Adware, Toolbars, Browser-Plug-ins), die User ohne ihr Zutun auf den Onlineshop von PLATINUM leitet.
2.4 Zudem ist dem Publisher Folgendes untersagt:
a) Einsatz von Tracking-Technologie, die anders als bei herkömmlichen Cookies vom Nutzer nicht beeinflusst werden kann (z. B. Canvas Fingerprinting)
b) Sog. Haustürgeschäft im Sinne des § 312 BGB
2.5 Bindet der Publisher Werbung auf Webseiten ein, gelten folgende Ergänzungen:
a) Dem Publisher ist die Reservierung/Nutzung von Domains mit Namens- und/oder Zeichenfolgen untersagt, die von der PLATINUM GmbH & Co. KG geschützte Marken und/oder Produktbezeichnungen enthalten, inklusive möglicher fehlerhafter Schreibweisen und Namenskombinationen.
b) Die Publisher-Website muss über ein dem Telemediengesetz entsprechendes vollständiges Impressum verfügen. Dieses beinhaltet den Vor- und Zunamen des Seitenbetreibers, die vollständige Adresse, aktive E-Mail-Adresse und/oder Telefonnummer. Postfachadressen allein reichen nicht aus.
c) Die Publisher-Website muss aktuell sein, relevanten Inhalt enthalten und frei von Viren, Adware, Dialer, Spyware, Trojanischen Pferden oder ähnlichen Programmen sein.
d) Die Publisher-Website darf nicht mit Aussagen wie „Bestellen auf Rechnung trotz negativer Schufa“, „ohne Bonitätsprüfung“ o. Ä. werben.
e) Die Publisher-Website darf nicht so gestaltet sein, dass die Gefahr einer Verwechslung mit einer Webseite der PLATINUM GmbH & Co. KG besteht.
f) Der Publisher verwendet allein die von der PLATINUM GmbH & Co. KG zur Verfügung gestellten Werbemittel, wozu grafische Werbemittel, Text-Werbemittel (Ausnahme nach Freigabe), Links usw. gehören. Es ist dem Publisher grundsätzlich untersagt, selbstständig PLATINUM Werbung/Werbemittel zu erstellen oder bereitgestellte Werbemittel zu verändern. Veränderungen von grafischen Werbemitteln, Text-Werbemittel usw. bedürfen der schriftlichen Freigabe durch die PLATINUM GmbH & Co. KG.
g) Der Publisher darf die Werbemittel der PLATINUM GmbH & Co. KG nur auf Webseiten/Werbeflächen verwenden, die die PLATINUM GmbH & Co. KG schriftlich freigegeben hat.
h) Der Publisher ist dazu verpflichtet, alle Links, die zum Onlineshop von PLATINUM führen, für den Nutzer als solche klar erkennbar zu machen.
i) Es ist unzulässig, dass das Öffnen des Onlineshops von PLATINUM in Pop-up, iFrame und dergleichen erfolgt.
2.6 Nutzt der Publisher SEA für seine eigene Webseite, gelten folgende Ergänzungen:
a) Dem Publisher ist untersagt, Keywords unter Verwendung von Zeichenfolgen zu schalten, die von der PLATINUM GmbH & Co. KG geschützte Marken und/oder Produktbezeichnungen enthalten, inklusive möglicher fehlerhafter Schreibweisen und Namenskombinationen.
b) Die Textanzeigen dürfen keine Produktbezeichnungen und/oder Marken der PLATINUM GmbH & Co. KG enthalten. Das beinhaltet auch mögliche fehlerhafte Schreibweisen.
c) Die Anzeige-URL darf keine Zeichenfolgen enthalten, die von der PLATINUM GmbH & Co. KG geschützte Marken und/oder Produktbezeichnungen enthalten, inklusive möglicher fehlerhafter Schreibweisen und Namenskombinationen.
2.7 Nutzt der Publisher E-Mail-Werbung, gelten folgende Ergänzungen:
a) Dem Publisher ist untersagt, die Absenderadresse und die inhaltliche Gestaltung seiner E-Mails so einzurichten, dass dem Empfänger suggeriert wird, der Absender der E-Mail sei die PLATINUM GmbH & Co. KG.
b) Es darf nur E-Mail-Werbung versendet werden, deren Inhalt (Grafik und Text) von der PLATINUM GmbH & Co. KG schriftlich freigegeben wurde.
2.8 Eine Listung auf Google Shopping ist dem Publisher nicht gestattet.
2.9 Der Publisher ist nicht berechtigt, rechtsverbindliche Erklärungen für die PLATINUM GmbH & Co. KG gegenüber Dritten abzugeben oder nur den Anschein zu erwecken, dazu berechtigt zu sein.
2.10 Der Publisher darf keine vergütungspflichtigen Geschäfte unter Angabe falscher Tatsachen oder durch sonstige Täuschung generieren.
3. Ausschluss
Der Publisher kann jederzeit und ohne Angaben von Gründen aus dem PLATINUM Affiliate-Programm ausgeschlossen bzw. gekündigt werden.
4. Verschiedenes
4.1 Mit der Teilnahme am PLATINUM Affiliate-Programm stimmt der Publisher den oben genannten zusätzlichen Teilnahmebedingungen zu.
4.2 Wir zahlen keine Provision für Bestandskunden-Sales.
4.3 Es bestehen keine Nebenabreden.
4.4 Als Gerichtsstand wird Frankfurt am Main vereinbart.
4.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise nicht wirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen der Vereinbarung nicht berührt.
Stand: August 2022