Einschränkungen
(1) Der Partner wird die Begriffe "Briloner" oder “Brilo” nicht - auch nicht in Verbindung mit anderen Worten - bei Internet-Suchmaschinen (z.B. Google, Yahoo, Bing usw.) buchen, und zwar weder als Ergebnis-Link oder vergleichbaren Links, noch als Sonderbuchung außerhalb der bei den Internet-Suchmaschinen angezeigten Ergebnis-Links.
(2) Ferner werden Klickzwang, Paidmail (z. B. Incentivierte Clicks und Gratis-Angebote), passive Werbemittelkontakte (z. B. PopUps, PopUnder, Layer), Ad-Ware und sonstige Systeme, welche in diese Richtung agieren, nicht zugelassen. Die folgenden Werbetätigkeiten bedürfen der vorherigen Zustimmung durch den Betreiber des Programmes: File Sharing, Offline-Vertriebstätigkeiten und Third Party Netzwerke (z. B. Affiliate- und Layer-Netzwerke, Trafficbroker). Der Partner hat bei seiner Bewerbung zum Partnerprogramm auf diese Tätigkeiten hinzuweisen und diese im Vorfeld mit dem Betreiber abzustimmen.
(3) Es dürfen nur Gutscheine beworben werden, die ausdrücklich zur Bewerbung im Kanal Affiliate Marketing freigegeben sind (Affiliate-Gutschein). Diese werden über die üblichen Kommunikationsmedien des Netzwerks mitgeteilt (Newsletter, Gutschein-Feed, etc.). Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an briloner@projecter.de
Nicht freigegeben sind generell Gutscheincodes aus Newsletter-Aktionen und Offline-Maßnahmen (Fremdgutscheine).
Im Falle aktiver Bewerbung von „Fremdgutscheinen“ werden so entstandene Provisionen storniert.