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Pflanzen-fuer-dich.de ist deutschlands größter Versandhandel für Baumschulware. Jahrelange Erfahrung im Pflanzenversand und ein einmaliges sortentiefes Angebot mit mehr als 15.000 verschiedenen Pflanzen aus eigener Produktion zeichnen uns aus.

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Attributionszeitraum (Cookielaufzeit)

30 Tage

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

§ 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Bestellungen bei der B&L GmbH. Maßgeblich ist die im Zeitpunkt der Bestellung gültige Fassung.
2. Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
Kunden im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
3. Die B&L GmbH widerspricht ausdrücklich Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden, die von den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen, diesen entgegenstehen oder diese ergänzen. Selbst bei Kenntnisnahme von der B & L GmbH von diesen anderweitigen Bedingungen werden diese nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die B&L GmbH stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.

§ 2 Vertragspartner
Betreiber des Onlineshops und Vertragspartner für sämtliche Bestellungen ist:
B&L GmbH
Lindenallee 55
26655/Westerstede; Deutschland

§ 3 Vertragsabschluss
1. Alle Angebote des Onlineshops der B&L GmbH sind freibleibend.
2. Der Kunde kann aus dem Sortiment von der B&L GmbH auswählen und diese über den Button „in den Warenkorb“ in einem so genannten (virtuellen) Warenkorb sammeln. Die Darstellungen des Sortiments im Online-Shop stellen hierbei noch kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags dar. Über den Button „zahlungspflichtig bestellen“ gibt der Kunde einen verbindlichen Antrag zum Kauf der im Warenkorb befindlichen Waren ab. Vor Abschicken der Bestellung kann der Kunde die Daten jederzeit ändern und einsehen. Der Antrag kann jedoch nur abgegeben und übermittelt werden, wenn der Kunde durch Klicken auf den Button „AGB akzeptieren“ diese Vertragsbedingungen akzeptiert und dadurch in seinen Antrag aufgenommen hat.
3. Die B&L GmbH schickt daraufhin dem Kunden eine automatische Empfangsbestätigung per E-Mail zu, in welcher die Bestellung des Kunden nochmals aufgeführt wird und die der Kunde über die Funktion „Drucken“ ausdrucken kann. Die automatische Empfangsbestätigung dokumentiert lediglich, dass die Bestellung des Kunden beim der B&L GmbH eingegangen ist und stellt keine Annahme des Antrags dar. Der Vertrag kommt erst durch die Abgabe der Annahmeerklärung durch die B&L GmbH zustande, die mit einer gesonderten E-Mail (Auftragsbestätigung) versandt wird. In dieser E-Mail oder in einer separaten E-Mail, jedoch spätestens bei Lieferung der Ware, wird der Vertragstext (bestehend aus Bestellung, AGB und Auftragsbestätigung) dem Kunden von der B&L GmbH auf einem dauerhaften Datenträger (E-Mail oder Papierausdruck) zugesandt (Vertragsbestätigung). Der Vertragstext wird unter Wahrung des Datenschutzes gespeichert.
4. Sollten die B&L GmbH auf einen Antrag des Kunden nicht innerhalb von 14 Tagen die Annahme erklärt oder die Lieferung vorgenommen haben, ist der Kunde nicht mehr an seinen Antrag bzw. an seine Bestellung gebunden.

§ 4 Preise, Versandkosten, Speditionslieferung
1. Die ausgezeichneten Preise sind Endpreise inkl. Umsatzsteuer. Es gelten die jeweiligen Preise zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden.
2. Hinzu kommen Versandkosten, die von der Versandart, der Größe und dem Gewicht der von Ihnen bestellten Ware(n) abhängig sind. Über die Einzelheiten können Sie sich hier informieren. Die Versandkosten werden dem Kunden ferner im Bestellformular gesondert ausgewiesen.
3. Wenn der Kunde bei einer Speditionslieferung trotz vorheriger Benachrichtigung per E-Mail, Telefon o.ä nicht anzutreffen ist, werden die zweiten Zustellkosten in voller Höhe von der B&L GmbH weiterberechnet.
§ 5 Zahlungsbedingungen
1. Der Kunde hat, soweit nicht anders angegeben, folgende Bezahlmöglichkeiten:
o Amazon Pay
o PayPal Plus
o PayPal
o Vorkasse
o Kauf auf Rechnung
2. Mit Angabe der Kreditkartennummer in der Bestellung ist die B&L GmbH ermächtigt, den Kaufpreisbetrag von dem in der Bestellung angegebenen Kreditkartenkonto des Kunden einzuziehen.
3. Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungen nach Erhalt der Ware sofort zur Zahlung fällig.
4. Der Kunde kommt mit der Bezahlung einer Rechnung spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung leistet.
§ 6 Shop-Angaben, Sortenechtheit
1. Alle Abbildungen, Farb-, Form- und Größenangaben der Pflanzen auf unseren Prospekten, der Website oder anderen Werbemitteln sind nur als beispielhaft zu verstehen und nur annähernd maßgebend. Die angegebenen Pflanzenmaße sind keine präzisen Größenangaben. Da es sich um ein Naturprodukt handelt, sind Abweichungen generell oder zur derzeit geplanten Größe, grundsätzlich in einer Größenordnung von bis zu 10 % nach oben oder unten möglich. Wir schulden daher Ware von mittlerer Art und Güte.
2. Eine Gewähr für die Sortenechtheit der gelieferten Pflanzen wird nur nach vorheriger Anfrage des Kunden übernommen. Bei Pflanzen, die mit einem „®“ gekennzeichnet sind, handelt es sich um geschützte Sorten.

§ 7 Anwachsgarantie
1. Eine Garantie für das Anwachsen der von der B&L GmbH gelieferten Bäume und Pflanzen wird nur bei einem ausdrücklicher Hinweis der B&L GmbH übernommen. Es wird darauf hingewiesen, dass auch bei Vorliegen einer Anwachsgarantie stets eine sachgemäße Pflege der Pflanze, etwa nach den von der B&L GmbH übergegebenen Pflegehinweisen voraussetzt.
2. Definition der Anwachsgarantie:
Eine Anwachsgarantie bedeutet, dass die B&L GmbH dem Kunden gesunde Pflanzen zusendet, die bei korrekter Handhabung die Möglichkeit haben, gesund anzuwachsen.
3. Eine Anwachsgarantie bei Ballenware (mB) und wurzelnackter Ware (oB) ist ausgeschlossen.

§ 8 Aufrechnungsverbot, Begrenzung des Zurückbehaltungsrechts
1. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, entscheidungsreif, unbestritten oder von der B&L GmbH anerkannt sind.
2. Der Kunde ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 9 Gefahrübergang, Transport, Annahmeverzug, Schadensersatz bei Verzögerung, Lieferfristen und Teillieferungen
1. Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Kunden über.
2. Ist der Kunde Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Ware auf den Verbraucher über. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
3. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug mit der Annahme ist.
4. Falls die B&L GmbH den Transport der Ware zum Kunden oder zu einer von ihm bestimmten Lieferadresse durchführt, hat der Kunde dafür zu sorgen, dass die Anlieferung über frei für LKW befahrbare Straßen erfolgen kann. Die Anlieferung erfolgt nur zur Abladestelle (sog. Bordsteinkante).
5. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist die B&L GmbH berechtigt, den ihr insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, wie z.B. Kosten der Versorgung, Lagerung, wiederholter Transport, ersetzt zu verlangen. Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass dieser Schaden nicht oder wesentlich geringer ausgefallen ist.
6. Liefertermine sind für die B&L GmbH nur bei Bestätigung in Schriftform (E-Mail genügt) bindend.
7. Teillieferungen werden ausdrücklich vorbehalten.

§ 10 Prüf- und Rügepflicht des Kunden nach Erhalt der Ware, Pflegehinweise
1. Für Kunden, die Unternehmern sind, gilt Folgendes:
a)
Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt auf Vollständigkeit, Richtigkeit und etwaige Mängel zu untersuchen und, wenn eine Falschlieferung vorliegt oder sich ein Mangel oder Fehler zeigen, diese der B&L GmbH unverzüglich schriftlich (per E-Mail genügt) anzuzeigen, am besten per E-Mail mit ausführlicher Bilddokumentation an den Kundenservice der B&L GmbH: reklamation@pflanzen-fuer-dich.de. Unterlässt der Kunde eine solche Anzeige, gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, es handelt sich um einen Mangel, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war.

b)
Falls sich später ein solcher Mangel zeigt, so muss der Kunde der B&L GmbH dies unverzüglich nach der Entdeckung schriftlich (per E-Mail genügt) anzeigen, andernfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt.
2. Für Kunden, die Verbraucher sind, gilt Folgendes:
Der Kunde ist verpflichtet, der B&L GmbH offensichtliche Mängel an der gelieferten Ware innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Ware anzuzeigen. Andernfalls ist ein Berufen auf solche offensichtlichen Mängel ausgeschlossen.
3. Zur Erhaltung der Rechte nach Abs. 1 und 2 dieses Paragraphen genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige.
4. Soweit dem Kunden von der B&L GmbH Pflegehinweise übergeben werden, wird dem Kunden empfohlen, diese Hinweise zu beachten.

§ 11 Force Majeure / höhere Gewalt, Lieferpflichten, vorübergehende und dauerhafte Leistungs-/Lieferhindernisse
1. Im Falle von Ereignissen höherer Gewalt bzw. unvorhergesehenen und unverschuldeten Umständen wie z.B. Terrorangriffen, Wetterkatastrophen, Seuchen (inkl. COVID-19), Streik, Krieg oder kriegsähnlichen Ereignissen, verlängert sich die Leistungsfrist für die Dauer des aus dem Ereignis resultierenden Leistungshindernisses. Streiks und Aussperrungen in dem jeweiligen Unternehmen der betroffenen Vertragspartei werden von dieser Klausel nicht erfasst.
2. Die betroffene Vertragspartei wird von ihrer Leistungspflicht frei, wenn durch die oben genannten Umstände (vgl. Abs. 1 dieses Paragraphen)
a) die Leistung unmöglich wird (vgl. § 275 Abs. 1 BGB).
b) die Leistung bzw. Lieferung für die betroffene Partei einen Aufwand erfordert, der unter Beachtung des Inhalts des Schuldverhältnisses und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zu dem Leistungsinteresse der anderen Vertragspartei steht. Bei der Bestimmung der der betroffenen Partei zuzumutenden Anstrengungen ist auch zu berücksichtigen, ob die betroffene Partei das Leistungshindernis zu vertreten hat (vgl. § 275 Abs. 2 BGB).
c) die betroffene Partei die Leistung persönlich zu erbringen hat und diese Leistung der betroffenen Partei unter Abwägung des der Leistung entgegenstehenden Hindernisses mit dem Leistungsinteresse der anderen Vertragspartei nicht zugemutet werden kann (vgl. § 275 Abs. 3 BGB).
3. War die ursprüngliche Leistung an einen Termin oder eine Frist gebunden und hat die andere Vertragspartei im Vertrag den Fortbestand ihres Leistungsinteresses an die Rechtzeitigkeit der Leistung gebunden, so ist die andere Vertragspartei berechtigt, nach dem Verstreichen des Termins oder nach Ablauf der Frist vom Vertrag zurückzutreten.
4. Dauern die unter Abs. 1 dieses Paragraphen genannten Ereignisse ununterbrochen mehr als sechs Wochen an oder verzögert sich der Leistungstermin aufgrund höherer Gewalt bzw. unvorhergesehene und unverschuldete Umstände um mehr als acht Wochen, so ist die andere Vertragspartei zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
5. Die Geltendmachung von weiteren Ansprüchen, insbesondere Schadensersatz durch die andere Vertragspartei ist bei Vorliegen von Ereignissen höherer Gewalt nach Abs. 1 dieses Paragraphen vollständig ausgeschlossen.
6. Die betroffene Vertragspartei wird die andere Vertragspartei unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von einer Woche schriftlich (per E-Mail genügt) über das Vorliegen höherer Gewalt sowie das voraussichtliche Ende des damit zusammenhängenden Leistungshindernisses informieren.
7. Die gesetzlichen Rücktrittsregelungen des BGB bleiben im Übrigen unberührt.

§ 12 Sachmängelgewährleistung, Verjährungsfristen
1. Im Verhältnis zum Verbraucher gilt Folgendes:
Bei Vorliegen eines Mangels hat der Kunde, der Verbraucher ist, zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung (Lieferung einer mangelfreien Sache) erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.
2. Im Verhältnis zum Unternehmer gilt Folgendes:
Soweit ein Mangel vorliegt, ist die B&L GmbH gegenüber einem Kunden, der Unternehmer ist, nach ihrer eigenen Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder einer Ersatzlieferung (Lieferung einer mangelfreien Sache) berechtigt.

3. Im Falle eines unbehebbaren Mangels an einem Einzelstück ist die Nacherfüllung für uns unmöglich (vgl. § 275 Abs.1 BGB), und zwar sowohl hinsichtlich der Nachbesserung als auch hinsichtlich der Ersatzlieferung. In diesem Fall entfällt für uns die Nacherfüllungspflicht.

4. Der Kunde ist in den folgenden Fällen zum Rücktritt berechtigt:

- wenn wir die Art der Nacherfüllung wegen unverhältnismäßig hoher Kosten verweigert haben,
- wenn die Nacherfüllung durch uns für den Kunden unmöglich oder unzumutbar ist,
- wenn wir eine Leistung nicht zu einem in dem Vertrag bestimmten Termin oder innerhalb einer im Vertrag bestimmten Frist nicht bewirkt haben (sog. Fixgeschäft), obwohl wir vor Vertragsschluss durch Mitteilung des Kunden oder aufgrund anderer den Vertragsschluss begleitendender Umstände davon erfahren haben, dass die termin- oder fristgerechte Leistung für den Kunden wesentlich ist,
- wenn wir die Nacherfüllung ernsthaft und endgültig verweigert haben oder
- es liegen bei einer von unserem Unternehmen nicht vertragsgemäß erbrachten Leistung besondere Umstände vor, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen den sofortigen Rücktritt durch den Kunden rechtfertigen.
5. Ist eine lebende Pflanze Kaufsache, trägt der Kunde im Falle des Absterbens, des Befalls mit Schädlingen oder einer anderweitigen Erkrankung der Pflanze die Beweislast dafür, dass diese Tatbestände bereits bei Übergabe vorlagen und nicht durch unsachgemäße Behandlung seitens des Kunden eingetreten sind.
6. Schäden an Verpackung, Verpackungsmaterial sowie Transporttöpfe stellen keinen Mangel dar, soweit die Ware nicht betroffen ist. Klarstellend wird darauf hingewiesen, dass ein verformter Wurzelballen ohne Schäden an der Substanz gleichfalls keinen Schaden darstellen.
7. Für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gelten die gesetzlichen Regelungen gemäß § 437 Nr. 3 BGB.
8. Die Verjährungsfrist von Sachmängelgewährleistungsansprüchen beträgt für Unternehmer ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre ab Ablieferung der Ware.


§ 13 Haftungsbegrenzung / Haftungsausschluss
1. Im Falle von Pflichtverletzungen durch die B&L GmbH ist deren Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit begrenzt. Diese Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen von den gesetzlichen Vertretern der B&L GmbH und/oder ihren Erfüllungsgehilfen.

2. Die Haftungsbegrenzungen und Haftungsausschlüsse in Abs. 1 dieses Paragraphen gelten nicht:

- bei Schäden aus einer von der B&L GmbH oder ihren Erfüllungsgehilfen zu vertretender Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit (Personenschäden),
- im Falle des Verzuges von der B&L GmbH, soweit ein fixer Liefertermin vereinbart wurde,
- im Falle der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit oder das Vorhandensein eines Leistungserfolges oder bei der Übernahme eines Beschaffungsrisikos,
- bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz,
- bei der Verletzung von Kardinalpflichten (wesentlichen Vertragspflichten). Hierzu gehören die Schäden, die die B&L GmbH durch einfache fahrlässige Verletzung solcher vertraglichen Verpflichtungen verursacht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
3. Soweit kein Fall nach Abs. 2 dieses Paragraphen vorliegt, ist die Haftung der B&L GmbH und ihren Erfüllungsgehilfen bei Pflichtverletzungen der Höhe nach begrenzt auf den vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden. Die B&L GmbH haftet deshalb nicht für Schäden, die sie bei Vertragsabschluss als mögliche Folge der Vertragsverletzung nicht hatten vorhersehen müssen. Die B&L GmbH haftet auch nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haftet die B&L GmbH nicht für entgangenen Gewinn.

 

§ 14 Gutscheinpartner

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