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VWFS ist als weltgrößter automobiler Finanzdienstleister THE KEY TO MOBILITY. Profitieren Sie als Publisher durch die Vermarktung unserer leistungsstarken Produkte und moderner, individueller Mobilitätslösungen und sichern Sie sich attraktive Provisionen!

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30 Tage

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Teilnahmebedingungen für das VWFS Automotive DE Partnerprogramm

Mit der Teilnahme am VWFS Automotive DE Partnerprogramm (nachstehend: „Partnerprogramm“) akzeptiert der Publisher neben etwaigen zusätzlichen, programmspezifischen Affiliate-Teilnahmebedingungen diese Teilnahmebedingungen der Volkswagen Financial Services AG (nachstehend: „Programmbetreiber“).

 

  1. Ausschlusskriterien

 

1.1 für die Zusammenarbeit 
Publisher, die mindestens eine der nachfolgenden Tätigkeiten ausüben, sind vom Partnerprogramm ausgeschlossen:

  • SEA Brandhijacking; (die Annahme oder den Erwerb der Online-Identität der VWFS und dazugehöriger Marken) 
  • Cookie-Dropping; 
  • Click Spamming; 
  • Fake IDs / Fake Order; 
  • Spam; 
  • Spyware / Adware / Bannernetzwerke;
  • Veranstaltung von Gewinnspielen, Lotterien, Auslobung von Geld- oder Sachpreisen. 

 

1.2 für Website-Inhalte
Ferner sind Websites,

  • mit strafrechtlich relevanten Inhalten oder mit sexuellen, rassistischen oder diskriminierenden Inhalten;
  • die Hyperlinks enthalten (auf der Website oder auf Seiten innerhalb von Websites) die zu Websites führen, die folgende Inhalte enthalten, assoziieren oder in dem über Links erreichbaren Umfeld der Websites vermuten lassen: Politik, Erotik, Pornographie, Waffen, Gewalt, insbesondere Gewaltverherrlichung oder Drogen;
  • die sich im Aufbau befinden oder nicht erreichbar sind und/oder
  • die über ein ausländisches Impressum verfügen oder kein vollständiges Impressum aufweisen 

vom Partnerprogramm ausgeschlossen.

Der Publisher verpflichtet sich auch zukünftig auf Gewaltdarstellungen, sexuelle oder pornografische Inhalte oder diskriminierende Aussagen oder Darstellungen hinsichtlich Rasse, Geschlecht, Religion, Nationalität, Behinderung, sexueller Neigungen oder Alter zu verzichten. 

 

1.3 Suchmaschinenmarketing 

Die Bewerbung von Produkten der Volkswagen Financial Services durch bezahlte Suchmaschineneinträge (Search Engine Marketing - SEM) seitens der angemeldeten Partner ist nicht gestattet. Die Verwendung der Marken der Volkswagen Financial Services, der in den Marken enthaltenen Begriffe, einschließlich einer Tippfehler-Verwendung, und die Verwendung ähnlich klingender Schreibweisen von Bestandteilen der Marken der Volkswagen Financial Services ist weder als Keyword noch in Anzeigentexten erlaubt. Die der Volkswagen Financial Services vorbehaltenen Begriffe und korrespondieren Falschschreibweisen müssen als sog. Negativeinträge in den SEM-Kampagnen der Partner eingebucht werden. 

 

1.4 E-Mail-Marketing
Die Umsetzung von E-Mail-Marketing ist nur nach vorheriger Absprache und schriftlicher Freigabe der Inhalte erlaubt. 

 

1.5 PostView Tracking
Der Einsatz von Postview Kampagnen oder Postview Trackings ist nur nach vorheriger Anfrage und schriftlicher Erlaubnis gestattet.

 

2. Compliance, Datenschutz

Der Publisher verpflichtet sich zur Einhaltung aller anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften.

 

3. Konditionen & Vergütung

Das Provisionsmodell ist „Sale“ und wird als Fixbetrag vergütet. Wann eine Vergütung als valide gilt, ist der Programmbeschreibung des Partnerprogramms zu entnehmen.
Die Konditionen werden im Rahmen der Programmbeschreibung kommuniziert. Der Programmbetreiber behält sich vor, Partnergruppen unterschiedlich zu vergüten und Konditionen anzupassen. Provisionsänderungen und Aktionen werden im Netzwerk kommuniziert.
Es werden nur valide Anträge vergütet. Eine Bestätigung der Anträge kann bis zu 90 Tage betragen.
Eine Weitergabe der Provisionen an Endkunden in Form von Incentives, Rabatten oder Cashback ist nur nach erfolgter Absprache mit dem Programmbetreiber erlaubt.

 

4. Nutzung der Werbemittel & Tracking-Codes

Die bereitgestellten Werbemittel dürfen nicht im Design oder im Inhalt verändert oder anderweitig bearbeitet werden. Eine Veränderung der aus dem System generierten Werbemittel- und Tracking-Codes ist nicht erlaubt. 
Die überlassenen Werbemittel dürfen nur auf der vom Publisher angegebenen Werbeplattform integriert werden und nicht an Dritte weitergegeben werden.
Der Publisher ist verpflichtet, die Werbemittel im Fall der Kündigung, der Sperrung oder des Ablaufs einer zeitlichen Befristung bzw. in vergleichbaren Fällen unverzüglich von seinen Werbeflächen zu entfernen.
Für die korrekte Einbindung der Werbemittel sowie des Tracking-Codes ist der Publisher verantwortlich. Für die aufgrund fehlerhafter Einbindung entstandenen Nachteile ist der Publisher selbst verantwortlich.
Für den Publisher gilt ein Spam-Verbot hinsichtlich der im Programm bereitgestellten Werbemittel und URL-Codes in E-Mails.
 

5. Programmänderungen

Änderungen dieser Teilnahmebedingungen sind möglich und werden dem Publisher unter Einhaltung einer angemessenen Frist und unter Hinweis auf das ihm zustehende Kündigungsrecht angekündigt. Der Anbieter wird diese Änderungen nur aus triftigen Gründen durchführen, insbesondere aufgrund neuer technischer Entwicklungen, Änderungen der Rechtsprechung oder sonstigen gleichwertigen Gründen. Wird durch die Änderung das vertragliche Gleichgewicht zwischen den Parteien erheblich gestört, so unterbleibt die Änderung, im Übrigen steht dem Publisher ein Kündigungsrecht zu. Die geänderten Teilnahmebedingungen werden dem Publisher per E-Mail und über das Online-System zugänglich gemacht. 

 

6. Einhaltung der Programm- und Teilnahmebedingungen

Bei Nichteinhaltung der Teilnahmebedingungen, insbesondere bei Verstoß gegen die in Ziffer 1 geregelten Pflichten des Publishers, können die generierten Sales storniert und/ oder die Partnerschaft mit sofortiger Wirkung ohne vorherige Fristsetzung durch den Programmbetreiber beendet werden. Die veröffentlichten Anzeigen sind zu sofort offline zu nehmen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche und sonstiger Rechte bleibt vorbehalten.

 

7. Beendigung der Partnerschaft

Die Zusammenarbeit im Rahmen des Partnerprogramms kann jederzeit von beiden Seiten durch Stornierung der Partnerschaft im Netzwerk ohne Angabe von Gründen beendet werden.

 

8. Besondere Anforderungen bei der Bewerbung von Versicherungsprodukten 

Für die Einbindung der in der Programmbeschreibung aufgeführten Versicherungsprodukte verpflichtet der Publisher das Folgende zu beachten: 

Die in Programmbeschreibung aufgeführten Versicherungsprodukte werden durch den Volkswagen VersicherungsService, Zweigniederlassung der Volkswagen Versicherungsdienst GmbH, Gifhorner Str. 57, 38112 Braunschweig, vermittelt und die Versicherungsleistungen von den jeweils in der Programmbeschreibung genannten Versicherungsunternehmern erbracht. Die Volkswagen Financial Services AG tritt lediglich als Programmbetreiber auf.  

Der Publisher stellt sicher, dass sich seine Tätigkeit darauf beschränkt, die Produkte zu bewerben und Möglichkeiten zum Abschluss von Versicherungsverträgen namhaft zu machen. Er wird keine Beratungs- und/oder Empfehlungsleistungen gegenüber dem Kunden zu konkreten Versicherungsprodukten erbringen und stellt sicher, dass seine Tätigkeit keine Versicherungsvermittlung im Sinne des § 34 d GewO darstellt. Zur Klarstellung: Eine nicht zulässige Empfehlungsleistung wäre eine Aussage des Publishers, dass dieses Versicherungsprodukt für den Kunden besonders geeignet ist. Eine bloße Einbindung des Werbemittels oder eine Sonderplatzierung stellen für sich genommen keine unzulässige Empfehlungsleistung dar.

Der Publisher stellt bei der Bewerbung sicher, dass an den Kunden keine unzulässigen Sondervergütungen im Sinne von unmittelbaren oder mittelbaren Zuwendungen gemäß §48b VAG geleistet werden. Zuwendungen im Rahmen der Bewerbung und im Rahmen des Abschlussprozesses eines Vertrages dürfen einen Gesamtbetrag von 15 EUR nicht überschreiten. Dies gilt für alle Formen der Kunden-Incentivierungen: Gewinnspiele, Gutscheine, Cashback, Bonus-Punkte oder sonstige geldwerte Vorteile / Zuwendungen. Der Publisher wird insoweit auch ausdrücklich auf das BaFin-Merkblatt mit Auslegungshinweisen zum Sondervergütungsverbot gemäß § 48 b VAG hingewiesen. 

 

9. Schlussbestimmungen

Es gilt das materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Anwendung des internationalen Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG)
Sofern es sich beim Publisher um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Publisher und dem Programmbetreiber der Sitz des Programmbetreibers.