1. Geltungsbereich
Der Publisher ist ein Unternehmen oder eine Privatperson, das/die über das Netzwerk der AWIN AG („Awin“) für die Samsung Electronics Switzerland GmbH („Samsung“) wirbt („Publisher“). Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) und gemäss Ziff. 1.4 der AGB alle weiteren anwendbaren Bedingungen von Awin („Vereinbarung“).
Gemäss Ziff. 4.2 der AGB ist Samsung berechtigt, für den Publisher verbindliche Programmbedingungen zu erlassen („Programmbedingungen“).
Die vorliegenden Programmbedingungen gelten für den Publisher sowie dessen Arbeitnehmer, Freelancer oder sonstige von ihm zur Erfüllung seiner Pflichten unter dieser Vereinbarung herbeigezogene Dritte.
2. Vermarktung
Samsung stellt auf der Plattform von Awin durch den Publisher zu verwendende Marketingmaterialien zur Verfügung („Samsung-Materialien“).
Der Publisher ist nur nach vorgängiger schriftlicher Zustimmung durch Samsung berechtigt, eigenständig zur Bewerbung von Samsung-Produkten erstellte Marketingmaterialien („Publisher-Materialien“) zu verwenden. Er hat entsprechende Materialien Samsung rechtzeitig via affiliate@cheil.com zur Prüfung zu senden.
Der Publisher unterlässt es, sich auf seinen Kanälen auf eine Art und Weise zu verhalten oder zu äussern, die den Ruf von Samsung und ihren Produkten beeinträchtigt oder schädigt; insbesondere, sich auf illegale sowie rassistische, sexistische, gewalt- und drogen-/alkoholverherrlichende oder anderweitig gegen die guten Sitten verstossende Weise zu verhalten oder zu äussern.
Der Publisher ist verpflichtet, nur von Samsung genehmigte Aussagen zu Eigenschaften, Funktionen oder anderen Merkmalen von Samsung-Produkten zu tätigen und die CI/CD einzuhalten. Der Publisher ist verpflichtet, jederzeit die Anweisungen von Samsung einzuhalten und jederzeit auf Anfrage von Samsung von ihm im Rahmen dieser Vereinbarung veröffentlichte Materialien unverzüglich zu löschen und öffentlich unzugänglich zu machen.
3. Nutzungsrechte
Sämtliche immaterialgüterrechtliche Schutzrechte an Samsung-Materialien verbleiben bei Samsung.
Samsung gewährt dem Publisher zur Erfüllung seiner Pflichten gemäss dieser Vereinbarung während einem von Samsung jeweils festgelegten Zeitraum das Recht, Samsung-Materialien ausschliesslich im Rahmen dieser Vereinbarung zu nutzen.
Der Publisher gewährt Samsung das exklusive, unwiderrufliche, weltweite und unentgeltliche Recht, Publisher-Materialien in allen Medien – online und offline – zu bearbeiten und zu veröffentlichen.
4. Konkurrenzverbot
Während der Leistungserbringung gemäss dieser Vereinbarung und ein (1) Monat danach, ist es dem Publisher untersagt, eine Geschäftsbeziehung mit einem Wettbewerber von Samsung einzugehen oder umzusetzen oder dessen Produkte oder Logos auf seinen Kanälen zu verwenden.
5. Offenlegung
Der Publisher ist verpflichtet, bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen unter dieser Vereinbarung, die dadurch begründete geschäftliche Verbindung zu Samsung offenzulegen mit einem der Hashtags #sponsored, #ad, #advertising, #werbung, #anzeige oder auf sonstige von Samsung vorgegebene Weise.
6. Informationspflicht
Der Publisher ist verpflichtet Beschwerden und Fragen zu Samsung-Produkten oder der Marke Samsung, die er von seinen Nutzern erhält, unverzüglich via affiliate@cheil.com an Samsung zu schicken. Er ist nicht berechtigt, auf solche Beschwerden und Fragen ohne die Zustimmung von Samsung zu reagieren.
Der Publisher ist verpflichtet Anfragen von Medien oder anderen Dritten in Bezug auf Samsung und ihre Produkte unverzüglich an Samsung weiterzuleiten. Er ist nicht berechtigt, solche Anfragen ohne Zustimmung von Samsung zu beantworten.
Der Publisher ist verpflichtet, Samsung über alle Vorfälle seitens des Publishers zu informieren, die möglicherweise im Zusammenhang mit den im Rahmen dieser Vereinbarung erbrachten Leistungen relevant sein könnten und/oder Samsung möglicherweise einen Imageschaden zufügen könnten (bspw. Strafanzeigen oder sonstige Beschwerden gegen den Publisher etc.).
7. Compliance
Der Publisher hat alle anwendbaren Gesetze, Regeln und Vorschriften (insbesondere, aber nicht ausschliesslich, das anwendbare Konsumentenschutzgesetz, Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, Anti-Korruptionsbestimmungen) bei der Ausübung seiner Verpflichtungen im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung einzuhalten. Der Publisher ist verantwortlich und haftbar für jegliches Tun, Unterlassen, sowie jeden Verstoss im Rahmen dieser Vereinbarung und der geltenden Gesetze, Regeln und Vorschriften durch seine Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen. Der Publisher hat Samsung schadlos zu halten für jegliche Schäden, die durch eine Verletzung der anwendbaren Gesetze, Regeln oder Vorschriften herbeigeführt werden.
Der Publisher stellt sicher, bei der Erbringung seiner Leistungen keine Rechte Dritter zu verletzen, insbesondere keine Marken-, Urheber- und Persönlichkeitsrechte.
8. Datenschutz
Der Publisher und Awin bearbeiten keine Personendaten im Auftrag von Samsung; dies umfasst – nicht abschliessend – das Sammeln, Speichern, Weitergeben und Löschen von Personendaten. Im Übrigen halten sich der Publisher, Awin und Samsung an die geltende Datenschutzgesetzgebung.
9. Vertraulichkeit
Der Publisher ist verpflichtet, alle kommerziellen und technischen Informationen, die er im Zusammenhang mit dem Zweck dieser Vereinbarung erhalten hat, streng vertraulich zu behandeln; dazu gehören bspw., nicht abschliessend Produktspezifikationen, Werbe- und Verkaufsförderungsaktivitäten, Product Launch Termine etc. („vertrauliche Informationen“).
Der Publisher ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass seine Mitarbeiter und andere von ihm bevollmächtigte Personen das gleiche Mass an Vertraulichkeit wahren wie er selbst. Zu den vertraulichen Informationen gehören nicht Informationen, die:
a) zum Zeitpunkt der Offenlegung ohne Handlung, Versäumnis oder Fahrlässigkeit des Publisher und ohne Verstoss gegen diese Vereinbarung veröffentlicht oder anderweitig der Allgemeinheit zugänglich wird;
b) der Publisher rechtmässig von einer dritten Partei ohne Verpflichtung zur Vertraulichkeit erhalten hat; und/oder
c) nach geltendem Recht oder Gerichtsbeschluss offengelegt werden müssen.
Der Publisher ist nicht berechtigt, Dritten vertrauliche Informationen zur Erfüllung dieser Vereinbarung zur Verfügung zu stellen, ohne diese Dritten zuvor rechtlich zu verpflichten, diese Informationen nicht weiterzugeben. Jeder Verstoss gegen diese Vereinbarung durch einen solchen Dritten wird wie ein vom Publisher selbst verursachter Vertragsbruch behandelt.
Nach Aufforderung von Samsung hat der Publisher alle vertraulichen Informationen entweder unverzüglich zurückzugeben oder zu vernichten; es sei denn es ist gesetzlich anderweitig bestimmt.